Rücktritt vom Kaufvertrag: Diese Regeln gelten

Viele kennen es bestimmt: Man hat sich etwas Schönes gekauft und plötzlich ist das Produkt doch nicht wie versprochen – oder es treten nach einer gewissen Zeit Mängel auf. Sehr ärgerlich! Doch was kann man dagegen tun? 

Für solche Fälle gibt es ein gesetzliches Rücktrittsrecht. Diese greift, wenn beispielsweise Mängel an der gekauften Sache auftreten. Aber auch vertraglich können Verkäufer:innen den Käufer:innen Rücktrittsrechte einräumen – wie wie viele Kaufhäuser es mit dem umgangssprachlichen “Umtausch” tun. Wann genau das gesetzliche Rücktrittsrecht greift, zeigen wir in diesem Beitrag. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einem Rücktritt wird der Kaufvertrag rückabgewickelt: Verkäufer:innen erhalten die Ware zurück, Käufer:innen ihr Geld. 
  • Von einem Kaufvertrag zurücktreten ist nur unter gewissen Umständen möglich, z. B. dann, wenn ein Mangel vorliegt oder die Lieferung verweigert wird.
  • Bei einem Mangel haben Verkäufer:innen grundsätzlich ein Recht auf Nacherfüllung. Scheitert diese, kommt der Rücktritt in Betracht.  
  • Viele Verkäufer:innen bieten auch ein vertragliches Rücktrittsrecht an, um sich einen Wettbewerbsvorteil zu sichern. So kann in den meisten Geschäften problemlos etwas umgetauscht werden.

Wann kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten?

Auch, wenn Verbraucher:innen es mittlerweile gewohnt sind, gekaufte Produkte im Geschäft umtauschen zu können, ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag nicht in jedem Fall möglich. Dafür muss ein vertragliches oder gesetzliches Rücktrittsrecht vorliegen. 

Beim vertraglichen Rücktrittsrecht vereinbaren die Vertragsparteien ausdrücklich im Kaufvertrag (§ 433 BGB), unter welchen Voraussetzungen ein Rücktritt möglich ist. Viele Geschäfte gewährleisten den Umtausch aus Kulanz, also freiwillig. Sie sind grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, gekaufte Waren ohne Wenn und Aber zurückzunehmen.

In den meisten Fällen ist allerdings das gesetzliche Rücktrittsrecht relevant. Das Gesetz bestimmt, dass in einigen Fällen Verkäufer:innen und Käufer:innen ein Rücktrittsrecht zusteht (§ 323 ff. BGB). 

Auf Käuferseite können das folgende Gründe sein: 

  • Die Ware wird nicht oder nicht vollständig geliefert
  • Die Ware hat nicht die vertraglich vereinbarten Merkmale
  • Die Ware ist mangelhaft
  • Die Lieferung wird für den/die Verkäufer:in unmöglich 

Aber auch Verkäufer:innen steht ein Rücktrittsrecht zu, wenn: 

  • Der Kaufpreis nicht oder nicht vollständig gezahlt wird
  • Wesentliche Nebenbedingungen des Kaufvertrags durch Käufer:innen nicht erfüllt werden

Wird dir ein mangelhafter Artikel zugeschickt, musst du zunächst die Nacherfüllung zulassen (§ 439 BGB). Verkäufer:innen erhalten auf diesem Weg quasi eine zweite Chance zur Erfüllung ihrer Pflichten. Das kann bei einem Mangel entweder komplett neue Ware oder die Reparatur der mangelhaften Ware sein. Erst wenn diese Nacherfüllung scheitert, kannst du vom Vertrag zurücktreten. Im Falle einer Verzögerung der Lieferung muss eine angemessene Frist gesetzt werden, ehe zurückgetreten wird.

Wann ist eine Sache mangelhaft?

Eine Sache ist immer dann mangelhaft, wenn sie zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bzw. bei der Übergabe nicht der vertraglich vereinbarten oder der objektiv üblichen Beschaffenheit entspricht (§ 434 BGB). Der Mangel muss also schon dann vorgelegen haben, wenn du die Sache gekauft hast. Er darf sich nicht durch unsachgemäße Benutzung oder normalen Verschleiß zugetragen haben. 

Verschiedene Sachmängel

🍅 Minderlieferung: Nehmen wir an, du hast 20 kg Tomaten geliefert, bekommst jedoch nur 5 kg. Dann liegt hier ein Sachmangel in der Menge vor. 

☕️ Falschlieferung
: Ein solcher Mangel liegt vor, wenn du das falsche Produkt bekommst. Hast du eine Kaffeemaschine bestellt und bekommst einen Haartrockner, so ist dieser Haartrockner juristisch gesehen eine mangelhafte Kaffeemaschine. 

🤕 Beschaffenheitsmangel
: Ein solcher Mangel liegt vor allem bei fehlerhafter Sachen vor, also wenn diese bereits kaputt sind, Macken haben oder das Material nicht korrekt ist. Aber auch, wenn die Werbeaussage etwas verspricht, was das Produkt nicht halten kann, kann ein solcher Mangel vorhanden sein. 

