Diagnose aus Krankenakte löschen – so geht’s!

Du willst dich um einen neuen Job bewerben, doch die betriebliche Krankenversicherung lehnt dich ab. Der Grund: In deiner Krankenakte steht eine Depression, die vor Jahren fälschlich dokumentiert wurde. Oder: Du beantragst eine Cannabis-Verordnung, doch die Ärztin lehnt sie ab wegen eines alten Eintrags über Drogenmissbrauch. Solche Fälle zeigen, wie sensibel Diagnosen in der Krankenakte sein können. Kein Wunder also, dass viele Betroffene eine Diagnose aus der Krankenakte löschen lassen wollen. Denn was dort steht, kann über Behandlung, Versicherung oder sogar über deinen Job entscheiden. Erfahre in diesem Artikel, wie du eine Diagnose aus der Krankenakte löschen lassen kannst.

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Das Wichtigste in Kürze

✅ Du kannst eine Diagnose aus der Krankenakte löschen oder korrigieren lassen, wenn sie falsch, veraltet oder missverständlich ist.
✅ Grundlage dafür sind dein Recht auf Datenberichtigung nach der DSGVO und dein Einsichtsrecht nach dem BGB.
✅ Eine vollständige Löschung ist nicht immer möglich, besonders wenn die Diagnose zur Beweissicherung dient oder gesetzlich aufbewahrt werden muss.
✅ Alternativen sind eine schriftliche Ergänzung oder ein Gegengutachten, das du in die Akte aufnehmen lässt.
✅ Wenn Ärzt:innen nicht reagieren oder dein Antrag abgelehnt wird, kannst du dich an die Ärztekammer wenden oder rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen.

Darf man eine Diagnose aus Krankenakte löschen lassen?

Grundsätzlich gilt: Deine Krankenakte gehört zwar formal der Praxis oder dem Krankenhaus, die Daten darin betreffen aber dich. Und du hast ein Recht darauf, dass sie korrekt sind. Was viele nicht wissen: Du kannst nicht nur die Einsicht in deine Krankenakte verlangen, sondern auch eine Korrektur oder Löschung fordern, wenn Einträge falsch oder veraltet sind.

Juristisch ergibt sich dieses Recht vor allem aus zwei Quellen: dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 630f BGB) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Nach Artikel 16 DSGVO darfst du eine Berichtigung falscher Daten verlangen, nach Artikel 17 DSGVO kannst du sogar eine Löschung fordern – allerdings nur unter bestimmten Bedingungen.

Das Problem mit der Löschung von Gesundheitsdaten

Diagnosen sind ärztliche Einschätzungen. Auch wenn sie sich später als falsch herausstellen, bedeutet das nicht automatisch, dass sie gelöscht werden müssen. Vor allem dann nicht, wenn sie auf einer damaligen fachlichen Bewertung beruhen.

Ärzt:innen dürfen Einträge zudem nicht einfach löschen, wenn sie zur Dokumentation oder Beweissicherung dienen. Auch gesetzliche Aufbewahrungsfristen (meist 10 Jahre) können eine Löschung verhindern.

Anders sieht es aus, wenn die Diagnose eindeutig falsch ist oder nie hätte eingetragen werden dürfen. In solchen Fällen besteht ein Anspruch auf Berichtigung oder Ergänzung der Akte. Das gilt auch, wenn durch die Diagnose ein falscher Eindruck entsteht, etwa bei psychischen Erkrankungen oder Fehldiagnosen, die später widerlegt wurden.

Wenn du nicht weiterkommst oder unsicher bist, wie du argumentieren sollst, hilft dir eine Anwältin oder ein Anwalt für Patientenrecht weiter.

Diagnose aus Krankenakte löschen lassen: So gehst du vor

Bevor du irgendetwas unternimmst, solltest du zuerst deine Krankenakte genau prüfen. Du hast das Recht, sie einzusehen oder dir eine Kopie geben zu lassen – völlig unabhängig davon, wie alt der Eintrag ist. Wie das geht, erklären wir dir hier: Krankenakten anfordern.

