Du suchst eine neue Wohnung, klickst dich durch Immobilienportale – und dann endlich: Ein Angebot, das perfekt passt! Doch bevor du den Besichtigungstermin bekommst, sollst du einen Maklervertrag bestätigen. Vielleicht hast du gar nicht gemerkt, dass du damit Kosten von mehreren Tausend Euro akzeptierst. Doch keine Panik: In manchen Fällen kannst du den Maklervertrag widerrufen und musst nichts zahlen. Aber wann genau gilt das Widerrufsrecht? Und was passiert, wenn du den Widerruf zu spät erklärst? In diesem Artikel klären wir alle wichtigen Fragen.
Wir bei legalnerd erklären Jura einfach und verständlich. Du willst mehr? Abonniere unseren kostenlosen Newsletter, höre in unseren Podcast rein oder folge uns auf Instagram, um immer auf dem Laufenden zu bleiben!
Das Wichtigste in Kürze
✅ Widerrufsrecht beim Maklervertrag: Du kannst den Vertrag widerrufen, wenn er online, per Telefon oder außerhalb der Geschäftsräume des Maklers bzw. der Maklerin geschlossen wurde. Verträge im Maklerbüro können nicht widerrufen werden.
✅ Widerrufsfrist beträgt 14 Tage: Die Frist beginnt, sobald du eine korrekte Widerrufsbelehrung erhalten hast. Ohne diese Belehrung verlängert sich die Frist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage.
✅ Widerruf muss schriftlich erfolgen: Eine formlose E-Mail oder ein Brief reicht aus. Wichtig ist, dass der Widerruf rechtzeitig beim Makler oder bei der Maklerin eingeht.
✅ Keine Zahlungspflicht nach Widerruf: Makler:innen dürfen keine Provision verlangen, wenn du den Vertrag wirksam widerrufen hast. Eine Ausnahme besteht z. B. dann, wenn sie ihre Leistung bereits vollständig erbracht haben.
✅ Vorsicht bei Verzicht auf das Widerrufsrecht: Falls du zugestimmt hast, dass der Makler oder die Maklerin sofort tätig wird, kann das Widerrufsrecht erlöschen. Prüfe genau, was du unterschreibst oder hole dir rechtliche Unterstützung ein.
Wann habe ich ein Widerrufsrecht beim Maklervertrag?
Nicht jeder Maklervertrag kann widerrufen werden – es kommt darauf an, wie und wo der Vertrag abgeschlossen wurde. Als Verbraucher:in hast du ein Widerrufsrecht, wenn der Vertrag unter bestimmten Bedingungen zustande gekommen ist.
Status als Verbraucher
Das Widerrufsrecht gilt nur für Verträge, die du als Verbraucher:in (§ 13 BGB) abschließt. Das bedeutet: Du handelst privat und nicht gewerblich, also zum Beispiel auf der Suche nach einer Mietwohnung oder einem Eigenheim für dich selbst. Bist du hingegen Unternehmer:in (§ 14 BGB) und suchst eine Immobilie für dein Geschäft, hast du in der Regel kein Widerrufsrecht.
Maklervertrag: Online, per E-Mail oder am Telefon
Ein Widerrufsrecht gibt es immer dann, wenn ein sogenannter Fernabsatzvertrag vorliegt (§ 312c BGB). Das ist der Fall, wenn der Maklervertrag online, per E-Mail, telefonisch oder über ein Immobilienportal geschlossen wurde – also ohne persönlichen Kontakt zum Makler oder zur Maklerin.
Vertrag außerhalb der Geschäftsräume des Maklers
Auch wenn du den Vertrag zum Beispiel bei dir zu Hause, an einem öffentlichen Ort oder während einer Wohnungsbesichtigung unterschrieben hast, kannst du ihn widerrufen (§ 312b BGB). Der Grund: Du hattest in dieser Situation möglicherweise nicht genug Zeit, die Vertragsbedingungen genau zu prüfen.
