Die Verlockung ist groß: Ein schönes Bild im Internet gefunden, das perfekt zu deinem Blogbeitrag oder deiner Präsentation passt. Einfach herunterladen, Quelle angeben und fertig? So einfach ist es leider nicht.
Das Urheberrecht schützt auch die Rechte der Fotograf:innen, Künstler:innen und Ersteller:innen von Bildern im Internet. Selbst wenn du die Quelle angibst, bedeutet das nicht immer, dass du das Bild verwenden darfst. Was du dabei beachten musst und es sich sich mit KI-generierten Bildern im Internet verhält, erfährst du in diesem Beitrag.
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Das Wichtigste in Kürze
✅ Bilder aus dem Internet verwenden: Ohne Erlaubnis des Urhebers oder der Urheberin ist die Nutzung von geschützten Bildern nicht erlaubt, auch nicht mit Quellenangabe.
✅ Rechtliche Konsequenzen: Eine unerlaubte Nutzung kann teure Abmahnungen, Schadensersatzforderungen oder sogar eine Klage nach sich ziehen.
✅ Erlaubte Nutzung: Die private Nutzung ist meist unproblematisch, öffentliche und kommerzielle Nutzungen erfordern allerdings eine kostenpflichtige Lizenz.
✅ KI-Bilder, Stockfotos und Creative Commons: Prüfe die Lizenzbedingungen der jeweiligen Plattformen und Anbieter:innen, um Rechtsverstöße zu vermeiden.
✅ Kostenlose lizenzfreie Bilder: Viele Plattformen im Internet bieten lizenzfreie Bilder, die kostenlos genutzt werden können. Achte auch hier auf die Bedingungen.
Urheberrecht und Bilder aus dem Internet
Das Urheberrecht setzt die rechtlichen Rahmenbedingungen, wenn es um die Nutzung von Bildern aus dem Internet geht. In Deutschland regelt das Urheberrechtsgesetz (UrhG) die Rechte der Urheber:innen von Werken, zu denen auch Bilder gehören.
Ein Bild ist in der Regel automatisch urheberrechtlich geschützt, sobald es erstellt wird. Das bedeutet, dass du das Bild nur dann verwenden darfst, wenn der Urheber oder die Urheberin dir die Erlaubnis dazu gibt. Eine unerlaubte Nutzung kann schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Weitere Details zum Urheberrecht findest du in unserem ausführlichen Beitrag.
Gut zu wissen 💡
Das Urheberrecht schützt nicht nur professionelle Fotos, sondern auch Schnappschüsse und Amateurbilder. Es spielt keine Rolle, ob das Bild kommerziell oder überhaupt genutzt wird – oder nicht.
In § 2 UrhG hat der Gesetzgeber beispielhaft aufgeführt, welche Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst zu den urheberrechtlich geschützten Werken gehören. Dieser Schutz entsteht automatisch mit der Schaffung des Werkes und bedarf keiner weiteren Registrierung oder Formalität.
Der Urheber oder die Urheberin eines Werkes hat gemäß § 15 UrhG zunächst einmal das ausschließliche Recht, das Werk zu verwerten und es öffentlich zugänglich zu machen. Dies bedeutet, dass der Urheber allein entscheidet, wer das Bild nutzen darf und unter welchen Bedingungen.
Darunter fällt:
- das Vervielfältigungsrecht (§ 16 UrhG),
- das Verbreitungsrecht (§ 17 UrhG),
- das Ausstellungsrecht (§ 18 UrhG).
Selbst wenn ein Bild auf einer öffentlichen Webseite frei zugänglich ist, bedeutet das nicht, dass es frei verwendet werden darf. Eine Quellenangabe allein reicht nicht aus, um die Nutzung zu “legalisieren”. Urheber:innen müssen ausdrücklich ihre Zustimmung geben, damit das Werk genutzt werden darf. Dies geschieht oft in Form einer Lizenzvereinbarung. Die Missachtung dieser Regelungen kann teuer werden und zu Abmahnungen sowie Rechtsstreitigkeiten führen.
