Was ist ein Erbvertrag? Einfach erklärt

Vielleicht hast du dich auch schon gefragt, wie du sicherstellen kannst, dass dein Erbe wirklich in die richtigen Hände gelangt. Gerade bei Patchworkfamilien, unverheirateten Paaren oder komplizierten Vermögenssituationen kann ein Erbvertrag helfen, klare Regelungen zu schaffen und Streitigkeiten zu vermeiden.

Im Erbvertrag wird genau festgelegt, wer was erbt – und das bietet jede Menge Rechtssicherheit. Doch was ist ein Erbvertrag? Einfach erklärt in diesem Artikel. 

In diesem Artikel zeigen wir dir, wie ein Erbvertrag funktioniert, welche Vorteile er bietet und worauf du unbedingt achten solltest. Bleib informiert über die wichtigsten rechtlichen Themen und abonniere unseren Newsletter oder folge uns auf Instagram!

Das Wichtigste in Kürze

Was ist ein Erbvertrag? Einfach erklärt ist ein Erbvertrag eine feste Vereinbarung, die nur mit Zustimmung aller Vertragsparteien geändert werden kann. Er muss notariell beurkundet werden, was ihn rechtlich sehr sicher macht.
Erbvertrag für Familien: Der Erbvertrag ist sinnvoll, wenn bestimmte Personen – etwa Lebensgefährten oder Stiefkinder – außerhalb der gesetzlichen Erbfolge berücksichtigt werden sollen. 
Kosten eines Erbvertrags: Die notarielle Beurkundung ist kostenpflichtig und richtet sich nach dem Wert des Nachlasses. Ein Erbvertrag ist dadurch oft teurer als ein Testament.
Änderungen im Erbvertrag: Ein Erbvertrag kann im Gegensatz zu einem Testament nicht einseitig geändert werden. Änderungen sind also nur in Ausnahmefällen oder mit Zustimmung der anderen Seite möglich.

Was ist ein Erbvertrag? Einfach erklärt

Ein Erbvertrag ist eine besondere Form der letztwilligen Verfügung, die zwischen der erblassenden Person und einer zweiten Person geschlossen wird. Im Gegensatz zum Testament, das man allein aufsetzen und auch jederzeit ändern kann, ist der Erbvertrag eine bindende Vereinbarung zwischen mindestens zwei Parteien. Diese Bindung bringt Sicherheit, hat jedoch auch den Nachteil, dass eine Änderung oder Aufhebung des Vertrags schwieriger ist.

Der Erbvertrag wird oft gewählt, wenn sich die erblassende Person und die Gegenseite erbrechtlich absichern möchten. Zum Beispiel können Paare, die nicht verheiratet sind, durch einen Erbvertrag festlegen, dass sie sich gegenseitig beerben. Auch in Patchworkfamilien oder wenn jemand bestimmte Personen außerhalb der gesetzlichen Erbfolge (z. B. Stiefkinder oder enge Freunde) begünstigen möchte, ist ein Erbvertrag hilfreich.

Welche Form muss ein Erbvertrag haben?

Ein Erbvertrag muss notariell beurkundet (§ 2276 BGB) werden. Notar:innen prüfen dabei die Geschäftsfähigkeit aller Beteiligten und stellen sicher, dass der Vertrag rechtlich wirksam ist. Die Beurkundung sorgt für Klarheit und Sicherheit, sowohl für die erblassende Person als auch für die Erb:innen. Im Gegensatz zu einem handschriftlichen Testament ist der Erbvertrag daher schwieriger anzufechten.

Ein weiterer Unterschied zum Testament besteht darin, dass bei einem Erbvertrag häufig auch sogenannte Auflagen (§ 1940 BGB) festgelegt werden können. Das bedeutet, die erbende Person kann dazu verpflichtet werden, bestimmte Dinge zu tun oder zu unterlassen, um das Erbe zu erhalten. 

Ein Beispiel hierfür ist eine Klausel, die festlegt, dass die erbende Person das Familienunternehmen weiterführt oder sich besonders um ein Familienmitglied kümmert. Solche Bedingungen sind rechtlich zulässig, solange sie nicht sittenwidrig oder unzumutbar sind.

