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Darf ich Homeoffice im Ausland machen?

Immer mehr Arbeitnehmende und auch Unternehmen sehen die Vorteile von Homeoffice und Remote-Arbeit. Damit einher geht auch der Wunsch, nicht nur aus den eigenen vier Wänden heraus, sondern auch von anderen Orten dieser Welt flexibel arbeiten zu können. Die Frage ist nur: Darf ich Homeoffice im Ausland machen? In vielen Berufen ist das nicht ohne weiteres möglich.

Für viele digital arbeitende Personen stellt sich die Frage, ob sie zum Beispiel durch das Homeoffice im Ausland eine Reise verlängern oder sogar für ein paar Monate von unterwegs arbeiten können, ohne dafür Urlaub zu nehmen. Doch geht das so einfach? Muss ich dafür meine:n Chef:in fragen? Wir erklären dir die Rechtslage für das Homeoffice im Ausland.

Immer wieder stellen wir uns im Alltag Fragen zu Recht und Gesetz. Doch die Rechtswelt ist oft kompliziert und in einer Sprache verfasst, die wir kaum durchdringen können. Geht dir das auch manchmal so? Genau deshalb haben wir eine Plattform geschaffen, auf der du einfache Antworten auf die wichtigsten Rechtsfragen aus deinem Alltag bekommst. Abonniere unseren Newsletter für wöchentliche Updates – kostenlos und jederzeit kündbar.

Das Wichtigste in Kürze

✅ Genau wie beim Recht auf Homeoffice ist das Arbeiten aus dem Ausland grundsätzlich möglich, muss jedoch durch Arbeitgeber:innen erlaubt werden. Du solltest also immer fragen, bevor du verreist oder deinen Arbeitsvertrag prüfen. 
✅ Homeoffice im Ausland zu ermöglichen, kann viele Vorteile bieten, zum Beispiel eine größere Zufriedenheit im Job. Sprich deshalb offen mit deiner vorgesetzten Person und vereinbare Regeln zum sicheren Arbeiten im Ausland
✅ Dein Aufenthalt im Ausland sollte nicht mehr als 183 Tage betragen, sonst können zusätzliche Steuern fällig werden. Auch Sozialversicherungsbeiträge können nach 3 Monaten anfallen.
✅ Auch datenschutzrechtlich kann es Probleme geben, wenn du mit personenbezogenen Daten betraut bist. Achte darauf, dass dein Reiseziel die nötigen Datenschutzstandards einhält. 

Flexibel arbeiten: Darf ich Homeoffice im Ausland machen?

Immer mehr Menschen wollen ihre ortsunabhängige Tätigkeit dazu nutzen, nicht nur zu Hause oder im Coworking-Space zu arbeiten, sondern auch unter Palmen den Laptop aufklappen. Doch nur weil du die Erlaubnis hast, im Homeoffice zu arbeiten, bedeutet das nicht automatisch, dass du auch aus dem Ausland heraus arbeiten kannst. 

Denn die Arbeit aus dem Ausland hat einige rechtliche und auch versicherungstechnische Besonderheiten, die es zu klären gilt. Deshalb musst du zunächst deine vorgesetzten Personen befragen, ob eine Auslandsreise im Homeoffice möglich ist. Ist es dir vertraglich zugesichert, solltest du den Auslandsaufenthalt trotzdem vorher ankündigen und das Reiseziel sowie den geplanten Reisezeitraum mitteilen. So bist du in jedem Fall auf der sicheren Seite.

Weisungsgebundenheit

Durch deinen Arbeitsvertrag verpflichtest du dich persönlich gegenüber einem Unternehmen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit (§ 611a BGB). Arbeitgeber:innen haben dabei ein sogenanntes Weisungsrecht. Dieses kann Inhalt, Durchführung, Zeit und Ort deiner Arbeit betreffen und sich auch je nach Situation ändern. Es gilt also im Zweifel nicht nur das, was im Vertrag steht. 

Was bedeutet Weisungsgebundenheit?

Weisungsgebunden ist, wer nicht im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann. Das ist bei klassischen Arbeitsverhältnissen (z. B. Festanstellung, Teilzeitjob, Werkstudententätigkeit, Minijobber) immer der Fall. Im Gegensatz dazu steht zum Beispiel die selbstständige Arbeit.

