Hausfriedensbruch: Mit dieser Strafe musst du rechnen

Bist du schon einmal nach Hause gekommen und hast entdeckt, dass sich jemand unbefugt in deinem Garten aufgehalten hat? Oder jemand betritt dein Grundstück und weigert sich zu gehen? In solchen Fällen handelt es sich meist um Hausfriedensbruch – ein Delikt, das oft unterschätzt wird, aber erhebliche rechtliche Folgen nach sich ziehen kann. 

Hausfriedensbruch ist nicht nur eine Belästigung, sondern auch eine Straftat in Deutschland. Sie wird mit Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe bestraft. Viele Betroffene wissen jedoch nicht, welche Rechte sie in solchen Situationen haben und wie sie sich wehren können. Erfahre mehr über den Straftatbestand Hausfriedensbruch und die Strafe in Deutschland!

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Das Wichtigste in Kürze

Hausfriedensbruch: Der Straftatbestand ist erfüllt, wenn jemand widerrechtlich in Wohnungen, Geschäftsräume oder befriedetes Besitztum eindringt oder gegen den Willen der berechtigten Person verweilt.
Strafe und Folgen: Es drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr. Wiederholungstäter:innen müssen mit härteren Strafen rechnen. Auch zivilrechtliche Ansprüche wie Schadenersatz können entstehen.
Anzeige erstatten: Betroffene können bei der Polizei Anzeige erstatten. Wichtige Beweise sind Zeug:innen, Videoaufnahmen oder vorherige Warnungen. Eine gute Vorbereitung kann die Erfolgsaussichten erhöhen.

Wann liegt ein Hausfriedensbruch vor?

Hausfriedensbruch ist in § 123 StGB geregelt. Der Gesetzestext lautet:

„Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt oder darin gegen den Willen des Berechtigten verweilt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“

Das bedeutet, dass der Tatbestand erfüllt ist, wenn jemand ohne Erlaubnis in einen geschützten Bereich eindringt oder sich trotz Aufforderung weigert, diesen zu verlassen. Geschützte Bereiche sind dabei nicht nur Wohnräume, sondern auch Geschäftsräume, private Grundstücke oder öffentliche Gebäude wie Behörden.

Was sind geschützte Bereiche beim Hausfriedensbruch?

  • Wohnräume: Dazu zählen nicht nur Wohnungen und Häuser, sondern auch Hotelzimmer oder Ferienwohnungen. Jeder Raum, der zur dauerhaften oder vorübergehenden Unterkunft dient, ist geschützt.
  • Geschäftsräume: Hierzu gehören Büros, Ladengeschäfte, Werkstätten und sonstige betriebliche Räume, die nicht öffentlich zugänglich sind.
  • Befriedetes Besitztum: Das sind Grundstücke, die durch sichtbare Barrieren wie Zäune, Hecken oder Mauern gegen das Betreten gesichert sind. Auch ein klar gekennzeichneter Privatparkplatz oder ein abgesperrtes Firmengelände fallen darunter.
  • Abgeschlossene öffentliche Räume: Dazu zählen unter anderem Wartebereiche in Bahnhöfen oder Behörden.

Unterschied zwischen „Betreten“ und „Verweilen“

Das Betreten eines geschützten Bereichs ist bereits strafbar, wenn es ohne Erlaubnis geschieht. Viele glauben, es sei nur strafbar, wenn man nach Aufforderung, den Bereich zu verlassen, nicht geht. Tatsächlich genügt aber schon das unerlaubte Eindringen selbst. Das Verweilen trotz Aufforderung ist eine zusätzliche Tatvariante.

Konkrete Beispiele aus dem Alltag:

  • Ein Wanderer betritt ein privat abgesperrtes Waldgrundstück, obwohl er durch Schilder darauf hingewiesen wurde, dass es sich um Privatbesitz handelt. In diesem Fall kann Hausfriedensbruch vorliegen.
  • Eine Kundin betritt nach Ladenschluss ein Geschäft, weil die Tür versehentlich nicht abgeschlossen wurde. Wird sie aufgefordert zu gehen und bleibt dennoch, kann sie ebenfalls Hausfriedensbruch begangen haben.

In diesen Fällen ist es wichtig, die Polizei zu informieren und den Vorfall dokumentieren zu lassen. Wenn die betroffene Person nach Aufforderung den Bereich verlässt, kann das als mildernder Umstand gelten, der das Strafmaß beeinflusst.

Welche Strafen drohen bei Hausfriedensbruch?

