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Mavi Kart: Das sind deine Rechte und Pflichten

Für viele im Ausland lebende Türk:innen stellt sich immer wieder die Frage, ob sie mit der Abgabe ihres türkischen Passes ihre Rechte in der Türkei verlieren. Dabei können ehemalige türkische Staatsbürger:innen die Ausstellung einer „Mavi Kart“ (auf Deutsch: “Blaue Karte”) beantragen und so weiterhin von ihren staatsbürgerlichen Rechten Gebrauch machen.

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Das Wichtigste in Kürze

✅ Ehemalige türkische Staatsbürger:innen können eine „Mavi Kart“ beantragen, die es ihnen ermöglicht, weiterhin ihre staatsbürgerlichen Rechte wahrzunehmen.
✅ Die „Mavi Kart“ kann bei den türkischen Auslandsvertretungen oder bei dem Einwohnermeldeamt in der Türkei beantragt werden.
✅ Durch den Besitz der „Mavi Kart“ sind ausländische Staatsbürger:innen grundsätzlich gleich zu behandeln wie türkische Staatsbürger:innen. Besitzer:innen einer „Mavi Kart“ können sich unbegrenzt in der Türkei aufhalten und alle bürokratischen Angelegenheiten mit ihrer türkischen Ausweisnummer erledigen.

Unter welchen Voraussetzungen kann ich eine „Mavi Kart“ bekommen?

Personen, die von Geburt an türkische Staatsbürger:innen waren und ihre türkische Staatsbürgerschaft durch einen genehmigten Austritt (z. B. Einbürgerung in Deutschland) verloren haben, können jederzeit und unkompliziert eine „Mavi Kart“ beantragen.

Wo kann ich die „Mavi Kart“ beantragen?

Im Ausland lebende Personen sollten sich an die Auslandsvertretungen der Türkei wenden, um die Ausstellung einer „Mavi Kart“ zu beantragen. Die türkischen Konsulate stellen auf einen entsprechenden Antrag hin die Karte aus. In der Türkei kannst du die sie beim Einwohnermeldeamt beantragen.

Welche Unterlagen sind erforderlich für den Antrag?

Für die Beantragung der „Mavi Kart“ muss der zuständigen Behörde nach den Angaben des türkischen Konsulats Folgendes vorgelegt werden:

  • ein Antragsschreiben, aus dem das Anliegen der antragstellenden Person hervorgeht, 
  • der aktuelle Ausweis bzw. Reisepass der antragstellenden Person, 
  • eine entsprechende Kopie des Ausweises bzw. Reisepasses und 
  • 2 Passfotos.

Welche Rechte habe ich mit einer „Mavi Kart“?

Besitzer:innen einer „Mavi Kart“ können – wie türkische Staatsangehörige – von ihren staatsbürgerlichen Rechten in der Türkei Gebrauch machen. Mit ihrer türkischen Identitätsnummer auf der „Mavi Kart“ können sie grundsätzlich alle bürokratischen Anliegen erledigen. 

Sobald du bei der Einreise in die Türkei deine Karte vorzeigst, kannst du dich auch unbefristet in der Türkei aufhalten. Kartenbesitzer, die im Bereich der sozialen Absicherung Rechte erwerben, können diese unter den Bestimmungen der einschlägigen Gesetze weiterhin ausüben.

Ausnahmen

Allerdings gibt es auch Ausnahmen, die dich bei der „Mavi Kart” in der Wahrnehmung deiner Rechte einschränken. So kannst du zum Beispiel nicht wählen oder gewählt werden. Auch dürfen Besitzer:innen der Karte keine Fahrzeuge oder Haushaltsgeräte in die Türkei einführen. 

Gleichzeitig bist du aber nicht dazu verpflichtet, einen Militärdienst zu leisten. Du kannst auch keine Ämter im öffentlichen Dienst besetzen. Allerdings steht dir die Möglichkeit offen, als Angestellte in öffentlichen Einrichtungen in der Türkei zu arbeiten.

Welche Pflichten muss ich beachten?

Besitzer:innen einer „Mavi Kart”  werden in ein Register eingetragen, das vom zentralen Meldeamt elektronisch geführt wird. Die in diesem Register eingetragenen Personen sind dazu verpflichtet, den ausländischen Vertretungen oder den Einwohnermeldestellen im Inland alle wichtigen Änderungen mitzuteilen. Diese können Ereignisse wie Geburt, Heirat und Scheidung sowie Änderung der Wohnanschriften sein.

Fazit

Die „Mavi Kart“ schafft viele Vorteile für diejenigen, die aus der türkischen Staatsbürgerschaft ausgetreten sind. Gerade Personen, die ihre Rechte in der Türkei nicht ganz aufgeben möchten, können sich eine Karte ausstellen lassen, um jegliche bürokratische Anliegen in der Türkei unkompliziert durchzuführen.

Auch für Personen, die sich länger in der Türkei aufhalten möchten, ist durch den Besitz einer solchen Karte ein unbefristeter Aufenthalt möglich. Trotz der Einschränkungen hinsichtlich des Wahlrechts und des Zugangs zu öffentlichen Ämtern werden Besitzer:innen einer solchen Karte weitgehende Rechte eingeräumt.

Als praxisrelevant erweist sich die Karte beispielsweise auch während der Nachlassabwicklung in der Türkei. Gerade wenn die erblassende Person die türkische Staatsangehörigkeit hat, kann das gesamte Verfahren für die Erb:innen einfacher ausgestaltet werden. 

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