Urkundenfälschung: Diese Strafe droht

Ein gefälschter Impfausweis, eine manipulierte Schulbescheinigung oder eine Unterschrift, die nicht von der echten Person stammt – schon solche scheinbar kleinen Tricksereien können rechtlich große Konsequenzen haben. Auf die Urkundenfälschung droht eine Strafe – und diese trifft deutlich mehr Menschen, als man denkt. Und es kann ernsthafte Folgen haben – vom Strafverfahren bis hin zum Eintrag ins Führungszeugnis. Viele denken, solange „niemand zu Schaden kommt“, sei es harmlos. Doch die Rechtswelt sieht das anders: Schon der Versuch, mit einer gefälschten Urkunde einen Vorteil zu erlangen, reicht für die Strafbarkeit aus. Erfahre mehr in diesem Artikel.

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Das Wichtigste in Kürze

Urkundenfälschung liegt vor, wenn ein Dokument gefälscht, verfälscht oder im Rechtsverkehr verwendet wird, um über dessen Echtheit zu täuschen. Dabei kann es sich um klassische Papiere wie Atteste oder Ausweise handeln, aber auch um digitale Dateien, wenn sie als Nachweis dienen und einen Aussteller erkennen lassen.
Auch das Verwenden einer gefälschten Urkunde ist strafbar – selbst wenn man sie nicht selbst erstellt hat. Wer etwa ein gefälschtes Dokument einer Behörde oder einer kontrollierenden Stelle vorzeigt, riskiert eine zusätzliche Strafbarkeit, unabhängig von der Herstellung.
Typische Beispiele im Alltag sind gefälschte Entschuldigungen, erfundene Krankschreibungen oder manipulierte Schüler- und Mitgliedsausweise. Schon beim Ändern von Details, wie dem Datum oder der Unterschrift auf echten Dokumenten, kann es sich um eine Straftat handeln.
Die Strafe reicht von Geldstrafe bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe – abhängig davon, ob es sich um einen einfachen oder schweren Fall handelt. Besonders schwerwiegende Urkundenfälschungen, wie im Zusammenhang mit öffentlichen Dokumenten (z. B. Impfausweis, Führerschein), werden deutlich härter bestraft.
Beim ersten Mal gibt es meist Geldstrafen oder Auflagen – aber nachsichtig sind die Gerichte dennoch nicht. Wer reumütig ist, vorher nicht vorbestraft war und niemand geschädigt wurde, kann mit einer milden Strafe rechnen. Wiederholungen oder besonders krasse Fälle führen aber schnell zu heftigen Konsequenzen, auch fürs Führungszeugnis.

Was zählt als Urkundenfälschung?

Wenn du wissen willst, was genau eine Urkundenfälschung ist, hilft ein Blick ins Strafgesetzbuch. In § 267 des Strafgesetzbuchs (StGB) steht: “Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, macht sich strafbar.”

Das heißt: Es reicht nicht, einfach etwas zu kopieren oder zu ändern – es muss auch ein Täuschungswille vorliegen. Du musst also mit der Fälschung beabsichtigen, dass jemand einem falschen Eindruck glaubt – zum Beispiel, dass du ein Dokument selbst erstellt hast oder dass es echt ist.

§ 267 StGB unterscheidet dabei drei Formen der Urkundenfälschung:

  1. Herstellen einer unechten Urkunde: Du erstellst ein Dokument, das so tut, als wäre es echt – zum Beispiel ein selbst gebautes ärztliches Attest.
  2. Verfälschen einer echten Urkunde: Du änderst ein echtes Dokument, ohne dass die ausstellende Person davon weiß – zum Beispiel streichst du etwas aus einem echten Mietvertrag und unterschreibst neu.
  3. Gebrauchen einer unechten oder verfälschten Urkunde: Du nutzt ein gefälschtes Dokument im Alltag, etwa indem du es jemandem vorzeigst oder einreichst.

Aber was genau ist eigentlich eine Urkunde? Auch das erklärt das Gesetz nicht direkt, aber in der juristischen Praxis gilt: Eine Urkunde ist jede verkörperte (also körperlich vorliegende) Erklärung, die einen Aussteller erkennen lässt und zum Beweis im Rechtsverkehr dient. Typische Beispiele dafür sind Zeugnisse, Ausweise, Verträge, ärztliche Atteste oder auch ein handgeschriebener Schuldschein. Selbst ein Parkschein oder ein Kassenzettel kann in bestimmten Situationen eine Urkunde sein.