Kann ein Erbvertrag widerrufen oder geändert werden?

Da ein Erbvertrag eine bindende Vereinbarung ist, ist sein Widerruf oder eine Änderung komplizierter als bei einem Testament. Es gibt jedoch Möglichkeiten, unter bestimmten Bedingungen Anpassungen vorzunehmen oder den Vertrag aufzulösen.

Gemeinsamer Widerruf des Erbvertrags

Wenn alle Vertragsparteien einverstanden sind, könnt ihr den Erbvertrag gemeinschaftlich auflösen. Das bedeutet, dass sowohl du als auch die anderen Vertragspartner:innen gemeinsam in einem Notariat erscheinen und den Widerruf des Vertrags beurkunden lassen. Dies ist oft der einfachste Weg, den Vertrag aufzulösen, erfordert jedoch die volle Zustimmung aller Beteiligten.

Einseitiger Rücktritt 

In Ausnahmefällen kannst du als erblassende Person allein vom Erbvertrag zurücktreten. Dies ist jedoch nur unter bestimmten Bedingungen möglich, zum Beispiel wenn sich die Gegenseite schwerwiegende Verfehlungen zuschulden kommen lässt oder eine Vereinbarung aus dem Erbvertrag selbst verletzt

Gut zu wissen

Ein Rücktrittsrecht ist in der Regel nur dann vorhanden, wenn es auch explizit im Erbvertrag vereinbart wurde. Verstirbt eine Vertragspartei, erlischt auch das Rücktrittsrecht automatisch. Die noch lebende Person kann in diesem Fall jedoch das Erbe ausschlagen und ihre eigene Verpflichtung gegenüber der verstorbenen Person durch Testament aufheben (§ 2298 Abs. 2 BGB).

Anpassung durch Änderungsklauseln

Ein Erbvertrag kann sogenannte Änderungsklauseln enthalten, die festlegen, unter welchen Umständen bestimmte Regelungen angepasst oder außer Kraft gesetzt werden können. Dies kann beispielsweise dann sinnvoll sein, wenn es im Laufe der Zeit Änderungen in deinen Vermögensverhältnissen oder deiner Familienstruktur gibt, die eine Neuregelung erforderlich machen. Solche Klauseln müssen klar und unmissverständlich formuliert sein, um rechtlich wirksam zu sein.

Anfechtung des Erbvertrags

In seltenen Fällen kann ein Erbvertrag auch angefochten werden. Das ist jedoch nur möglich, wenn die erblassende Person beim Abschluss des Vertrags einem Irrtum unterlegen war oder durch Täuschung oder Drohung zur Unterzeichnung gebracht wurde (§ 2281 BGB). 

Auch hier muss die Anfechtung notariell erklärt werden. Die Hürden für eine erfolgreiche Anfechtung sind jedoch hoch, da die Rechtsprechung Anfechtungen bei bindenden Erbverträgen nur in Ausnahmefällen zulässt.

Erbvertrag oder Testament: Was ist der Unterschied?

Der Erbvertrag bietet gegenüber einem Testament einige spezifische Vorteile, bringt aber auch Einschränkungen mit sich. Es lohnt sich also, die Vor- und Nachteile gründlich abzuwägen, um die beste Entscheidung für die eigene Nachlassplanung zu treffen.

Ein großer Vorteil des Erbvertrags ist seine Bindungswirkung. Während ein Testament jederzeit einseitig geändert werden kann, ist ein Erbvertrag zunächst einmal für alle Beteiligten verbindlich. Änderungen bedürfen einer Zustimmung von beiden Seiten. Dies schafft Rechtssicherheit, vor allem wenn du möchtest, dass bestimmte Absprachen zu deinen Lebzeiten für alle gelten.

