Fahrverbot in Geldstrafe umwandeln – so geht’s!

Du erhältst nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung plötzlich ein Fahrverbot von einem Monat. Dein Auto ist aber dein wichtigstes Arbeitsmittel, ohne das du nicht ins Büro fahren oder Kund:innen erreichen kannst. Ein solches Fahrverbot kann deinen gesamten beruflichen Alltag aus der Bahn werfen. Doch du kannst unter Umständen das Fahrverbot in eine Geldstrafe umwandeln – vor allem, wenn das Fahrverbot deine Existenz gefährden würde. In diesem Artikel erklären wir dir, wann und wie eine solche Umwandlung möglich ist, welche Kosten auf dich zukommen können und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

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Das Wichtigste in Kürze

Du kannst ein Fahrverbot in Härtefällen in Geldstrafe umgewandeln: Wenn ein Fahrverbot deine Existenz bedroht, etwa bei beruflicher Abhängigkeit vom Fahrzeug, kannst du beim Gericht die Umwandlung in eine Geldstrafe beantragen.
Antragstellung erfolgt vor Gericht oder bei der Bußgeldbehörde: Den Antrag solltest du rechtzeitig, am besten vor oder während der Hauptverhandlung, stellen. Versäume keine Fristen und bereite eine stichhaltige Begründung vor, am besten mit anwaltlicher Unterstützung.
Geldstrafe in Raten zahlen: Kannst du die Geldstrafe nicht sofort begleichen, kannst du eine Ratenzahlung beantragen. Diese muss gut begründet sein und erfordert Einkommensnachweise. Halte dich unbedingt an den vereinbarten Zahlungsplan.
Ersatzfreiheitsstrafe bei Nichtzahlung vermeiden: Wird die Geldstrafe nicht bezahlt, kann sie in eine Freiheitsstrafe umgewandelt werden. Als Alternative ist oft gemeinnützige Arbeit möglich. Handel frühzeitig, um solche Folgen zu vermeiden.
Alternativen zum Fahrverbot nutzen: Wird eine Umwandlung abgelehnt, kannst du den Beginn des Fahrverbots verschieben oder auf Fahrdienste und Mitfahrgelegenheiten ausweichen. Gut geplante Organisation hilft, die Zeit ohne Führerschein zu überbrücken.

Wann wird ein Fahrverbot verhängt?

Ein Fahrverbot ist eine vorübergehende Sanktion, bei der dir verboten wird, Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr zu führen. Anders als die Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB), bei der dein Führerschein dauerhaft eingezogen werden kann, bleibt dein Führerschein bei einem Fahrverbot zwar bestehen, aber du darfst ihn für die Dauer des Verbots nicht nutzen.

Ein Fahrverbot wird vor allem bei schweren Verkehrsverstößen angeordnet. Zu den häufigsten Gründen gehören:

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen: Zum Beispiel ab 31 km/h zu schnell innerorts oder 41 km/h außerorts.
  • Missachten roter Ampeln: Wenn du eine rote Ampel überfährst, die länger als eine Sekunde rot war.
  • Alkohol am Steuer: Bereits ab 0,5 Promille Blutalkoholgehalt droht ein Fahrverbot.

Die Dauer eines Fahrverbots beträgt in der Regel ein bis 3 Monate (§ 25 StVG). In dieser Zeit darfst du kein Fahrzeug führen. Wenn du ein Fahrverbot zum ersten Mal erhältst, kannst du den Beginn des Fahrverbots oft innerhalb einer 4-Monatsfrist selbst bestimmen (§ 25 Abs. 2a StVG). Das gibt dir die Möglichkeit, das Verbot an deine persönliche oder berufliche Situation anzupassen.

Fahrverbot oder Führerscheinentzug?

Das Fahrverbot ist von der Entziehung der Fahrerlaubnis zu unterscheiden. Während du nach Ablauf des Fahrverbots automatisch wieder fahren darfst, erfordert ein Führerscheinentzug eine erneute Beantragung der Fahrerlaubnis. Häufig ist zudem eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) notwendig.

Fahrverbot umwandeln in Geldstrafe – geht das?

