Trennungsunterhalt betrifft viele Menschen plötzlich und unvorbereitet: Die Beziehung ist gescheitert, eine Person zieht aus – doch das rechtliche Band der Ehe besteht weiter. Was passiert, wenn nur einer von beiden verdient, vielleicht sogar Vollzeit, während der andere jahrelang Kinder betreut oder zu Hause den Haushalt geführt hat? Wer trägt jetzt die gemeinsamen Kosten oder unterstützt die finanziell schwächere Person? Erfahre mehr in diesem Artikel.
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Das Wichtigste in Kürze
✅ Trennungsunterhalt sichert den Lebensstandard in der Zeit zwischen Trennung und Scheidung. Wenn Ehepaare getrennt leben, aber noch nicht geschieden sind, kann die finanziell schwächere Person Unterhalt verlangen – und zwar unabhängig davon, wer am Ende die Trennung eingeleitet hat oder warum es zur Trennung kam.
✅ Anspruch besteht nur unter bestimmten Voraussetzungen. Du musst verheiratet sein, getrennt leben und finanziell auf Unterstützung angewiesen sein. Außerdem muss dein:e Ehepartner:in wirtschaftlich in der Lage sein, den Unterhalt zu zahlen.
✅ Der Trennungsunterhalt muss aktiv eingefordert werden. Er wird nicht automatisch gezahlt. Du musst deine:n Ehepartner:in offen und nachweisbar zur Zahlung auffordern – idealerweise schriftlich und mit rechtlicher Unterstützung. Es gibt keine rückwirkende Zahlung, wenn du lange wartest.
✅ Die Höhe des Trennungsunterhalts hängt vom ehelichen Lebensstandard und dem Einkommen beider Personen ab. Es gibt keine pauschalen Beträge. Entscheidend ist, wie ihr während der Ehe gelebt habt, welcher Bedarf besteht und was finanziell möglich ist – auch unter Berücksichtigung von Kindern oder früherer Berufspausen.
✅ Der Anspruch endet automatisch mit der rechtskräftigen Scheidung. Danach kann unter speziellen Voraussetzungen nachehelicher Unterhalt geltend gemacht werden. Während der Trennungszeit bist du jedoch verpflichtet, dich nach und nach um eigene Einkünfte zu bemühen – je nach persönlicher Situation und Zumutbarkeit.
Was ist Trennungsunterhalt?
Trennungsunterhalt ist eine finanzielle Unterstützung zwischen Ehepartner:innen, wenn ihr euch getrennt habt, aber noch nicht geschieden seid. Das kommt häufig vor: Ein Paar lebt nicht mehr zusammen, die Ehe ist aber juristisch noch gültig. In dieser Zeit soll die finanziell schwächere Person abgesichert werden. Ziel des Gesetzgebers ist es, dass keiner von euch durch die Trennung plötzlich in finanzielle Schwierigkeiten gerät.
Der Trennungsunterhalt ist im § 1361 BGB geregelt. Dort steht: “Leben die Ehegatten getrennt, so kann ein Ehegatte von dem anderen den nach den Lebensverhältnissen und den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten angemessenen Unterhalt verlangen”. Auf gut Deutsch: Solange ihr noch verheiratet seid, muss die Person mit dem höheren Einkommen die andere finanziell so unterstützen, dass diese ihren gewohnten Lebensstandard halten kann.
Wichtig
Der Anspruch auf Trennungsunterhalt entsteht nicht automatisch. Du musst ihn aktiv fordern. Das heißt, wenn du unterhaltspflichtig bist, musst du diesen nicht von dir aus zahlen – die oder der andere muss den Anspruch geltend machen. Der Anspruch endet spätestens mit der Scheidung. Danach geht es um Ehegattenunterhalt, was anderen Regeln folgt
Der Gedanke hinter dem Trennungsunterhalt ist also klar: Die Ehe gilt rechtlich weiter, auch wenn ihr euch bereits getrennt habt. Und während der Ehezeit sind Ehepartner:innen laut § 1353 BGB zur gegenseitigen Unterstützung verpflichtet. Diese Pflicht endet nicht automatisch bei der Trennung.