Doch die “Unabänderlichkeit” des Erbvertrags kann auch ein Nachteil sein. Da der Erbvertrag nur in gegenseitigem Einvernehmen geändert oder aufgehoben werden kann, bist du weniger flexibel. Dies kann zum Problem werden, wenn sich deine Lebensumstände ändern – etwa bei einer neuen Partnerschaft oder bei einem veränderten Vermögensstand. Hier bietet das Testament die größere Freiheit, da du es jederzeit und ohne Zustimmung anpassen kannst.

Der Erbvertrag ist besonders geeignet, um Personen abzusichern, die nicht zur gesetzlichen Erbfolge gehören, wie z. B. Lebensgefährten, Freunde oder Stiefkinder. Das Testament ermöglicht bei diesen Personen nur eine freiwillige Berücksichtigung. Der Erbvertrag hingegen hat eine stärkere Bindungswirkung und ist somit eine verlässliche Absicherung.

Unterschätze nicht die Kosten!

Da der Erbvertrag notariell beurkundet werden muss, ist er in der Regel teurer als ein handschriftliches Testament. Die Notargebühren orientieren sich dabei am Wert des Nachlasses und können bei hohen Vermögenswerten beträchtlich sein.

Für Menschen mit geringem Vermögen oder bei einfachen Familienverhältnissen kann ein Testament die kostengünstigere Lösung sein.

Aber genau deshalb ist die Durchsetzung eines Erbvertrags im Erbfall einfacher. Er wird nicht nur notariell beurkundet, sondern auch im Zentralen Testamentsregister vermerkt. Dadurch ist der Vertrag rechtlich weniger leicht angreifbar als ein handschriftliches Testament. Anfechtungen und rechtliche Unsicherheiten, die häufig Gegenstand von Streitigkeiten werden, sind bei einem Erbvertrag seltener.

Insgesamt ist der Erbvertrag eine sinnvolle Wahl, wenn klare und verbindliche Regelungen gewünscht sind und die erblassende Person bereit ist, auf Flexibilität zu verzichten. Für Personen, die eine flexible und einfachere Lösung bevorzugen, kann jedoch ein Testament die bessere Option sein.

In welchen Fällen ist ein Erbvertrag sinnvoll?

Ein Erbvertrag eignet sich besonders in Situationen, in denen gesetzliche Erbregelungen nicht ausreichen oder klare Vereinbarungen gewünscht sind. Hier sind einige typische Fälle, in denen ein Erbvertrag eine sinnvolle Option sein kann:

Unverheiratete Paare

Für unverheiratete Paare sieht das Gesetz keine automatische Erbberechtigung vor. Um sicherzustellen, dass der Partner oder die Partnerin im Erbfall bedacht wird, kann ein Erbvertrag geschlossen werden. Damit kannst du etwa festlegen, dass dein:e Partner:in das gesamte oder einen bestimmten Anteil deines Vermögens erbt. So lässt sich rechtlich absichern, dass dein:e Partner:in wirklich bedacht wird und nach deinem Tod nicht “leer” ausgeht.

Patchworkfamilien

In Patchworkfamilien ist die Vermögensaufteilung oft komplex. Wenn sowohl eigene als auch Stiefkinder existieren, können Konflikte bei der Erbfolge entstehen. Ein Erbvertrag ermöglicht es dir, individuell festzulegen, welche Kinder welchen Anteil deines Erbes erhalten. Auch deine Stiefkinder können berücksichtigt werden, denn sie hätten nach der gesetzlichen Erbfolge keinen Anspruch auf dein Erbe.

Unternehmer und Selbstständige

Unternehmer:innen, die möchten, dass ihr Unternehmen nach ihrem Tod fortgeführt wird, können im Erbvertrag detaillierte Regelungen treffen. So kannst du zum Beispiel festlegen, dass jemand Bestimmtes aus deiner Familie das Unternehmen übernimmt und die restlichen Erb:innen finanziell ausgeglichen werden. Ein Erbvertrag sorgt in diesen Fällen dafür, dass dein Unternehmen stabil weitergeführt wird und die Interessen der Nachfolger:innen eindeutig geregelt sind.