Grundsätzlich sieht das Gesetz ein Fahrverbot als direkte Sanktion für schwerwiegende Verkehrsverstöße vor. Doch in besonderen Ausnahmefällen kannst du dein Fahrverbot in eine Geldstrafe umwandeln. Das ist jedoch nicht immer einfach und erfordert eine gute Begründung sowie eine rechtzeitige Antragstellung.

Das Fahrverbot wird oft in Verbindung mit § 44 StGB verhängt, der es Gerichten erlaubt, anstelle des Fahrverbots andere Strafen zu verhängen, wenn dies aufgrund außergewöhnlicher Umstände angemessen erscheint. Ziel des Gesetzes ist es, Betroffene zu sanktionieren, ohne sie unverhältnismäßig hart zu treffen.

Wann ist eine Umwandlung möglich?

Damit ein Gericht ein Fahrverbot in eine Geldstrafe umwandelt, müssen schwerwiegende persönliche oder berufliche Härten vorliegen. Beispiele hierfür sind:

  • Berufliche Abhängigkeit vom Auto: Berufskraftfahrer:innen, Lieferant:innen oder Außendienstmitarbeiter:innen sind in besonderem Maße auf ihr Fahrzeug angewiesen.
  • Persönliche Härtefälle: Alleinerziehende oder Menschen, die für pflegebedürftige Angehörige verantwortlich sind.
  • Existenzbedrohung: Wenn das Fahrverbot deine finanzielle Existenz gefährdet, beispielsweise als selbstständige:r Unternehmer:in.

Anstelle des Fahrverbots wird oft eine Geldstrafe verhängt. Diese wird in Tagessätzen berechnet, wobei ein Tagessatz deinem durchschnittlichen täglichen Einkommen entspricht (§ 40 StGB). Das Gericht kann auch eine höhere Geldstrafe ansetzen, um den Abschreckungseffekt des Fahrverbots zu kompensieren.

Beispiel: Ein selbstständiger Handwerker beantragt eine Umwandlung, da er ohne Auto keine Kund:innen bedienen kann. Das Gericht erkennt die berufliche Abhängigkeit an und verhängt stattdessen 60 Tagessätze zu je 40 Euro, was einer Geldstrafe von 2.400 Euro entspricht.

Fahrverbot in Geldstrafe umwandeln – Beispiele aus dem Alltag

Schauen wir uns ein praktisches Beispiel an, um zu verdeutlichen, wie eine Umwandlung “Fahrverbot in Geldstrafe” funktionieren kann.

1 Monat Fahrverbot in Geldstrafe umwandeln

Ein 35-jähriger selbstständiger Handwerker wird außerorts mit 41 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit geblitzt. Neben einer Geldbuße von 200 Euro wird ein Fahrverbot von einem Monat verhängt. Der Handwerker benötigt sein Auto, um Kund:innen in ländlichen Regionen zu erreichen. Ohne das Auto drohen ihm Einnahmeverluste und der Verlust wichtiger Kund:innen.

Bereits vor der Hauptverhandlung wendet sich der Handwerker an seine Anwältin, die den Antrag auf Umwandlung stellt. Im Antrag wird ausführlich dargelegt, warum das Fahrverbot den Handwerker unverhältnismäßig hart trifft.

Er fügt Nachweise bei, z. B. eine Bescheinigung von Kund:innen, dass ein pünktlicher Service zwingend notwendig ist. Zusätzlich legt der Handwerker eine Übersicht seiner monatlichen Einnahmen vor, um die wirtschaftlichen Folgen zu untermauern.

Das Gericht prüft den Antrag und erkennt den Härtefall an. Es beschließt, das Fahrverbot in eine Geldstrafe umzuwandeln. Der Handwerker muss 50 Tagessätze zu je 50 Euro zahlen, insgesamt 2.500 Euro.

Warum wurde die Umwandlung in diesem Fall genehmigt?

Das Gericht hat Folgendes berücksichtigt:

✅ Die wirtschaftliche Abhängigkeit des Handwerkers vom Fahrzeug
✅ Die möglichen Existenzbedrohungen durch einen Einnahmeausfall
✅ Die Tatsache, dass der Handwerker keine Vorstrafen oder gravierenden Verkehrsverstöße in der Vergangenheit hatte

Ein gut begründeter Antrag mit überzeugenden Nachweisen ist also entscheidend. Eine Anwältin oder ein Anwalt im Verkehrsrecht kann dir helfen, die Argumente effektiv darzulegen und die Erfolgsaussichten zu erhöhen.

