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Kündigung durch Arbeitgeber: Was beachten?

Durch Arbeitgeber:innen gekündigt zu werden, ist immer ein großer Schock, egal welche Gründe dafür genannt werden. Doch nicht immer sind die Gründe für eine Kündigung zulässig – denn anders als Arbeitnehmer:innen dürfen Arbeitgeber:innen nur aus besonders wichtigen, festgelegten Gründen kündigen. 

Zusätzlich müssen sie auch feste Formalien und Fristen einhalten. Geschieht das nicht, ist die Kündigung möglicherweise unwirksam und du kannst dagegen vorgehen. Wir zeigen dir, was es bei einer Kündigung durch Arbeitgeber:innen zu beachten gibt.

Das Wichtigste in Kürze

✅ Arbeitgeber:innen können aus betrieblichen, persönlichen oder verhaltensbedingten Gründen kündigen. 
✅ Die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung sind noch strenger. Fühlst du dich ungerecht behandelt, solltest du deine Kündigung auf jeden Fall prüfen lassen. 
✅ Arbeitnehmende können hingegen einfach mit einer Frist von 4 Wochen kündigen, vorausgesetzt die Kündigung erfolgt schriftlich

Du hast noch andere rechtliche Fragen? In unserem Newsletter findest du viele spannende Infos zur Rechtswelt – einfach und verständlich erklärt.

Wann kann der Arbeitgeber kündigen?

Unternehmen dürfen ihre Mitarbeitenden nicht ohne weiteres kündigen. Für alle Angestellten, die länger als 6 Monate in einem Unternehmen von mehr als 10 Mitarbeitenden tätig sind, besteht der sogenannte Kündigungsschutz

Gut zu wissen 💡

Besteht kein Kündigungsschutz, weil das Unternehmen weniger als 10 Mitarbeitende hat oder du weniger als 6 Monate dort arbeitest, darfst du trotzdem nicht willkürlich gefeuert werden. Die Kündigung darf auch nicht sittenwidrig oder diskriminierend sein und sollte grundsätzlich sozialverträglich erfolgen. 

Der Kündigungsschutz bedeutet, dass Arbeitgeber:innen dich nicht einfach feuern dürfen, wenn ihnen gerade danach ist. Für eine Kündigung braucht es berechtigte Kündigungsgründe, die gesetzlich festgelegt sind. 

Betriebsbedingte Gründe: Dazu zählt alles, was das Unternehmen und dessen Tätigkeit betrifft, zum Beispiel eine schlechte Auftragslage, die Schließung von Filialen oder eine Insolvenz. 

Personenbedingte Gründe: Solche liegen vor, wenn du als Person Eigenschaften hast, die zur Kündigung berechtigen oder dir solche fehlen, zum Beispiel, weil du keine Arbeitserlaubnis hast oder in Haft musst. 

Verhaltensbedingte Gründe: Diese Gründe sind in deinem Verhalten begründet, zum Beispiel wenn jemand wiederholt unentschuldigt fehlt oder Firmengelder veruntreut. In der Regel ist aber zunächst eine Abmahnung erforderlich, bevor eine Kündigung ausgesprochen wird. 

Kündigung durch Arbeitgeber erhalten: Was tun?

Wenn du gekündigt wirst, musst du diese Kündigung nicht direkt akzeptieren und unterschreiben. Bitte lieber erst einmal um eine angemessene Bedenkzeit, zum Beispiel für 3 Tage. Damit hast du genug Zeit, um dich zu informieren oder auch rechtliche Schritte einzuleiten. Expert:innen für Arbeitsrecht findest du auf unserer Kanzleisuche.

In der Zwischenzeit kannst du dich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden. Das muss innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt des Kündigungsschreibens erfolgen, auch wenn du die Kündigung nicht hinnehmen möchtest. So verhinderst du die Sperrfrist von 12 Wochen.

Prüfe dann deine Kündigung und berate dich ggf. mit deiner Anwältin oder deinem Anwalt für Arbeitsrecht. Bedenke jedoch, dass du für die Einreichung einer Kündigungsschutzklage nur 3 Wochen Zeit hast. Es ist also sinnvoll, schnell zu handeln, wenn du rechtlich gegen die Kündigung vorgehen möchtest.

Was muss ich beachten, wenn ich kündige?

Auch bei einer Kündigung auf Arbeitnehmerseite gibt es ein paar Punkte zu beachten. Wichtig ist, dass hier kein bestimmter Grund für die Kündigung vorliegen muss. Angestellte können theoretisch immer unkompliziert kündigen, wenn sie das möchten. 

Achtung: Durch vertragliche Vereinbarungen können sich immer Abweichungen ergeben, zum Beispiel in der Probezeit. Prüfe deshalb immer deinen Arbeitsvertrag, bevor du eine Kündigung schreibst. 

Wie schreibt man eine Kündigung für den Arbeitgeber?

Wichtig ist, dass eine Kündigung immer schriftlich erfolgen (§ 623 BGB) und unterschrieben sein muss. Eine Kündigung per E-Mail ist nach aktueller Rechtslage (Stand: April 2024) nicht wirksam. Der Gesetzgeber arbeitet jedoch daran, eine elektronische Kündigung per SMS, WhatsApp oder E-Mail zu ermöglichen.

