E-Scooter Führerschein: Wann du einen brauchst

Ein sonniger Tag, das Smartphone in der Hand, ein paar Klicks – und schon steht der E-Scooter startklar auf dem Gehweg. Immer mehr Menschen nutzen die praktischen Roller für den Weg zur Arbeit, ins Fitnessstudio oder zum Treffen mit Freunden. Doch während die Nutzung so einfach scheint, stellen sich viele plötzlich die Frage: „Brauche ich eigentlich einen E-Scooter Führerschein?“ 

Gerade wenn man privat ein schnelleres Modell fährt oder darüber nachdenkt, einen E-Scooter zu tunen, ist die Unsicherheit groß. Nicht jeder Scooter ist gleich – und nicht alle dürfen ohne Führerschein gefahren werden. In diesem Artikel erfährst du, wie die rechtlichen Vorgaben aussehen und ab wann die Fahrerlaubnispflicht greift.

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Das Wichtigste in Kürze

✅ E-Scooter dürfen ohne Führerschein gefahren werden, wenn sie nicht schneller als 20 km/h fahren, einen elektrischen Antrieb besitzen, über eine Lenkstange verfügen und den gesetzlichen Sicherheitsanforderungen entsprechen. Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit das Fahrzeug als Elektrokleinstfahrzeug gilt.
✅ Ab einem Alter von 14 Jahren kann man einen straßenzugelassenen E-Scooter legal nutzen – ganz ohne Mofa-Prüfbescheinigung oder regulären Führerschein. Voraussetzung ist eine gültige Versicherungsplakette und die Einhaltung der Verkehrsregeln.
✅ Sobald der E-Scooter schneller als 20 km/h fährt oder technisch nicht den gängigen Vorgaben entspricht (z. B. durch Umbauten oder hohe Motorleistung) fällt er nicht mehr unter die Elektrokleinstfahrzeuge, sondern gilt als Kleinkraftrad oder Leichtkraftrad. Dann ist eine Fahrerlaubnis nötig.
✅ Je nach Modell und Höchstgeschwindigkeit brauchst du mindestens die Führerscheinklasse AM (für Fahrzeuge bis 45 km/h) oder in bestimmten Fällen sogar Klasse B. Ohne diese Fahrerlaubnis darfst du das Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr nutzen – auch nicht kurzzeitig.
✅ Wer ohne gültigen Führerschein ein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug fährt, riskiert nicht nur Bußgelder und Punkte in Flensburg, sondern begeht eine Straftat. Außerdem entfällt häufig der Versicherungsschutz, wodurch im Falle eines Unfalls hohe persönliche Kosten entstehen können.

E-Scooter Führerschein: Brauchst du einen für die Fahrt?

Ob du einen E-Scooter Führerschein brauchst, hängt ganz davon ab, wie schnell dein Fahrzeug fährt und ob es den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Für die meisten Modelle, wie man sie aus dem Stadtbild oder von Leihanbietern kennt, gilt eine wichtige Faustregel: Wenn dein E-Scooter nicht schneller als 20 km/h fährt – und das ist gesetzlich so festgelegt – brauchst du keinen Führerschein.

Grundlage dafür ist die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV). Sie regelt, welche Fahrzeuge als E-Scooter gelten und wie sie im Straßenverkehr eingeordnet werden. Fahrzeuge, die unter diese Verordnung fallen, dürfen eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h nicht überschreiten, müssen eine Lenkstange oder Haltestange haben und eine bestimmte Ausstattung mitbringen. Zum Beispiel Licht, Reflektoren und zwei voneinander unabhängige Bremsen.

Solange sich dein E-Scooter innerhalb dieser Vorgaben bewegt, ist er rechtlich gesehen ein Elektrokleinstfahrzeug. Für solche Fahrzeuge brauchst du nach § 1 eKFV weder einen Führerschein noch eine Mofa-Prüfbescheinigung. Auch eine Helmpflicht gibt es in dem Fall nicht, obwohl ein Helm natürlich aus Sicherheitsgründen trotzdem empfehlenswert ist.

