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Unternehmensnachfolge regeln: 3 Möglichkeiten

Wer selbstständig ist und ein Unternehmen gegründet, geerbt oder gekauft hat, muss früher oder später auch an dessen Zukunft und die Nachfolge denken. Eine Unternehmensnachfolge kann verschiedene Gründe haben und sollte immer gut geplant sein. Doch wie lässt sich eine Unternehmensnachfolge regeln?

Genauso vielfältig wie die Gründe für eine Weitergabe des Unternehmens sind auch die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten. Unternehmer:innen haben hier die Qual der Wahl. In diesem Beitrag zeigen wir dir, welche Arten der Unternehmensnachfolge es gibt.

Das Wichtigste in Kürze

Unternehmensnachfolge bedeutet, dass das Unternehmen in die Hände einer anderen Person gelegt wird. Die Gründe dafür können ganz unterschiedlich sein, ebenso die rechtliche Gestaltung einer Unternehmensnachfolge. 
✅ Der erste wichtige Schritt ist immer die Übergabe-Planung. Dazu muss zunächst entschieden werden, welche Art der Nachfolge angestrebt wird.
✅ Wird ein Unternehmen intern an andere Familienmitglieder weitergegeben, kann Schenkungs- oder Erbschaftssteuer anfallen.

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Unternehmensnachfolge regeln: Welche Möglichkeiten gibt es? 

Welche Form der Unternehmensnachfolge gewählt wird, ist immer ganz individuell und kommt neben den persönlichen Umständen auch auf die Art des Unternehmens an. So ist meist zwischen einem Familienbetrieb, einem Verkauf des Unternehmens oder einer Übertragung des Unternehmens an einen Gesellschafter oder eine Gesellschafterin zu unterscheiden.

Familienunternehmen: Schenkung oder Erbe?

Viele Familienunternehmen und kleine Betriebe möchten das Unternehmen auch weiterhin in den Händen der Familie belassen. Meist soll daher ein anderes Familienmitglied, etwa eines der Kinder, die künftigen Geschäfte übernehmen. 

Eine Möglichkeit hierfür ist es, die Unternehmensnachfolge durch Erbeinsetzung zu regeln. So wird das Unternehmen erst mit dem Tod der Unternehmer:innen übertragen. Hier gibt es grundsätzlich 3 verschiedene Möglichkeiten, die wir kurz vorstellen.

Unternehmensnachfolge bei Familienbetrieben

📖 Gesetzliche Erbfolge: Hier erhalten die gesetzlichen Erb:innen, also Kinder und Ehepartner:innen, zu gleichen Teilen das Erbe. Gibt es mehrere Erb:innen, so wird das Unternehmen zwischen ihnen aufgeteilt. 

✍🏼 Gewillkürte Erbfolge: Durch ein Testament kann die Erbfolge geändert und eine erbende Person festgelegt werden. Allerdings muss hier auf die gesetzlichen Pflichtteile geachtet werden. 

🎁 Vorweggenommene Erbfolge: Das Unternehmen wird in diesem Fall noch zu Lebzeiten von den Unternehmer:innen weitergegeben, in der Regel durch eine Schenkung (im rechtlichen Sinne ist das aber kein Erbe).

Beim vorweggenommenen Erbe bzw. einer Schenkung an ein Familienmitglied wird das Unternehmen unentgeltlich an die Nachfolger:innen übertragen. Dazu muss ein Schenkungsvertrag aufgesetzt werden, in dem nicht nur die Schenkung und damit verbundene Konsequenzen geklärt werden, sondern auch eventuelle Ansprüche anderer Erb:innen. Bedenke auch, dass sowohl bei einer Schenkung als auch einem Erbe Steuern anfallen können. Bei einem solchen Vertrag kann dir am besten eine erfahrene und spezialisierte Kanzlei für Erbrecht helfen.

Eine Unternehmensnachfolge anzutreten, ist immer auch für die Nachfolger:innen eine große Herausforderung und bedarf daher eingehender Vorbereitung. Auch bei einem vererbten Unternehmen ist es daher klug, die eigenen Familienmitglieder vorher darüber zu informieren, dass sie einmal das Unternehmen leiten sollen und dies nur im Einverständnis mit diesen zu entscheiden. 