Urheberrechtsverletzung: Diese Strafe kommt für die Bilder auf dich zu
Eine unerlaubte Nutzung von Bildern aus dem Internet kann als Urheberrechtsverletzung geahndet werden. Die Strafen können empfindlich sein und umfassen in der Regel Schadensersatzforderungen sowie Unterlassungs- und Abmahnungskosten.
Urheber:innen, deren Rechte verletzt wurden, können gemäß § 97 UrhG Unterlassung und Schadensersatz fordern. Der Schadensersatz kann auf verschiedene Weisen berechnet werden:
- entweder durch die tatsächlichen Verluste der Urheber:innen,
- durch die Herausgabe des erzielten Gewinns oder
- durch eine fiktive Lizenzgebühr (sog. Lizenzanalogie).
Was ist eine Lizenzanalogie?
Der Schadensersatz wird oft anhand der sogenannten Lizenzanalogie berechnet, das heißt, es wird geschätzt, was der Urheber oder die Urheberin als angemessene Lizenzgebühr verlangen könnte.
Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung
Abmahnungen sind ein häufiges Mittel, um Urheberrechtsverletzungen zu ahnden. Hierbei wird der Nutzer aufgefordert, die rechtswidrige Nutzung sofort zu unterlassen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
Wenn du ein solches Schreiben erhalten hast, solltest du niemals ohne vorherige anwaltliche Beratung unterschreiben. Der Grund: Mit einer Unterlassungserklärung verpflichtest du dich in der Regel auch für die Zukunft, bei Verstößen immer wieder Schadensersatz zu zahlen. Zusätzlich fallen oft hohe Anwaltskosten an.
Klage wegen Urheberrechtsverletzung
Im schlimmsten Fall kann es sogar zu einer Zivilklage kommen, die weitere Kosten und gegebenenfalls eine gerichtliche Strafe nach sich ziehen kann. Wenn zum Beispiel die Abmahnung nicht erfolgreich ist oder die beschuldigte Person nicht reagiert, können Urheber:innen Klage vor einem Zivilgericht erheben.
In schwerwiegenden Fällen kann eine Urheberrechtsverletzung auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Nach § 106 UrhG kann eine unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren geahndet werden. In besonders schweren Fällen, wie zum Beispiel der gewerbsmäßigen Nutzung, droht sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren (§ 108a UrhG).
Daher ist es wichtig, sich vor der Nutzung von Bildern aus dem Internet über die jeweiligen Rechte und Lizenzbedingungen zu informieren und gegebenenfalls die Erlaubnis der Urheber:innen einzuholen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Wann darf ich Bilder aus dem Internet verwenden?
Es gibt auch Ausnahmen des Urheberrechts, in denen es erlaubt ist, Bilder aus dem Internet zu nutzen. Beispielsweise erlaubt § 51 UrhG die Nutzung von Werken für Zitate, wenn das Zitat eine korrekte Quellenangabe enthält und im Rahmen des Zweckes gerechtfertigt ist.
Schauen wir uns ein paar Beispiele dazu an:
Bilder privat verwenden
Zum privaten Gebrauch, wie zum Beispiel ein Fotoalbum, kannst du Bilder aus dem Internet nutzen. Folgende Voraussetzungen (§ 53 UrhG) müssen dabei beispielsweise eingehalten werden:
- Die Nutzung darf weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen.
- Es darf nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet werden.
Du darfst dich bei der Vervielfältigung auch durch eine andere Person unterstützen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger handelt.
Das gilt allerdings nur, solange du sie nicht veröffentlichst oder weiterverbreitest. Sobald du die Bilder öffentlich zugänglich machst, beispielsweise auf Social Media, gelten die gleichen Regeln wie für kommerzielle Nutzung.
