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Wie viel Urlaub steht mir zu?

Wer arbeitet, muss auch ausreichend Zeit haben, um sich zu erholen. Genau dafür gibt es den gesetzlichen Urlaubsanspruch. Doch wie viel Urlaub steht mir zu? – Diese Frage mag auf den ersten Blick einfach erscheinen, doch die Antwort hängt von verschiedenen Faktoren ab. 

Erfahre in diesem Beitrag mehr über die gesetzlichen Grundlagen zum Jahresurlaub und lerne mehr darüber, wie du deinen wohlverdienten Urlaub optimal planen kannst.  

Das Wichtigste in Kürze

✅ Der gesetzliche Mindesturlaub liegt in Deutschland bei 24 Werktagen pro Jahr und einer 6-Tage-Woche. Bei einer 5-Tage-Woche beläuft sich der Mindesturlaub auf 20 Urlaubstage
✅ Der Urlaubsanspruch berechnet sich in der Regel anteilig nach den tatsächlich gearbeiteten Tagen.
✅ Oft gewähren Arbeits- oder Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen freiwillig mehr Urlaubstage als das gesetzliche Minimum.
✅ Zusätzlicher bezahlter Urlaub kann für besondere Ereignisse wie Hochzeit oder Umzug gewährt werden (Sonderurlaub).
✅ Urlaubstage müssen in der Regel im laufenden Kalenderjahr genommen werden, sonst verfallen sie.

Gesetzlicher Urlaubsanspruch

Der Urlaubsanspruch umfasst in Deutschland generell den sog. Erholungsurlaub und wird primär durch das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt. Dieses Gesetz sieht vor, dass alle Arbeitnehmer:innen in Deutschland Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub haben. 

Die gesetzliche Mindestanzahl an Urlaubstagen beträgt 24 Werktage, basierend auf einer 6-Tage-Arbeitswoche (Montag bis Samstag). Dieses Gesetz stammt noch aus dem Jahr 1963 und bis heute gilt der Samstag noch als offizieller Werktag, auch wenn das in vielen Berufen nicht üblich ist. 

Gesetzlicher Mindesturlaub

Das Gesetz sieht mindestens 4 Wochen bezahlten Urlaub für alle Arbeitnehmer:innen vor. Das entspricht 24 Tagen (6-Tage-Woche) bzw. 20 Tagen (5-Tage-Woche) pro Jahr.

Dieses Minimum dürfen Arbeitgeber:innen nicht unterschreiten, aber freiwillig erhöhen. Es ist also wichtig zu beachten, dass viele Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträge häufig einen darüber hinausgehenden Urlaubsanspruch vorsehen.

Vollen Anspruch auf den Erholungsurlaub hat man allerdings erstmals, nachdem man 6 Monate bei dem Unternehmen angestellt ist. Neue Mitarbeiter:innen erwerben in dem ersten halben Jahr nach Arbeitsantritt nur die Urlaubsansprüche, die sie sich “erarbeitet” haben. Konkret: Man erhält für jeden gearbeiteten Monat im Betrieb 1/12 des vertraglich vereinbarten Jahresurlaubs. Das wird auch als anteiliger Urlaubsanspruch bezeichnet.

Es kann aber auch für die ersten 6 Monate eine Urlaubssperre vereinbart sein, die dazu führt, dass den Arbeitnehmer:innen gar kein Urlaub in dieser Zeit zusteht. Viele vereinbaren eine solche Klausel für die Probezeit, doch sie ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Nach dem halben Jahr darf dann aber der gesamte Jahresurlaub verbraucht werden.

Urlaubsanspruch berechnen: Wie viel Urlaub steht mir zu?

Der Urlaubsanspruch wird in der Regel auf Basis einer vollen Arbeitswoche berechnet. Arbeitest du jedoch in Teilzeit oder hast eine unregelmäßige Arbeitszeit, steht dir ein anteiliger Urlaubsanspruch zu. 

Formel für die Urlaubsberechnung

(Anzahl der Arbeitstage pro Woche / 6) * 24 = Dein individueller Urlaubsanspruch

Wir erklären das an einem Beispiel:

👨🏻‍🔧 Martin arbeitet in einem Betrieb mit üblicherweise 6 Arbeitstagen pro Woche. Er arbeitet auch diese 6 Tage, allerdings mit einer reduzierten Arbeitszeit (Teilzeit). Ihm stehen unterm Strich aber ebenso viele Urlaubstage zu wie den Vollzeit-Mitarbeiter:innen, nämlich 24 Tage pro Jahr.

🧕🏻 Medina arbeitet auch in Teilzeit, leistet ihre Arbeitsstunden aber nur an 3 Tagen der Woche ab. In diesem Fall würden auch 3 Urlaubstage für eine ganze Urlaubswoche genügen. Der gesetzlich vorgegebene Mindesturlaubsanspruch reduziert sich deshalb auf 12 Tage, die zusammen einen Jahresurlaub von 4 Wochen ergeben.

Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung

In vielen Branchen und Unternehmen erhöhen Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen den gesetzlichen Urlaubsanspruch. Auch in einem Arbeitsvertrag kann individuell vereinbart werden, dass Arbeitnehmer:innen mehr Urlaubstage zustehen sollen, als das Gesetz vorsieht. So sind 30 Tage oder mehr in der freien Wirtschaft nicht unüblich.

