Wir kennen sie mittlerweile alle: Nicht nur auf Social Media, sondern auch auf Messenger-Diensten sind Memes oder GIFs weit verbreitet. Wir alle liken, teilen, kommentieren und nutzen sie. Memes sind längst zu einer eigenen Kommunikationsart geworden. Doch hast du dir schon einmal die Frage gestellt, ob das überhaupt erlaubt ist?
Wenn es um das Thema Memes und Urheberrecht geht, bedeutet das erstmal, dass nicht ohne weiteres Inhalte wie Fotos oder Videos von Fremden verwendet und verbreitet werden dürfen. Aber inwiefern sind Memes urheberrechtlich geschützt? Und verhalten sich vielleicht sogar große Unternehmen und Meme-Seiten rechtswidrig? Wir verraten dir, was du zum Thema Memes wissen musst.
Das Wichtigste in Kürze
✅ Seit 2021 gibt es ein neues Urhebergesetz, welches erstmals offiziell Memes als Werk erwähnt (zumindest indirekt). Diese gelten als zulässige Pastiches.
✅ Bei privat genutzten Memes greift daher eine Ausnahme für die Erstellung und Verbreitung. Es können aber weiterhin Probleme mit dem Persönlichkeitsrecht oder dem Markenrecht auftreten.
✅ Eine kommerzielle Nutzung von Memes fällt grundsätzlich weiterhin unter das Urheberrecht und ist somit rechtlich fragwürdig.
Was sind Memes?
Bei einem Meme handelt es sich um in der Regel lustige Bilder oder kurze Videos von wenigen Sekunden, die durch eine Unter- oder Überschrift in einen neuen Kontext gesetzt werden. So werden beispielsweise Bilder von bekannten Serien oder Filmen genommen, um so durch die Bildunterschrift eine ganz andere Situation zu beschreiben.
Das Wort Meme kommt vom griechischen Begriff “mimene”, was so etwas wie “Nachahmen” bedeutet. Das beschreibt die Funktionsweise eines Memes ganz gut. Ein bestehendes Werk wird in einen neuen Kontext gesetzt und beschreibt dann etwas völlig anderes. Neben dem humorvollen Inhalt zeichnen sich Memes auch oft durch Satire oder (Selbst-)Kritik aus.
Neue Rechtslage im Urheberrecht
Seit dem 7. Juni 2021 gilt in Deutschland das neue Urheberrechtsgesetz (UrhG), das das Urheberrecht regelt. Durch die vielen Änderungen, die durch die Digitalisierungen kommen, wurde das Urheberrecht darin noch einmal aktualisiert und verändert. Genau diese Gesetzesänderung ist auch relevant für die Nutzung von Memes oder GIFs.
Grundsätzlich gilt nämlich: Wer das Werk eines anderen verwendet, muss diese Person um Erlaubnis bitten. Das wäre auch bei Memes der Fall, weil diese ja fremde Fotos oder Videos nutzen, um damit eine andere Situation zu beschreiben.
Seit 2021 gibt es jedoch grundlegende Ausnahmen. Veränderungen von bestehenden Werken stehen zwar weiterhin unter Einwilligungsvorbehalt, sind aber zulässig, wenn ein gewisser Abstand zum Ursprungswerk besteht (§ 23 UrhG). Dann liegt kein Eingriff in das bestehende Urheberrecht vor.
Wichtiger noch ist aber folgende Veränderung des Gesetzes: Seit 2021 ist die Verbreitung, Vervielfältigung oder öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes dann gestattet, wenn es sich um eine Karikatur, eine Parodie oder ein Pastiche handelt (§ 51a UrhG). Für Memes sind vor allem die Pastiches relevant.
Übrigens: Zum Urheberrecht haben wir einen eigenen umfassenden Beitrag verfasst, in dem wir alles erklären!
Pastiche und Urheberrecht: Was hat es damit auf sich?
Pastiche ist im Deutschen kein gängiger Begriff und die Aktualisierung des Urheberrechtsgesetzes hat deshalb auch für viel Verwirrung gesorgt. Was genau ist ein Pastiche und was hat das mit Memes zu tun?
Der Begriff wird vor allem in der Kunst verwendet und bezeichnet eine Anlehnung oder Imitation bzw. eine Hommage an einen bestimmten Stil. Weil das im Bezug auf das Urheberrecht nicht wirklich viel Sinn ergibt, hat der Gesetzgeber in der Begründung des Referentenentwurfs erklärt, was er damit meint:
Als Beispiel ist hier ein “Remix, Meme, GIF, Mashup, Fan Art, Fan Fiction, Cover oder Sampling“ genannt. Memes werden also sogar offiziell im Referentenentwurf des Gesetzgebers als Pastiche gezählt!
Memes und Urheberrecht: Darf man Memes einfach so verwenden?
