Strafe bei Rot über die Ampel: Das erwartet dich

Einmal nicht aufgepasst, in Eile oder einfach ungeduldig – und schon bist du bei Rot über die Ampel gefahren. Was nach einer Kleinigkeit aussieht, kann schnell teuer werden: hohe Bußgelder, Punkte in Flensburg und sogar ein Fahrverbot drohen. Besonders hart trifft es dich, wenn die Ampel schon länger als eine Sekunde rot war. Viele wissen gar nicht, wie streng die Regeln wirklich sind. Deshalb klären wir, was ein Rotlichtverstoß genau ist und welche Strafen dir drohen.

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Das Wichtigste in Kürze

Ein einfacher Rotlichtverstoß liegt vor, wenn du bei Rot über die Ampel fährst, die weniger als eine Sekunde rot war. In diesem Fall drohen mindestens 90 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Bei Gefährdung oder Unfall wird es deutlich teurer.
Ein qualifizierter Rotlichtverstoß beginnt ab einer Sekunde Rotlichtdauer. Dann musst du mit mindestens 200 Euro, zwei Punkten und einem einmonatigen Fahrverbot rechnen, auch ohne Gefährdung oder Unfall.
Wirst du geblitzt, kann das Foto als Beweis dienen, aber nicht jeder Bescheid ist korrekt. Du hast das Recht auf Akteneinsicht und kannst gegen den Bescheid innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen, wenn Zweifel an der Messung bestehen.
Bei mehrfachen Verstößen oder in der Probezeit droht der Führerscheinentzug. Wiederholungstäter:innen müssen oft zur MPU und können ihre Fahrerlaubnis komplett verlieren, sogar ohne Unfall.
Auch Radfahrer:innen und Fußgänger:innen werden bei Rot bestraft. Radler:innen zahlen bis zu 120 Euro und bekommen Punkte, Fußgänger:innen zahlen bis zu 10 Euro. Besonders teuer wird es bei Gefährdungen oder Unfällen.

Was passiert, wenn man bei Rot über die Ampel fährt?

Sobald du bei Rot über eine Ampel fährst, spricht man juristisch von einem sogenannten „Rotlichtverstoß“. Das ist ein klarer Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung – genauer gesagt gegen § 37 StVO

Wichtig ist: Es kommt darauf an, wie lange die Ampel schon rot war. Wenn du sie überquerst, während sie noch keine Sekunde auf Rot stand, handelt es sich um einen einfachen Rotlichtverstoß. War die Ampel länger als eine Sekunde rot, ist es ein qualifizierter Rotlichtverstoß, der wird deutlich härter bestraft.

Die Zeit wird übrigens sekundengenau gemessen. Polizei und Ampelblitzer nutzen dafür präzise Technik. Auch wenn du subjektiv das Gefühl hast, es war „nur ganz kurz rot“, kann die Messung etwas anderes sagen und das zählt.

Außerdem macht es einen Unterschied, ob du dabei andere gefährdet hast oder ob sogar ein Unfall passiert ist. Denn dann wird aus dem einfachen Verstoß schnell ein Fall mit besonders hohen Strafen unabhängig von der Dauer der Rotphase.

Strafe bei Rot über die Ampel: Das droht bei einem einfachen Rotlichtverstoß

Ein einfacher Rotlichtverstoß liegt dann vor, wenn du bei Rot über die Ampel fährst und diese weniger als eine Sekunde rot war. Klingt harmlos? Ist es aber nicht. Schon in diesem Fall kann es richtig teuer werden.

  • Laut aktuellem Bußgeldkatalog musst du mit einem Bußgeld von 90 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Das gilt allerdings nur, wenn du niemanden gefährdet und keinen Unfall verursacht hast.
  • Kommt es bei deinem Verstoß zu einer Gefährdung – etwa weil du andere Verkehrsteilnehmer:innen zum Ausweichen zwingst – steigt das Bußgeld auf 200 Euro. Dazu kommen zwei Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot
  • Bei einem Unfall sind es sogar 240 Euro, ebenfalls zwei Punkte und Fahrverbot.

Die Gerichte sehen es oft als grobe Pflichtverletzung, wenn du als Autofahrer:in bewusst über Rot fährst, selbst wenn die Ampel nur ganz kurz rot war. Das kann auch dann zu Problemen führen, wenn du zum Beispiel in der Probezeit bist oder bereits Punkte in Flensburg hast.

Wichtig

Die Ampelzeit zählt nicht ab dem Moment, wo du sie noch von Weitem siehst, sondern ab dem Punkt, an dem du tatsächlich die Haltelinie überquerst. Auch „hinterherrollen“ zählt also schon als Verstoß, wenn das Rotlicht aktiv war.