Wenn du eine falsche oder belastende Diagnose entdeckt hast, kannst du deinen Arzt oder deine Ärztin oder Klinik schriftlich auffordern, den Eintrag zu löschen oder zu korrigieren. Wichtig ist, dass du dein Anliegen gut begründest. Am besten fügst du ein aktuelles ärztliches Gutachten oder Attest bei, das deine Sicht unterstützt. Gerade bei psychischen Diagnosen oder Fehldiagnosen ist das sinnvoll.

Das Schreiben sollte sachlich formuliert sein und sich auf dein Recht aus Art. 16 und 17 DSGVO stützen. Bitte konkret um Berichtigung oder Löschung und fordere eine schriftliche Antwort. Du kannst auch um Ergänzung bitten, wenn du den ursprünglichen Eintrag nicht vollständig löschen lassen kannst. Das ist manchmal realistischer.

Reagiert die Praxis nicht oder lehnt dein Anliegen ab, hast du mehrere Möglichkeiten:

Rechtlich durchsetzbar ist die Löschung vor allem dann, wenn nachweislich ein Fehler vorliegt oder die Daten nicht mehr benötigt werden. Der Aufwand kann sich je nach den Umständen lohnen. Denn eine falsche Diagnose kann dich noch Jahre später einholen.

Alternativen zur Löschung einer Diagnose aus der Krankenakte

Nicht immer ist eine vollständige Löschung möglich – selbst dann nicht, wenn die Diagnose veraltet oder nachweislich falsch ist. Aber: Du hast das Recht, einen eigenen Kommentar oder eine Gegendarstellung in der Krankenakte vermerken zu lassen. Damit kannst du sicherstellen, dass zukünftige Ärzt:innen die ursprüngliche Einschätzung nicht ungeprüft übernehmen.

In vielen Fällen kann es sinnvoller sein, die Akte zu ergänzen statt zu löschen. Zum Beispiel durch eine aktuelle fachärztliche Einschätzung, die die frühere Diagnose klarstellt oder widerlegt. Das ist besonders wichtig bei psychischen Diagnosen, aber auch bei Falschbehandlungen oder ärztlichen Fehlleistungen. Falls du vermutest, dass dir ein Behandlungsfehler passiert ist, findest du hier weitere Infos: Ärztepfusch – was tun?

Beschwerde bei der Ärztekammer

Eine andere Möglichkeit ist, eine offizielle Beschwerde bei der Ärztekammer einzureichen. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn du das Gefühl hast, nicht ernst genommen zu werden oder keine Reaktion bekommst.

Wie das funktioniert, erklären wir hier:
Was bringt eine Beschwerde bei der Ärztekammer?

Wenn das alles nicht hilft, bleibt dir noch der juristische Weg. Du kannst eine Löschung auch einklagen. Gerade dann, wenn deine Persönlichkeitsrechte verletzt wurden oder die Diagnose erhebliche Nachteile für dich hat, lässt sich über eine Klage nachdenken. In so einem Fall lohnt es sich, mit einer Anwältin oder einem Anwalt zu sprechen, die sich im Medizinrecht oder Patientenrecht auskennen.

Übrigens: Auch rund um sensible Diagnosen wie Cannabis-Therapie oder Suchtvergangenheit spielt eine saubere Akte eine wichtige Rolle. Wenn du z. B. wissen willst, wie du Cannabis-Patient wirst, kann es hilfreich sein, deine Krankenakte vorher genau zu prüfen.

Fazit

Eine falsche oder belastende Diagnose in der Krankenakte kann dir im Alltag ernsthafte Probleme machen, etwa bei Versicherungen, im Job oder bei späteren Behandlungen. Deshalb hast du das Recht, deine Krankenakte prüfen und falsche Einträge korrigieren oder löschen zu lassen. Das klappt aber nur unter bestimmten Bedingungen. Wenn eine Diagnose nicht komplett gelöscht werden kann, gibt es immer noch Alternativen wie eine Ergänzung oder Gegendarstellung. Lass dich dabei am besten von einer erfahrenen Anwältin oder einem Anwalt begleiten, besonders wenn dein Anliegen abgelehnt wird.

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