Wer wegen Hausfriedensbruchs angezeigt wird, muss mit einer empfindlichen Strafe rechnen. Der gesetzliche Strafrahmen ist in § 123 StGB klar definiert: Es droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Welches Strafmaß im Einzelfall verhängt wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Diese Strafe erwartet dich bei Hausfriedensbruch:

  • Geldstrafe: Häufig wird bei erstmaligen Verstößen eine Geldstrafe verhängt. Die Höhe der Geldstrafe richtet sich nach deinem Einkommen und wird in sogenannten Tagessätzen berechnet. Ein Tagessatz entspricht in der Regel dem Nettoeinkommen, das du an einem Tag verdienst. Beispiel: Bei einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen und einem Tagessatz von 50 Euro müsstest du insgesamt 1.500 Euro zahlen.
  • Freiheitsstrafe: In schwerwiegenden Fällen oder bei Wiederholungstäter:innen kann auch eine Freiheitsstrafe verhängt werden. Diese kann bis zu einem Jahr betragen. Eine Freiheitsstrafe wird meist dann verhängt, wenn weitere Delikte hinzukommen, du vorbestraft bist oder die Tat besonders aggressiv begangen wurde.
  • Bewährungsstrafe: Ist die Freiheitsstrafe gering und handelt es sich um eine:n Ersttäter:in, kann die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Das bedeutet, dass du nicht ins Gefängnis muss, solange du dich in einer festgelegten Bewährungszeit straffrei verhältst.

Das Gericht berücksichtigt bei der Festlegung des Strafmaßes verschiedene Faktoren. Diese sind unter anderem:

  • Vorsatz: Hast du bewusst und absichtlich das fremde Grundstück betreten, obwohl du wusstest, dass du das nicht durftest? Oder war dir vielleicht gar nicht klar, dass du gegen das Gesetz verstößt?
  • Wiederholung: Hast du bereits in der Vergangenheit ähnliche Straftaten begangen? Wiederholungstäter:innen müssen mit höheren Strafen rechnen.
  • Besondere Umstände: Hast du das Delikt unter erschwerenden Umständen begangen, wie etwa bei einer gewaltsamen Hausbesetzung oder einem Einbruch?

Hausfriedensbruch kann je nach Schwere der Tat und den Umständen des Einzelfalls unterschiedlich bewertet werden. Es ist deshalb wichtig, sich bewusst zu machen, dass selbst vermeintlich harmlose Verstöße gegen das Betretungsverbot strafrechtliche Konsequenzen haben können.

Hausfriedensbruch und Strafe: Was kann passieren?

Ein Hausfriedensbruch kann weitreichende Folgen haben und mehr nach sich ziehen, als vielen bewusst ist. Neben der strafrechtlichen Verurteilung können auch zivilrechtliche Konsequenzen und persönliche Nachteile drohen. Du solltest daher genau wissen, was auf dich zukommen kann.

Eintrag ins Vorstrafenregister

Wer wegen Hausfriedensbruchs verurteilt wird, erhält in der Regel einen Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis. Dies gilt vor allem dann, wenn die Strafe 90 Tagessätze oder mehr beträgt oder eine Freiheitsstrafe verhängt wird. Ein solcher Eintrag kann das Leben der betroffenen Person nachhaltig beeinträchtigen, da die Vorstrafe bei Bewerbungen oder auch bei der Beantragung von Visa für Reisen ins Ausland Probleme bereiten kann. 

Aufgepasst bei der Berufswahl

Vor allem bei Berufen, die ein „sauberes“ Führungszeugnis erfordern, wie etwa im öffentlichen Dienst, in der Finanzbranche oder in der Pflege, kann ein solcher Eintrag schwerwiegende Konsequenzen haben.

Auch wenn die Strafe gering ausfällt und keine Eintragung ins Führungszeugnis erfolgt, kann die Verurteilung negative Auswirkungen haben. Arbeitgeber:innen können bei einer Verurteilung das Vertrauen verlieren, was im schlimmsten Fall zu einer Kündigung führen kann. Selbst im privaten Umfeld kann die Verurteilung zu einem Vertrauensverlust führen, insbesondere wenn der Vorfall öffentlich bekannt wird.

Forderung von Schadensersatz

Neben den strafrechtlichen Konsequenzen können auch zivilrechtliche Ansprüche auf dich zukommen. Eigentümer:innen oder Mieter:innen des betroffenen Grundstücks können Schadenersatz verlangen, wenn durch den Hausfriedensbruch ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist. 

Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn durch das unerlaubte Eindringen ein Sachschaden verursacht wurde (z. B. kaputte Tür) oder wenn die betroffene Person aufgrund der Tat nachhaltig emotional belastet ist.

Untersagungsklage und Unterlassungsverfügung

In einigen Fällen kann die betroffene Person eine Untersagungsklage erheben, um zukünftige Hausfriedensbrüche zu verhindern. Dies ist vor allem dann sinnvoll, wenn es sich um wiederholte Fälle handelt oder die beschuldigte Person auch nach einer Aufforderung durch Polizei oder Gericht weiterhin unerlaubt das Grundstück betritt. Ein Gericht kann in solchen Fällen eine Unterlassungsverfügung erlassen, die bei Zuwiderhandlung sogar zu einer Haftstrafe führen kann.

