Kündigung per WhatsApp: Das sind die Folgen

Plötzlich ploppt eine Nachricht auf deinem Handy auf: „Du brauchst morgen nicht mehr zur Arbeit kommen, du bist entlassen.“ – und das einfach über WhatsApp! Für viele klingt das erstmal nach einem schlechten Scherz, doch solche Fälle landen tatsächlich immer wieder vor Gericht. Die Kündigung per WhatsApp sorgt für Streit und oft auch für teure Folgen. Erfahre in diesem Artikel, wie die Rechtslage dazu aussieht.

Das Wichtigste in Kürze

✅ Eine Kündigung per WhatsApp ist in Arbeits- und Mietverhältnissen grundsätzlich unwirksam, weil das Gesetz die Schriftform mit Originalunterschrift vorschreibt.
✅ Auch wenn die Form nicht stimmt, können Fristen wie die 3-Wochen-Frist zur Kündigungsschutzklage laufen, weshalb schnelles Handeln wichtig ist.
✅ Nur wenn keine gesetzliche Schriftformpflicht besteht und im Vertrag Textform vereinbart wurde, kann eine Kündigung per WhatsApp wirksam sein.
✅ Wer eine solche Kündigung erhält, kann Beweise sichern, schriftlich reagieren und prüfen lassen, ob Ansprüche wie Weiterbeschäftigung oder Abfindung bestehen.
✅ Im Zweifel lohnt es sich, frühzeitig eine spezialisierte Anwältin oder einen spezialisierten Anwalt einzuschalten, um rechtliche Nachteile zu vermeiden.

Wann ist eine Kündigung per WhatsApp möglich?

Die kurze Antwort: In den meisten Fällen gar nicht. Eine Kündigung ist in Deutschland oft an strenge Formvorschriften gebunden. Das Gesetz schreibt meist die Schriftform für wichtige Rechtsgeschäfte vor. Das bedeutet: Eine Kündigung muss auf Papier stehen, eigenhändig unterschrieben sein und im Original zugehen (§ 126 BGB). Eine einfache WhatsApp-Nachricht erfüllt diese Voraussetzung nicht.

Im Arbeitsrecht ist das klar geregelt, auch wenn es mittlerweile digitale Möglichkeiten gibt: Nach § 623 BGB sind Kündigungen von Arbeitsverhältnissen nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen – und zwar mit handschriftlicher Unterschrift. Eine digitale Nachricht, egal ob per WhatsApp, E-Mail oder SMS, reicht nicht aus. Wer also glaubt, mit einer schnellen WhatsApp-Nachricht eine Kündigung aussprechen oder erhalten zu können, irrt sich. Mehr dazu findest du auch in unserem Beitrag zur elektronischen Kündigung.

Im Mietrecht ist es ähnlich: Auch hier schreibt § 568 BGB zwingend die Schriftform vor. Eine Kündigung per WhatsApp ist deshalb rechtlich unwirksam. Selbst wenn die Gegenseite die Nachricht gelesen und bestätigt hat, ersetzt das nicht die gesetzlich geforderte Originalunterschrift.

Etwas flexibler kann es bei Verträgen ohne gesetzliche Schriftformpflicht aussehen, zum Beispiel bei Mitgliedschaften im Fitnessstudio oder manchen Online-Diensten. Wenn im Vertrag nur Textform nach § 126b BGB vereinbart ist, könnte eine Kündigung per WhatsApp ausnahmsweise wirksam sein. Hier reicht es, wenn die Kündigung lesbar ist und der Absender erkennbar. Das gilt aber nur, wenn es im Vertrag oder in den AGB so festgelegt ist.

Kündigung per WhatsApp? Das sagt das Gesetz

Damit du verstehst, warum eine Kündigung per WhatsApp meist unwirksam ist, musst du den Unterschied zwischen Schriftform und Textform kennen.

Schriftform (§ 126 BGB) bedeutet:

  • Die Kündigung muss auf Papier stehen.
  • Sie muss mit einer eigenhändigen, handschriftlichen Unterschrift versehen sein.
  • Das Original muss beim Empfänger oder bei der Empfängerin ankommen.

Diese Form ist in vielen Gesetzen ausdrücklich vorgeschrieben, zum Beispiel:

Eine WhatsApp-Nachricht kann das nicht erfüllen. Dabei ist es egal, ob ein Foto einer Unterschrift angehängt ist.

