Du erleidest einen Unfall oder erkrankst plötzlich schwer. Wer trifft dann Entscheidungen für dich, wenn du selbst dazu nicht mehr in der Lage bist? Die Vorstellung, in einer solchen Situation keine Kontrolle mehr über die eigenen Angelegenheiten zu haben, ist für viele Menschen beängstigend.
Hier kommt die Vorsorgevollmacht ins Spiel. Sie ermöglicht es einer Person deines Vertrauens, in deinem Namen zu handeln. Eine Vorsorgevollmacht kann damit sowohl dir als auch deinen Angehörigen Sicherheit und Klarheit in schwierigen Zeiten geben. Erfahre mehr darüber in unserem Beitrag zum Thema.
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Das Wichtigste in Kürze
✅ Sinn einer Vorsorgevollmacht: Mit einer Vorsorgevollmacht kannst du eine andere Person dazu ermächtigen, in deinem Namen zu handeln, wenn du selbst dazu nicht mehr in der Lage bist.
✅ Mehrere Bevollmächtigte: Die Benennung mehrerer Personen ist möglich und kann sinnvoll sein, um die Verantwortung zu verteilen.
✅ Gültigkeit über den Tod hinaus: Die Vollmacht kann auch nach deinem Tod wirksam bleiben, beispielsweise für Bestattungsangelegenheiten oder die Verwaltung deines Nachlasses.
✅ Notarielle Beglaubigung: Eine Vorsorgevollmacht muss nicht zwingend notariell beglaubigt werden, aber eine Beglaubigung bietet zusätzliche Rechtssicherheit und wird von öffentlichen Stellen oft bevorzugt.
✅ Widerruf der Vollmacht: Ein Widerruf der Vorsorgevollmacht ist jederzeit schriftlich möglich. Denke aber daran, alle Bevollmächtigten und relevante Stellen über den Widerruf zu informieren.
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Eine Vorsorgevollmacht ist ein Dokument, mit dem eine Person (“Vollmachtgeber:in”) eine andere Person (“Bevollmächtigte:r”) bevollmächtigt, im Falle einer eigenen Entscheidungsunfähigkeit rechtliche und persönliche Angelegenheiten zu regeln. Diese Vollmacht tritt in Kraft, wenn die vollmachtgebende Person nicht mehr selbst in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen – sei es aufgrund von Krankheit, Unfall oder altersbedingten Einschränkungen.
Damit eine Vorsorgevollmacht ihren Zweck erfüllt, sollte sie möglichst detailliert die Aufgabenbereiche und Befugnisse der bevollmächtigten Person festlegen. Dazu gehören in der Regel Entscheidungen in den Bereichen Gesundheit, Pflege, Finanzen und Vermögensverwaltung sowie persönliche Angelegenheiten wie Wohnungsangelegenheiten.
Es ist also wichtig, genau zu definieren, welche Befugnisse die bevollmächtigte Person hat, um Missverständnisse zu vermeiden und eine klare rechtliche Grundlage zu schaffen.
Vorsorgevollmacht für mehrere Personen
Es kann sinnvoll sein, in der Vorsorgevollmacht mehrere Personen als Bevollmächtigte einzusetzen. Diese Vorgehensweise bietet verschiedene Vor- und Nachteile, die du für dich abwägen musst. Die Verantwortung auf mehrere Personen zu verteilen, kann in vielen Situationen zu einer gerechteren und effizienteren Entscheidungsfindung führen, aber auch den Entscheidungsprozess behindern oder verzögern.
Rechtlich gesehen ist es problemlos möglich, mehrere Personen als Bevollmächtigte einzusetzen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass alle bevollmächtigten Personen nur gemeinschaftlich handeln können, es sei denn, die Vollmacht erlaubt auch das eigenständige Handeln.
In diesem Fall solltest du über eine Regelung für den Fall von Meinungsverschiedenheiten oder Konflikten zwischen deinen Bevollmächtigten nachdenken. Solche Regelungen können zum Beispiel festlegen, dass bei Unstimmigkeiten eine bestimmte Person, eine unabhängige, neutrale (also externe) Person oder eine Schiedsstelle eingeschaltet wird.