Wie hoch ist der Trennungsunterhalt?
Es gibt beim Trennungsunterhalt keine starren Beträge. Wie viel Unterhalt gezahlt wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab – vor allem vom Einkommen beider Personen, den Lebensverhältnissen während der Ehe und davon, ob besondere Bedürfnisse vorliegen, etwa wenn eine Person wegen der Kinderbetreuung nicht arbeiten kann.
Beispiel: Du warst Hausfrau oder Hausmann, die oder der andere hat das Einkommen allein verdient. Nach der Trennung musst du selbst für deinen Lebensunterhalt sorgen. Wenn das nicht sofort geht – etwa weil du kleine Kinder betreust oder lange nicht gearbeitet hast – kannst du Trennungsunterhalt verlangen. Die besserverdienende Person muss dann zahlen, solange die Bedingungen erfüllt sind.
Bedürftigkeit
Auch wenn du bereits arbeiten gehst, kann ein Anspruch bestehen. Nicht immer reicht das eigene Einkommen aus, um alle laufenden Kosten zu decken. Voraussetzung ist, dass eine sogenannte Bedürftigkeit besteht und der andere Ehegatte leistungsfähig ist – das heißt, genug Geld hat, um Unterhalt zahlen zu können.
Die Regelung gilt unabhängig vom wirtschaftlichen Verhalten innerhalb der Ehe. Es spielt also keine Rolle, ob du vorher Vollzeit oder Teilzeit gearbeitet hast oder zu Hause geblieben bist. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass während der Ehe eine gegenseitige Abhängigkeit entsteht, die während der Trennung nicht plötzlich verschwinden darf.
Nachehelicher Unterhalt
Der Anspruch auf Trennungsunterhalt endet grundsätzlich mit der rechtskräftigen Scheidung. Danach kannst du – je nach Situation – nachehelichen Unterhalt bekommen, aber das ist ein eigenes Thema mit anderen Voraussetzungen.
Wichtig: Es geht beim Trennungsunterhalt nicht ums „Bestrafen“ des besseren Verdieners. Es soll nur gesichert werden, dass sich keiner der Ehepartner:innen durch die Trennung in eine wirtschaftliche Notlage bringt. Das Prinzip heißt: Fairness während der Trennung – auch wenn die Beziehung schon vorbei ist.
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Wie lange bekommt man Trennungsunterhalt?
Trennungsunterhalt bekommst du nur für einen bestimmten Zeitraum – nämlich die Zeit zwischen der Trennung und der rechtskräftigen Scheidung. Sobald das Familiengericht die Scheidung ausspricht und diese Entscheidung rechtskräftig wird, endet der Anspruch auf Trennungsunterhalt automatisch. Danach geht es eventuell mit dem sogenannten nachehelichen Unterhalt (§§ 1569 ff. BGB) weiter. Das ist aber ein eigenes Kapitel mit anderen Voraussetzungen.
Trennungsunterhalt einfordern – so geht’s
Trennungsunterhalt außergerichtlich regeln
Bevor es vor Gericht geht, kannst du versuchen, den Trennungsunterhalt außergerichtlich zu regeln. Das klappt in vielen Fällen einfacher und schneller. Du kannst selbst mit deiner Ex-Partnerin oder deinem Ex-Partner sprechen oder dir Unterstützung holen – zum Beispiel von einer Anwältin oder einem Anwalt für Familienrecht. Diese helfen dir dabei, einen Brief mit einer konkreten Forderung zu verfassen. Darin steht unter anderem, wie viel Unterhalt dir zusteht, ab wann du ihn forderst und bis wann die andere Person zahlen soll.
Wichtig ist, dass du deinen Anspruch klar formulierst und dem Ex-Partner oder der Ex-Partnerin eine angemessene Frist setzt – zum Beispiel 2 Wochen. Reagiert er oder sie nicht oder weigert sich zu zahlen, kannst du den nächsten Schritt gehen.