Geldstrafe und Bewährungsauflagen

Gerade bei geringen Strafen, die zur Bewährung ausgesetzt werden, kannst du Auflagen erhalten, wie etwa Sozialstunden oder die Teilnahme an einem Anti-Aggressions-Training. Werden diese Auflagen nicht erfüllt, kann die Bewährung widerrufen werden. Die ursprünglich verhängte Freiheitsstrafe musst du dann doch antreten.

Anzeige wegen Hausfriedensbruch – das solltest du wissen

Wer Opfer eines Hausfriedensbruchs wird, hat das Recht, den Vorfall zur Anzeige zu bringen. Das ist wichtig, um rechtliche Schritte einzuleiten und die beschuldigte Person zur Rechenschaft zu ziehen. 

In den folgenden Zeilen erfährst du, wie du eine Anzeige erstattest, welche Beweise du benötigst und welche Rechte und Pflichten du als Anzeigenerstatter:in hast.

Wie stelle ich eine Anzeige bei der Polizei?

Eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch kann entweder mündlich oder schriftlich bei jeder Polizeidienststelle erstattet werden. In dringenden Fällen, wie etwa wenn sich die beschuldigte Person noch vor Ort aufhält, ist ein Anruf bei der Notrufnummer 110 ratsam. 

Folgende Angaben sind dabei besonders wichtig:

  • Persönliche Daten: Name, Adresse und Kontaktdaten 
  • Tatzeitpunkt und Ort: Wann und wo hat sich der Vorfall ereignet? Ist die Person bekannt oder kann sie beschrieben werden?
  • Tatbeschreibung: Eine möglichst detaillierte Schilderung des Vorfalls, einschließlich des Verhaltens der anderen Person. War sie bereits in der Vergangenheit auffällig oder hat sie Drohungen ausgesprochen?

Eine schriftliche Anzeige kann auch per E-Mail oder Post an die zuständige Polizeidienststelle gesendet werden. Hierbei solltest du alle relevanten Informationen genau beschreiben.

In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, zunächst eine Einigung zu suchen. Dies ist besonders dann der Fall, wenn es sich um Nachbarschaftsstreitigkeiten handelt, die durch Mediation oder ein klärendes Gespräch gelöst werden können. Auch eine Unterlassungserklärung, die von der Gegenseite unterschrieben wird, kann zukünftige Hausfriedensbrüche verhindern, vielleicht sogar ohne dass ein Strafverfahren nötig wird.

Welche Beweise sind notwendig?

Um die Anzeige wegen Hausfriedensbruch erfolgreich durchzusetzen, sind Beweise von großer Bedeutung. Diese sollten so früh wie möglich gesichert werden, um die Strafverfolgung zu erleichtern:

  • Zeug:innen: Personen, die den Vorfall beobachtet haben und eine Aussage machen können, sind oft der wichtigste Beweis.
  • Video- oder Fotoaufnahmen: Aufnahmen von Überwachungskameras oder Handyvideos können das unerlaubte Betreten dokumentieren. Auch Fotos von Schäden oder dem betroffenen Grundstück sind hilfreich.
  • Schriftliche Beweise: Vorherige Warnungen, E-Mails oder Nachrichten, in denen die andere Person aufgefordert wurde, das Grundstück nicht zu betreten, können ebenfalls wichtig sein.

Je detaillierter die Beweise sind, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Anzeige zu einer Anklage und Verurteilung führt.

Deine Rechte und Pflichten bei der Anzeige

Als Anzeigenerstatter:in hast du das Recht, über den Stand des Verfahrens informiert zu werden. Die Polizei muss dich darüber aufklären, wenn das Verfahren eingestellt wird oder es zu einer Anklage kommt. Du hast auch das Recht, im Rahmen eines Strafverfahrens als Nebenkläger:in aufzutreten, um deine Interessen besser vertreten zu können.

Du hast aber auch Pflichten: Deine Aussagen müssen der Wahrheit entsprechen. Falsche Angaben können selbst strafrechtliche Konsequenzen haben. Solltest du später den Eindruck haben, dass du wichtige Informationen zurückgehalten oder falsch dargestellt hast, musst du dies umgehend der Polizei melden.

Was passiert nach der Anzeige?

Nach der Anzeige prüft die Polizei zunächst, ob ein Verdacht vorliegt. Ist dies der Fall, wird der Tatverdacht an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Diese entscheidet, ob ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Wird die Person identifiziert und genügend Beweise gesammelt, kommt es zu einer Anklage und einem Gerichtsverfahren.

Fazit

Hausfriedensbruch ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein ernstes Vergehen, das Betroffene nicht einfach hinnehmen sollten. Ein besonnenes und informiertes Vorgehen kann helfen, die eigenen Rechte zu wahren und rechtliche Konsequenzen für die beschuldigte Person herbeizuführen.

Eine Anzeige bei der Polizei, das Sammeln von Beweisen und ein umfassendes Verständnis der eigenen Rechte sind entscheidend. Im Ernstfall können auch zivilrechtliche Schritte, wie eine Unterlassungsklage, sinnvoll sein, um sich vor weiteren Übergriffen zu schützen.

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