Bilder für eine Homepage oder einen Blog
Für die Nutzung von Bildern auf deiner Homepage oder deinem Blog brauchst du die Erlaubnis des Urhebers oder der Urheberin, wenn du geschützte Werke verwenden möchtest.
Dies kann durch den Kauf einer Lizenz (z. B. über iStock) oder durch die Nutzung von Bildern erfolgen, die unter einer “Creative Commons Lizenz” stehen (dazu weiter unten mehr). Achte darauf, die jeweiligen Lizenzbedingungen genau zu prüfen und einzuhalten.
Bilder für die Schule, den Unterricht oder eine Präsentation
Eine wichtige Ausnahme stellt § 60a UrhG dar, der die Nutzung von Werken für Unterricht und Forschung unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Doch auch für den Einsatz in der Schule, den Unterricht oder für Präsentationen gelten grundsätzlich die urheberrechtlichen Bestimmungen.
Auch wenn die Nutzung von geschützten Werken für Bildungszwecke erleichtert ist, solltest du stets die Quelle angeben und sicherstellen, dass die Nutzung erlaubt ist.
Bilder für Social Media und dein Profilbild
Für Social Media gelten dieselben Regeln wie für Webseiten und Blogs. Ein Profilbild darfst du nur dann verwenden, wenn du die Rechte daran hast oder dir die Erlaubnis des Urhebers oder der Urheberin eingeholt hast.
Achtung 🚨
Auch Bilder, die du auf Plattformen wie Facebook oder Instagram findest, sind in der Regel urheberrechtlich geschützt. Hier kannst du die Urheber:innen per Direktnachricht anfragen.
Welche Bilder darf ich aus dem Internet verwenden?
Vielleicht fragst du dich jetzt: Wo finde ich Bilder, die nicht urheberrechtlich geschützt sind? Es gibt verschiedene Plattformen, auf denen du Bilder findest, die entweder gemeinfrei sind oder unter einer Lizenz stehen, die eine kostenlose Nutzung erlaubt. Schauen wir uns das einmal genauer an.
Creative Commons Lizenz
Bilder unter einer Creative Commons Lizenz kannst du unter bestimmten Bedingungen frei nutzen. Es gibt verschiedene Typen von CC-Lizenzen, die unterschiedliche Nutzungsrechte gewähren. Wichtig ist, dass du die Bedingungen der jeweiligen Lizenz genau liest und einhältst.
Die bekanntesten CC-Lizenzen sind in verschiedene Kategorien unterteilt, die unterschiedliche Rechte und Pflichten festlegen:
- CC BY (Namensnennung)
Diese Lizenz erlaubt es, das Werk zu kopieren, zu verbreiten, zu verändern und darauf aufzubauen, auch kommerziell, solange der Urheber oder die Urheberin des Originals genannt wird. Es ist die “freieste” Lizenz, da sie nur die Namensnennung als Bedingung hat. - CC BY-SA (Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen)
Ähnlich wie die CC BY Lizenz erlaubt diese Lizenz die Nutzung des Werkes, einschließlich kommerzieller Nutzung, unter Urhebernennung und der Bedingung, dass alle neuen Werke, die auf dem Original basieren, unter denselben Bedingungen weitergegeben werden. - CC BY-ND (Namensnennung – Keine Bearbeitungen)
Diese Lizenz erlaubt die Weiterverbreitung, sowohl kommerziell als auch nicht kommerziell, solange das Werk unverändert bleibt und vollständig ist und der Urheber oder die Urheberin genannt wird. Veränderungen oder Bearbeitungen des Werkes sind nicht erlaubt. - CC BY-NC (Namensnennung – Nicht kommerziell)
Diese Lizenz erlaubt die Nutzung, Bearbeitung und Weitergabe des Werkes unter Urhebernennung und nicht-kommerzieller Nutzung. - CC BY-NC-SA (Namensnennung – Nicht kommerziell – Weitergabe unter gleichen Bedingungen)
Diese Lizenz kombiniert die Bedingungen der CC BY-NC und der CC BY-SA Lizenzen. Werke dürfen genutzt und verändert werden, solange sie nicht kommerziell genutzt werden, der Urheber oder die Urheberin genannt wird und alle neuen Werke unter denselben Bedingungen weitergegeben werden. - CC BY-NC-ND (Namensnennung – Nicht kommerziell – Keine Bearbeitungen)
Dies ist die restriktivste der CC-Lizenzen. Sie erlaubt lediglich das Herunterladen und Teilen des Werkes unter Urhebernennung und der Bedingung, dass das Werk nicht kommerziell genutzt wird und keine Veränderungen vorgenommen werden.