Keine Urkunden sind dagegen oft einfache Textdateien, Fotos oder Tonaufnahmen – es sei denn, sie sind so gestaltet, dass sie als Beweis im Rechtsverkehr dienen und einen erkennbaren Aussteller haben. Bei digitalen Dokumenten kommt es oft auf Form und Funktion an. 

Ab wann liegt eine Urkundenfälschung vor?

Eine Urkundenfälschung liegt schon dann vor, wenn du ein Dokument so veränderst, dass es einen anderen Eindruck erweckt, als es ursprünglich gemeint war. Typische Situationen: Du fälschst eine Schulbescheinigung, um Anspruch auf Kindergeld zu behalten. Du änderst das Datum auf einem Bahn-Ticket, um es erneut zu nutzen. Oder du unterschreibst für eine andere Person ohne deren Wissen. Auch das fällt unter Urkundenfälschung.

Hier ein paar Alltagsbeispiele, bei denen viele nicht wissen, dass sie bereits strafbar handeln:

  • Du scannst deinen alten Jugendgruppen-Ausweis ein, änderst selbst das Ablaufdatum und nutzt ihn für billigere Eintrittspreise.
  • Du schreibst eine Entschuldigung für die Schule oder Uni, gibst aber vor, dass sie von deinen Eltern oder einem Arzt stammt.
  • Du bastelst einen Impfausweis selbst oder ergänzt nachträglich Daten, um Zugang zu Veranstaltungen zu erhalten.
  • Du leihst dir einen Mitgliedsausweis einer Freundin und fügst dein eigenes Foto ein, um das Fitnessstudio günstiger zu nutzen.

Wichtig

Auch das Gebrauchen einer gefälschten oder verfälschten Urkunde zählt. Es reicht also nicht nur, dass du etwas gefälscht hast – sobald du es nutzt, um jemanden zu täuschen (zum Beispiel einen Kontrolleur, eine Behörde oder eine Versicherung), machst du dich zusätzlich strafbar.

Übrigens: Auch Gruppenprojekte oder Scherze im Freundeskreis sind nicht automatisch harmlos. Wenn die Fälschung im Rechtsverkehr eingesetzt wird – also dort, wo es um rechtliche Folgen geht –, kann es richtig ernst werden, zum Beispiel bei Bewerbungen oder amtlichen Formularen.

Manchmal ist es schwer zu unterscheiden, ob es sich nur um eine kleine Lüge oder schon um eine Urkundenfälschung handelt. Ein bloßes Vortäuschen ohne echtes Dokument – zum Beispiel „Der Lehrer hat mir das erlaubt“ – ist keine Urkundenfälschung. Sobald du aber etwas schriftlich fälschst oder eine fremde Unterschrift imitierst, beginnt die strafbare Handlung.

Urkundenfälschung: Wie hoch fällt die Strafe aus?

Die Urkundenfälschung richtet sich nach dem deutschen Strafgesetzbuch, genauer gesagt nach § 267 StGB. Wer eine Urkunde fälscht, verfälscht oder eine gefälschte Urkunde gebraucht, macht sich damit strafbar. Aber wie hart ist die Strafe wirklich? Und kommt es immer zur Freiheitsstrafe? 

Laut Gesetz droht bei einer einfachen Urkundenfälschung eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder eine Geldstrafe. Wenn du zum Beispiel deinen Altersnachweis fälschst, um dich bei einer Onlineplattform als volljährig auszugeben, oder einen Parkausweis kopierst, begehst du eine Straftat. Je nachdem, ob du das zum ersten Mal getan hast, ob jemand geschädigt wurde oder wie wichtig die Urkunde war, kann die Strafe sehr unterschiedlich ausfallen.

Wann gibt es eine Geldstrafe statt Haft?

