Du möchtest dein Business auf die Europäische Union ausdehnen und deshalb eine EU-Marke anmelden? Damit kannst du dein geistiges Eigentum in allen Mitgliedsstaaten rechtlich schützen. Aber was genau ist eine EU-Marke und wie kannst du sie für dein Business nutzen?
Dieser Beitrag führt dich durch den gesamten Prozess, von den Grundlagen bis hin zu spezifischen Schritten der Anmeldung. Bereit? Los geht’s!
Das Wichtigste in Kürze
✅ Eine EU-Marke bietet Schutz in allen 27 EU-Mitgliedstaaten mit nur einer Anmeldung.
✅ Als Marke kann man nahezu alles anmelden, was die eigenen Produkte oder Dienstleistungen von anderen Unternehmen unterscheidet.
✅ Jede Person und jedes Unternehmen kann eine EU-Marke anmelden, unabhängig von Größe oder Branche.
✅ Die Kosten starten ab ca. 850 Euro. Das klingt viel, ist aber kosteneffizienter im Vergleich zur Anmeldung einer nationalen Marke in jedem einzelnen Mitgliedstaat.
Was ist eine EU-Marke?
Eine EU-Marke, offiziell auch als Unionsmarke bekannt, ist dein goldenes Ticket in den Markt der Europäischen Union (dem “Binnenmarkt”), einem der größten und dynamischsten Wirtschaftsräume weltweit.
Der Vorteil einer EU-Marke liegt auf der Hand: Anstatt in jedem einzelnen EU-Land separate Markenanmeldungen durchführen zu müssen, stellt die EU-Marke einen „One-Stop-Shop“ für den Markenschutz in der gesamten Union dar. Das spart nicht nur Zeit und Ressourcen, sondern vereinfacht auch das Management der Marke auf internationaler Ebene.
Zunächst beträgt die Schutzdauer der Unionsmarke 10 Jahre, kann aber beliebig oft um jeweils weitere 10 Jahre verlängert werden. Alle rechtlichen Bestimmungen über die Unionsmarke findest du in der Verordnung (EU) Nr. 2017/1001.
Unterschied: Deutsche Marke vs. EU-Marke
Wenn du eine EU-Marke anmeldest, ist deine Marke auch in Deutschland geschützt. Du musst also nicht zusätzlich eine nationale Marke in Deutschland anmelden. Doch was unterscheidet die deutsche Marke von der EU-Marke?
Der größte Unterschied liegt im Schutzbereich: Während die deutsche Marke nur in Deutschland rechtlichen Schutz bietet, erstreckt sich der Schutz einer EU-Marke auf alle 27 EU-Mitgliedstaaten. Nach Wunsch kannst du deine Marke zusätzlich auch in anderen europäischen Ländern wie Großbritannien (UK) oder der Schweiz anmelden, da diese nicht Mitglied der EU sind. Eine EU-Marke ist somit ideal für Unternehmen und Unternehmer:innen, die über die nationalen Grenzen hinaus tätig sind oder es planen.
Wer kann eine EU-Marke anmelden?
Es gibt praktisch keine Einschränkungen darin, wer einen Antrag zur EU-Markenanmeldung stellen kann: Einzelpersonen, Selbstständige, Jugendliche ab 18 Jahren, Wirtschaftsunternehmen, NGOs – all das sind entweder natürliche oder juristische Personen. Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen können somit eine Unionsmarke anmelden.
Was kann man als Marke anmelden?
Praktisch alles, was deine Produkte oder Dienstleistungen von denen anderer Unternehmen unterscheidet, kann als Marke angemeldet werden. Dazu gehören Wörter, einschließlich Personennamen, Abbildungen, Logos, Klänge und sogar Farben oder Formen.
Wichtig ist zu wissen, dass der Anmeldung deiner Marke keine Schutzhindernisse entgegenstehen dürfen. Deine Marke muss sich eindeutig von anderen Marken unterscheiden, damit es nicht zu Verwechslungen kommt. Kund:innen können so spontan einen Bezug zwischen der Marke und den angebotenen Waren oder Dienstleistungen herstellen. Die Schutzhindernisse werden bei der Anmeldung auf nationaler Ebene vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und auf EU-Ebene vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) geprüft.
