Scheidung im Ausland: Welches Recht gilt?

Die Anzahl der Ehen mit Auslandsbezug steigt dank der Globalisierung immer weiter an. In der heutigen Welt ist es viel leichter, auch Menschen außerhalb des eigenen Wohnortes oder Staates kennenzulernen – und sich zu verlieben. Dabei ist es egal, ob die Ehepartner:innen dieselbe Nationalität haben und gemeinsam im Ausland leben oder zwei Menschen unterschiedlicher Staatsangehörigkeit heiraten.

Problematisch wird es immer dann, wenn geltendes Recht eine Rolle spielt. Bereits bei der Eheschließung machen viele Paare diese Erfahrung. Doch auch wenn die Liebe schwindet und eine Scheidung im Raum steht, stellen sich viele Fragen: Wie läuft eine Scheidung im Ausland ab? Wer muss sie einreichen und in welchem Staat? Gibt es Unterschiede zwischen EU- und Nicht-EU Staaten? Und wird eine ausländische Scheidung in Deutschland anerkannt? In diesem Beitrag haben wir Antworten auf die wichtigsten Fragen. 

Das Wichtigste in Kürze

✅ Sowohl bei Ehepaaren mit verschiedenen Staatsangehörigen als auch bei einem Wohnsitz im Ausland handelt es sich um eine Ehe mit Auslandsbezug – das gilt auch für die Scheidung. 
✅ Bei einer Scheidung im Ausland, aber innerhalb der EU gilt die Rom-III-Verordnung. Sie bestimmt, in welchem Land die Scheidung einzureichen ist.
✅ Komplizierter ist es, wenn kein Bezug zur EU vorliegt. Hier gibt es keine einheitliche Regelung.
✅ Auch bei der Anerkennung einer im Ausland geschiedenen Ehe kann es Probleme geben. Du solltest daher vorher prüfen, ob eine Scheidung auch in Deutschland möglich ist. 

Internationale Scheidung oder Scheidung mit Auslandsbezug?

Obwohl sich Scheidung mit Auslandsbezug oder internationale Scheidung so anhört, als würde sie vor allem Nicht-Deutsche betreffen, können auch deutsche Staatsangehörige von den internationalen Regelungen betroffen sein. 

Für eine Ehe und Scheidung mit Auslandsbezug gibt es im Grunde 4 Varianten

  • Eine Eheperson hat die deutsche Staatsangehörigkeit, die andere nicht und sie leben in Deutschland
  • Eine Eheperson hat die deutsche Staatsangehörigkeit, die andere nicht und sie leben im Ausland,
  • Beide Eheleute haben die deutsche Staatsangehörigkeit und leben im Ausland,
  • Keine Eheperson hat die deutsche Staatsangehörigkeit und beide leben in Deutschland.

Trifft eine Variante davon auf dich bzw. euch zu, sind die nachfolgenden Abschnitte für euch relevant. Ihr solltet euch mit den geltenden Gesetzen vertraut machen oder spezialisierte Rechtsanwält:innen hinzuziehen, um euch scheiden zu lassen.

Scheidung im Ausland: Wo kann ich mich scheiden lassen?

Je nachdem, welche Variante der internationalen Scheidung auf euch zutrifft, kann dies entscheidend sein für das Recht, das in eurem Fall anwendbar ist. Teilweise kann auch zwischen deutschem und einem ausländischen Recht gewählt werden. Entscheidend ist außerdem, um welche Staaten es geht und ob diese Mitglied der EU sind oder nicht. 

Gut zu wissen

Um vorzusorgen, kann auch in einem Ehevertrag bereits am Anfang entschieden werden, welches Recht anwendbar sein soll. Das ist nicht nur bei einer Scheidung hilfreich, sondern auch bei einem Todesfall für das Erbe oder den Zugewinnausgleich. 

Scheidung innerhalb der EU

Neben der Rom-III-Verordnung regelt innerhalb der EU (mit Ausnahme von Dänemark) auch die Brüssel-IIb-Verordnung den Umgang mit internationalen Eheangelegenheiten und Scheidungen. 

