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Cannabis-Legalisierung: Darf ich Auto fahren?

Seit einiger Zeit ist Cannabis in Deutschland nun teilweise legal. Der Besitz von Cannabis und Hanfpflanzen steht seitdem unter bestimmten Bedingungen nicht mehr unter Strafe. Im Alltag stellen sich neben dem einfachen Konsum von Cannabis aber noch weitere Fragen. Zum Beispiel: Wie sieht es im Straßenverkehr aus? Beeinträchtigt Cannabis-Konsum meine Fahrtüchtigkeit? Und darf ich nach der Cannabis-Legalisierung damit noch Auto fahren? Wir schauen uns die Rechtslage einmal genauer an. 

Wir von legalnerd haben es uns zur Mission gemacht, dir eine Plattform zu bieten, auf der Jura Spaß macht. Gemeinsam schauen wir uns spannende rechtliche Themen an und arbeiten schwierige juristische Themen einfach und verständlich auf. Damit du deine Rechte kennst – und sie auch verstehst. Abonniere unseren Newsletter oder folge uns auf Instagram für mehr.

Das Wichtigste in Kürze

✅ Der Besitz von Cannabis ist seit dem 1. April 2024 in Deutschland teilweise legal. Was genau beschlossen wurde, erfährst du in unserem Artikel.
✅ Ab dem 1. Juni 2024 kannst du außerdem einer Anbauvereinigung beitreten oder diese gründen. Auf unserer Cannabis-Seite haben wir viele Infos und ein Interview mit einem spezialisierten Anwalt dazu.
✅ Ein neuer THC-Grenzwert für den Straßenverkehr lässt noch auf sich warten. Dieser soll schon bald gesetzlich festgelegt werden. 
✅ Bis dahin gilt weiterhin die alte Grenze von 1,0 Nanogramm THC im Blut, auch wenn dieser Wert stark kritisiert wird. 
✅ Besonders gefährlich ist das Mischen von Alkohol und Cannabis. Auch für deine eigene Gesundheit solltest du deshalb auf Mischkonsum verzichten. 

Ist Cannabis legal in Deutschland?

Seit dem 1. April 2024 ist der Besitz von Cannabis in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen legal. Ab dem 1. Juni 2024 dürfen dann auch die sogenannten Anbauvereinigungen an den Start gehen. Bis dahin ist nur der Eigenanbau von maximal 3 Pflanzen pro Person gestattet. Mehr dazu erfährst du in unserem Beitrag zur Gründung eines Cannabis-Social-Clubs

Allein das verzögerte Inkrafttreten des Gesetzes zu den Cannabis-Anbauvereinigungen zeigt, dass die Legalisierung von Cannabis nur Schritt für Schritt vorangebracht wird. Bis dahin ist es nur erlaubt, privat 3 Pflanzen anzubauen und daraus eigenen Cannabis herzustellen. 

Wieviel Cannabis darf man besitzen?

Maximal 50 Gramm Cannabis darf man zu Hause besitzen, in der Öffentlichkeit sind 25 Gramm erlaubt. Auch der Erwerb von Cannabis-Samen wurde im Zuge der Legalisierung entkriminalisiert. Alles rund um das Thema Cannabis-Legalisierung findest du in einem eigenen Themenbereich. 

Neuer THC-Grenzwert bei Cannabis im Straßenverkehr

Auch an dem THC-Grenzwert im Straßenverkehr wird aktuell gearbeitet. So ist der Besitz und Konsum von Cannabis schon faktisch legal, doch am Steuer drohen weiterhin hohe Strafen. Das liegt daran, dass der THC-Grenzwert noch nicht an die Legalisierung angepasst wurde. Wann es soweit ist oder ob weiterhin die sehr niedrigen Grenzwerte gelten werden, ist noch unklar. 

Im Raum steht bislang eine Konzentration von 3,5 Nanogramm THC je Milliliter Blutserums für das Führen von Kraftfahrzeugen, sprich Autos. Ab diesem Grenzwert sei laut Wissenschaft eine Wirkung auf das Autofahren nicht mehr fernliegend, so das Bundesverkehrsministerium. 

Gut zu wissen

Anders als beim Alkohol sieht es aktuell so aus, als würde es einen festen Grenzwert für Cannabis geben, d.h. keinen Bereich, in dem tatsächliche Ausfallerscheinungen relevant sind.