Fahrverbot in Geldstrafe umwandeln – so gehst du vor 

Wenn du ein Fahrverbot in eine Geldstrafe umwandeln möchtest, ist ein gut vorbereiteter Antrag entscheidend. Dabei kommt es auf den richtigen Zeitpunkt, eine stichhaltige Begründung und die notwendigen Nachweise an. 

Hier sind die wichtigsten Schritte im Überblick. Allerdings dienen diese Punkte nur als grobe Orientierung. Wende dich für eine verbindliche Auskunft bitte direkt an spezialisierte Anwält:innen.

Antragstellung

Den Antrag auf Umwandlung solltest du frühzeitig stellen. Idealerweise wird er bereits in der Hauptverhandlung vorgebracht. Sobald der Bußgeldbescheid rechtskräftig ist, besteht kaum noch eine Chance, das Fahrverbot abzuwenden.

Zuständiges Gericht oder Behörde

Bußgeldverfahren (Ordnungswidrigkeiten)
Wenn das Fahrverbot im Rahmen eines Bußgeldverfahrens verhängt wird, wendest du dich an die zuständige Bußgeldbehörde. Sobald der Bußgeldbescheid ergeht, kannst du Einspruch einlegen und den Antrag auf Umwandlung im Rahmen der Verhandlung vor dem Amtsgericht stellen.

Strafverfahren (Verkehrsstrafsachen)
Wurde das Fahrverbot als Nebenstrafe im Strafverfahren angeordnet (z. B. bei Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB), wird der Antrag direkt beim zuständigen Strafgericht eingereicht.

Am besten stellst du den Antrag vor oder während der Verhandlung vor Gericht. Hast du bereits einen Bußgeldbescheid erhalten, kannst du Einspruch einlegen und im Einspruchsverfahren den Antrag auf Umwandlung einbringen. Der Einspruch muss innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Behörde eingehen (§ 67 OWiG).

Der Antrag muss klar formuliert sein und deine Situation überzeugend schildern. Folgende Inhalte gehören dazu:

  • Persönliche Angaben: Dein Name, Adresse und Aktenzeichen des Verfahrens.
  • Begründung: Warum das Fahrverbot für dich eine außergewöhnliche Härte bedeutet (z. B. berufliche Abhängigkeit vom Fahrzeug, existenzbedrohende Folgen).
  • Beweismittel: Nachweise wie Arbeitgeberbescheinigungen, betriebliche Unterlagen oder medizinische Atteste.
  • Antrag auf Umwandlung: Klarer Hinweis, dass du beantragst, das Fahrverbot in eine Geldstrafe umzuwandeln.

Erfahrene Anwält:innen können dir helfen, den Antrag professionell zu verfassen und auf rechtlich relevante Argumente zu stützen. Sie kennen die Formvorschriften und das erhöht die Erfolgsaussichten.

Wichtig: Fristen beachten! Verpasst du die Einspruchsfrist gegen den Bußgeldbescheid oder stellst den Antrag zu spät, bleibt das Fahrverbot bestehen.

Begründung und Nachweise

Du musst darlegen, warum das Fahrverbot für dich eine unverhältnismäßige Härte darstellt. Mögliche Argumente sind:

  • Du bist beruflich auf dein Fahrzeug angewiesen.
  • Das Fahrverbot würde deine finanzielle Existenz gefährden.
  • Du hast keine zumutbare Alternative, wie öffentliche Verkehrsmittel oder Fahrdienste.

Für eine erfolgreiche Umwandlung sind überzeugende Beweise notwendig. Zu den wichtigsten Nachweisen gehören:

  • Arbeitgeberbescheinigung: Bestätigung, dass dein Job ohne Fahrzeug nicht auszuführen ist.
  • Selbstständigen-Nachweise: Kundenaufträge, Einnahmeübersichten oder betriebliche Dokumente.
  • Persönliche Härtefälle: Dokumente über Pflegeverpflichtungen, besondere familiäre Umstände oder andere Beweise.

Wie läuft die Entscheidung ab?