Unternehmensverkauf

Soll das Unternehmen nicht innerhalb der Familie weitergegeben werden, kommt meist ein Unternehmensverkauf in Betracht. Dann wird das Unternehmen an eine oder mehrere fremde Person(en) oder ein(e) Unternehmen(sgruppe) weiterverkauft. Je nach Unternehmensstruktur gibt es dafür verschiedene Wege.

3 Arten, ein Unternehmen zu verkaufen

💎 Asset-Deal: Beim Asset-Deal werden die einzelnen Bestandteile des Unternehmens (also vor allem das Vermögen, die Wirtschaftsgüter, Immobilien, Maschinen und Patente) verkauft. 

💯 Share-Deal: Beim Share-Deal geht das Eigentum dadurch über, dass die Mehrheit der Anteile oder alle Anteile an einem Unternehmen oder einer Gesellschaft aufgekauft werden. 

👔 Management-Buy-Out (MBO): Um einen MBO handelt es sich, wenn eine Person oder das gesamte Management eines Unternehmens das Unternehmen erwirbt, also eine interne Person oder Personengruppe das Unternehmen kauft. 

Schrittweise Übertragung des Unternehmens

Auch eine schrittweise Übertragung kann vereinbart werden. Das hat den Vorteil, dass die neuen Eigentümer:innen erst einmal probeweise das Unternehmen leiten und so geprüft werden kann, ob die Qualitäten mit den Vorstellungen der alten Unternehmer:innen übereinstimmen. Insbesondere in einer GmbH oder einer KG kann das gut funktionieren, da die neuen Gesellschafter:innen einer Haftungsbeschränkung unterliegen. 

Praktische Checkliste: Schritt für Schritt die Unternehmensnachfolge regeln

Doch wie gehe ich jetzt eigentlich bei der Unternehmensnachfolge vor? Diese Frage ist gar nicht so leicht zu beantworten und kommt sehr auf die individuellen Bedürfnisse und Voraussetzungen an, die du als Unternehmer:in, aber auch das Unternehmen und die Nachfolger:innen mit sich bringen. In jedem Fall solltest du dich anwaltlich beraten und betreuen lassen, wenn du Unterstützung benötigst oder offene Fragen zur Unternehmensnachfolge hast.

Allerdings gibt es ein paar grundsätzliche Schritte, die du in Form einer einfachen Checkliste abhaken kannst, um die Unternehmensnachfolge zu regeln. Diese Checkliste ersetzt keine Rechtsberatung und dient zur groben Orientierung. 

  1. Mache dir Gedanken, welche Variante der Unternehmensnachfolge für dich in Frage kommt: Möchtest du das Unternehmen deinen Kindern schenken, es vererben oder weiterverkaufen? 
  2. Plane dann die nötigen Schritte der gewählten Unternehmensnachfolge. Am besten suchst du dir dazu rechtlichen Rat in Form einer kompetenten Kanzlei in diesem Gebiet. Du kannst dazu gerne unsere Kanzleisuche nutzen. 
  3. Steht ein Verkauf im Raum, muss in jedem Fall auch eine Due Diligence Prüfung durchgeführt werden. Dabei wird durch Expert:innen der Status Quo (und auch der Gesamtwert) des Unternehmens ermittelt. 
  4. Erarbeite mit der Nachfolge und einem Rechtsbeistand einen Vertrag zur Unternehmensübertragung oder ein Testament. Stellt klare Regelungen auf und denkt auch an mögliche Ansprüche Dritter (z. B. Vertragspartner:innen, Erb:innen). 
  5. Arbeite die Nachfolge gut ein, damit sie das Unternehmen kennenlernen kann und du beruhigt den Ruhestand antreten kannst. 

Fazit

Die Unternehmensnachfolge ist ein wichtiger Schritt für Unternehmer:innen. Dabei gibt es aber nicht nur eine einzige Möglichkeit, eine Nachfolge zu gestalten. Wichtig ist, dass alle Beteiligten die Unternehmensnachfolge aus freien Stücken antreten und ein gutes Gefühl bei der Übertragung haben. Um die rechtlichen Angelegenheiten sollte sich eine erfahrene Kanzlei kümmern, die auf alle Fragen antworten, eine passende Strategie wählen und die richtigen rechtlichen Schritte einleiten kann.

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