Du solltest daher ein einfaches Schreiben aufsetzen, in dem dein Kündigungswille zum Ausdruck kommt, du das Datum der Kündigung nennst und dieses dann eigenhändig unterschreiben. Am besten versendest du es dann postalisch oder gibst das Schreiben persönlich ab. Parallel dazu kannst du dein Unternehmen vorab per E-Mail oder Telefon darüber informieren.

Wann muss die Kündigung beim Arbeitgeber sein?

Für eine ordentliche Kündigung ist zudem eine Kündigungsfrist einzuhalten. Diese beträgt 4 Wochen zum Ende des Monats oder zum 15. des Monats. Nennst du in deiner Kündigung kein Datum, tritt immer der nächste Termin ein, also der 15. oder das Monatsende. 

Beachte: 4 Wochen sind rechtlich gesehen nicht ein Monat. Wenn du zum Beispiel zum 31.12. kündigen möchtest, kannst du auch noch am 02.12. deine Kündigung einreichen. 

Was muss ich bei einer einvernehmlichen Kündigung beachten?

Eine einvernehmliche Kündigung kann eine Lösung sein. Durch eine solche Kündigung kommen alle an einen Tisch und können die Bedingungen verhandeln und Regelungen zum Beispiel für eine Abfindung treffen. So werden Klagen oder Rechtsstreitigkeiten vermieden.

Rechtlich gesehen gibt es hier zwei Möglichkeiten: 

  1. den Aufhebungsvertrag (die häufigste Variante)
  2. eine Kündigung in Kombination mit einem Abwicklungsvertrag

Bei einem Aufhebungsvertrag wird der Arbeitsvertrag durch einen erneuten Vertrag beendet. Dabei muss keine bestimmte Frist eingehalten werden und die beiden Parteien können den Inhalt des Vertrages frei wählen. So kannst du häufig auch eine Abfindung aushandeln. So wollen Unternehmen vermeiden, dass du gegen die Entlassung klagst. Mehr dazu erfährst du in unserem Beitrag zur Abfindung. 

Achtung

Lass dich nicht in einen Aufhebungsvertrag hineinreden, wenn du gar nicht kündigen möchtest. Viele Unternehmen nutzen diese Verträge, um Mitarbeitende „loszuwerden“, die nicht so einfach zu kündigen wären. Zudem könntest du in diesem Fall eine angemessene Abfindung verlangen.

Strategisch kann es aber auch sinnvoll sein, nicht über einen Aufhebungsvertrag zu verhandeln, sondern eine Kündigung abzuwarten und dann dagegen zu klagen.

Hier lohnt sich eine Beratung durch eine:n Expert:in für Arbeitsrecht. Passende Ansprechpersonen findest du in unserer Kanzleisuche.

Was tun bei fristloser Kündigung?

Bist du von einer fristlosen Kündigung (§ 626 BGB) betroffen, solltest du auch diese prüfen oder prüfen lassen. Denn auch eine fristlose Kündigung (auch außerordentliche Kündigung genannt) darf nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen. 

Wann kann ein Arbeitgeber fristlos kündigen?

Arbeitgeber:innen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt ist: 

  • Es liegt ein wichtiger Grund vor, der das Abwarten auf eine ordentliche Kündigung unzumutbar macht. Dazu zählen zum Beispiel Arbeitsverweigerung oder Korruption. 
  • Dann muss eine Abwägung der Interessen beider Parteien erfolgen. 
  • Außerdem muss die fristlose Kündigung maximal 2 Wochen nach Kenntnis des Vorfalls erfolgen. Arbeitgeber:innen können nicht ewig überlegen, ob der Grund jetzt schlimm genug ist, um fristlos zu kündigen – dann können sie auch ordentlich kündigen, meint der Gesetzgeber (§ 626 Abs. 2 BGB). 
  • Gibt es einen Betriebsrat, muss dieser zur Kündigung angehört werden. 

Was ist bei einer betriebsbedingten Kündigung zu beachten?

Für eine betriebsbedingte Kündigung müssen wichtige betriebliche Gründe vorliegen, die die Kündigung rechtfertigen. Eine Kündigung ist nur dann wirksam, wenn der Arbeitsplatz des Mitarbeitenden dauerhaft wegfällt und dieser auch nicht an anderer Stelle wieder eingesetzt werden kann, entweder weil keine anderen Stellen frei sind oder die Qualifikationen nicht übereinstimmen. 

Es muss sich außerdem um schwerwiegende betriebliche Gründe handeln, wie eine drohende Insolvenz oder Umstrukturierungen, die die Entlassung rechtfertigen. Dabei muss auch die Sozialauswahl berücksichtigt werden, wenn diese möglich ist. Das bedeutet: Es muss unter sozialen Aspekten abgewogen werden, wer entlassen wird – und wer nicht. Faktoren sind dabei zum Beispiel der Familienstand, das Alter oder die Betriebszugehörigkeit. 

Fazit

Wenn ein Arbeitsverhältnis zu Ende geht, ist das oftmals mit viel Ärger verbunden, kann aber auch zu viel Erleichterung führen. Oftmals bedeutet ein Jobwechsel auch einen Neuanfang und eine frische Perspektive, die durchaus etwas Schönes hat. 

Damit du deinen Neustart so richtig genießen kannst, solltest du unbedingt die Voraussetzungen für eine wirksame Kündigung beachten. Möchtest du gar nicht gehen oder fühlst du dich durch deine Kündigung ungerecht behandelt, kannst du rechtliche Schritte einleiten, um gegen die Kündigung vorzugehen. Eine passende Kanzlei findest du auf unserer Kanzleisuche

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