Steht in deinem Arbeitsvertrag nichts von einem Auslandsaufenthalt und habt ihr intern auch noch nie darüber gesprochen, bedeutet das also nicht, dass du selbst darüber entscheiden darfst. Arbeitgeber:innen haben jederzeit das Recht, über das “Ob” und das “Wie” von ortsunabhängiger Arbeit zu entscheiden. Sie können sich auch das Recht vorbehalten, im Einzelfall eine (grundsätzlich erlaubte) Reise nicht zu genehmigen, etwa wenn die Befürchtung im Raum steht, dass du deiner Arbeit im Ausland nicht wie gewohnt nachkommen kannst. 

Rechtliche Besonderheiten für das Homeoffice im Ausland

In Deutschland ist man noch sehr zurückhaltend, was das Homeoffice im Ausland angeht. Der Grund: Im Ausland gelten meist andere Gesetze und Regelungen, auf die sich Arbeitgeber:innen nicht verlassen wollen oder über die sie schlicht keine Kenntnis haben. 

Der deutsche bzw. europäische Gesetzgeber hat Regelungen zur Arbeit im Ausland geschaffen, die Unternehmen beachten müssen, wenn sie das Homeoffice aus dem Ausland bzw. eine Workation gestatten. Diese schauen wir uns im Folgenden einmal näher an. 

Steuerrecht: Wie lange darf ich aus dem Ausland arbeiten?

Ein steuerrechtliches Problem entsteht meist erst dann, wenn du dich länger im Ausland aufhältst. Denn dann kann sich unter Umständen dein Ort des gewöhnlichen Aufenthalts verändern. 

Das bedeutet, dass du nicht mehr in Deutschland, sondern in einem anderen Land steuerpflichtig wirst. Unter Umständen kann das sogar dein Unternehmen beeinflussen, wenn du zum Beispiel selbstständig bist (Stichwort Betriebsstätte). Dann wird das gesamte Unternehmen in einem anderen Staat steuerpflichtig.

Unproblematisch ist es aus steuerrechtlicher Sicht in der Regel dann, wenn du dich weniger als 183 Tage in einem Kalenderjahr im EU-Ausland aufhältst. So bleibst du in Deutschland steuerpflichtig, sofern du hier auch deinen Wohnsitz hast und dorthin zurückkehrst. 

Bitte beachte, dass eine Steuerpflicht insbesondere außerhalb der EU auch schon nach kürzerer Zeit entstehen kann. Du solltest dich in keinem Fall darauf verlassen, dass eine Reisedauer von 6 Monaten immer unproblematisch ist – das ist im Zweifel nicht der Fall. 

Schwieriger wird es, wenn du ins Nicht-EU-Ausland reist, die 183-Tage-Grenze überschreitest oder aber in verschiedenen Ländern unterwegs bist. Hier solltest du erfahrene Anwält:innen im Steuerrecht oder international versierte Steuerberater:innen kontaktieren, um eine rechtssichere Auskunft zu erhalten. Gerne kannst du hierzu unsere Kanzleisuche nutzen.

Doppelbesteuerungsabkommen

Um bei Auslandsaufenthalten eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, hat Deutschland mit vielen anderen Staaten ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. Dazu verlinken wir dir eine Liste der deutschen Doppelbesteuerungsabkommen.

Wende dich für eine verbindliche Einschätzung im Hinblick auf dein Reiseziel bitte direkt an eine Anwaltskanzlei oder Steuerberatung.

Sozialversicherung: Wie bin ich im Ausland versichert?

Strenger sind die Regelungen zur Sozialversicherung. Arbeitest du länger als 3 Monate mobil im EU-Ausland, bist du im Tätigkeitsland sozialversicherungspflichtig und musst grundsätzlich dort Abgaben zahlen. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn dein Unternehmen dich ohne deinen Wunsch ins Ausland entsendet, in dem ein Firmensitz besteht.

Noch komplizierter wird es, wenn du ins Nicht-EU-Ausland reist. Hier ist die Pflicht zur Sozialversicherung nicht einheitlich geregelt, einige Staaten erheben vielleicht auch selbst gar keine. In einem solchen Fall kannst du eine Arbeitsgenehmigung für das Ausland beantragen, sofern du länger in diesem Land arbeiten möchtest. 

Reist du ins Ausland, um dort zu arbeiten, kannst du dir auch eine A1-Bescheinigung ausstellen lassen. Diese beweist, dass du die erforderlichen Abgaben bereits in Deutschland bezahlt hast.