Das Gericht oder die Behörde prüft deinen Antrag und entscheidet, ob eine Umwandlung in eine Geldstrafe möglich ist. Kommt es zu einer Verhandlung, kannst du deine Gründe persönlich oder durch deinen Rechtsbeistand vortragen. Die Entscheidung wird schriftlich mitgeteilt. Du erfährst, ob dein Antrag erfolgreich war und welche Geldstrafe stattdessen verhängt wurde.

Anwaltliche Unterstützung

Eine Anwältin oder ein Anwalt mit Erfahrung im Verkehrsrecht kann dir helfen, den Antrag professionell zu formulieren und die richtigen Nachweise vorzulegen. Er oder sie kann zudem in der Verhandlung deine Interessen vertreten und dich zu deinen rechtlichen Möglichkeiten beraten.

Wichtig: Bedenke, dass mit einer Umwandlung oft hohe Kosten verbunden sind. Neben der eigentlichen Geldstrafe kommen Anwalts- und Gerichtskosten hinzu. Überlege, ob diese Mehrkosten für dich tragbar sind und ob du dich finanziell unterstützen lassen kannst.

Umwandlung “Fahrverbot in Geldstrafe” abgelehnt: Das sind die Alternativen

Wird dein Antrag auf Umwandlung des Fahrverbots in eine Geldstrafe abgelehnt, hast du dennoch einige Möglichkeiten, um die Auswirkungen des Fahrverbots abzumildern. Diese Alternativen können dir helfen, die Zeit ohne Führerschein zu überbrücken oder den Beginn des Fahrverbots besser an deine Situation anzupassen. 

Wende dich am besten direkt an spezialisierte Anwält:innen im Verkehrsrecht, um deine rechtlichen Möglichkeiten zu besprechen. Diese können dir auch dabei helfen, die Anträge fristgerecht zu stellen.

Verschiebung des Fahrverbots beantragen

Nach § 25 Abs. 2a StVG haben Ersttäter:innen das Recht, den Beginn des Fahrverbots innerhalb von 4 Monaten selbst zu bestimmen. Das gibt dir die Möglichkeit, das Fahrverbot auf eine Zeit zu legen, in der es weniger gravierende Auswirkungen auf dein Leben hat, zum Beispiel:

  • in die Urlaubszeit
  • nach Abschluss eines wichtigen Projekts
  • wenn du eine Übergangslösung (z. B. Fahrdienst) organisiert hast

Fahrdienste und Mitfahrmöglichkeiten nutzen

Solltest du dein Auto beruflich oder privat dringend benötigen, kannst du auf Fahrdienste oder Mitfahrgelegenheiten ausweichen. Gängige Optionen sind unter anderem:

  • Taxi oder Fahrdienste: Zwar teuer, aber eine kurzfristige Lösung für dringende Termine.
  • Fahrgemeinschaften: Kolleg:innen, Freund:innen oder Familie können dir in der Übergangszeit helfen.
  • Öffentliche Verkehrsmittel: Prüfe, ob Bus oder Bahn für dich infrage kommen.

Erlaubnis für dienstliche Fahrten beantragen

In seltenen Fällen genehmigen Gerichte, dass du während des Fahrverbots ausnahmsweise beruflich fahren darfst. Diese Ausnahme muss jedoch sehr gut begründet und dokumentiert sein.

Strafen bei Missachtung des Fahrverbots vermeiden

Solltest du das Fahrverbot ignorieren und dennoch ein Fahrzeug führen, drohen empfindliche Strafen nach § 21 StVG:

  • Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
  • Mögliche Verlängerung des Fahrverbots oder ein Führerscheinentzug
  • Probleme mit Versicherungen bei Unfällen

Auch wenn eine Umwandlung abgelehnt wird, gibt es Wege, die Fahrverbotszeit zu überbrücken. Mit guter Vorbereitung und kreativen Lösungen kannst du die Auswirkungen minimieren.

Geldstrafe und Ratenzahlung

Wenn dir anstelle eines Fahrverbots eine Geldstrafe auferlegt wird, kann diese je nach Höhe eine finanzielle Belastung darstellen. Doch keine Sorge: Es gibt Möglichkeiten, die Geldstrafe in Raten zu zahlen, wenn du sie nicht auf einmal begleichen kannst.