Was also genau geschützt sein soll, muss klar und eindeutig bestimmt werden können und auch schutzfähig sein (Art. 4 der Verordnung (EU) Nr. 2017/1001). In diesem Sinne darf die Marke auch nicht ausschließlich beschreibende Angaben enthalten, also Wörter aus dem allgemeinen Sprachgebrauch.
Alltagssprache
Ein gutes Beispiel ist hierfür die Marke “Apple”: Beim Vertrieb von Obst wäre diese Marke lediglich beschreibend und würde so nicht zugelassen werden. Schließlich ist die Gefahr hoch, dass viele Obst- und Gemüseläden auch Äpfel verkaufen, es wäre also keine Unterscheidungskraft vorhanden.
Im technischen Bereich bleibt die Unterscheidungskraft aber gewahrt, denn dass sich ein Technologieunternehmen „Apple“ nennt, ist eher außergewöhnlich.
Außerdem musst du die Waren oder Dienstleistungen, für die du deine Marke verwenden möchtest, in ein Waren- und Dienstleistungsverzeichnis eintragen. Wichtig: Dieses Verzeichnis kann nachträglich nicht mehr erweitert werden, du solltest es dir also gut überlegen.
Bei der Anmeldung ordnest du deine Marke nach Bedarf den sogenannten Nizza-Klassen zu. Für Waren gelten die Klassen 1 bis 34 und für Dienstleistungen die Klassen 35 bis 45. Jede Klasse steht für verschiedene Zwecke und Verwendungsmöglichkeiten deiner Marke und nur in dieser Kategorie ist die Verwendung deiner Marke dann auch rechtlich geschützt.
Beispiel: So lautet die Klassenüberschrift für Klasse 25 beispielsweise „Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen“. Wenn du zum Beispiel YouTuber bist und eigenen Merch rausbringen möchtest (z. B. Shirts und Kappen mit deiner Marke), dann ist die Klasse 25 wahrscheinlich interessant für dich.
Um herauszufinden, in welche Klasse deine Waren oder Dienstleistungen einzuordnen sind, kannst du bei der EUIPO die Nizza-Klassen durchsuchen.
Warum sollte man eine EU-Marke anmelden?
Die Entscheidung, eine EU-Marke anzumelden, ist ein wichtiger strategischer Schritt für jedes Unternehmen, das auf dem europäischen Markt Fuß fassen oder seine Position stärken möchte.
Doch wie bei jeder geschäftlichen Entscheidung gibt es auch hier Vor- und Nachteile, die sorgfältig abgewogen werden müssen. Wir fassen die wichtigsten Punkte einmal zusammen.
Die Vorteile einer EU-Marke
- Mit einer Anmeldung sind deine Markenrechte in allen EU-Mitgliedstaaten geschützt.
- Im Vergleich zur Anmeldung nationaler Marken in mehreren Ländern sparst du Kosten.
- Es braucht nur eine einzige Anmeldung, ein Verfahren und eine Verwaltung – einfacher geht’s nicht.
Die Nachteile einer EU-Marke
- Um Kollisionen mit bestehenden Marken zu vermeiden, musst du eine umfassendere Recherche durchführen. Dabei können dir unsere Partnerkanzleien in der Kanzleisuche helfen.
- Es besteht ein Risiko der Gesamtzurückweisung, das heißt: Wird deine Marke in einem EU-Land abgelehnt, gilt dies für die gesamte EU.
Wie lange dauert eine Markenanmeldung?
Die Dauer einer EU-Markenanmeldung kann variieren, aber in der Regel sollte man mit etwa 3 bis 6 Monaten rechnen, bis die EU-Marke eingetragen ist. Plane also genug Vorlaufzeit ein.
Wann sollte man eine Marke anmelden?