Eine Scheidung in Deutschland ist demnach immer dann möglich, wenn

  • beide Eheleute im Ausland leben, aber Deutsche sind, 
  • beide Eheleute in Deutschland leben, aber keine Deutschen sind,
  • beide Eheleute in Deutschland gelebt haben und eine:r von ihnen weiterhin in Deutschland lebt, auch wenn keine:r von ihnen Deutsche:r ist,
  • der Scheidungsantrag in Deutschland eingereicht wird und beide damit einverstanden sind, 
  • die antragstellende Person Deutsche:r ist und seit über 6 Monaten in Deutschland lebt,
  • die antragstellende Person nicht Deutsche:r ist, aber schon über 12 Monate in Deutschland lebt, 
  • die antragsgegnerische Person in Deutschland lebt. 

Das klingt erst einmal sehr kompliziert, zusammenfassend lässt sich aber sagen: Immer dann, wenn ein Bezug zu Deutschland besteht, ist in der Regel auch eine Scheidung in Deutschland möglich. 

Scheidung außerhalb der EU

Stammt eine Eheperson aus einem Staat außerhalb der EU oder leben die Eheleute dort,  gibt es keine einheitliche Regelung. Problematisch für die Scheidung ist das grundsätzlich nicht. Aber bei der Anerkennung in einem anderen Staat kann es zu Problemen kommen. 

Für Deutschland gilt, dass die Gerichte immer dann zuständig sind, wenn

  • eine Eheperson die deutsche Staatsangehörigkeit hat oder bei Eheschließung hatte,
  • beide Eheleute in Deutschland leben
  • eine Eheperson keine Staatsangehörigkeit hat und in Deutschland lebt,
  • nur eine Eheperson in Deutschland lebt und die deutsche Scheidung in den Heimatländern auch anerkannt wird. 

Anerkennung einer Scheidung im Ausland

Auch ob eine Scheidung im Ausland in Deutschland anerkannt wird, kann zu Problemen führen. Denn eine Scheidung ist erst einmal nur in dem Staat wirksam, in dem die Scheidung auch stattfindet

In Deutschland werden deshalb teilweise auch geschiedene Eheleute weiterhin als verheiratet geführt (sogenannte hinkende Ehe). Das ist vor allem dann wichtig, wenn du erneut heiraten möchtest – wegen des Verbots der Doppelehe ist das nicht möglich. 

Innerhalb der EU entfällt die Erforderlichkeit einer Anerkennung der ausländischen Entscheidung. Alle Mitgliedsstaaten erkennen die Scheidungen des jeweils anderen Staates an. Lässt du dich also in einem anderen EU-Mitgliedsstaat scheiden, bist du auch in Deutschland offiziell geschieden. 

Schwieriger ist es bei Scheidungen außerhalb der EU, zum Beispiel in der Türkei. Hier musst du die Scheidung durch einen Antrag bei der jeweiligen Landesjusitzverwaltung anerkennen lassen. Schwierigkeiten kannst du dann bekommen, wenn auch eine Scheidung in Deutschland möglich gewesen wäre, zum Beispiel, weil du Deutsche:r bist. 

Umgekehrt kann es auch Probleme bei der Anerkennung im Ausland geben, wenn ihr euch in Deutschland scheiden lasst, aber beispielsweise eine andere Staatsangehörigkeit habt. Im Zweifel empfehlen wir dir deshalb eine individuelle Rechtsberatung bei einer erfahrenen Kanzlei.

Fazit

Internationale Liebe kann etwas sehr schönes sein und es ist schön, dass die moderne Welt und die Globalisierung auch Menschen aus verschiedensten Teilen der Welt zusammenbringt. 

Rechtlich gesehen bringen internationale Ehen und Scheidungen auch immer einige Schwierigkeiten mit sich. Es ist aber auch nicht unmöglich, eine Ehe mit Auslandsbezug aufzulösen. Gerade innerhalb der EU gibt es hier viele einheitliche Regelungen, die das Ganze erleichtern. 

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