Auch Fragen zur Krankenversicherung oder zu Arbeitsunfällen solltest du vorher sorgfältig klären. Arbeitsunfälle im Homeoffice können insbesondere aus dem Ausland kompliziert werden. Je nach Dauer deines Auslandsaufenthalts kann auch eine gesonderte Krankenversicherung nötig sein. 

Datenschutz: Was muss ich im Ausland beachten?

Bist du mit personenbezogenen Daten in deinem Job betraut, spielen auch die Datenschutzvorschriften (z. B. DSGVO) eine wichtige Rolle. Der Schutz von personenbezogenen Daten ist besonders wichtig. Es ist deshalb genau zu klären, wie du die datenschutzrechtlichen Maßnahmen in deinem Unternehmen auch aus dem Ausland einhalten kannst (z. B. öffentliche WLAN-Netzwerke vermeiden).

Sollte es aufgrund eines Auslandsaufenthalts zu einer Datenpanne kommen, kann dies weitreichende Konsequenzen für Arbeitgeber:innen haben. Hohe umsatzbezogene Strafen sind hier neben einem Reputationsverlust nicht unüblich. 

Weil die DSGVO eine EU-Verordnung ist und deshalb in der gesamten Union gilt, musst du dir bei einer Reise ins EU-Ausland und in Norwegen, Island und Liechtenstein (EWR-Raum) grundsätzlich keine Sorgen machen. Hier gelten aus rechtlicher Sicht die gleichen Standards wie in Deutschland auch. 

Schwieriger wird es, wenn du ins Nicht-EU-Ausland reisen möchtest. In einigen Ländern gibt es deshalb einen sogenannten Angemessenheitsbeschluss zwischen der EU und den Staaten, der garantiert, dass der Datenschutz in diesen Ländern denen der EU entspricht. Diese Staaten sind: Andorra, Argentinien, Faroer-Inseln, Guernsey, Israel, Isle of Man, Japan, Jersey, Kanada, Neuseeland, Schweiz, Südkorea, Uruguay, USA, Vereinigtes Königreich. 

Workation: Welche Fragen sollten vorher geklärt werden?

Um Probleme zu vermeiden, solltest du vor deinem Auslandsaufenthalt einige Punkte klären. Dies hilft nicht nur dabei, Unklarheiten loszuwerden und eine bessere Vorbereitung zu treffen, sondern sichert dich im Zweifel auch in einem Ernstfall ab. 

Die folgenden Punkte dienen als grobe Orientierung und ersetzen keine anwaltliche Rechtsberatung. Bitte wende dich hierzu an unsere Partnerkanzleien in der Kanzleisuche oder an den Anwalt oder die Anwältin deines Vertrauens.

Checkliste für das Gespräch mit Vorgesetzten

  • In welche Länder darfst du reisen (z. B. EU-Ausland, Drittstaaten)? 
  • Wie lange darfst du aus dem Ausland reisen? Musst du Auslandsaufenthalte anmelden und/oder genehmigen lassen? 
  • Wer zahlt entstehende Kosten für eine Auslandsreise? 
  • Wie wird deine Erreichbarkeit sichergestellt? Gibt es weiterhin Kernarbeitszeiten und wenn ja, wie sieht es bei Zeitverschiebung aus? 
  • Unter welchen Bedingungen hast du eine Rückkehrpflicht?
  • Hast du dich um eine Vertretung gekümmert, die im Zweifel für dich einspringen kann (z. B. lange Flugzeiten)?
  • Welche Voraussetzungen müssen sonst noch erfüllt sein (z. B. eine Reiseversicherung oder gesonderte Krankenversicherung)?

Fazit

Leider kannst du im Homeoffice nicht einfach so aus dem Ausland arbeiten. Hier musst du immer mit deinen Vorgesetzten besprechen, ob das möglich ist. Das liegt nicht zuletzt an den rechtlichen Hürden. 

Unternehmen werden jedoch zum Glück immer offener für moderne und flexible Arbeitsmodelle wie Workation oder das Homeoffice im Ausland. Und auch die deutschen und europäischen Gesetzgeber passen sich diesen Trends immer mehr an. Hoffentlich wird damit das flexible und ortsunabhängige Arbeiten in Zukunft noch einfacher!

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