Etwas anders sieht es aus, wenn du einen E-Scooter fährst, der schneller als 20 km/h fahren kann oder baulich dafür ausgelegt ist. Diese Modelle sind in Deutschland nicht mehr als Elektrokleinstfahrzeuge einzustufen. Sie fallen dann unter die Kategorie der Kleinkrafträder oder sogar Leichtkrafträder. Und dafür ist eine Fahrerlaubnis vorgeschrieben.

Kommt also ein E-Scooter ohne Begrenzung auf 20 km/h daher – etwa weil er aus dem Ausland importiert wurde oder selbst technisch verändert wurde – brauchst du unter Umständen einen Führerschein der Klasse AM oder sogar B, je nach Modell. In der Regel ist ein solches Fahrzeug dann auch nicht mehr für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen, weil es die Voraussetzungen der eKFV nicht erfüllt. Und das bringt weitere Probleme: keine Versicherung, kein Kennzeichen, illegale Nutzung im Straßenverkehr.

Deshalb gilt: Wenn du legal ohne Führerschein E-Scooter fahren willst, achte darauf, dass dein Fahrzeug die 20 km/h-Grenze nicht überschreitet, eine Betriebserlaubnis hat und unter die eKFV fällt. Ob das so ist, erkennst du meist an der vorhandenen Versicherungsplakette (eine kleine Plakette hinten am Fahrzeug, ähnlich wie ein Kennzeichen). Ohne sie darfst du nicht auf öffentlichen Straßen fahren.

Diese Führerscheinklassen gelten für schnellere E-Scooter

Ob du einen E-Scooter Führerschein brauchst, hängt entscheidend von der Geschwindigkeit und technischen Ausstattung deines Fahrzeugs ab. Die meisten Modelle, die du auf der Straße siehst – vor allem Verleih-E-Scooter – fahren maximal 20 km/h. Diese darfst du ohne Führerschein fahren, wenn du mindestens 14 Jahre alt bist (§ 10 Abs. 3 Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung).

Aber es gibt auch E-Scooter, die schneller unterwegs sind. Und für genau diese brauchst du unter Umständen eine spezielle Fahrerlaubnis. In Deutschland gilt: Sobald dein E-Scooter schneller als 20 km/h fährt oder technisch nicht der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (§ 1 eKFV) entspricht, ist dein Fahrzeug laut Gesetz kein E-Scooter mehr. Und das bedeutet: Führerscheinpflicht.

Führerscheinklasse AM für schnellere Modelle

Wenn dein E-Scooter mehr als 20 km/h fährt, aber nicht schneller als 45 km/h, fällt er rechtlich meist in die Kategorie der Kleinkrafträder. In diesem Fall brauchst du die Führerscheinklasse AM. Diese Klasse erlaubt dir das Fahren von leichten zweirädrigen oder dreirädrigen Fahrzeugen mit maximal 50 ccm Hubraum (bei Verbrennungsmotoren) oder 4 kW Leistung (bei E-Motoren), die nicht schneller als 45 km/h sind.

Die Klasse AM kannst du ab einem Alter von 15 Jahren machen (§ 6 Abs. 1 FeV). In den meisten Bundesländern liegt das Mindestalter zwar bei 16 Jahren. Aber seit 2021 können Jugendliche in ganz Deutschland unter bestimmten Bedingungen die Mopedprüfung schon mit 15 Jahren ablegen. 

Wichtig zu wissen

Egal ob du nur mal probeweise fährst oder das Fahrzeug dir selbst gehört – ohne diesen Führerschein darfst du solche Fahrzeuge nicht im Straßenverkehr bewegen.

Führerscheinklasse B – wenn der E-Scooter ein Leichtfahrzeug ist

Gerade bei Highend-E-Scootern mit starker Leistung kann es sein, dass du sogar die Führerscheinklasse B brauchst. Das ist der klassische Autoführerschein. Er gilt auch für sogenannte vierrädrige Leichtfahrzeuge, aber unter Umständen auch für leistungsstärkere zweirädrige Elektrokleinfahrzeuge, wenn sie technisch nicht mehr als Kleinkraftrad gelten. Die genaue Einstufung hängt von Faktoren wie Höchstgeschwindigkeit, Motorleistung oder Bauart ab (§ 6 FeV).