Im Idealfall sollte eine Anmeldung so früh wie möglich erfolgen. Denn je früher du deine Marke schützt, desto besser. Besonders wichtig ist dies vor der Einführung neuer Produkte oder Dienstleistungen oder wenn du planst, dein Geschäft auf die EU auszuweiten.
Ansonsten könnte es sein, dass es zu einer Doppelung, Nachahmung oder anderweitigen Verwendung deiner Marke durch die Konkurrenz kommt. Im schlimmsten Fall wird eine andere ähnliche oder sogar identische Marke vorher angemeldet und somit geschützt.
Der Inhaber oder die Inhaberin dieser nun bereits angemeldeten Marke könnte dann rechtliche Schritte gegen deine Marke einleiten. Dabei ist es grundsätzlich egal, ob du die Idee vorher hattest oder die Marke vorher verwendet hast. Im Zweifel genießt die Person, die die Marke zuerst angemeldet hat, den rechtlichen Schutz.
Mit diesen Folgen musst du im Zweifel rechnen, wenn jemand vor dir eine ähnliche oder identische Marke anmeldet:
- Abmahnung
- Schadenersatzforderungen
- Unterlassungsanspruch
- Vernichtung der widerrechtlich mit der Marke ausgezeichneten Waren
Wenn du eine Abmahnung erhalten hast, solltest du in keinem Fall übereilte Entscheidungen treffen. Meist liegt der Abmahnung eine Unterlassungserklärung bei, die dich ein Leben lang dazu verpflichten kann, immer wieder Geldstrafen zu zahlen, wenn du gegen die Unterlassungspflicht verstößt.
Unterschreibe daher niemals ohne weiteres eine solche Erklärung, sondern wende dich an einen Experten für Markenrecht. In unserer Kanzleisuche findest du die richtige Ansprechperson für dein Anliegen.
Was kostet die Anmeldung einer EU-Marke?
Die Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie der Anzahl der Nizza-Klassen, in denen du deine Marke schützen möchtest. Eine Basisanmeldung startet ab ca. 850 Euro für eine Klasse, bei 2 Klassen liegen die amtlichen Gebühren bei 900 EUR und ab der dritten Klasse bei jeweils 150 EUR mehr.
Finanzielle Unterstützung
Kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in der EU können einen Antrag auf Finanzhilfe aus dem KMU-Fond stellen und 75 % der Kosten erstattet bekommen. Der Antrag sollte in jedem Fall gestellt werden, bevor man mit der Markenanmeldung beginnt. Andernfalls entfällt der Anspruch auf Erstattung.
Checkliste: Wie kann man eine EU-Marke anmelden?
- Recherchiere vorab: Überprüfe, ob deine Marke oder eine ähnliche Marke bereits existiert. Dabei kann dir eine Anwältin oder ein Anwalt für Markenrecht helfen.
- Wähle die richtigen Klassen aus: Entscheide, in welchen Nizza-Klassen (Produkte oder Dienstleistungen) du deine Marke schützen möchtest.
- Bereite deine Anmeldung vor: Sammle alle notwendigen Informationen und Unterlagen. Wenn du die Anmeldung selbst erledigen möchtest, kannst du das Onlineportal der EUIPO nutzen.
- Verfolge den Status deiner Anmeldung: Bleibe auf dem Laufenden und reagiere auf Rückfragen der EUIPO. Auch hier kannst du dich rechtlich unterstützen lassen.
Fazit
Die Anmeldung einer EU-Marke bei der EUIPO ermöglicht Markenschutz in allen EU-Mitgliedsstaaten mit einem einzigen Verfahren. Sie ist ein entscheidender Schritt für dein Business und erfordert eine gewisse Abwägung. Mit der richtigen Vorbereitung, wie einer gründlichen Vorabrecherche, und einem Verständnis für den Anmeldeprozess kannst du diesen wichtigen Meilenstein erreichen. Bei erfolgreicher Prüfung wird deine Marke registriert und bietet dir (ohne Verlängerung) Schutz für die nächsten 10 Jahre innerhalb der gesamten EU.