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Was ist das Urheberrecht? Einfach erklärt 

Das Urheberrecht schützt die Rechte von Künstler:innen, Autor:innen, Musiker:innen und anderen kreativen Köpfen. Bestimmt bist auch du mal Urheber:in geworden, indem du ein Foto gemacht oder ein Bild gezeichnet hast. Auch Texte können urheberrechtlich geschützt sein – so wie dieser hier. Doch was ist Urheberrecht? Welche Rechte haben Urheber:innen? Wir haben das in diesem Artikel einmal einfach erklärt.

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Das Wichtigste in Kürze

✅ Das Urheberrecht sichert die Rechte von Kreativen, indem es ihre Werke vor unbefugter Nutzung schützt
✅ Werke sind automatisch urheberrechtlich geschützt, wenn sie eine persönliche geistige Schöpfung sind und eine gewisse Originalität aufweisen
✅ Urheber:innen können die Nutzungsrechte an ihren Werken auf andere übertragen, beispielsweise durch Verträge oder Lizenzen

Was versteht man unter Urheberrecht?

Das Urheberrecht ist ein wichtiges Rechtsgebiet, das kreative Werke schützt. Einfach erklärt: Es gibt den Schöpfer:innen von Werken, also den Urheber:innen, bestimmte Rechte, wie zum Beispiel das Recht, darüber zu entscheiden, wie ihre Werke durch wen verwendet werden dürfen. Diese Rechte sind im Urheberrechtsgesetz (UrhG) geregelt. 

Wen schützt das Urheberrecht?

Das Urheberrecht schützt natürliche Personen, die kreative Werke erschaffen. Nach § 7 UrhG ist Urheber:in, wer Schöpfer:in des Werkes ist. Das können zum Beispiel Schriftsteller:innen, Künstler:innen, Fotograf:innen, Musik- und Filmmacher:innen oder auch Softwareentwickler:innen sein. 

Kurz gesagt: Alle, die etwas Neues und Originelles schaffen, können mit ihren Werken unter das Urheberrecht fallen. Erschaffen mehrere Personen ein Werk gemeinsam, entsteht in der Regel eine Miturheberschaft (§ 8 UrhG).

Wann ist ein Werk urheberrechtlich geschützt?

Ein Werk ist automatisch und ohne Registrierung geschützt, wenn es sich um eine persönliche geistige Schöpfung handelt (§ 2 Abs. 2 UrhG). Dafür muss das Werk eine gewisse Schöpfungshöhe erreichen. Das bedeutet, es muss eine gewisse Originalität aufweisen, die über das Alltägliche und Übliche hinausgeht. 

Dabei spielt es keine Rolle, ob das Werk bereits veröffentlicht wurde oder nicht. Das Urheberrecht entsteht bereits beim kreativen Prozess. Nur eine Idee kann jedoch urheberrechtlich nicht geschützt sein, es muss sich um ein Werk handeln.

Urheberrecht: Beispiele aus dem Leben

Im Alltagsleben gibt es viele Werke, die einen Urheberrechtsschutz genießen und mit denen wir in Berührung kommen. Beispiele für urheberrechtlich geschützte Werke sind:

  • Bücher 
  • Musikstücke
  • Fotografien
  • Filme
  • Gemälde
  • Blogbeiträge
  • Bauwerke
  • Choreographien
  • Software 

Diese Liste ist nicht abschließend und kann je nach den Umständen auch anders aussehen. Bei vielen Werken ist streitig, ob sie einzigartig und originell genug sind, um einen rechtlichen Schutz auszulösen.

Am besten wendest du dich direkt an einen Anwalt oder eine Anwältin, die auf den Bereich geistiges Eigentum spezialisiert ist. Passende Ansprechpersonen findest du in unserer Kanzleisuche.

Wann erlischt das Urheberrecht?

Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod von Urheber:innen. Danach gilt das Werk als gemeinfrei und kann von Dritten grundsätzlich frei genutzt und angepasst bzw. verändert werden. 

Allerdings können die Rechte in bestimmten Fällen fortbestehen. Ein Beispiel dafür ist die Vererbung des Urheberrechts nach dem Tod der Urheber:innen. Es ist also wichtig, sich mit Expert:innen über die Rechtslage zu beraten, bevor man ein Werk ohne Erlaubnis verwendet.

Urheberrecht übertragen – ist das möglich?

In Deutschland ist das Urheberrecht an sich nicht auf andere Menschen übertragbar. Die Rechte von Urheber:innen können jedoch per Testament an Erben übertragen werden (§ 28 UrhG). Zudem können die Nutzungsrechte an den eigenen Werken beispielsweise veräußert werden.

Wann verstößt man gegen das Urheberrecht?

Wenn du geschützte Texte, Fotos, Bilder oder Musik ohne die Erlaubnis von den jeweiligen Urheber:innen nutzt, verstößt du grundsätzlich gegen das Urheberrecht. Dabei kann die Nutzung für den privaten Bereich unter Umständen erlaubt sein.

Verwendest du das Werk von anderen Personen jedoch öffentlich oder sogar kommerziell – etwa auf deinem Social Media Account, einem Magazin oder deiner Website –  so verletzt du die Rechte der jeweiligen Personen (sog. Rechteinhaber:innen). Das kann teure Abmahnungen und Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen. 