Die Textform (§ 126b BGB) ist weniger streng. Sie verlangt nur, dass die Erklärung lesbar ist und der Absender erkennbar. Das kann auch per E-Mail oder WhatsApp passieren. Textform gilt aber nur, wenn sie gesetzlich ausreicht oder vertraglich vereinbart wurde. Beispiel: Kündigung eines Zeitschriftenabos, wenn die AGB das so zulassen.

Wenn das Gesetz also die Schriftform verlangt, bringt auch der kreativste WhatsApp-Text nichts. Wer hier auf Nummer sicher gehen will, muss den klassischen Weg mit Brief und Unterschrift wählen – am besten per Einwurfeinschreiben oder persönlich mit Empfangsbestätigung. Wenn es um arbeitsrechtliche Streitigkeiten geht, ist es zudem oft sinnvoll, frühzeitig eine Anwältin oder einen Anwalt für Arbeitsrecht einzuschalten.

Folgen einer unwirksamen Kündigung per WhatsApp

Wenn eine Kündigung per WhatsApp nicht die gesetzliche Schriftform erfüllt, ist sie rechtlich unwirksam. Das hat gravierende Folgen für die kündigende Person genauso wie für die empfangende.

Der Vertrag besteht weiter

Egal, ob es um ein Arbeitsverhältnis oder ein Mietverhältnis geht – ohne wirksame Kündigung läuft der Vertrag einfach weiter. Im Arbeitsrecht bedeutet das, dass du weiter beschäftigt bist und Anspruch auf Gehalt hast. Im Mietrecht musst du weiter Miete zahlen, darfst aber auch in der Wohnung bleiben.

Fristen können verpasst werden

Gerade im Arbeitsrecht kann das fatal sein. Wenn du eine Kündigung erhältst, läuft oft eine Frist, um dagegen vorzugehen (zum Beispiel die 3-Wochen-Frist zur Kündigungsschutzklage nach § 4 KSchG). Bekommst du die Kündigung nur per WhatsApp und reagierst nicht, riskierst du, deine Rechte zu verlieren. 

Mehr dazu erfährst du in unserem Artikel Kündigung durch Arbeitgeber – was beachten?

Schadensersatzforderungen sind möglich

Spricht eine Partei eine unwirksame Kündigung aus und bricht dann trotzdem die Leistung ab, kann das teuer werden. Beispiel: Dein Chef kündigt per WhatsApp, zahlt aber kein Gehalt mehr. Du kannst nun den Lohn einklagen – oft plus Zinsen.

Ärger mit Abfindung und Zeugnis

Wer auf eine Abfindung hofft, muss wissen: Diese gibt es nicht automatisch. Eine unwirksame Kündigung kann trotzdem zu Verhandlungen führen. Hier lohnt oft der Gang zu einer Anwältin oder einem Anwalt für Arbeitsrecht. Außerdem bleibt der Anspruch auf ein ordentliches Arbeitszeugnis bestehen.

Beweisprobleme

WhatsApp-Nachrichten können leicht gelöscht oder manipuliert werden. Wer später vor Gericht beweisen will, was genau geschrieben wurde, hat oft ein Problem. Selbst Screenshots sind nicht immer ausreichend, weil ihre Echtheit angezweifelt werden kann.

Ausnahmen und Sonderfälle bei der Kündigung per WhatsApp

Es gibt wenige Situationen, in denen eine Kündigung per WhatsApp tatsächlich wirksam sein kann. Entscheidend ist, ob das Gesetz oder der Vertrag die strenge Schriftform verlangt. Wenn nicht, kann auch die Textform ausreichen.

Verträge ohne gesetzliche Schriftformpflicht

Bei vielen Alltagsverträgen – etwa Streaming-Abos, Zeitschriften-Abonnements oder manchen Fitnessstudio-Mitgliedschaften – gibt es keine gesetzliche Pflicht zur Schriftform. Hier gilt oft, was in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht. Ist dort nur „Textform“ vorgesehen, kann eine Kündigung per WhatsApp möglich sein, sofern Absender:in und Erklärung eindeutig erkennbar sind.

