
LG Koblenz: Keine Haftung beim Gassigehen als Gefälligkeit
Ein netter Gefallen für den Nachbarn – einmal kurz mit dem Hund Gassi gehen. Für viele selbstverständlich. Doch was, wenn dabei ein Unfall passiert? Wenn ein Radfahrer stürzt, weil der Hund plötzlich die Fahrbahn kreuzt – muss der freiwillige Hundeausführer dann zahlen? Genau das musste das Landgericht Koblenz entscheiden. Ein Mann hatte aus reiner Gefälligkeit den Hund seines Nachbarn ausgeführt.