Abmahnung: Urheberrecht verletzt?

Gerade im Internet kommt es häufig und schnell zu Abmahnungen. Nämlich dann, wenn beispielsweise fremde Fotos ungefragt verwendet oder Videos mit geschützter Musik untermalt werden, ohne vorher die Erlaubnis der Urheber:innen eingeholt zu haben. 

Verstößt jemand gegen das Urheberrecht, können Urheber:innen oder Rechteinhaber:innen eine Abmahnung aussprechen. In der Abmahnung wird der Verstoß beschrieben, häufig mit Hilfe einer Anwaltskanzlei. Dem Schreiben liegt oft eine Unterlassungserklärung bei, die von den Betroffenen unterschrieben werden soll. 

Doch Vorsicht: Die meisten Unterlassungserklärungen gelten für immer und verpflichten dich dazu, bei künftigen Verstößen immer und immer wieder eine Strafe zu zahlen. Deshalb ist es ratsam, sich bei Abmahnungen rechtlich beraten und anwaltlich unterstützen zu lassen.

Nutzungsrechte vs. Urheberrecht: Was ist der Unterschied?

Das Urheberrecht kann nach deutschem Recht grundsätzlich nicht übertragen werden. Damit jedoch auch andere Personen die geschaffenen Werke verwenden können, gibt es die Möglichkeit, Nutzungsrechte zu übertragen. 

Nutzungsrechte werden meist per Vertrag eingeräumt und regeln die Art der Nutzung, die zeitliche Dauer und die Vergütung. Sie räumen Dritten bestimmte Rechte am Werk ein. Als Fotograf:in kannst du zum Beispiel die Bildrechte deiner Fotos an Unternehmen oder Agenturen verkaufen. Du kannst dabei selbst festlegen, ob du die Rechte zeitlich und räumlich uneingeschränkt oder nur unter bestimmten Konditionen übertragen möchtest.

Das Urheberrecht teilt sich also auf in das Urheberpersönlichkeitsrecht und verschiedene Verwertungsrechte:

  • Das Persönlichkeitsrecht regelt die Beziehung zwischen Urheber:in und Werk. Das Werk ist beispielsweise ein Text und die Urheberin die Person, die den Text verfasst hat.
  • Unter den Verwertungsrechten versteht man das ausschließliche Recht der Urheber:innen, die Werke unter anderem auszustellen, zu verbreiten oder zu vervielfältigen. Möchten Urheber:innen ihre Werke also nicht selbst nutzen, sondern anderen zur Verfügung stellen, können Nutzungsrechte an Dritte eingeräumt werden. 
  • Wenn wir bei dem Beispiel mit dem Text bleiben, heißt das konkret: Die Urheberin bleibt die Verfasserin, doch die Plattform legalnerd bekommt das Nutzungsrecht, damit der Beitrag hier veröffentlicht werden kann.

ChatGPT und Urheberrecht: Wissenswertes zur KI

Die Nutzung von Künstlicher Intelligenz (etwa durch Tools wie ChatGPT) wirft viele Fragen zum Thema Urheberrecht auf. Viele fragen sich: ChatGPT und Urheberrecht – wie passt das zusammen?

Die Frage, ob KI-generierte Inhalte gegen das Urheberrecht, also gegen Rechte Dritter, verstoßen oder möglicherweise selbst urheberrechtlich geschützt sind, beschäftigt viele Menschen. Deshalb haben wir dazu einen eigenen Beitrag veröffentlicht, bei dem du dich in das Thema einlesen kannst: ChatGPT und Urheberrecht.

Was macht ein Anwalt für Urheberrecht?

Anwält:innen für Urheberrecht beraten und vertreten Personen, die ihre Urheberrechte durchsetzen oder verteidigen möchten. Das kann zum Beispiel bei Abmahnungen, Vertragsverhandlungen über Nutzungsrechte oder gerichtlichen Auseinandersetzungen der Fall sein. 

Jurist:innen mit Spezialisierung auf geistiges Eigentum kennen sich in der Regel genau damit aus, was du bei der Verwendung deiner Werke zu beachten hast und wie du erfolgreich gegen Rechtsverstöße vorgehen kannst.

In unserer Kanzleisuche findest du die richtigen Ansprechpersonen für dein Anliegen.

Fazit

Das Urheberrecht ist ein wichtiges Rechtsgebiet, das die Werke von verschiedenen Personengruppen schützt. Es regelt, wer unter welchen Umständen geistige Schöpfungen verwenden darf und welche Rechte die Urheber:innen selbst haben und wie sie diese übertragen können.

Gerade beim Verbreiten digitaler Inhalte ist Vorsicht geboten: das Veröffentlichen fremder Inhalte kann schnell mit Urheberrechtsverletzungen einhergehen. Auch die zunehmende Integration von Künstlicher Intelligenz in kreative Prozesse wirft neue Fragen auf, die es zu klären gilt, um eine gerechte und ausgewogene Nutzung von Urheberrechten in der digitalen Welt zu gewährleisten.

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