Fährst du einen E-Scooter, der zum Beispiel 60 km/h fährt, reicht die Klasse AM nicht mehr aus. Dann musst du Klasse B vorweisen. Voraussetzung: das Fahrzeug liegt außerhalb der Kategorie der Elektrokleinstfahrzeuge und fällt in eine andere rechtliche Klasse – vergleichbar mit einem Roller oder Leichtkraftrad.

Umbauten und Tuning können Führerscheinpflicht auslösen

Vielleicht hast du einen normalen E-Scooter und möchtest ihn schneller machen? Hier ist Vorsicht geboten! Sobald du technische Änderungen vornimmst, die den Scooter schneller als 20 km/h machen, brauchst du unter Umständen plötzlich eine Fahrerlaubnis. Das gleiche gilt, wenn der E-Scooter durch den Umbau nicht mehr der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung entspricht.

Sobald dein getunter E-Scooter schneller fährt als erlaubt oder mehr Leistung bringt, brauchst du eine entsprechende Fahrerlaubnis – entweder Klasse AM oder B. Und ja: Das gilt auch wenn der Hersteller das Fahrzeug als E-Scooter verkauft und du voller Überzeugung denkst, er sei legal. Eentscheidend ist immer die tatsächliche Leistung und Bauart, nicht das Marketing.

Was passiert, wenn man ohne Führerschein E-Scooter fährt?

Fährst du ein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug ohne entsprechende Klasse, gilt das in Deutschland als Fahren ohne Fahrerlaubnis. Das ist eine Straftat nach § 21 StVG. Die Folge: Geldstrafe, Punkte in Flensburg und unter Umständen sogar Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Außerdem deckt deine Versicherung den Schaden in der Regel nicht – du bleibst auf allen Kosten sitzen.

Daher solltest du immer prüfen, was für ein Fahrzeug du fährst oder kaufen willst. Sobald es schneller als 20 km/h fährt oder baulich nicht den Vorschriften entspricht, reicht ein Elektrokleinstfahrzeug-Schein nicht mehr. Dann brauchst du eine richtige Fahrerlaubnis – meist Klasse AM oder sogar B.

Ohne Führerschein unterwegs? Das droht dir

Bußgeld und Punkte in Flensburg

Wenn du ohne den nötigen E-Scooter Führerschein unterwegs bist, kann das ernsthafte rechtliche Folgen haben. Denn: Wer ein Fahrzeug fährt, für das eine Fahrerlaubnis vorgeschrieben ist, aber keinen gültigen Führerschein besitzt, macht sich strafbar. Die Grundlage dafür findest du in § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG). Dort steht: „Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Fahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat.“

Das gilt auch für E-Scooter, die schneller als 20 km/h fahren oder nicht als Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) gelten. Hast du z. B. auf einem privaten E-Scooter die technische Drosselung aufgehoben – also das Tempo derart erhöht, dass dein Roller schneller als 20 km/h fährt – fällt das nicht mehr unter die eKFV. Dann brauchst du in der Regel mindestens einen Führerschein der Klasse AM. Fährst du trotzdem ohne Führerschein, gilt das als Fahren ohne Fahrerlaubnis und ist eine Straftat.

„Aber ich bin nur kurz gefahren…“

Auch wenn du „nur mal kurz“ fährst oder der Roller „vom Freund“ ist, schützt dich das nicht. Laut Rechtsprechung kommt es allein darauf an, ob du bewusst ein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug in Betrieb nimmst – nicht, wie lange oder wie weit du damit gefahren bist. Und es kommt auch nicht darauf an, ob du sicher fährst oder niemanden gefährdest. Das reine Fahren ohne Erlaubnis reicht für eine Strafe.

Neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe wirst du auch im verkehrsrechtlichen Sinne belangt. Für das Fahren ohne erforderlichen Führerschein bekommst du laut Punktesystem des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg 2 Punkte. Diese Punkte werden in das Fahreignungsregister (FAER) eingetragen. Hast du bereits Punkte, kann der Führerscheinentzug drohen.Ooder du bekommst erschwerte Bedingungen, später eine Fahrerlaubnis zu machen, etwa durch Auflagen wie eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU).

Zusammengefasst

💡 Ein klassischer Leih-E-Scooter oder ein privat gekaufter E-Scooter mit Zulassung und 20 km/h Höchstgeschwindigkeit kann von jedem ab 14 Jahren ohne Führerschein gefahren werden. 

💡 Sobald jedoch das Tempo oder die Bauart vom Standard abweichen, wird geprüft, ob ein Führerschein nötig ist – und in vielen Fällen ist das dann auch so.

💡 Wenn du ohne die nötige Fahrerlaubnis unterwegs bist, kann das ernsthafte Konsequenzen haben: Geldstrafen, Punkte in Flensburg und sogar eine Strafanzeige.

Keine Versicherung – doppeltes Risiko

Ein weiterer Punkt, den viele unterschätzen: Fährst du ein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug, das nicht den Anforderungen der eKFV entspricht, besteht in der Regel auch kein Versicherungsschutz. Denn gesetzlich vorgeschrieben ist eine Haftpflichtversicherung für motorbetriebene Fahrzeuge laut Pflichtversicherungsgesetz (PflVG). Viele Versicherer schließen in ihren Bedingungen ganz klar aus, dass sie zahlen, wenn du nicht die nötige Fahrerlaubnis besitzt. Im Schadensfall zahlst du dann selbst – und das kann richtig teuer werden.

Wenn du ohne Versicherung Schutz andere schädigst, bist du in der Haftung. Zum Beispiel also einen Unfall verursachst, bei dem jemand verletzt oder ein Auto beschädigt wird. Das bedeutet:

  • Personenschäden können hohe fünf- bis sechsstellige Beträge kosten. Ohne Versicherung bleibst du auf diesen Summen sitzen. 
  • Auch Schadenersatzforderung und Schmerzensgeld können auf dich zukommen. Hier schützt dich auch kein junges Alter mehr. Du haftest ab dem Alter von 7 Jahren privat, im Straßenverkehr sogar bereits ab 10 Jahren.
  • Wird nachgewiesen, dass du deinen E-Scooter technisch so modifiziert hast, dass er schneller fährt oder in eine andere Fahrzeugklasse fällt, liegt ein nur ein Verstoß gegen das Straßenverkehrsgesetz vor. Sogar auch möglicherweise ein Verstoß gegen § 263 StGB (also Betrug, etwa wenn du die Versicherung darüber nicht informiert hast oder bewusst verschleierst, dass du fahrerlaubnispflichtig unterwegs bist).

Fährst du also einen E-Scooter, der technisch schneller läuft als erlaubt oder nicht den rechtlichen Vorgaben der eKFV entspricht, brauchst du in der Regel eine Fahrerlaubnis. Fehlt diese, drohen dir neben einer Anzeige auch Geldstrafen, Punkte in Flensburg und der Verlust deines Versicherungsschutzes. Im schlimmsten Fall zahlst du im Schadensfall persönlich – ein großes Risiko, das du unbedingt vermeiden solltest.

Fazit

Ein E-Scooter kann ein praktisches Fortbewegungsmittel im Alltag sein. Doch viele Nutzer:innen sind sich unsicher, ob sie einen Führerschein benötigen. Auch wenn kein klassischer Führerschein nötig ist, bedeutet das nicht, dass sich E-Scooter-Fahrer:innen sorglos im Verkehr bewegen dürfen. Eine gewisse Verkehrskenntnis, das Tragen eines Helmes (empfehlenswert, aber nicht verpflichtend) und ein verkehrssicheres Fahrzeug sind ebenso wichtig wie Rücksichtnahme gegenüber anderen Verkehrsteilnehmer:innen. Um sicher unterwegs zu sein, lohnt es sich also, über geltende Vorschriften gut informiert zu sein.

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