Die private Erstellung und Verbreitung von Memes ist erlaubt, bei der kommerziellen Nutzung ist hingegen Vorsicht geboten. Wenn du Memes gewerblich verwendest (zum Beispiel auf Social Media), musst du die Vorgaben aus dem Urheberrecht beachten. Es gibt jedoch eine Vielzahl von Ausnahmen. Laut Gesetzgeber sind Memes von einer solchen Ausnahmeregelung des Urheberrechts umfasst – sie gelten als Pastiches.
Wichtig ist vor allem zu wissen, dass trotz dieser Ausnahme im Gesetz grundsätzlich weiterhin urheberrechtlicher Schutz besteht. Du musst also grundsätzlich die Urheber:innen um Erlaubnis fragen, wenn du ihre Werke für ein Meme verwenden möchtest.
Drei-Stufen-Test im Urheberrecht
Diese Voraussetzungen solltest du einhalten:
1️⃣ Die Schranken des Urheberrechts (in diesem Fall § 51a UrhG) dürfen nur in Ausnahmefällen greifen (nicht kommerziell genutzte Memes sind davon aber in der Regel umfasst).
2️⃣ Die Auswertung und Verwendung des ursprünglichen Werkes durch die Schöpfenden darf nicht beeinträchtigt werden.
3️⃣ Die berechtigten Interessen der Urheber:innen dürfen nicht unzumutbar verletzt werden.
Darüber hinaus solltest du auch bedenken, dass bei einem Meme neben dem Urheberrecht auch andere Gesetze eine Rolle spielen können, insbesondere das Persönlichkeitsrecht oder das Markenrecht. Vor allem bei Persönlichkeitsrechten ist Vorsicht geboten, wenn private Personen abgebildet werden. Bei Personen der Zeitgeschichte (z. B. Prominente oder Politiker:innen) ist das Recht am eigenen Bild hingegen weniger streng.
Darf ich Bilder aus dem Internet verwenden? – Mit dieser Frage haben wir uns in einem eigenen Beitrag genauer beschäftigt, schau dort gerne vorbei.
Wichtig
Das Gesetz ist noch relativ neu und erhält auch von vielen Seiten Kritik, weil es “zu ungenau” ist oder nicht mit den Schranken des Urheberrechts übereinstimmt. Es ist deshalb zu erwarten, dass es zu Entscheidungen des BGH oder sogar des EuGH kommen wird, die das Gesetz und dessen Anwendung noch weiter beeinflussen werden. Dazu halten wir dich natürlich auf dem Laufenden.
Memes als Unternehmen nutzen: Wie viel Marketing ist erlaubt?
Immer mehr Unternehmen nutzen Memes zu Werbezwecken, nicht nur auf Social Media. Memes bieten viele Vorteile: Sie sind schnell und einfach zu erstellen, leicht zu teilen und verbreiten sich schnell. Wer ein gutes Meme erstellt, kann damit schnell viral gehen.
Doch darf ich Memes als Unternehmen nutzen, wenn ich dabei kommerziell vorgehe? Grundsätzlich nein, denn die Ausnahmen, die oben genannt sind, gelten nicht für die kommerzielle Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken.
Für Unternehmen muss deshalb zwischen zwei Arten der Nutzung unterschieden werden:
- Die kommerzielle Nutzung: Werden Memes eingesetzt, um damit direkte Werbung für ein Produkt oder eine Dienstleistung zu machen, greift die Ausnahme des Urheberrechtsgesetzes nicht. In diesem Fall sollten immer die geltenden Gesetze (Urheberrecht, Recht am eigenen Bild, Markenrecht) beachtet und die nötige Einwilligung eingeholt werden.
- Kommunikative Nutzung: Werden Memes ähnlich der privaten Nutzung eingesetzt, um mit der Community zu kommunizieren oder sich kritisch zu äußern, ist davon auszugehen, dass die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Bildern und Videos auch für Unternehmen erlaubt ist.
Bitte beachten!
Die Rechtslage ist noch relativ neu und wurde noch nicht durch Rechtsprechung konkretisiert. So kann gerade bei einer kommerziellen Nutzung auch eine Abmahnung wegen einem Meme drohen. Insbesondere Unternehmen sollten vor der Nutzung von Memes anwaltlichen Rat einholen. Passende Ansprechpersonen findest du auf unserer Kanzleisuche.
Fazit
Auch in diesem Bereich wird wieder deutlich, dass das geltende Recht deutlich langsamer funktioniert als das Internet. Der Gesetzgeber kann deshalb meist nur nachträglich auf Trends wie Memes reagieren.
Die neue Rechtslage zeigt aber auch, dass der Gesetzgeber grundsätzlich bereit ist, neue Entwicklungen wie Memes oder GIFs zuzulassen und eine Rechtsgrundlage für diese Phänomene zu bieten. Zumindest privat kannst du deshalb weiter deine liebsten Memes mit deinen Freunden teilen.