In vielen Fällen bekommst du bei einer ersten Urkundenfälschung als Ersttäter:in eine Geldstrafe. Das gilt vor allem dann, wenn du geständig bist und niemandem ein großer Schaden entstanden ist. Ob und was du vor der Polizei aussagen solltest, besprichst du aber am besten mit einer Anwältin oder einem Anwalt im Strafrecht. Denn alles, was du sagst, kann und wird gegen dich verwendet werden – und du bist nicht verpflichtet, dich mit einer Aussage selbst zu belasten.

Die Höhe der Geldstrafe hängt von deinem Einkommen ab und wird in sogenannten Tagessätzen berechnet. Ein Tagessatz entspricht in der Regel dem, was du an einem Tag verdienst – mindestens aber 1 Euro, höchstens 30.000 Euro.

Ein typischer Fall: Du hast einen Nachweis manipuliert, um Vorteile in der Schule oder Uni zu bekommen – etwa eine gefälschte ärztliche Krankschreibung. Hier kann dir eine Geldstrafe von z. B. 30 bis 90 Tagessätzen drohen.

Wann droht eine Freiheitsstrafe bei Urkundenfälschung?

Komplizierter wird es, wenn du den Staat (z. B. eine Behörde) getäuscht hast – zum Beispiel mit einem gefälschten Führerschein, einem manipulierten Abschlusszeugnis oder mit offiziellen Dokumenten bei Bewerbungsverfahren. Auch wenn du eine gefälschte Urkunde vor Gericht verwendest, wird das sehr viel ernster genommen.

In solchen Fällen ist durchaus eine Freiheitsstrafe möglich. Diese muss nicht immer im Gefängnis enden – Gerichte können sie auch zur Bewährung aussetzen. Das heißt: Du bleibst frei, musst dich aber in einer Bewährungszeit nichts zuschulden kommen lassen.

Die Freiheitsstrafen reichen je nach Schwere des Falls von ein paar Monaten bis zu mehreren Jahren. In der Regel greift das Gericht dann zu einer Freiheitsstrafe, wenn bereits ein hoher Schaden entstanden ist oder du als Täter wiederholt auffällst. Auch in diesem Fall solltest du dich juristisch unterstützen und beraten lassen, um deine Rechte durchsetzen zu können.

Besonders schwere Fälle: Bande und Gewerbsmäßigkeit

Für besonders schwere Fälle kennt das Gesetz eine deutlich härtere Strafe. In § 267 Abs. 3 StGB heißt es: „In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren.“

Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn du

  • gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelst, die sich zur fortgesetzten Begehung von Betrug oder Urkundenfälschung verbunden hat,
  • einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführst,
  • durch eine große Zahl von unechten oder verfälschten Urkunden die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdest oder
  • deine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger:in oder Europäische:r Amtsträger:in missbrauchst.

Hier ist keine Geldstrafe mehr möglich – du musst mindestens mit 6 Monaten Freiheitsstrafe rechnen. Das zeigt, wie ernst deutsche Gerichte das Thema inzwischen nehmen.

Noch dramatischer wird es, wenn du als Mitglied einer Bande handelst, die sich gewerbsmäßig zur fortgesetzten Begehung von Straftaten aus dem Bereich Betrug und Urkundenfälschung (§§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 StGB) verbunden hat. In diesem Fall musst du mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu 10 Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 5 Jahren rechnen. 

Zusätzliche Folgen abseits der Strafe

Neben der eigentlichen Strafe kann dir bei einer rechtskräftigen Verurteilung auch ein Eintrag ins Führungszeugnis drohen. Besonders bei Urteilen ab 90 Tagessätzen oder bei Freiheitsstrafen ab 3 Monaten wird der Eintrag in das polizeiliche Führungszeugnis aufgenommen. Das kann später Probleme machen – etwa bei Bewerbungen oder im öffentlichen Dienst

Außerdem können auch zivilrechtliche Forderungen auf dich zukommen – etwa wenn jemand durch die gefälschte Urkunde einen finanziellen Schaden erlitten hat. Dann kann der Geschädigte Schadensersatz fordern.

Urkundenfälschung: Diese Strafe kommt auf Ersttäter zu

Du hast zum ersten Mal eine Urkundenfälschung begangen? Dann fragst du dich wahrscheinlich, wie streng das Gericht in einem solchen Fall vorgeht. Die gute Nachricht: Wenn du kein Vorstrafenregister hast, niemand zu Schaden gekommen ist und du dich einsichtig zeigst, kannst du mit anwaltlicher Unterstützung in vielen Fällen ohne Haftstrafe davonkommen. Trotzdem ist eine Urkundenfälschung kein Bagatelldelikt. Sie kann ernste Folgen haben – auch schon beim ersten Mal. Ob du eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bekommst, hängt also im Wesentlichen davon ab, wie schwer dein Verhalten wiegt. 