Wenn du denkst, du kannst mit einem einfachen Rotlichtverstoß „glimpflich“ davonkommen, liegst du falsch. Auch ohne Unfall kann das ein echter Einschnitt für deinen Alltag sein. Besonders wenn du auf dein Auto angewiesen bist.

Qualifizierter Rotlichtverstoß: Härtere Strafe bei rot über die Ampel für mehr als eine Sekunde

Ein qualifizierter Rotlichtverstoß liegt dann vor, wenn du eine Ampel überfährst, die bereits länger als eine Sekunde rot war. Und hier versteht der Gesetzgeber keinen Spaß mehr. Die Strafen sind deutlich härter, ganz unabhängig davon, ob es zu einem Unfall kam.

Wenn du länger als eine Sekunde bei Rot über die Ampel fährst, kostet dich das laut Bußgeldkatalog mindestens 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot. Diese Sanktionen gelten bereits ohne Gefährdung. Das Fahrverbot ist in solchen Fällen meist nicht mehr zu vermeiden.

Kommt es durch deinen Verstoß zu einer konkreten Gefährdung – etwa weil du jemanden zum abrupten Bremsen zwingst – steigt das Bußgeld auf 320 Euro, zwei Punkte und ebenfalls ein Fahrverbot. Wenn zusätzlich ein Unfall passiert oder Sachschäden entstehen, erhöht sich das Bußgeld auf 360 Euro.

Achtung

Besonders streng sind Gerichte, wenn Kinder, Fußgänger:innen oder Radfahrer:innen gefährdet wurden. In solchen Fällen kann sogar eine Anzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) drohen. Das ist dann eine Straftat und nicht mehr nur eine Ordnungswidrigkeit.

Ein qualifizierter Rotlichtverstoß ist also kein Bagatelldelikt. Schon eine Sekunde zu spät kann massive rechtliche Folgen haben und deine Fahrerlaubnis ernsthaft gefährden.

Was passiert, wenn man geblitzt wird?

Die meisten Rotlichtverstöße werden nicht von der Polizei beobachtet, sondern von sogenannten Ampelblitzern erfasst. Diese Messanlagen stehen direkt an Kreuzungen und sind auf die Ampelschaltung abgestimmt. Sobald du über die Haltelinie fährst, während die Ampel rot ist, lösen sie aus – oft sogar zweimal.

Beim ersten Foto wird festgehalten, dass du die Haltelinie überfahren hast. Beim zweiten Foto wird dokumentiert, dass du auch den Gefahrenbereich (z. B. die Kreuzung) durchquert hast. So lässt sich beweisen, dass du nicht nur „kurz drübergerollt“ bist, sondern den gesamten Rotbereich überfahren hast.

Die Zeit, wie lange die Ampel schon rot war, wird ebenfalls gespeichert, oft auf die Millisekunde genau. Moderne Anlagen sind dabei extrem zuverlässig. Trotzdem kann es in Einzelfällen zu Messfehlern kommen, etwa durch technische Defekte oder falsche Einstellungen. Deshalb lohnt es sich, den Bußgeldbescheid genau zu prüfen.

Wichtig: Nur weil du geblitzt wurdest, heißt das nicht automatisch, dass du auch bestraft wirst. Die Behörde muss dir den Verstoß eindeutig zuordnen können. Ist das Blitzerfoto unscharf oder dein Gesicht nicht erkennbar, kann ein Einspruch Erfolg haben, vor allem wenn du nicht selbst gefahren bist.

Recht auf Einsicht

Du hast das Recht, Einsicht in die Messunterlagen zu verlangen. Eine erfahrene Anwältin oder ein erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht kann prüfen, ob das Gerät korrekt gewartet wurde und ob alle rechtlichen Vorgaben eingehalten wurden.

Gerade bei drohendem Fahrverbot kann sich das lohnen. Erfahre hier, wie du ein Fahrverbot in eine Geldstrafe umwandeln kannst.

Ein Blitzerfoto ist kein endgültiges Urteil. Du kannst dich wehren, aber du musst schnell und gezielt handeln, denn die Frist für einen Einspruch beträgt nur 14 Tage ab Zustellung des Bußgeldbescheids.

Über Rot fahren: Wann droht der Führerscheinentzug?

Der Führerschein ist schneller weg, als viele denken, vor allem bei Rotlichtverstößen. Wenn du bei Rot über die Ampel fährst und die Ampel schon länger als eine Sekunde rot war, ist ein Fahrverbot fast immer die Folge. In bestimmten Fällen kann dir sogar die Fahrerlaubnis komplett entzogen werden.

