Musik auf Social Media nutzen: Was ist erlaubt, was nicht?

Du liebst es, auf Instagram und TikTok kreativ zu sein? Ob für witzige Trends, Tanzvideos oder inspirierende Reels – Musik ist ein essenzieller Teil vieler Inhalte. Aber darfst du einfach jeden Song nutzen, der dir gefällt? Wir erklären dir, was erlaubt ist und worauf du unbedingt achten solltest, damit dein Content nicht zur rechtlichen Stolperfalle wird.

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Das Wichtigste in Kürze

✅ Musik ist urheberrechtlich geschützt. Ohne Zustimmung der Rechteinhaber drohen Abmahnungen oder Schadensersatzforderungen.
✅ Die Nutzung eines Songs für kurze Zeit ist nicht automatisch erlaubt. Auch kurze Ausschnitte benötigen in der Regel eine Lizenz.
✅ Inhalte mit Musik aus den offiziellen Bibliotheken von Instagram und TikTok sind für private Profile meist unproblematisch. 
✅ Für geschäftliche oder werbliche Inhalte brauchst du normalerweise spezielle Lizenzen. Plattform-Musikbibliotheken decken dies nicht immer ab.

Musik auf Social Media: Was ist das Problem?

Musik ist urheberrechtlich geschützt. Das bedeutet, dass die Urheber:innen eines Songs entscheiden, wer ihre Musik verwenden darf und unter welchen Bedingungen. Plattformen wie Instagram und TikTok haben zwar Lizenzverträge mit vielen Musiklabels, aber diese decken nicht alles ab. Wenn du also Musik ohne Erlaubnis nutzt, könnte das Konsequenzen haben – von einer Abmahnung bis hin zu Schadensersatzforderungen.

Mehr zum Urheberrecht und was das eigentlich ist, erfährst du in einem eigenen Beitrag von uns. 

Die gute Nachricht: Wenn du privat die Musik nutzt, die in der Instagram- oder TikTok-Musikbibliothek angeboten wird, ist das rechtlich häufig unproblematisch. Diese Songs sind durch die Plattformen lizenziert. Du darfst die Musik also in deinen Beiträgen verwenden, solange sie auf der Plattform verfügbar ist. Sollte der Song deiner Wahl eines Tages entfernt werden, wird dein Video auf stumm gestellt. 

Aber Vorsicht: Das gilt meistens nur für private Nutzer:innen. Wenn du dein Profil geschäftlich oder für Werbung nutzt, gelten andere Regeln. Lies dir am besten dazu die Bedingungen zur Musiknutzung auf der jeweiligen Plattform durch.

15-Sekunden-Regel bei Musik auf Social Media

Vielleicht hast du auch schon gehört: „Solange du einen Song nur für 15 Sekunden nutzt, ist das okay.“ – Leider stimmt das so nicht. Auch kurze Ausschnitte eines Songs sind urheberrechtlich geschützt. Es kommt also nicht auf die Länge an, sondern darauf, ob du die Musik mit oder ohne Zustimmung der Rechteinhaber nutzt.

Das deutsche Urheberrechtsgesetz (UrhG) schützt Werke – und dazu zählt auch Musik – unabhängig von der Länge oder der Art der Nutzung. Sobald du einen Song oder einen Teil davon in deinen Clips verwendest, brauchst du grundsätzlich die Erlaubnis der Urheber:innen. 

Eine Ausnahme könnte nur greifen, wenn deine Nutzung unter sogenannte Schrankenregelungen fällt, wie etwa in den folgenden Beispielen:

  • Privatgebrauch: Die Nutzung ist rein privat und wird nicht öffentlich geteilt. 
  • Zitate (§ 51 UrhG): Du nutzt den Song als Zitat im Rahmen eines neuen, eigenständigen Werkes. Das erfordert jedoch, dass der Ausschnitt wirklich notwendig ist, um deinen Beitrag zu untermauern – und das ist bei einem TikTok-Tanzvideo eher schwer zu argumentieren.
  • Parodien oder Karikaturen (§ 51a UrhG): Auch hier gelten enge Grenzen, und nicht alles, was lustig gemeint ist, fällt darunter. Mehr dazu erfährst du in unserem Beitrag zu Memes und Urheberrecht

Die 15-Sekunden-Regel ist also kein Freifahrtschein, um urheberrechtlich geschützte Musik zu benutzen. Im schlimmsten Fall musst du mit einer Abmahnung oder Rechtsstreitigkeiten rechnen.