Nach § 42 StGB ist es möglich, eine Geldstrafe in Raten zu zahlen. Voraussetzung ist, dass die sofortige Zahlung dich wirtschaftlich übermäßig belasten würde. Die Höhe und Dauer der Raten hängt von deinem Einkommen und deinen finanziellen Verhältnissen ab.

Ratenzahlung beantragen bei einer Geldstrafe

Sinnvoll ist es, die Ratenzahlung so früh wie möglich zu beantragen, am besten direkt nach der Verhängung der Geldstrafe. So vermeidest du Mahnungen oder zusätzliche Gebühren.

  • Antrag bei der zuständigen Stelle: Der Antrag auf Ratenzahlung wird bei der Vollstreckungsbehörde gestellt, die für die Einziehung der Geldstrafe verantwortlich ist. Meistens ist das die Staatsanwaltschaft.
  • Begründung: Du musst darlegen, warum du die Geldstrafe nicht in einer Summe zahlen kannst. Dazu gehören Einkommensnachweise und Angaben zu laufenden Kosten (Miete, Versicherungen, Kredite).
  • Ratenhöhe: Die Behörde prüft, welche monatliche Rate für dich tragbar ist.

Wenn die Ratenzahlung bewilligt wird, erhältst du einen Zahlungsplan. Es ist wichtig, die Raten pünktlich zu begleichen, da bei Verzug zusätzliche Kosten und Maßnahmen drohen.

Geldstrafe nicht bezahlt – was tun?

Falls du eine Geldstrafe nicht rechtzeitig oder gar nicht bezahlst, können ernsthafte rechtliche Konsequenzen auf dich zukommen. Das solltest du unbedingt vermeiden.

Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung

Die zuständige Behörde (Staatsanwaltschaft oder Vollstreckungsstelle) wird dich zunächst schriftlich an die Zahlung erinnern. Erfolgt keine Zahlung, werden Maßnahmen der Zwangsvollstreckung eingeleitet. Dazu gehören:

  • Pfändung von Einkommen, Bankkonten oder Wertsachen
  • Eintrag ins Schuldnerverzeichnis, was deine Bonität beeinträchtigt

Ersatzfreiheitsstrafe

Wenn die Geldstrafe nicht bezahlt wird und auch eine Ratenzahlung nicht vereinbart werden kann, wird die Geldstrafe in eine Ersatzfreiheitsstrafe umgewandelt (§ 43 StGB). Eine Ersatzfreiheitsstrafe ist eine ernste Sanktion:

  • Sie wird in deinem Führungszeugnis vermerkt.
  • Sie kann Auswirkungen auf deine berufliche und private Situation haben.
  • Deine finanzielle Situation wird durch die Haft nicht besser, da die ursprüngliche Geldstrafe nicht erlassen wird.

Berechnung der Ersatzfreiheitsstrafe

Ein Tagessatz der Geldstrafe entspricht einem Tag Freiheitsstrafe. Beispiel: Bei einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen würdest du 60 Tage Haft antreten müssen.

Möglichkeit der Umwandlung in gemeinnützige Arbeit

In einigen Fällen kannst du die Ersatzfreiheitsstrafe durch gemeinnützige Arbeit abwenden. Dies wird als „Arbeitsauflage“ bezeichnet. Voraussetzung ist, dass die Staatsanwaltschaft zustimmt und eine entsprechende Einrichtung gefunden wird.

Du bist in Zahlungsschwierigkeiten? Wende dich an die Vollstreckungsbehörde, um eine Lösung wie Ratenzahlung oder Arbeitsauflagen zu finden. Dadurch kannst du schwerwiegende Folgen wie Haft vermeiden.

Fazit

Ein Fahrverbot kann für viele eine große Herausforderung sein, insbesondere wenn das Fahrzeug beruflich oder privat unverzichtbar ist. Es gibt jedoch Möglichkeiten, das Fahrverbot in eine Geldstrafe umzuwandeln – vorausgesetzt, du kannst eine außergewöhnliche Härte nachweisen und stellst den Antrag rechtzeitig. Mit einer guten Begründung, sorgfältig gesammelten Nachweisen und gegebenenfalls anwaltlicher Unterstützung stehen deine Chancen nicht schlecht.

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