Individuelle Vereinbarungen

Manche Verträge enthalten ausdrücklich eine Klausel, die eine Kündigung per E-Mail oder sogar per Messenger erlaubt. In solchen Fällen ist die WhatsApp-Kündigung wirksam, wenn sie den vereinbarten Anforderungen entspricht. Achtung: Solche Klauseln sind selten in Arbeits- oder Mietverträgen, kommen aber in privaten Vertragsverhältnissen vor.

Kulanz und Anerkennung durch die Gegenseite

Auch wenn die Kündigung eigentlich unwirksam ist, kann sie gültig werden, wenn die andere Partei sie akzeptiert und nicht widerspricht. Beispiel: Ein Fitnessstudio erhält eine WhatsApp-Kündigung und bestätigt den Austritt schriftlich. Hier gibt es meist keinen Streit mehr.

Sonderfall außerordentliche Kündigung in Eilfällen

Manche denken, in einer Notlage könnte man schnell per WhatsApp kündigen. Rechtlich ist das aber nur dann sinnvoll, wenn die formgerechte Kündigung gleichzeitig oder unmittelbar danach erfolgt. Die WhatsApp-Nachricht allein reicht nicht, kann aber als Beweismittel dienen, dass du den Willen zur Kündigung schon früher geäußert hast.

Vorsicht im Arbeitsrecht

Selbst wenn Arbeitgeber oder Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag die Textform zulassen wollen – das Gesetz (§ 623 BGB) geht hier vor. Das heißt: Auch eine einvernehmliche Vereinbarung, per WhatsApp kündigen zu dürfen, ist im Arbeitsrecht unwirksam. Mehr dazu erfährst du in unserem Beitrag zur elektronischen Kündigung.

Kündigung per WhatsApp erhalten: Was tun?

Hinweis: Die folgenden Informationen dienen nur als erste Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Für eine verbindliche Auskunft solltest du dich immer an eine spezialisierte Anwältin oder einen spezialisierten Anwalt wenden. Unsere Informationen können veraltet oder unvollständig sein.

Eine WhatsApp-Nachricht mit einer Kündigung kann erstmal einen Schock auslösen. Wichtig ist, dass du überlegt und mit Plan reagierst – egal ob es um den Job, die Wohnung oder einen anderen Vertrag geht.

Der erste Schritt ist Ruhe bewahren und Nachricht sichern. Mache Screenshots der Nachricht und sichere sie zusätzlich als Datei. Dokumentiere Datum, Uhrzeit und Absender:in. Auch wenn die Kündigung möglicherweise unwirksam ist, sind diese Nachweise später vor Gericht hilfreich.

Gerade im Arbeitsrecht gilt: Auch eine unwirksame Kündigung kann Fristen auslösen. Die 3-Wochen-Frist zur Kündigungsschutzklage (§ 4 KSchG) läuft ab dem Zugang der Kündigung – unabhängig von der Form. Reagierst du nicht rechtzeitig, verlierst du möglicherweise Ansprüche.

Wenn die Kündigung unwirksam ist, kannst du dies schriftlich mitteilen und darauf hinweisen, dass das Vertragsverhältnis fortbesteht. So verhinderst du, dass die Gegenseite davon ausgeht, dass du die Kündigung akzeptierst.

Gerade bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten lohnt sich der Gang zu einer Anwältin oder einem Anwalt für Arbeitsrecht. Sie können einschätzen, ob du zum Beispiel Anspruch auf Abfindung hast oder wie du bei einer Abmahnung vorgehen solltest.

Wenn du selbst kündigen willst, solltest du die formgerechte Kündigung sofort hinterherschicken. Aber: mit handschriftlicher Unterschrift und am besten per Einwurfeinschreiben oder persönliche Übergabe mit Quittung.

Fazit

Eine Kündigung per WhatsApp mag schnell und bequem sein, ist aber in den meisten Fällen unwirksam. Sowohl im Arbeitsrecht als auch im Mietrecht verlangt das Gesetz die Schriftform mit Originalunterschrift. Wer nur eine digitale Nachricht verschickt, riskiert, dass der Vertrag weiterläuft und rechtliche Probleme entstehen. Ausnahmen gibt es nur in wenigen Fällen, etwa wenn im Vertrag ausdrücklich die Textform vereinbart ist und keine gesetzlichen Schriftformvorgaben bestehen. Wer eine solche Kündigung erhält, sollte Fristen im Blick behalten und sich rechtlich beraten lassen.

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