Die Benennung mehrerer bevollmächtigter Personen kann dazu beitragen, die Verantwortung zu verteilen, also die “Last” nicht auf eine einzelne Person zu legen. Dies hat sich etwa dann bewährt, wenn die Aufgabenbereiche komplex und vielfältig sind. Mehrere Bevollmächtigte können sich in diesem Fall gegenseitig unterstützen und ggf. auch vertreten. Das erleichtert wiederum die Entscheidungsfindung, selbst wenn eine der bevollmächtigten Personen ausfällt oder persönlich verhindert ist.
In der Vorsorgevollmacht kannst du festlegen, welche Aufgabenbereiche von welcher bevollmächtigten Person übernommen werden sollen. Beispielsweise kann eine Person für gesundheitliche Entscheidungen und eine andere für finanzielle Angelegenheiten zuständig sein. Wichtig ist, dass die Aufgaben und Kompetenzen klar und eindeutig formuliert werden, um Konflikte oder Überschneidungen zu vermeiden.
Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus
Die Vorsorgevollmacht hilft dabei, Regelungen zu eigenen Angelegenheiten zu treffen, wenn man nicht mehr in der Lage ist, selbst zu entscheiden. Doch wie verhält es sich, wenn die vollmachtgebende Person verstirbt? Kann die Vorsorgevollmacht auch über den Tod hinaus gültig bleiben?
Grundsätzlich endet eine Vorsorgevollmacht mit dem Tod der vollmachtgebende Person. Das bedeutet, dass die Bevollmächtigten ab diesem Zeitpunkt keine Entscheidungen mehr im Namen der verstorbenen Person treffen können. In der Regel übernehmen dann die Testamentsvollstreckung oder die Erb:innen die Verwaltung des Nachlasses. Erbschaftsangelegenheiten fallen zum Beispiel grundsätzlich nicht in den Regelungsbereich einer Vorsorgevollmacht. Diese Angelegenheiten werden durch ein Testament oder, wenn kein Testament vorhanden ist, nach der gesetzlichen Erbfolge geregelt.
Dennoch gibt es Situationen, in denen es sinnvoll sein kann, bestimmte Vollmachten über den Tod hinaus zu erteilen. Dies muss allerdings ausdrücklich in der Vorsorgevollmacht festgehalten werden.
Wann ist eine Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus sinnvoll?
Eine Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus kann den Hinterbliebenen dabei helfen, bestimmte Maßnahmen zu treffen, die unmittelbar nach dem Tod der vollmachtgebenden Person notwendig sind. Darunter fallen Angelegenheiten betreffend die Bestattung, die Benachrichtigung von Angehörigen, Erfüllung bestimmter vertraglicher Pflichten oder die Verwaltung des Nachlasses bis zur Einsetzung eines Erb:innen.
Um rechtlich wirksam eine Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus zu erteilen, ist es wichtig, die gewünschten Bestimmungen klar und eindeutig in der Vollmacht zu formulieren. Zudem sollten die Bevollmächtigten über eine mögliche Erweiterung oder Einschränkung der Vollmacht informiert werden, damit sie im Falle des Todes der vollmachtgebenden Person entsprechend handeln können. Zur weiteren Sicherheit kannst du eine Vorsorgevollmacht auch notariell beglaubigen lassen.
Kosten einer Vorsorgevollmacht beim Notar
Du kannst eine Vorsorgevollmacht grundsätzlich auch eigenständig aufsetzen und erteilen. Die Vollmacht ist in diesem Fall – wenn sie nicht gegen geltendes Recht verstößt – auch gültig. Doch viele entscheiden sich, zusätzlich die Hilfe von Notar:innen in Anspruch zu nehmen. Dies verursacht einmalige Kosten, bietet jedoch auch Vorteile wie rechtliche Sicherheit und Verbindlichkeit.
Was macht ein Notar für Vorsorgevollmacht?