⚒️ Montagemängel
: Die sogenannte Ikea-Klausel kommt immer dann zur Anwendung, wenn die Montageanleitung fehlerhaft ist und dadurch das Produkt nicht ordnungsgemäß aufgebaut werden kann oder dabei Schaden nimmt. Aber auch bereits fehlerhaft aufgebaute Produkte sind hiervon umfasst.

Welche Fristen gelten beim Rücktritt?

Tritt bei deinem Kauf ein Mangel auf, solltest du dich selbstverständlich sofort melden und deine Ansprüche geltend machen. Der Grund: Für den Rücktritt vom Kaufvertrag gelten strenge Gewährleistungsfristen (§ 438 BGB): 

📆 Neuware: 24 Monate 
📆 Gebrauchtware: 12 Monate

Achtung: Beweislastumkehr nach 6 Monaten!

Während in den ersten 6 Monaten die Verkäufer:innen beweisen müssen, den Mangel nicht verursacht zu haben, kehrt sich dies in den darauffolgenden Monaten um. Von nun an müssen Käufer:innennachweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag. Erstatten Verkäufer:innen dennoch, so geschieht dies meist auf Kulanz. 

Wichtig: Dies gilt nur für gewerbliche Anbieter:innen. Kaufst du etwas von Privatpersonen (z. B. über Ebay, Vinted, Facebook Marketplace, Shpock oder Kleinanzeigen), hast du grundsätzlich kein Rücktrittsrecht. Beachte aber, dass es auch auf diesen Plattformen gewerbliche Anbieter:innen gibt.

Was ist der Unterschied zum Widerruf?

Wir alle haben schon einmal Waren umgetauscht oder ohne weiteres zurückgeschickt. In den meisten Fällen geschieht das, ohne dass ein Mangel eingetreten ist, sondern einfach nur, weil uns etwas nicht gefiel, das Kleidungsstück nicht passte oder aus anderen Gründen. 

Während der Umtausch im Geschäft allein auf Kulanz der Unternehmen möglich ist, gilt bei sogenannten Fernabsatzverträgen (vor allem Online-Verträgen oder im Teleshopping) das Widerrufsrecht (§ 355 BGB). Dieses besagt, dass die Verträge innerhalb von 14 Tagen ohne die Angabe von Gründen widerrufen werden können. Die Frist beginnt mit Vertragsschluss zu laufen oder zu dem Zeitpunkt, an dem die Ware bei den Kund:innen ankommt. 

Einzelhandel vs. E-Commerce

Kaufst du im Einzelhandel ein, steht dir grundsätzlich kein Widerrufsrecht zu. Du kannst den Kaufgegenstand aber zurückgeben, wenn er Mängel aufweist. Kaufst du hingegen online ein, kannst du den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Viele Onlineshops bieten freiwillig längere Widerrufsfristen an (z. B. 30 oder 100 Tage).

Was kann ich tun, wenn der Verkäufer den Rücktritt verweigert?

Da die meisten Geschäfte und Online-Händler ohnehin schon über die gesetzlichen Regelungen hinausgehen, wird in der Regel eine Nacherfüllung und auch ein Rücktritt anstandslos akzeptiert. In vielen Fällen verzichten Unternehmen sogar auf die Nacherfüllung und erstatten dir das Geld einfach zurück – teilweise sogar ohne Rücknahme des Produktes. 

Zeigt sich die Verkäuferseite jedoch nicht kooperativ, kannst du auf deine Rechte hinweisen. Die geltenden Normen kennst du ja jetzt. Du kannst dir aber auch anwaltliche Unterstützung suchen. Oftmals kann ein anwaltliches Schreiben schon Wunder bewirken. Rechtsexpert:innen für Kaufrecht können dich in deinem individuellen Fall gut beraten und in allen erforderlichen Schritten unterstützen. Schau dich gerne einmal in unserer Kanzleisuche um.

Fazit

Das deutsche Zivilrecht ist in dieser Hinsicht sehr verbraucherfreundlich. Dir steht in vielen Fällen ein Rücktrittsrecht zu – allerdings auch nicht immer. Es ist wichtig, seine Rechte und Ansprüche beim Kauf von Produkten zu kennen und bei einem Mangel zu prüfen, ob ein Rücktritt noch möglich oder die Frist bereits verstrichen ist. Bei teuren Produkten lohnt sich im Zweifel der Weg zu einem Anwalt oder einer Anwältin für Kaufrecht.

Auch wenn Unternehmen uns durch Versprechen wie “100 Tage Rückgaberecht” oder den problemlosen Umtausch in der Filiale als Konsument:innen mehr als verwöhnen, sollte uns bewusst sein, dass dies häufig aus Kulanz und nicht aufgrund der gesetzlichen Vorgaben geschieht. Gerade kleinere Unternehmen und Betriebe können sich solche weitreichenden Angebote nicht erlauben. 

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