Kein Widerrufsrecht bei Vertragsabschluss im Maklerbüro
Hast du den Vertrag direkt im Maklerbüro unterschrieben, gibt es in der Regel kein Widerrufsrecht. Hier geht das Gesetz davon aus, dass du ausreichend Gelegenheit hattest, dich über den Vertrag zu informieren.
Wenn du den Maklervertrag online oder außerhalb der Geschäftsräume des Maklers abgeschlossen hast, kannst du ihn widerrufen – und musst unter Umständen keine Provision zahlen. Aber Achtung: Dafür gibt es eine Frist!
Unsere Plattform dient der rechtlichen Aufklärung. Dies ersetzt jedoch keine Rechtsberatung durch Expert:innen, die wir gerne vermitteln. Mit dem Ausfüllen des Formulars willigst du in diese Datenverarbeitung ein. Deine Daten werden rechtskonform verarbeitet und können jederzeit auf Anfrage gelöscht werden. Mehr Infos dazu in unserer Datenschutzerklärung.
Wie lange kann man einen Maklervertrag widerrufen?
Das Widerrufsrecht gibt dir die Möglichkeit, dich innerhalb einer bestimmten Frist vom Maklervertrag zu lösen. Aber diese Frist ist nicht unbegrenzt – und es kommt darauf an, ob du eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erhalten hast.
Gesetzliche Widerrufsfrist: 14 Tage
Laut § 355 Abs. 2 BGB hast du grundsätzlich 14 Tage Zeit, um den Maklervertrag zu widerrufen. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem du den Vertrag abgeschlossen hast – vorausgesetzt, der Makler oder die Maklerin hat dich korrekt über dein Widerrufsrecht informiert.
Wann beginnt die Widerrufsfrist?
Die Widerrufsfrist startet erst, wenn du eine vollständige und korrekte Widerrufsbelehrung vom Makler oder von der Maklerin erhalten hast. Diese Belehrung muss dir in Textform (z. B. per E-Mail oder als PDF) zur Verfügung gestellt werden und dich klar über dein Widerrufsrecht, die Frist und die Folgen des Widerrufs informieren.
Was passiert, wenn der Makler nicht richtig belehrt?
Hat der Makler oder die Maklerin dir keine oder eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung gegeben, verlängert sich die Widerrufsfrist erheblich: In diesem Fall kannst du den Vertrag bis zu 12 Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss widerrufen (§ 356 Abs. 3 BGB).
Viele Makler:innen achten darauf, dir die Widerrufsbelehrung direkt nach Vertragsschluss zukommen zu lassen, um die 14-tägige Frist in Gang zu setzen. Manche verlangen sogar, dass du aktiv bestätigst, dass du über dein Widerrufsrecht informiert wurdest. Ohne diese Belehrung hast du jedoch viel länger Zeit, dich vom Vertrag zu lösen.
Maklervertrag widerrufen: So gehst du vor
Wenn du den Maklervertrag widerrufen willst, musst du das klar und eindeutig erklären. Es reicht nicht, einfach nicht mehr zu reagieren oder den Makler bzw. die Maklerin zu ignorieren. Damit der Widerruf wirksam ist, solltest du einige Dinge beachten. Unsere Checkliste dient als erste Anlaufstelle, ersetzt aber keine Rechtsberatung durch Expert:innen.
Der Widerruf muss in Textform erfolgen (§ 355 Abs. 1 BGB). Das bedeutet, dass du ihn per E-Mail, Brief oder Fax schicken kannst. Ein telefonischer Widerruf reicht nicht aus, weil du im Streitfall keinen Nachweis hast. Am besten nutzt du eine E-Mail oder ein Einschreiben mit Rückschein, damit du belegen kannst, dass der Widerruf den Makler auch wirklich erreicht hat.