Notar:innen beraten umfassend über den Inhalt und die rechtlichen Konsequenzen einer Vorsorgevollmacht. Sie helfen dabei, die Vollmacht präzise und individuell zu formulieren, so dass alle Wünsche und Bedürfnisse der vollmachtgebenden Peson berücksichtigt werden. Notar:innen sorgen dafür, dass alle rechtlichen, also formalen Anforderungen erfüllt sind und klären über die gesetzlichen Bestimmungen auf, die eingehalten werden müssen.
Muss eine Vorsorgevollmacht beglaubigt werden?
Eine Vorsorgevollmacht muss in Deutschland nicht zwingend notariell beglaubigt werden. Eine einfache, schriftlich verfasste Vollmacht reicht aus, um rechtlich gültig zu sein. Dennoch bietet die notarielle Beglaubigung viele Vorteile: Sie schafft zusätzliche Rechtssicherheit und kann Missverständnisse oder Rechtsstreitigkeiten vorbeugen. Gerade in komplexen oder strittigen Situationen kann eine notariell beglaubigte Vorsorgevollmacht Klarheit für dich und deine Angehörigen schaffen.
Was kostet eine Vorsorgevollmacht beim Notar?
Die Kosten für eine notarielle Beglaubigung einer Vorsorgevollmacht richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Die amtlichen Gebühren variieren und können etwa zwischen 60 bis 200 Euro betragen. Allerdings solltest du darüber nachdenken, vorab ein Beratungsgespräch zu führen, um die genauen Kosten zu klären. Eine umfassende Beratung und Erstellung der Vollmacht durch ein Notariat kann zusätzliche Kosten verursachen, die je nach Aufwand variieren.
Vorsorgevollmacht beglaubigen: Vor- und Nachteile
Vorteile:
Rechtssicherheit: Eine notariell beglaubigte Vorsorgevollmacht ist schwieriger anzugreifen und wird von Behörden und Banken meist anstandslos akzeptiert.
Beratung: Notar:innen sind fachliche Expert:innen. Sie bieten professionelle Beratung und stellen sicher, dass keine unwirksamen Klauseln vereinbart werden.
Vermeidung von Missverständnissen: Durch die notarielle Beglaubigung wird der Wille der vollmachtgebenden Person klar und eindeutig dokumentiert.
Nachteile:
Kosten: Notar:innen bringen zusätzliche Kosten mit sich, die je nach Umfang der Vollmacht, der Beratung und den Beteiligten variieren können.
Zeitaufwand: Die Erstellung und Beglaubigung einer Vollmacht durch ein Notariat kann zeitaufwändig sein, insbesondere wenn mehrere Beratungstermine notwendig sind.
Vorsorgevollmacht oder Generalvollmacht?
Bei der Entscheidung zwischen einer Vorsorgevollmacht und einer Generalvollmacht stellt sich oft die Frage, welche der beiden Vollmachten die bessere Wahl ist. Beide Vollmachten haben besondere Merkmale und unterschiedliche Einsatzgebiete, die du bei deiner Entscheidung berücksichtigen solltest.
Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht: Was ist der Unterschied?
Eine Generalvollmacht ermächtigt die bevollmächtigte Person, die vollmachtgebende Person in allen Angelegenheiten zu vertreten. Sie ist sehr umfassend und deckt nahezu alle Lebensbereiche ab. Die Generalvollmacht kann jederzeit in Kraft treten und ist nicht auf den Fall der Entscheidungsunfähigkeit beschränkt.
Die Vorsorgevollmacht hingegen ist speziell für Situationen gedacht, in denen die vollmachtgebende Person ihre Angelegenheiten aufgrund von Krankheit, Unfall oder altersbedingter Einschränkungen nicht mehr selbst regeln kann. Sie tritt nur im Bedarfsfall in Kraft und regelt hauptsächlich persönliche und gesundheitliche Angelegenheiten sowie Vermögensangelegenheiten, sofern dies gewünscht ist.