Overblocking auf Social Media

Hast du schon mal erlebt, dass dein Video plötzlich gesperrt wurde, obwohl du nur einen kleinen Song-Ausschnitt genutzt hast? Das nennt man Overblocking – wenn Inhalte vorschnell von Plattformen blockiert werden, auch wenn die Nutzung vielleicht erlaubt wäre. Dieses Problem hat das neue Urheberrecht in den Fokus genommen.

Um das zu verhindern, gilt nach dem neuen Urheberrecht von 2021 eine Regelung, die es den Plattformen wie Instagram oder TikTok gestattet, Content mit weniger als 15 Sekunden Sounds generell als zulässig zu behandeln (§ 10 UrhDaG). Das heißt, dein Content wird an dieser Stelle “durchgewunken” und nicht automatisch durch die Plattformen kontrolliert. 

Wichtig: Das bedeutet aber nicht, dass dein Content auch rechtlich zulässig ist – er wird nur nicht durch die Plattformen als verboten erkannt. Die Urheber:innen können aber trotzdem dagegen vorgehen.

Darf ich Musik auf sozialen Netzwerken verwenden?

Trending Sounds sind das Herzstück vieler viraler Clips auf Instagram und TikTok. Aber darfst du sie einfach nutzen, um deinen Content zu erstellen? Das kommt darauf an, ob du die Sounds privat oder kommerziell nutzt. Schauen wir uns das einmal ein.

Privat: Offizielle Musikbibliotheken von TikTok & Co. nutzen

Wenn du Social Media nur privat nutzt – also zum Beispiel, um deine Freunde zu unterhalten oder dich kreativ auszudrücken –, bist du meistens auf der sicheren Seite. Plattformen wie Instagram und TikTok haben Lizenzverträge abgeschlossen, die es dir erlauben, Musik aus der Musikbibliothek zu verwenden.

Folgendes sollte dir dabei helfen, dich rechtlich sicher zu verhalten:

  • Dein Profil sollte privat bleiben und nicht für geschäftliche Zwecke verwendet werden. Es geht nicht um einzelne Beiträge, sondern um die gesamte Ausrichtung deines Profils. Verwende zum Beispiel nicht den Creator- oder Business-Account, da dieser eine kommerzielle Ausrichtung vermuten lässt.
  • Die Sounds, die du nutzt, sollten tatsächlich in der offiziellen Musikbibliothek der Plattform verfügbar sein. Wenn du aber deine Videos bei Drittanbietern oder Videobearbeitungsapps bearbeitest und dabei andere Musik nutzt, bist du unter Umständen nicht mehr über die Plattform geschützt. Beispiel: Wenn du Capcut-Musik kommerziell nutzen willst, solltest du dich im Vorfeld über die Bedingungen informieren.

Unsere Hinweise dienen zur ersten Orientierung im Hinblick auf die Rechtslage. Für eine verbindliche Auskunft wende dich bitte an spezialisierte Anwält:innen. 

Kommerziell: Darf ich als Unternehmen Instagram-Musik nutzen?

Anders sieht es aus, wenn du Social Media für Werbung, deinen Markenaufbau oder andere geschäftliche Zwecke nutzt. Hier gelten strengere Regeln, da die Lizenzverträge der Plattformen kommerzielle Nutzung oft nicht abdecken.

Du brauchst eine direkte Erlaubnis (sogenannte Lizenz) der Rechteinhaber des Songs oder Sounds. Alternativ kannst du lizenzfreie Musik oder speziell für die kommerzielle Nutzung freigegebene Sounds verwenden. Manche Plattformen bieten auch spezielle Musikoptionen für Business-Accounts an – ein Blick in die AGB lohnt sich!

Lizenzfreie Musik für kommerzielle Social Media Beiträge 

Mittlerweile findest du im Internet immer mehr kommerzielle Anbieter von lizenzfreier Musik wie Epidemic Sound oder Soundstripe, die du auch kommerziell auf Social Media nutzen kannst. Viele davon sind jedoch kostenpflichtig und die Bedingungen für die kommerzielle Nutzung können unterschiedlich sein, lies dir also den Leistungsumfang genau durch.

Die GEMA stellte in einem Beitrag von 2023 klar, dass die Durchsetzung der Lizenzierung den Plattformen obliege. Sie selbst gehe nicht gegen die Accounts vor. 

Influencer vor Gericht

Bei einer unerlaubten Nutzung können Rechteinhaber Abmahnungen schicken oder Schadensersatz fordern. Außerdem könnte dein Video von der Plattform entfernt werden.