Es gibt keine festen Formvorgaben für den Inhalt des Widerrufs, aber dein Widerruf sollte eindeutig sein. Folgende Punkte sollten enthalten sein:
- Dein Name und deine Adresse
- Das Datum des Vertragsabschlusses
- Eine klare Erklärung, dass du den Vertrag widerrufst
- Die Bitte um eine Bestätigung des Widerrufs
Mustertext für den Widerruf
Betreff: Widerruf meines Maklervertrags
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerrufe ich den am [Datum] mit Ihnen abgeschlossenen Maklervertrag gemäß § 355 BGB fristgerecht. Bitte bestätigen Sie mir den Widerruf schriftlich.
Mit freundlichen Grüßen
[Dein Name]
Wichtig ist, dass dein Widerruf innerhalb der gesetzlichen Frist beim Makler bzw. bei der Maklerin eingeht. Der Poststempel oder der Sendezeitpunkt der E-Mail zählt als Nachweis. Falls du knapp an der Frist bist, sende den Widerruf am besten sofort per E-Mail und zusätzlich per Einschreiben.
Makler:innen dürfen in der Regel nach einem fristgerechten, wirksamen Widerruf keine Provision mehr verlangen. Falls er oder sie trotzdem Geld fordert oder behauptet, du hättest die Frist verpasst, kannst du dich rechtlich beraten lassen und dagegen wehren.
Was passiert nach dem Widerruf des Maklervertrags?
Hast du den Maklervertrag fristgerecht widerrufen, gilt er als nicht abgeschlossen. Das bedeutet: Du musst keine Provision zahlen. Doch es gibt eine Ausnahme, bei der Makler:innen trotzdem Geld verlangen können.
Ein wirksamer Widerruf bedeutet zwar, dass der Maklervertrag rückwirkend aufgehoben wird – nämlich so, als hätte er nie existiert. Falls der Makler oder die Maklerin bereits eine Rechnung gestellt hat, kannst du diese ignorieren oder mitteilen, dass du den Vertrag widerrufen hast.
Wann kann der Makler trotz Widerruf Geld verlangen?
Makler:innen haben jedoch Anspruch auf eine Vergütung, wenn sie ihre Leistung vollständig erbracht haben, bevor du den Vertrag widerrufen hast (§ 357 Abs. 8 BGB). Das ist zum Beispiel der Fall, wenn:
- ein:e Makler:in dir das Exposé geschickt hat und du dadurch die Immobilie gefunden hast, die du dann gekauft oder gemietet hast, oder
- du eine Besichtigung über ein:e Makler:in vereinbart hast und es später zum Abschluss kam.
Wichtig: Zustimmung zum Verzicht auf das Widerrufsrecht
Oft verlangen Makler:innen, dass du zustimmst, dass sie sofort mit der Arbeit beginnen dürfen. Damit verzichtest du auf dein Widerrufsrecht, sobald die Leistung erbracht ist. Falls du ein solches Dokument unterschrieben hast, könnte ein Widerruf nicht mehr möglich sein. Prüfe also genau, ob du eine solche Zustimmung gegeben hast oder hole dir rechtliche Unterstützung.
Was tun, wenn der Makler trotzdem auf eine Zahlung besteht?
Manche Makler:innen versuchen trotz Widerrufs, eine Provision durchzusetzen. Falls du dir unsicher bist, ob die Forderung berechtigt ist, kannst du dich an eine Verbraucherzentrale oder einen Anwalt bzw. eine Anwältin wenden. Oft reicht es aber schon, die Person auf die Gesetzeslage hinzuweisen.
Fazit
Ein Maklervertrag kann unter bestimmten Bedingungen widerrufen werden – aber nur, wenn er online, per Telefon oder außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder der Maklerin abgeschlossen wurde. Die gesetzliche Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und beginnt erst, wenn du eine korrekte Widerrufsbelehrung erhalten hast. Fehlt diese, kannst du den Vertrag bis zu 12 Monate und 14 Tage später widerrufen. Falls der Makler oder die Maklerin dennoch Geld fordert, lohnt es sich, die Forderung genau zu prüfen und ggf. Anwält:innen einzuschalten.