Gerichte prüfen bei sogenannten Ersttäter:innen sehr genau die Umstände. Hast du die Urkunde zum Spaß gefälscht? Oder hattest du ein finanzielles Interesse? Wolltest du jemandem schaden? Und besonders wichtig: Hast du den Schaden wiedergutgemacht und dich bei der Polizei oder vor Gericht reumütig gezeigt?

Für einen jungen Erwachsenen, der zum Beispiel mit einem gefälschten Schülerausweis günstiger ins Kino wollte, setzt das Gericht eher auf Aufklärung als auf Strafe. In solchen Fällen stellen Staatsanwaltschaften das Verfahren oft ein – entweder nach § 153 StPO ganz ohne Auflagen oder nach § 153a StPO mit kleinen Auflagen, zum Beispiel gemeinnütziger Arbeit. Wichtig ist aber: Auch wenn das Verfahren eingestellt wird, kann ein entsprechender Eintrag kurzzeitig im Register auftauchen.

Wenn Betrug hinzukommt …

Weniger Glück hast du, wenn der gefälschte Nachweis ernsthafte Folgen für andere hatte: Jemand fälscht einen ärztlichen Attest, um sich krankschreiben zu lassen, und bekommt dafür Lohnfortzahlung. Das ist nicht nur Urkundenfälschung, sondern dazu noch Betrug.

In solchen Fällen kann das Gericht eine Geldstrafe verhängen, die sich an deinem Einkommen orientiert. Man spricht dann von Tagessätzen. Ein einzelner Tagessatz kann z. B. 10 oder auch 50 Euro betragen, je nachdem, was du verdienst.

Eine weitere Rolle spielt dein Alter. Wenn du unter 21 Jahre bist, kann das Jugendstrafrecht Anwendung finden – je nachdem, ob man dich als „Heranwachsenden mit jugendtypischem Verhalten“ einstuft. Dann fällt die Strafe meist milder aus. Es geht nicht mehr nur um Strafe, sondern auch um Unterstützung und Erziehung. Nach dem § 17 Jugendgerichtsgesetz (JGG) sind dann erzieherische Maßnahmen – zum Beispiel Sozialstunden oder ein Anti-Gewalt-Training – möglich.

Sonderfälle bei der Urkundenfälschung

Gefälschter Impfausweis

Wenn du einen Führerschein fälschst oder einen Impfausweis manipulierst, begehst du eine besonders ernste Form von Urkundenfälschung. Denn dabei handelt es sich um sogenannte öffentliche Urkunden. Diese haben eine besonders hohe Beweiskraft – zum Beispiel gegenüber Behörden oder vor Gericht. Wer solche Dokumente fälscht, muss mit einer empfindlichen Strafe rechnen. 

Wer eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine gefälschte Urkunde gebraucht, um etwas vorzutäuschen, macht sich strafbar. Besonders problematisch wird es, wenn es sich um Dokumente handelt, die staatliche Stellen ausstellen – wie eben der Führerschein oder der Impfausweis. Ein gefälschter Impfausweis war vor allem während der Corona-Pandemie ein großes Thema. 

Hast du etwa einen gefälschten Aufkleber mit einer Impfung eingetragen oder eine falsche Unterschrift eines Arztes oder einer Ärztin eingefügt, ist das bereits eine vollendete Urkundenfälschung. Das gilt auch dann, wenn du keinen Vorteil daraus gezogen hast. Allein der Versuch, mit diesem Dokument Zugang zu geschützten Bereichen wie Gaststätten oder Veranstaltungen zu bekommen, reicht für eine Strafbarkeit aus. 

Bis Mitte 2021 war die Rechtslage bei gefälschten Impfausweisen noch unsicher – vor allem, wenn sie nur zur Vorlage auf der Arbeit oder bei Veranstaltungen dienten. Aber seit der Gesetzesänderung ist klar: Die Vorlage eines manipulierten Impfausweises ist immer strafbar, auch in Apotheken oder gegenüber Behörden. Die Strafe beträgt bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe – in der Regel gibt es aber bei Ersttäter:innen eine Geldstrafe. 