Die Influencerin Carmen Kroll (carmushka) sollte hier nach eigenen Angaben eine sechsstellige Summe zahlen. Wie viele andere auch verwendete sie auf Instagram und TikTok Musik aus der Bibliothek der Plattformen für ihren Content – und wurde dafür im Jahr 2023 abgemahnt. Sie sei dagegen mit anwaltlicher Unterstützung vorgegangen und habe einige Beiträge auf ihren Accounts gelöscht.

Eine Abmahnung ist eine formelle Aufforderung, ein bestimmtes rechtswidriges Verhalten zu unterlassen. Sie dient dazu, Streitigkeiten außergerichtlich zu klären und weist meist auf rechtliche Konsequenzen (z. B. eine Klage) hin, falls das Verhalten nicht eingestellt wird.

Eine Abmahnung ist oft mit der Forderung verbunden, eine sogenannte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, um zukünftige Verstöße zu vermeiden. Wenn du ein solches Schreiben erhalten hast, unterschreibe sie niemals sofort, sondern wende dich an Anwält:innen, die dir bei deinem Fall helfen. Sonst verpflichtest du dich für die Zukunft, bei Verstößen immer wieder Strafen zu bezahlen.

Rechtslage bei Trending Sounds auf Instagram, TikTok & Co.  

Neben Musik gibt es auf Instagram und Co. auch andere Sounds, die viral gehen und gerne genutzt werden. Das sind vor allem Geräusche oder Tonaufnahmen anderer Personen. Auch bei diesen Sounds kann es zu rechtlichen Problemen kommen. 

Zum einen kann auch an anderen Sounds von anderen Personen ein Urheberrecht bestehen, wenn diese eine gewisse Schöpfungshöhe erreichen. Das kann zum Beispiel bei Poesie und Gedichten der Fall sein. Aber auch die Töne an sich können durch die Produzent:innen urheberrechtlichen Schutz genießen. 

Hinzu kommt, dass es geschützte Persönlichkeitsrechte gibt, zu denen auch das Recht am gesprochenen Wort gehört. Wenn der Sound eine Sprachaufnahme enthält, könnten also die Persönlichkeitsrechte der aufgenommenen Person betroffen sein.

Die Veröffentlichung oder Nutzung solcher Aufnahmen ohne Zustimmung der Person kann also rechtswidrig sein, insbesondere wenn die Person eindeutig identifizierbar ist. Auch hier ist die Rechtslage momentan noch sehr dünn. Wenn du dir unsicher bist oder Content kommerziell erstellst, empfehlen wir dir, vorab anwaltliche Beratung einzuholen. 

Musik kommerziell nutzen auf Social Media

Als Influencer oder Content Creator bist du vielleicht häufig überfragt, wenn es um die Nutzung von Musik und Sounds geht. Viele Menschen sind erstaunt, dass es dazu eine Rechtslage gibt – und diese im Hinblick auf urheberrechtlich geschützte Musik besonders streng ist. 

Ob deine Inhalte als kommerzielle Nutzung gelten, hängt davon ab, wie und warum du sie veröffentlichst. Hier sind Situationen, in denen eine kommerzielle Nutzung mit großer Wahrscheinlichkeit vorliegt:

  • Kooperation: Du tanzt in einem TikTok-Video zu einem Trending Sound und zeigst dabei ein Produkt, das du durch einen Werbedeal promotest.
  • Affiliate-Links: Du veröffentlichst ein Reel, das auf einen Link in deiner Bio verweist, über den du Provisionen erhältst.
  • Eigenwerbung: Du nutzt Musik in einem Instagram-Post, der auf deine eigene Dienstleistung hinweist, z. B. für deinen Online-Shop oder dein Coaching-Angebot.

Da die Regelungen noch sehr neu sind und es bisher keine höchstrichterlichen Urteile gibt, ist es schwierig, pauschale Antworten zu diesem Thema zu liefern. Es ist jedoch davon auszugehen, dass häufig bereits die reine Musiknutzung als Influencer ausreicht, um eine kommerzielle Nutzung anzunehmen. In anderen Fällen kann es auch auf den konkreten Inhalt des Beitrags ankommen. 

Fazit

Musik macht deine Clips lebendig – aber achte darauf, was du nutzt. Mit den Songs aus der Musikbibliothek von Instagram und TikTok bist du privat meistens auf der sicheren Seite. Schwieriger wird es bei Unternehmensaccounts oder für Influencer. Hier hat der deutsche und europäische Gesetzgeber noch einiges nachzuholen. 

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