Für den außergerichtlichen Weg ist es hilfreich, die Finanzen beider Seiten offen darzulegen. Fordere also auch Auskünfte über Einkommen, Vermögen oder Schulden. Diese sogenannte Auskunftspflicht ergibt sich aus § 1361 Absatz 4 BGB. Sie sorgt dafür, dass du überhaupt weißt, wie viel Unterhalt dir im Verhältnis zum Einkommen des anderen zusteht.
Kommt es zu einer Einigung, sollte die Vereinbarung schriftlich festgehalten werden. Ein einfaches unterschriebenes Schriftstück ist theoretisch ausreichend – besser ist jedoch ein notariell beglaubigter Vertrag. Dieser kann später auch vollstreckt werden, wenn der andere nicht zahlt.
Trennungsunterhalt einklagen
Will oder kann dein:e Ehepartner:in keinen Unterhalt zahlen – oder weigert sich, Auskunft zu geben – bleibt dir der Weg zum Familiengericht. Wichtig: Bevor du klagst, solltest du den Unterhaltsanspruch bereits eingefordert und deinem Partner bzw. deiner Partnerin eine Frist gesetzt haben. Das zeigt dem Gericht, dass du eine Einigung versucht hast.
Du reichst beim zuständigen Gericht einen Antrag auf Zahlung von Trennungsunterhalt ein. Das kannst du nicht allein machen – du brauchst dafür eine rechtliche Vertretung, also einen Anwalt oder eine Anwältin. Ohne diesen Schritt geht es in Unterhaltssachen vor Gericht nicht. Der Anwalt bzw. die Anwältin reicht mit dem Antrag alle nötigen Unterlagen ein: Einkommensnachweise, Nachweise über Ausgaben, eventuell die bisherige schriftliche Kommunikation zum Unterhalt. Das Gericht prüft dann alle Unterlagen und bestimmt, ob und in welcher Höhe dir Trennungsunterhalt zusteht.
Natürlich kann dein:e Ehepartner:in Einwände erheben. Zum Beispiel kann er oder sie behaupten, du wärst bereits selbst leistungsfähig oder dein Bedarf sei zu hoch angesetzt. Das Gericht wägt dann beide Seiten ab. Was zählt, ist der sogenannte eheliche Lebensstandard, also wie ihr während der Ehe gelebt habt. Daran richtet sich auch, wie viel Unterhalt dir zusteht.
Ein Urteil kannst du später mit Hilfe des Gerichts oder eines Gerichtsvollziehers vollstrecken lassen – etwa durch eine Lohnpfändung. Der große Vorteil eines Urteils oder eines gerichtlichen Beschlusses: Es herrscht Klarheit, und du hast ein offizielles Dokument in der Hand, auf das du dich immer berufen kannst.
Einstweiliger Rechtsschutz
Du kannst auch einen sogenannten einstweiligen Rechtsschutz beantragen. Das geht, wenn du dringend auf das Geld angewiesen bist und nicht abwarten kannst, bis ein normales Verfahren abgeschlossen ist. Das Familiengericht kann dir dann vorläufigen Trennungsunterhalt zusprechen – damit du nicht in eine finanzielle Notlage gerätst.
Fazit
Trennungsunterhalt ist ein finanzieller Anspruch, der während der Trennungsphase besteht, bis die Scheidung rechtskräftig ist. Dabei spielt es keine Rolle, wer die Trennung ausgelöst hat, sondern lediglich, wer bedürftig und wer leistungsfähig ist. Wichtige Faktoren bei der Berechnung sind Einkommen, Lebensstandard während der Ehe sowie individuelle Bedürftigkeit. Der Anspruch besteht grundsätzlich bis zur rechtskräftigen Scheidung, kann aber bei bestimmten Voraussetzungen wie eheähnlichen Lebensgemeinschaften vorzeitig entfallen. Wer Trennungsunterhalt fordert oder zahlen muss, sollte seine Rechte und Pflichten genau kennen, um faire und rechtlich abgesicherte Lösungen zu finden.