Besonders streng sind die Behörden, wenn du andere gefährdet hast oder bereits mehrere Einträge in Flensburg hast. Nach § 25 StVG kann ein Fahrverbot für die Dauer von einem Monat angeordnet werden. In schweren Fällen – etwa bei Wiederholungstäter:innen – kann die Fahrerlaubnis nach § 69 StGB vollständig entzogen werden. Dann darfst du gar kein Auto mehr fahren und musst den Führerschein neu beantragen.

Auch wer in der Probezeit ist, muss mit harten Konsequenzen rechnen. Ein Rotlichtverstoß mit Fahrverbot gilt als A-Verstoß. Das heißt: Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre und verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar. Wer danach erneut auffällt, riskiert endgültig den Führerscheinentzug.

  • Wenn du mehrmals bei Rot geblitzt wirst, greifen sogenannte Wiederholungstäterregelungen
  • Zwei qualifizierte Rotlichtverstöße innerhalb von 12 Monaten können ausreichen, um dich als ungeeignet zum Führen eines Fahrzeugs einzustufen. 
  • Dann droht eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU), auch bekannt als „Idiotentest“.

Die MPU wird oft dann angeordnet, wenn Zweifel an deiner Fahreignung bestehen. Wer die Untersuchung nicht besteht oder sich weigert, den Test zu machen, bekommt die Fahrerlaubnis nicht zurück. Das kann Monate oder sogar Jahre dauern – mit erheblichen Folgen für Job und Alltag.

Der Führerschein ist in solchen Fällen nicht nur kurz weg. Er kann dauerhaft verloren gehen. Wer bei Rot fährt, riskiert also mehr als nur ein Bußgeld.

Was gilt für Fußgänger und Radfahrer?

Nicht nur Autofahrer:innen müssen bei Rotlichtverstößen aufpassen, auch für Fußgänger:innen und Radfahrer:innen gelten klare Regeln. Wer als Radfahrer:in oder zu Fuß bei Rot über die Ampel geht, begeht ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit. Und auch hier kann es teuer werden.

Für Fußgänger:in gilt: Wer bei Rot über die Straße geht, riskiert ein Bußgeld von 5 Euro. Kommt es dabei zu einer Gefährdung – etwa wenn ein Auto deswegen stark bremsen muss – erhöht sich das Bußgeld auf 10 Euro. Klingt wenig, hat aber rechtliche Folgen: Bei einem Unfall kann die Versicherung die Mitschuld geben, was Schadenersatzansprüche verringert.

Bei Radfahrer:innen sieht es ernster aus. Wer bei Rot über eine Ampel fährt, zahlt mindestens 60 Euro und bekommt einen Punkt in Flensburg. Kommt es zu einer Gefährdung, sind es 100 Euro, bei Sachbeschädigung sogar 120 Euro – jeweils mit einem Punkt. Die Grundlage dafür ist ebenfalls § 37 StVO, ergänzt durch den aktuellen Bußgeldkatalog für Radfahrer:innen.

Besonders tückisch: Auch Radfahrer:innen, die zu Fuß neben dem Rad laufen, gelten in vielen Situationen noch als Fahrzeugführer:in, wenn sie das Rad schieben. Die genauen Umstände entscheiden, ob die strengeren Regeln gelten. Im Zweifel entscheidet das Gericht.

Wer mit dem E-Scooter bei Rot fährt, fällt ebenfalls unter die Fahrzeugführerregelungen. Auch hier drohen Bußgelder, Punkte und in schlimmen Fällen sogar Fahrverbote, vor allem wenn es zu einer Gefährdung kommt.

Auch ohne Motor gelten strenge Regeln. Wer bei Rot fährt oder läuft, riskiert Bußgelder, Punkte und Probleme mit der Versicherung – gerade bei Unfällen.

Fazit

Ein Rotlichtverstoß ist kein harmloser Fehler. Ganz gleich, ob du mit dem Auto, dem Fahrrad oder zu Fuß unterwegs bist: die Strafen reichen von Bußgeldern über Punkte bis hin zu Fahrverbot und Führerscheinentzug. Besonders streng wird es, wenn die Ampel länger als eine Sekunde rot war oder wenn du andere gefährdest.

Viele unterschätzen, wie schnell so ein Verstoß passiert und wie tiefgreifend die Folgen sein können. Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit kann dich teuer zu stehen kommen. Deshalb gilt: Augen auf im Straßenverkehr, vor allem an Ampeln. Wenn du doch einmal geblitzt wirst, lohnt sich ein genauer Blick auf den Bußgeldbescheid. Nicht jeder Verstoß ist rechtlich einwandfrei dokumentiert, und es gibt Möglichkeiten, sich zu wehren. Besonders bei drohendem Fahrverbot kann ein Einspruch sinnvoll sein.

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