Diese Regelungen können nicht nur die Anzahl der Urlaubstage erhöhen, sondern auch zusätzliche Bestimmungen zum Urlaubsantritt und zur Übertragung von Urlaubstagen enthalten. Schaue dir deine Verträge also sorgfältig an, bevor du unterschreibst oder deinen Urlaubsantrag einreichst. Wenn du dabei Hilfe benötigst, wende dich gerne an unsere Expert:innen in der Kanzleisuche.

Was ist Sonderurlaub?

Das Bundesurlaubsgesetz regelt nur den gesetzlich vorgeschriebenen Mindesturlaub (sogenannter Jahresurlaub) für Arbeitnehmer:innen. Neben dem Jahresurlaub gibt es aber auch die Möglichkeit des Sonderurlaubs. Dieser wird für bestimmte persönliche Ereignisse wie Hochzeit, Geburt eines Kindes oder einen Todesfall in der Familie gewährt. 

Das Besondere am Sonderurlaub ist, dass dieser nicht deinem Jahresurlaub angerechnet wird. Du kannst also über deinen Jahresurlaub hinaus Urlaub nehmen und dafür eine Lohnfortzahlung erhalten. Deshalb gilt Sonderurlaub – wie der Name schon sagt – auch nur für bestimmte Sonderfälle.

Die Bedingungen für Sonderurlaub sind komplex, tauchen aber zum Beispiel an folgenden Stellen häufiger auf:

  • In Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder im Arbeitsvertrag,
  • im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG),
  • im Sozialgesetzbuch (SGB IX) oder 
  • direkt im Arbeitsvertrag.

Am besten fragst du direkt bei deinem Unternehmen nach, unter welchen Voraussetzungen du Anspruch auf Sonderurlaub hast.

Welche Pflichten haben Arbeitgeber:innen bei der Urlaubsplanung?

Die Pflichten von Arbeitgeber:innen zur Gewährung von Urlaub sind in § 7 BUrlG genau geregelt. So ist beispielsweise Urlaub, der im Anschluss an eine medizinische Vorsorgemaßnahme oder Rehabilitation beantragt wird, immer zu gewähren. Ist ein solcher Ausnahmefall nicht gegeben, können Arbeitgeber:innen grundsätzlich im eigenen Ermessen entscheiden, ob sie einen Urlaubsantrag genehmigen

Sie können zum Beispiel die Genehmigung verweigern, wenn andere Kolleg:innen zur selben Zeit im Urlaub sind. Urlaubswünsche der Arbeitnehmer:innen sind aber zu berücksichtigen, sofern keine dringenden betrieblichen Belange oder vorrangige Wünsche anderer Mitarbeitenden dem entgegenstehen. Der Jahresurlaub darf zudem nicht unterschritten werden – alle Arbeitnehmer:innen haben Anspruch auf ausreichend Erholungsurlaub.

Was passiert mit nicht genommenem Urlaub?

Urlaub ist zur Erholung da und soll die Leistungsfähigkeit und die Gesundheit der Mitarbeiter:innen erhalten. Deshalb solltest du deine Urlaubstage auch jeweils bis zum Jahresende verbrauchen, sodass nicht genommener Urlaub in der Regel am Ende des Kalenderjahres verfällt. Bevor das passiert, müssen Arbeitgeber:innen ihre Beschäftigten aber nachweislich dazu auffordern, den noch nicht beantragten Urlaub zu nehmen.

Es gibt jedoch Ausnahmen, die eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Jahr erlauben, zum Beispiel bei Krankheit oder wenn betriebliche Gründe gegen die Inanspruchnahme des Urlaubs im laufenden Jahr sprechen. In solchen Fällen musst du deinen Urlaub in der Regel in den ersten 3 Monaten des folgenden Jahres nehmen.

Was passiert, wenn man im Urlaub krank wird?

Trotz Erholung kann es auch im Urlaub zu einem unvorhergesehenen Krankheitsfall kommen. Und wer krank ist, kann sich nicht erholen. Deshalb gilt: Wenn das passiert, sollte man die Krankheitstage durch ein ärztliches Attest nachweisen. Diese Tage werden dann nicht als Urlaubstage gezählt und stehen später im Jahr als “nicht verbrauchter Urlaub” zu. Man muss die Erkrankung allerdings nicht während des Urlaubs melden und kann daher das ärztliche Attest auch erst nach der Urlaubsrückkehr vorlegen. 

Gut zu wissen

Anders als bei Erkrankung außerhalb des Urlaubs muss der Nachweis durch ärztliches Attest beim Urlaub bereits am 1. Krankheitstag erfolgen. Zum Vergleich: Wirst du während deiner normalen Arbeitszeit krank, sieht das Gesetz einen Nachweis erst nach dem 3. Krankheitstag vor.

Fazit

Dein Urlaubsanspruch ist ein wichtiges Recht, das dir Erholung und Ausgleich zu deiner Arbeit bietet. Deshalb solltest du dich unbedingt über deine spezifischen Ansprüche informieren und diese rechtzeitig planen und geltend machen. Vergiss nicht, dass Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen dir oft mehr Rechte einräumen, als das gesetzliche Minimum vorsieht. Nutze also deinen Urlaub, um dich zu erholen, neue Energie zu tanken und Zeit mit deinen Liebsten zu verbringen. Denn letztendlich ist es diese Zeit, die uns hilft, im Arbeitsalltag unser Bestes zu geben.

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