Cannabis und Auto fahren: Was ist erlaubt?

Bis es zu einer Entscheidung hinsichtlich neuer THC-Grenzwerte kommt, gilt weiterhin die alte Regelung. Das heißt: Cannabis und Auto fahren sind in der Kombination weiterhin unzulässig und damit strafbar. 

Gesetzlich festgeschrieben ist bisher nur die 0,5 Promille Marke für Alkohol (§ 24a StVG). Cannabis-Konsum wird aber gar nicht in Promille gemessen, weshalb sich in der Rechtsprechung ein Grenzwert von 0,1 Nanogramm THC pro ML Blutserum etabliert hat. 

Cannabis-Legalisierung: Auto fahren weiterhin strafbar

Beim Autofahren gilt quasi eine Null-Toleranz-Regel beim Konsum von Cannabis. Wer mit Cannabis am Steuer erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von mindestens 500 Euro, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot rechnen. Damit steht Cannabis weiterhin auf einer Stufe mit anderen Drogen und Alkohol.

Nach dem aktuellen Grenzwert kann auch ein gelegentlicher Konsum von Cannabis mit ⅓ Gramm Cannabis noch nach 8 Stunden dazu führen, dass mehr als 1 ng/ml THC im Blut nachweisbar ist. 

Immer wieder gibt es Kritik an dieser Rechtslage, weil sie nur auf Nachweis des Cannabis-Konsums abstellt, nicht jedoch darauf, ob die Fahrer:innen noch dazu fähig sind, ihr Auto zu fahren.

Mischkonsum von Alkohol und Cannabis

Besonders gefährlich wird es beim Mischkonsum von Alkohol und Cannabis. Immer wieder wird vor den gesundheitlichen Folgen gewarnt, aber auch im Straßenverkehr kann der Konsum beider Drogen zu schweren Ausfallerscheinungen führen. 

Bisher ist der Mischkonsum nicht explizit geregelt, so dass die alte Rechtslage weiterhin gültig ist. Das könnte durch die Gesetzesänderung jedoch in Zukunft angepasst werden. 

Im Gespräch ist aktuell beispielsweise für den Konsum von Alkohol am Steuer trotz vorherigen Cannabis-Konsum ein Bußgeld von mindestens 1.000 Euro und bis zu 5.000 Euro. Wir halten dich in unserem Newsletter und auf Instagram auf dem Laufenden.

Cannabis und Führerschein: Welche Strafe droht? 

Nach aktueller Rechtslage kommt es bei Cannabis beim Autofahren grundsätzlich zu einer Strafe in Form eines Bußgeldes. Daneben können auch Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot drohen. Ob es nach der Legalisierung auch hier zu einer Änderung kommen wird, ist noch nicht entschieden. 

Laut dem Bundesgesundheitsministerium ist momentan der Führerschein nur dann weg, wenn eine Cannabisabhängigkeit besteht. Eine Cannabisabhängigkeit muss ärztlich festgestellt und durch ein Gutachten begründet werden. Wer einen Entzug macht und ein Jahr abstinent ist, kann dann auch seinen Führerschein zurückbekommen. 

Gleiches gilt bei Cannabismissbrauch. Missbrauch bedeutet, dass man nicht mehr in der Lage ist, richtig einzuschätzen, ab wann der Konsum zur Gefahr wird und die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt. Ähnlich wie bei einer Abhängigkeit muss auch hier ein Gutachten zeigen, dass Cannabismissbrauch vorliegt. Kehrt die Person wieder zu einem verantwortungsvollen Konsum zurück, darf sie auch wieder Auto fahren. Übrigens: Gleiches gilt auch bei Alkohol am Steuer

Fazit

Trotz der Entkriminalisierung von Cannabis ist weiterhin noch viel Regelungsbedarf, auch im Straßenverkehr. Zurzeit wird in den verschiedenen Ministerien darüber beraten, wie Cannabis am Steuer künftig gehandhabt werden soll. 

Wann genau es zu einer Neuregelung kommt, ist aber noch unklar. Dazu muss zunächst ein Gesetzentwurf vorliegen, über den dann im Bundestag abgestimmt werden kann. Wir halten dich natürlich auf dem Laufenden, wenn es News zum Thema Cannabis-Legalisierung gibt!

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