Absicherung bestimmter Personen

Der Erbvertrag eignet sich auch, um enge Freunde, Lebensgefährt:innen oder andere Personen, die nicht zur Familie gehören, abzusichern. Möchtest du beispielsweise eine enge Freundin als Erbin einsetzen oder dieser ein Vermächtnis hinterlassen, lässt sich das durch den Erbvertrag verbindlich festlegen.

Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen

Durch den Erbvertrag kannst du im Vorfeld Regelungen treffen, die die Pflichtteilsansprüche minimieren oder besser kontrollieren. In der Praxis wird zum Beispiel oft ein Pflichtteilsverzicht vereinbart, der notariell beurkundet sein muss (§§ 2346, 2348 BGB). Dadurch kannst du ungeliebte Pflichtteilsansprüche begrenzen (nicht aufheben!), die Regelungen sind dann rechtlich verbindlich.

Erbvertrag schließen – so geht’s!

Damit ein Erbvertrag rechtlich bindend ist, musst du bestimmte Anforderungen erfüllen. Wir zeigen dir Schritt für Schritt, wie du einen Erbvertrag schließen kannst. Bitte bedenke jedoch, dass die folgenden Ausführungen als eine Art Checkliste oder grobe Orientierung dienen und keine Beratung durch Anwält:innen oder Notar:innen ersetzen. Wende dich für eine verbindliche Auskunft bitte immer an Expert:innen. 

Notarielle Beurkundung

Der Erbvertrag kann – anders als ein Testament – nicht einfach privat verfasst werden. Ein Notar oder eine Notarin muss den Vertrag beurkunden und prüft dabei, ob alle Beteiligten geschäftsfähig sind und den Inhalt des Vertrags verstanden haben. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und somit verpflichtend. 

Die notarielle Beurkundung sichert also die Rechtsverbindlichkeit und schützt die Beteiligten vor unklaren oder ungewollten Regelungen. Erbverträge ohne notarielle Beurkundung sind formnichtig und somit rechtlich unwirksam. 

Anwesenheit aller Beteiligten

Der Erbvertrag wird zwischen der erblassenden Person und mindestens einer weiteren Person geschlossen, etwa dem Erben oder der Erbin. Beide müssen bei der Beurkundung persönlich anwesend sein, um ihre Unterschrift zu leisten. Eine Vertretung durch Dritte ist hier ausgeschlossen. Zum Notartermin müssen also alle Vertragspartner:innen erscheinen.

Inhaltliche Gestaltung und Kosten

Im Erbvertrag können Erbeinsetzungen, Vermächtnisse, Auflagen und Bedingungen festgelegt werden. Häufige Inhalte sind z. B. die Einsetzung einer bestimmten Person als Erb:in, die Anordnung von Vermächtnissen (z. B. bestimmte Vermögensgegenstände an eine bestimmte Person) oder auch Bedingungen, die die erbende Person erfüllen muss. 

Beispiel: So kannst du vereinbaren, dass die Gegenseite eine Immobilie nur dann erhält, wenn er oder sie diese selbst nutzt oder instand hält.

Für die Beurkundung eines Erbvertrags fallen Notarkosten an, die sich nach dem Wert des Nachlasses richten. Die Gebühren sind in der Kostenordnung für Notare festgelegt und können je nach Höhe des Vermögens variieren. 

Hinzu kommen eventuell Kosten für den Pflichtteilsverzicht oder andere Zusatzregelungen. Ein Erbvertrag ist daher meist kostenintensiver als ein handschriftliches Testament, bietet jedoch den Vorteil rechtlicher Sicherheit und Verbindlichkeit.

Aufbewahrung des Erbvertrags

Nach der Beurkundung bleibt der Erbvertrag in der Regel im Notariat oder wird bei Gericht hinterlegt. Dies dient der Sicherheit, denn so wird sichergestellt, dass der Vertrag im Todesfall der erblassenden Person auffindbar ist und seine Wirksamkeit entfalten kann. Notar:innen melden den Vertrag zudem beim Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer an, damit er im Erbfall berücksichtigt wird.