Generalvollmacht mit Vorsorgevollmacht
Kann man eine Generalvollmacht mit Vorsorgevollmacht erteilen? Ja. Es ist möglich, eine Generalvollmacht und eine Vorsorgevollmacht zu kombinieren. In diesem Fall enthält die Generalvollmacht spezifische Klauseln, die die Vertretung in gesundheitlichen und persönlichen Angelegenheiten regeln, sobald die vollmachtgebende Person nicht mehr selbst entscheiden kann.
Diese Kombination bietet den Vorteil, dass du umfassend abgesichert bist: die bevollmächtigte Person kann sowohl in “normalen” Zeiten als auch im Fall der Entscheidungsunfähigkeit handeln.
Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht
Die Betreuungsverfügung ist eine weitere Möglichkeit, die eigene Vertretung im Fall der Entscheidungsunfähigkeit zu regeln. Mit einer Betreuungsverfügung kann die vollmachtgebende Person dem Gericht eine gewünschte Person für die gesetzliche Betreuung vorschlagen. Das Gericht ist an diesen Vorschlag nicht gebunden, berücksichtigt ihn jedoch in der Regel.
Die Vorsorgevollmacht bietet im Vergleich zur Betreuungsverfügung den Vorteil, dass sie ohne gerichtliche Einbindung auskommt. Die bevollmächtigte Person kann sofort handeln, ohne dass ein gerichtliches Verfahren notwendig ist. Dies kann Zeit und Kosten sparen und unnötige bürokratische Hürden vermeiden.
Kann man eine Vorsorgevollmacht widerrufen?
Eine Vorsorgevollmacht kann widerrufen werden, wenn die vollmachtgebende Person ihre Meinung ändert oder das Vertrauen in die bevollmächtigte Person verloren geht. Der Widerruf muss jedoch einige rechtliche Voraussetzungen erfüllen, um wirksam zu sein.
Widerruf der Vorsorgevollmacht: Das solltest du wissen
Der Widerruf einer Vorsorgevollmacht muss grundsätzlich schriftlich erfolgen. Er sollte zudem den vollständigen Namen der vollmachtgebenden Person, das Datum der ursprünglichen Vollmacht und den Namen aller Bevollmächtigten enthalten. Ein einfaches Widerrufsschreiben kann beispielsweise wie folgt aussehen:
„Hiermit widerrufe ich, [Name der vollmachtgebenden Person], die am [Datum der Vollmacht] erteilte Vorsorgevollmacht an [Name der bevollmächtigten Person/en] mit sofortiger Wirkung.“
Die vollmachtgebende Person muss den bevollmächtigten Personen über den Widerruf informieren. Dies kann durch persönliche Übergabe des Widerrufsschreibens oder durch Zustellung per Einschreiben erfolgen. Rechtlich gesehen ist es sehr wichtig, diesen Zugang des Widerrufs zu dokumentieren, um spätere Unklarheiten oder Streitigkeiten zu vermeiden.
Um sicherzustellen, dass der Widerruf auch von Dritten beachtet wird, sollten alle relevanten Institutionen und Personen, die von der Vollmacht Kenntnis haben, über den Widerruf informiert werden. Dazu gehören Banken, Versicherungen, Ärzt:innen und Pflegeeinrichtungen. Sende eine Kopie des Widerrufsschreibens an diese Stellen.
Es ist nicht zwingend erforderlich, aber häufig sinnvoll, den Widerruf notariell beglaubigen zu lassen. Falls du eine neue Vorsorgevollmacht erteilen möchtest, kannst du dies unmittelbar nach dem Widerruf der alten Vollmacht tun.
Fazit
Mit einer Vorsorgevollmacht kannst du erreichen, dass deine Angelegenheiten in Situationen der Entscheidungsunfähigkeit nach deinen Wünschen gehandhabt werden. Eine solche Vollmacht sollte sorgfältig erstellt und gegebenenfalls notariell beglaubigt werden, um die größtmögliche Rechtssicherheit zu gewährleisten. Durch eine gut vorbereitete Vorsorgevollmacht können du und deine Angehörigen sicher sein, dass im Ernstfall alles geregelt ist.