Gefälschter Führerschein oder Impfausweis

Auch der Führerschein fällt unter diesen Schutz. Hier kommt zusätzlich § 276 StGB ins Spiel: Die Fälschung beweiserheblicher Daten. Dabei kann es sich um das Nachmachen eines echten Führerscheins handeln, aber auch um das technische Verfälschen von Daten, die darauf gespeichert sind (zum Beispiel auf einem digitalen Chip beim EU-Führerschein). Der Besitz oder die Weitergabe solcher Fälschungen ist ebenfalls strafbar – auch, wenn du sie nicht selbst hergestellt hast. Kurz gesagt: Ein gefälschter Impfausweis oder Führerschein ist kein Kavaliersdelikt. Die Gerichte werten solche Fälle meist strenger als typische Bagatelldelikte. Sie gehen davon aus, dass dadurch Vertrauen in staatliche Dokumente erschüttert wird – und das will der Gesetzgeber verhindern.

Urkundenfälschung im digitalen Bereich

Auch im digitalen Raum kann es zu einer Urkundenfälschung kommen – allerdings ist nicht jede manipulierte Nachricht oder jeder Screenshot automatisch strafbar. Entscheidend ist, was genau verändert oder hergestellt wurde und wofür du das Dokument verwendest. 

Das Gesetz versteht unter einer Urkunde ein Dokument mit drei Eigenschaften:

  • Es muss eine Erklärung enthalten.
  • Es muss einen Aussteller erkennen lassen.
  • Es muss dauerhaft eine Tatsache beweisen sollen.

Einfache WhatsApp-Nachrichten oder E-Mails erfüllen diese Voraussetzungen normalerweise nicht. Denn sie sind leicht veränderbar und in der Regel nicht dafür gedacht, langfristig Beweise zu erbringen. Anders sieht das aber aus, wenn du etwa einen Screenshot einer Chatnachricht manipulierst und damit bei der Polizei eine Anzeige begründest. Dann erreichst du den Bereich der Strafbarkeit – weil du ein Dokument vorspiegelst, das es in dieser Form nie gab. 

Bescheinigungen und Atteste

Schwieriger wird es, wenn du zum Beispiel eine PDF-Datei wie eine Bescheinigung vom Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin veränderst oder ein digitales ärztliches Attest fälschst. Solche Dateien können als Urkunde gelten – vor allem, wenn sie eine digitale Signatur tragen oder vom Empfänger oder der Empfängerin als Beleg akzeptiert werden. In dem Fall spricht man von einer „technisch aufzeichnungsfähigen Erklärung“ – und hier greift § 269 StGB

Ein Beispiel: Du schreibst deinen Namen in einen Attest-Vordruck, den du im Netz gefunden hast, und gibst das bei der Schule oder dem Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin ab. Auch ohne Unterschrift eines echten Arztes bzw. einer echten Ärztin kann das strafbar sein. Denn du täuschst, dass jemand mit medizinischer Befugnis eine Aussage über deinen Gesundheitszustand getroffen hat. Wie in klassischen Fällen droht auch hier eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren. 

In der Praxis kommt es sehr auf den Einzelfall an: Wurde jemand geschädigt? War es nur ein Versuch? Bist du vorbestraft oder minderjährig? Letztlich gilt auch im Netz: Fälschungen sind kein Spiel. Wer digitale Dokumente manipuliert und sie zum Täuschen verwendet, riskiert eine hohe Strafe wegen Urkundenfälschung – auch wenn es „nur“ ein PDF war.

Fazit

Die Strafe für Urkundenfälschung kann je nach Schwere des Falls erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Laut § 267 StGB drohen im schlimmsten Fall Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren oder Geldstrafen. Zwischen privat und behördlich genutzten Dokumenten wird dabei rechtlich nicht unterschieden – entscheidend ist die Manipulation des Dokuments mit dem Ziel der Täuschung. Wichtig ist, den Ernst der Lage zu erkennen und entsprechend zu handeln, um eine möglichst milde Strafe oder gar Freispruch zu erwirken.

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