Vorladung als Zeuge: Deine Rechte und Pflichten

Stell dir vor, du öffnest deinen Briefkasten und findest darin eine Vorladung als Zeuge durch die Polizei. Ihr Herz schlägt schneller, und Sie fragen sich: Was bedeutet das? Muss ich dort erscheinen? Kann ich das absagen? Solche Situationen können sehr beunruhigend sein, besonders wenn man nicht genau weiß, was auf einen zukommt.

Genau in solchen Momenten ist es wichtig, gut informiert zu sein. Eine Vorladung als Zeuge kann viele Fragen aufwerfen und Unsicherheiten mit sich bringen. In diesem Artikel klären wir, was eine Vorladung als Zeuge bedeutet, welche Rechte und Pflichten Sie haben und wie Sie sich in dieser Situation am besten verhalten. 

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Das Wichtigste in Kürze

✅ Eine Vorladung ist eine schriftliche Aufforderung, bei einer Behörde oder einem Gericht zu erscheinen, um zur Aufklärung eines Sachverhalts beizutragen.
Pflichten als Zeug:in: Vorladungen durch die Staatsanwaltschaft oder dem Gericht musst du folgen. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen drohen rechtliche Konsequenzen sowie Ordnungsgeld. Das gilt nicht bei Vorladungen durch die Polizei.
Vorladung absagen: Unter bestimmten Umständen, wie Krankheit oder wichtigen persönlichen Gründen, kannst du eine Vorladung absagen. Dies muss rechtzeitig und mit entsprechender Begründung geschehen.
Dauer von der Anzeige bis zur Vorladung: Die Dauer kann variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Schwere des Falls und der Auslastung der Behörden. Geduld und Kommunikation mit der zuständigen Stelle sind wichtig.
Vorladung als Beschuldigte:r: Als Beschuldigter hast du das Recht zu schweigen und Anwält:innen heranzuziehen. Bewahre Ruhe und kenne deine Rechte.

Was ist eine Vorladung?

Eine Vorladung ist eine schriftliche Aufforderung, bei einer Behörde (z. B. Polizei, Staatsanwaltschaft) oder einem Gericht zu einem bestimmten Sachverhalt auszusagen. Dabei wird unterschieden zwischen einer Vorladung als Zeug:in und einer Vorladung als Beschuldigte:r. Während eine Vorladung als beschuldigte Person bedeutet, dass gegen dich ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, ist eine Vorladung als Zeug:in dazu gedacht, als außenstehende Person zur Aufklärung einer Straftat beizutragen.

Zeug:innen können entscheidende Informationen liefern, die für die Ermittlungen oder den Prozessverlauf wichtig sind. Eine Vorladung – insbesondere durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht – solltest du stets ernst nehmen, da das Nichterscheinen oder eine verweigerte Aussage unter bestimmten Umständen rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Polizei vs. Staatsanwaltschaft

Bei einer Vorladung durch die Staatsanwaltschaft bist du gemäß § 161a Abs. 1 StPO verpflichtet, der Ladung Folge zu leisten und auszusagen, sofern keine rechtlichen Hinderungsgründe vorliegen.

Das gilt nicht für Vorladungen durch die Polizei, du bist also nicht verpflichtet, dort zu erscheinen. 

Als beschuldigte Person hast du zudem gemäß § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO das Recht zu schweigen und musst dich durch eine Aussage bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft nicht selbst belasten.

Vorladung als Zeuge bei der Polizei

Wenn du eine Vorladung als Zeug:in von der Polizei erhalten hast, stellt sich oft die Frage, wie der Ablauf genau aussieht und welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind. Schauen wir uns das einmal in Ruhe an.

Ablauf einer Vorladung bei der Polizei

In der Regel erhältst du die Vorladung schriftlich per Post. In dem Schreiben sind Datum, Uhrzeit und Ort des Termins angegeben, ebenso wie das Aktenzeichen des Falls und oft eine kurze Beschreibung des Sachverhalts. 

Wenn du den Termin wahrnehmen möchtest, ist es wichtig, dir vorher ausreichend Gedanken über deine Aussage zu machen und ggf. anwaltliche Unterstützung einzuholen. Bei deinem Eintreffen meldest dich kurz am Empfang an und wirst zum Vernehmungszimmer geführt.

Dort findet eine Befragung über den Sachverhalt statt. Deine Aussage wird im Rahmen eines Protokolls dokumentiert, das du im Anschluss durch deine Unterschrift bestätigst. 

Rechte und Pflichten als Zeuge

Auch als Zeug:in hast du bestimmte Rechte und Pflichten. Du bist zum Beispiel dazu verpflichtet, wahrheitsgemäß auszusagen und die Beamt:innen durch deine Ausasge nicht bewusst in die Irre zu führen.