Ein Erbvertrag ist also mit etwas Aufwand und Kosten verbunden, schafft jedoch eine klare und sichere Regelung für deine Erbfolge.

Was passiert, wenn der Erbvertrag nicht erfüllt wird?

Ein Erbvertrag schafft zwar rechtliche Verpflichtungen, an die sich alle beteiligten Parteien halten müssen. Wenn die Vertragspartner:innen oder die Erb:innen sich jedoch nicht an die Vereinbarungen halten, kann das ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen.

Wird der Erbvertrag im Todesfall nicht umgesetzt, können die im Vertrag benannten Erb:innen ihre Ansprüche einklagen. Alle Vertragsparteien haben nämlich das Recht, eine gerichtliche Durchsetzung zu verlangen. Dabei stützt sich das Gericht auf die vertraglichen Regelungen, die im Erbvertrag festgelegt wurden. Diese Durchsetzung kann auch durch eine sogenannte Erbschaftsklage erfolgen.

Sollte eine Partei die vertraglichen Vereinbarungen bewusst missachten oder vereiteln, kann dies zu Schadensersatzansprüchen führen. Solche Ansprüche entstehen zum Beispiel, wenn die Nichterfüllung zu finanziellen Nachteilen für die anderen führt.

Beispiel: Ein Erbe, der im Vertrag verpflichtet wurde, bestimmte Vermögenswerte weiterzugeben, sich aber weigert, kann von anderen Vertragsparteien auf Schadensersatz verklagt werden. 

Bei einem Erbvertrag sind die Pflichtteilsansprüche zu berücksichtigen. Sollte eine Person durch den Vertrag enterbt worden sein, steht ihr dennoch der Pflichtteil (§ 2303 BGB) zu, sofern kein Pflichtteilsverzicht vereinbart wurde. In solchen Fällen können die gesetzlichen Erb:innen eine sogenannte Pflichtteilsergänzung verlangen, wenn die erblassende Person in den letzten 10 Jahren Schenkungen getätigt hat (§ 2325 BGB). Dies schützt die Rechte der gesetzlichen Erb:innen trotz eines Erbvertrags.

In vielen Fällen enden Streitigkeiten um Erbverträge vor Gericht. Besonders häufig wird gestritten, wenn die Vertragsparteien der Meinung sind, dass bestimmte Bedingungen oder Auflagen des Vertrags nicht ordnungsgemäß erfüllt wurden. Hier entscheiden die Gerichte über die genaue Auslegung des Vertrags und prüfen, ob die Vereinbarungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Der Bundesgerichtshof hat in solchen Fällen schon mehrfach klargestellt, dass der Wille der erblassenden Person im Erbvertrag klar und deutlich formuliert sein muss, damit der Vertrag vor Gericht Bestand hat.

Wird der Erbvertrag durch einen Erben oder eine Erbin gebrochen, kann dies zum Ausschluss vom Erbe führen. In einigen Fällen beinhaltet der Erbvertrag eine sogenannte Strafklausel, die vorsieht, dass die vertragsbrüchige Person von der Erbfolge ausgeschlossen wird. Hier kannst du festlegen, dass dein Erbe dann auf eine andere Person übergeht, wenn die Klausel verletzt wird. Ein solcher Ausschluss ist in der Regel wirksam, solange er die Erb:innen nicht unverhältnismäßig benachteiligt.

Fazit

Ein Erbvertrag ist eine wertvolle Alternative zum Testament, wenn feste und verbindliche Vereinbarungen zur Erbfolge getroffen werden sollen. Besonders in komplexen Familiensituationen oder bei besonderen Partnerschaften bietet er klare Vorteile, indem er Sicherheit schafft und alle Parteien rechtlich bindet. Zwar ist der Erbvertrag durch die notarielle Beurkundung kostenintensiver und weniger flexibel als ein Testament, jedoch schützt er die Erb:innen vor nachträglichen Änderungen und erleichtert die Durchsetzung der Wünsche der erblassenden Person. Damit lässt sich sicherstellen, dass das Vermögen genau den Personen zugutekommt, die die erblassende Person bedacht hat.

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