Ein häufiges Missverständnis ist die Annahme, dass alle CC-lizenzierten Werke kostenlos und uneingeschränkt nutzbar sind. Dies ist nicht der Fall, da jede Lizenz unterschiedliche Anforderungen stellt, die unbedingt eingehalten werden müssen.
Was sind Stockfotos?
Stockfotos sind Bilder, die von Fotografen erstellt und auf speziellen Plattformen wie Shutterstock oder Adobe Stock zum Kauf angeboten werden. Diese Bilder kannst du gegen eine Gebühr lizenzieren und dann gemäß den Lizenzbedingungen verwenden. Doch es gibt auch viele kostenlose Möglichkeiten, Stockfotos zu nutzen.
Hier findest du kostenlose lizenzfreie Stockfotos ✅
Kostenlose lizenzfreie Stockfotos bieten Plattformen an, bei denen du Bilder kostenlos herunterladen und frei nutzen kannst. Allerdings solltest du auch hier die jeweiligen Lizenzbedingungen beachten. Unsplash und Pexels sind beispielsweise gute Anlaufstellen für hochwertige Bilder.
KI-Bilder kommerziell nutzen: Das solltest du wissen
Die Nutzung von Bildern, die durch Künstliche Intelligenz (KI) erstellt wurden, ist ein komplexes Thema. Urheberrechtlich geschützt sind nach § 2 Abs. 2 UrhG nämlich nur persönliche geistige Schöpfungen. Inwiefern KI-Bilder darunter fallen, wird seit einiger Zeit rechtlich diskutiert.
Grundsätzlich solltest du auf die Regelungen der jeweiligen KI-Anbieter:innen achten, denn diese gelten in jedem Fall, wenn sie nicht rechtlich unwirksam sind. Prüfe also immer die Lizenzbedingungen der jeweiligen Anbieter:innen, bevor du KI-generierte Bilder (kommerziell) nutzt.
Weitere Informationen findest du in unserem Beitrag zu ChatGPT und Urheberrecht.
Wenn du ein KI-generiertes Bild nutzen möchten, auf dem Personen abgebildet sind, könnte das deren Rechte verletzen. Falls also Personen im Bild enthalten sind, benötigst du zusätzlich deren ausdrückliche Einwilligung. Eine Ausnahme stellen in der Regel Personen des öffentlichen Lebens dar, solange du keine Persönlichkeitsrechte verletzt. Erfahre mehr über das Recht am eigenen Bild.
Fazit
Die Nutzung von Bildern aus dem Internet ist durch das Urheberrecht streng geregelt. Ohne die Zustimmung der Urheber:innen drohen Abmahnungen und hohe Strafen. Für private Zwecke kannst du Bilder meist problemlos nutzen, solange sie nicht öffentlich oder kommerziell werden. Für die kommerzielle Nutzung und Veröffentlichung im Internet brauchst du jedoch stets die Erlaubnis der Person, die das Urheberrecht innehat. KI-generierte Bilder und Stockfotos bieten sinnvolle Möglichkeiten, aber auch hier gilt es, die Lizenzbedingungen genau zu prüfen.