Du hast das Recht, von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch zu machen, wenn du dich selbst oder nahe Angehörige durch deine Aussage belasten würdest (§ 52 StPO). Zudem hast du das Recht, über den Gegenstand der Vernehmung informiert zu werden. Wirst du nicht ausreichend belehrt, kann deine Aussage möglicherweise nicht verwertet werden.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass Zeug:innen unter Umständen auch Anspruch auf Entschädigung haben. Das umfasst die Erstattung von Fahrtkosten, Verdienstausfall und sonstigen Auslagen, die durch die Wahrnehmung des Termins entstanden sind (§ 19 JVEG).

Das bekommst du als Zeug:in

Zeug:innen erhalten als Entschädigung:

💸 Fahrtkostenersatz (§ 5 JVEG),

💸 Entschädigung für Aufwand (§ 6 JVEG),

💸 Ersatz für sonstige Aufwendungen (§ 7 JVEG),

💸 Entschädigung für Zeitversäumnis (§ 20 JVEG),

💸 Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung (§ 21 JVEG) sowie

💸 Entschädigung für Verdienstausfall (§ 22 JVEG).

Dies gilt auch bei einer schriftlichen Aussage, zum Beispiel per Post.

Kann ich eine Vorladung als Zeuge absagen?

Es gibt Situationen, in denen man eine Vorladung als Zeug:in nicht wahrnehmen kann oder will. Ob und unter welchen Bedingungen das möglich ist, hängt davon ab, von welcher Behörde die Vorladung stammt und ob Vernehmung im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens oder vor Gericht stattfindet. 

Vorladung im Ermittlungsverfahren

Wenn du eine Vorladung als Zeug:in im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens von der Polizei erhältst, bist du grundsätzlich nicht verpflichtet, der Ladung Folge zu leisten. Anders ist das bei Vorladungen durch die Staatsanwaltschaft, in diesem Fall musst du zum Vorladungstermin erscheinen.

Es gibt jedoch einige Ausnahmen, unter denen du eine Vorladung absagen kannst:

  • Krankheit: Wenn du krank bist und den Termin nicht wahrnehmen kannst, musst du dies umgehend der Behörde mitteilen und ggf. eine ärztliche Bescheinigung vorlegen.
  • Wichtige persönliche Gründe: Falls du aus wichtigen persönlichen Gründen verhindert bist, z. B. weil du dich um ein krankes Familienmitglied kümmern musst oder einen unaufschiebbaren beruflichen Termin hast, solltest du ebenfalls frühzeitig absagen.

Oftmals kann in solchen Fällen ein neuer Termin vereinbart werden. Wenn du anwaltliche Unterstützung bekommst, solltest du den Termin von deinem Anwalt oder deiner Anwältin absagen lassen.

Vorladung als Zeuge vor Gericht

Eine Vorladung vor Gericht ist verbindlicher und strenger geregelt als eine Vorladung bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft. Als Zeug:in vor Gericht bist du verpflichtet, zu erscheinen und auszusagen (§ 48 StPO). Nur in sehr wenigen Ausnahmefällen, die gesetzlich geregelt sind, kannst du eine Vorladung vor Gericht absagen.

Wenn du ein Zeugnisverweigerungsrecht gemäß § 52 StPO geltend machen kannst, weil du dich selbst oder nahe Angehörige belasten würdest, kannst du dies vor Gericht angeben. Dies muss jedoch rechtzeitig dem Gericht mitgeteilt werden.

Wer ist zur Verweigerung der Aussage berechtigt?

💍 Verlobte
👰🏻‍♀️ Ehegatten, auch wenn die Ehe nicht mehr besteht
🧑🏻‍❤️‍💋‍🧑🏽 Lebenspartner:innen, auch wenn die Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht
🧒🏻 Verwandte oder Verschwägerte

Eine zweite Ausnahme sind unaufschiebbare Verpflichtungen. Auch bei Ladungen durch das Gericht können unaufschiebbare Termine ein Grund für eine Absage sein. In Krankheitsfällen ist meist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich.

Was passiert, wenn ich zur Vorladung nicht erscheine?

Wenn du einer Vorladung vor Gericht unentschuldigt fernbleibst, kann das Gericht rechtliche Konsequenzen anordnen (§ 51 StPO). Zum einen werden dir die durch das Ausbleiben verursachten Kosten (z. B. Gerichtskosten) auferlegt. Zum anderen kann ein Ordnungsgeld drohen. Bist du nicht in der Lage, das Ordnungsgeld zu bezahlen, kann Ordnungshaft festgesetzt werden. 

