Was ist Hehlerei? Du findest auf einem Flohmarkt ein fast neues iPhone für nur 80 Euro – ohne Verpackung, ohne Rechnung, und der Verkäufer redet sich um Kopf und Kragen. Oder eine Bekannte will dir kurzfristig ein teures E-Bike günstig verkaufen, weil sie „dringend Geld braucht“. Wer kann da schon widerstehen? Solche Situationen sind alltäglich – und genau da beginnt die Gefahr. Denn hinter vielen dieser vermeintlichen Schnäppchen steckt oft mehr, als man auf den ersten Blick sieht. Wer gestohlene oder auf andere Weise kriminell erlangte Dinge annimmt, weiterverkauft oder lagert, kann sich selbst strafbar machen. Dabei ist es egal, ob man die Tat geplant oder „nur“ weggeschaut hat. Erfahre mehr in diesem Artikel.
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Das Wichtigste in Kürze
✅ Hehlerei bedeutet, dass man mit Dingen handelt, die jemand anderes durch eine Straftat – wie Diebstahl, Betrug oder Raub – erlangt hat. Das kann ein Kauf, Verkauf, Tausch oder auch das bloße Lagern solcher Sachen sein.
✅ Man muss nicht selbst etwas geklaut haben, um sich strafbar zu machen. Es reicht aus, wenn man wissentlich oder auch nur mit begründetem Verdacht eine gestohlene Sache annimmt oder weitergibt.
✅ Ein auffallend niedriger Preis, fehlende Unterlagen oder ein verdächtiges Verhalten des Verkäufers können hinreichende Anzeichen dafür sein, dass mit dem Angebot etwas nicht stimmt – in solchen Fällen muss man besonders vorsichtig sein.
✅ Hehlerei betrifft nicht nur typische Gegenstände wie Smartphones oder Fahrräder, sondern alle Arten von Sachen, die wirtschaftlich verwertbar sind – auch Kleidung, Werkzeuge oder sogar digitale Güter wie Software oder Zugriffsdaten.
✅ Der Gesetzgeber verfolgt Hehlerei streng, weil sie Täter:innen erst die Möglichkeit gibt, aus ihren Straftaten einen Gewinn zu ziehen. Durch konsequente Strafen gegen Hehler soll verhindert werden, dass gestohlene Ware in den legalen Umlauf gelangt.
Was ist Hehlerei? Einfach erklärt
Hehlerei liegt vor, wenn jemand etwas weiterverkauft, kauft oder weiterverarbeitet, das ein anderer vorher rechtswidrig erlangt hat – zum Beispiel durch Diebstahl oder Betrug. Es geht bei Hehlerei also nicht um den ursprünglichen Diebstahl, sondern um alles, was danach passiert. Wer einen gestohlenen Gegenstand kauft oder verkauft, macht sich strafbar – auch wenn er ihn nicht selbst gestohlen hat.
Stell dir folgendes Szenario vor:
- Du kaufst ein Fahrrad von einem Bekannten, das offensichtlich neu ist, aber nur einen Bruchteil des eigentlichen Preises kostet. Später stellt sich heraus, dass das Rad gestohlen wurde.
- Wenn du hättest ahnen können, dass etwas nicht stimmt, kannst du dich wegen Hehlerei strafbar gemacht haben.
- Denn das Gesetz verlangt nicht, dass du sicher wusstest, dass das Rad geklaut ist – es reicht aus, wenn du den Verdacht hättest haben müssen.
Die rechtliche Grundlage für Hehlerei findest du im § 259 Strafgesetzbuch (StGB). Dort steht: “Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.”
Das bedeutet: Der Gesetzgeber will nicht nur den eigentlichen Dieb bestrafen, sondern auch alle, die den Diebstahl danach „unterstützen“, indem sie die gestohlene Ware weiter in Umlauf bringen. Das kann durch Kauf, Verkauf oder auch durch bloßes Lagern oder Verstecken geschehen.
Aktive und passive Hehlerei
Hehlerei kann aktiv oder passiv sein. Aktiv bedeutet zum Beispiel, dass du ein gestohlenes Handy kaufst und weiterverkaufst. Passiv bedeutet, dass du es zwar nicht verkaufst, aber versteckst oder aufbewahrst – vielleicht als Gefälligkeit für jemanden. Auch das reicht aus, um als Hehler zu gelten.