Zudem kann dich das Gericht zwangsweise vorführen lassen, also in polizeilicher Begleitung zum Gerichtstermin bringen lassen. Diese Konsequenzen kannst du vermeiden, indem du dich “rechtzeitig genügend” entschuldigst und den Termin so früh wie möglich absagst. 

Das Nichterscheinen kann auch Auswirkungen auf das Verfahren haben, insbesondere wenn deine Aussage von entscheidender Bedeutung ist und sich der Prozess dadurch verzögert.

Wissenswertes zur Dauer: Anzeige bis Vorladung

Eine der häufigsten Fragen, die sich stellt, wenn man eine Anzeige erstattet oder als Zeug:in benannt wird, ist: Wie lange dauert es, bis ich eine Vorladung erhalte? Die Dauer von der Anzeige bis zur Vorladung kann variieren und hängt von mehreren Faktoren ab.

In vielen Fällen kann es einige Wochen bis mehrere Monate dauern, bis du eine Vorladung erhältst. Die Polizei oder die Staatsanwaltschaft benötigt Zeit, um die Anzeige zu prüfen, die Ermittlungen aufzunehmen und die relevanten Personen zu laden. Bei komplexeren Fällen, die umfangreiche Ermittlungen erfordern, kann dieser Prozess deutlich länger dauern.

Faktoren, die die Dauer beeinflussen

Mehrere Faktoren können Einfluss auf die Dauer von der Anzeige bis zur Vorladung haben.

Schwere des Vergehens: Bei schweren Straftaten werden Ermittlungen in der Regel schneller vorangetrieben. Leichtere Vergehen oder Ordnungswidrigkeiten können längere Bearbeitungszeiten haben.

Beweisaufnahme: Sind ausreichend Beweise und Zeug:innen verfügbar? Wenn komplexe Beweissicherungen oder viele Zeugenbefragungen notwendig sind, kann dies die Dauer verlängern.

Auslastung der Behörden: Die Arbeitsbelastung der zuständigen Behörden kann ebenfalls Einfluss auf die Dauer haben. In Zeiten hoher Belastung gibt es oft nicht genug Beamt:innen, die die Fälle bearbeiten.

Kooperation der Beteiligten: Wenn alle Beteiligten kooperieren und zeitnah auf Anfragen reagieren, kann dies den Prozess beschleunigen. Verzögerungen entstehen oft durch fehlende Antworten oder schwer erreichbare Zeug:innen.

Vorladung als Beschuldigter erhalten?

Wenn du eine Vorladung als Beschuldigte:r erhältst, stellt sich die Situation anders dar als bei einer Vorladung als Zeug:in. Als beschuldigte Person hast du einige Rechte, die du kennen und nutzen solltest:

  • Recht zu schweigen: Du bist nicht verpflichtet, zur Sache auszusagen oder dich selbst zu belasten. Du kannst von deinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen und solltest dies in vielen Fällen auch tun, bis du rechtlichen Beistand erhalten hast.
  • Recht auf anwaltliche Unterstützung: Du hast das Recht, jederzeit einen Anwalt oder eine Anwältin zu konsultieren. Es ist ratsam, dieses Recht so früh wie möglich wahrzunehmen, um dich über die beste Vorgehensweise beraten zu lassen.
  • Recht auf ordnungsgemäße Belehrung: Die Beamt:innen müssen dir mitteilen, was dir genau vorgeworfen wird und welche Rechte du hast. Wenn sie dies nicht tun, kann die Aussage ggf. nicht verwertet werden.
  • Akteneinsicht: Anwält:innen haben das Recht auf Akteneinsicht, um die Beweislage und die gegen dich erhobenen Vorwürfe zu prüfen (§ 147 StPO).

Du siehst, eine Vorladung als Beschuldigte:r ist eine ernstzunehmende Angelegenheit. Eine rechtliche Beratung und ein besonnenes Vorgehen können entscheidend dafür sein, wie das Verfahren verläuft und welche Konsequenzen es für dich hat.

Fazit

Eine Vorladung, sei es als Zeug:in oder Beschuldigte:r, kann iele Fragen aufwerfen. Es ist wichtig, die eigenen Rechte und Pflichten zu kennen. Bei Vorladungen durch die Staatsanwaltschaft bist du in der Regel verpflichtet, der Vorladung nachzukommen und wahrheitsgemäß auszusagen, wobei du unter bestimmten Umständen dein Aussage- oder Zeugnisverweigerungsrecht nutzen kannst. 

Insgesamt gilt: Informiere dich gründlich, bleibe ruhig und ziehe rechtlichen Rat hinzu. Dies kann dir helfen, die Situation souverän zu bewältigen und mögliche negative Konsequenzen zu vermeiden.

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