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Voraussetzungen für Hehlerei
Es muss sich bei der Hehlerei um eine sogenannte „rechtswidrig erlangte Sache“ handeln. Das heißt, die Sache muss durch eine Straftat wie Diebstahl, Betrug, Unterschlagung oder Raub in fremde Hände gelangt sein. Eine bereits gefälschte Rolex aus dem Ausland zu kaufen, fällt rechtlich nicht unter Hehlerei – sondern unter Markenrechtsverletzungen oder Produktpiraterie. Hehlerei bezieht sich nur auf Gegenstände, die ursprünglich legal hergestellt, aber dann rechtswidrig weitergegeben wurden.
Typische Fälle von Hehlerei sind:
- Du kaufst ein scheinbar neues Smartphone von jemandem auf der Straße – zu einem Preis, der viel zu günstig ist.
- Du findest ein Mountainbike auf einem Online-Marktplatz zum Schnäppchenpreis, fragst aber nicht weiter nach, weil du „kein Aufheben machen“ willst.
- Dein Kumpel bittet dich, etwas für ihn bei eBay zu verkaufen, und du weißt, dass es nicht ihm gehört – aber du tust es trotzdem.
Schon durch dein Verhalten kannst du Teil der weiteren Verwertungskette einer gestohlenen Ware werden. Deshalb solltest du kritisch sein, wenn dir etwas verdächtig vorkommt. Wer günstige Angebote nutzt, ohne vorher genau hinzuschauen, geht ein hohes Risiko ein – nicht nur finanziell, sondern auch strafrechtlich.
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe
Ein weitverbreiteter Irrtum ist, dass man sich nur dann strafbar macht, wenn man ganz genau weiß, dass eine Sache gestohlen ist. Tatsächlich reicht es aber schon aus, wenn du es für möglich hältst, dich aber bewusst entscheidest, nicht nachzufragen. Also zum Beispiel bei einem „supergünstigen“ Angebot ohne Rechnung, bei dem du sagst: „Wird schon irgendwie legal sein…“.
Die Polizei und Gerichte prüfen im Einzelfall, ob du mit Vorsatz gehandelt hast. Aber auch fahrlässiges Handeln kann zu rechtlichen Konsequenzen führen – zumindest wirst du dann die Sache verlieren, weil sie nicht rechtmäßig in deinem Besitz ist. Nach § 259 Abs. 3 StGB ist bereits der Versuch strafbar.
Ziel des Gesetzes ist es, den Schwarzmarkt und kriminelle Geschäftszweige unattraktiv zu machen. Deshalb bestraft der Staat nicht nur den ersten Täter (zum Beispiel den Dieb), sondern auch alle, die später beim Verwerten, Verstecken oder Weitergeben der Beute helfen. So sollen „krumme Geschäfte“ erst gar nicht ermöglicht werden.
Fazit
Hehlerei ist eine Straftat, die den Handel, Erwerb oder die Weitergabe von gestohlenen oder anderweitig rechtswidrig erlangten Gütern umfasst. Sie spielt eine zentrale Rolle im Strafrecht, da sie die Verwertung von Diebesgut fördert und somit auch weitere Straftaten finanziell unterstützt. Unwissenheit schützt dabei nicht vor Strafe – wer fahrlässig handelt oder bewusst wegschaut, kann schnell selbst zum Täter werden. Die rechtlichen Konsequenzen reichen von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen, abhängig vom Ausmaß und den Umständen der Tat.
Wer sich vor einer möglichen Strafbarkeit schützen möchte, sollte beim Erwerb von Gebrauchtwaren stets auf die Herkunft achten und auf verdächtige Angebote verzichten. Das Strafrecht stellt mit dem Tatbestand der Hehlerei sicher, dass die Kette des kriminellen Erwerbs durchbrochen wird. Das Wissen darum, was Hehlerei ist und welche Risiken sie birgt, ist daher für Verbraucher:innen ebenso sinnvoll wie für professionelle Händler:innen.