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Ärztepfusch: Was du tun kannst

Das Thema Ärztepfusch ist vielen bekannt. Wir alle haben schon von skurrilen Fällen gehört, bei denen Menschen statt am rechten Knie am linken Arm behandelt oder Gegenstände bei einer Operation im Körper vergessen wurden. Behandlungsfehler können auch versteckt sein und dabei schwerwiegende Folgen haben. 

Bei Betroffenen und Angehörigen stellt sich dann schnell die Frage, was du tun kannst, wenn es mal schief läuft. In diesem Beitrag erfährst du, was ein Ärztepfusch aus rechtlicher Sicht ist und welche Rechte du als Patient:in hast. 

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Das Wichtigste in Kürze

✅ Von Ärztepfusch spricht man, wenn Ärzt:innen von allgemein anerkannten medizinischen Standards abweichen und den Patient:innen dadurch ein gesundheitlicher Schaden entsteht. 
✅ Die Höhe des Schmerzensgeldes kann sehr unterschiedlich ausfallen und kommt auf den entstandenen Schaden an. Ärzt:innen und Krankenhausträger:innen müssen grundsätzlich haften.
✅ Anlaufstellen wie die Krankenkasse, die Kassenärztliche Vereinigung oder die Unabhängige Patientenberatung Deutschland können dir weiterhelfen.

Wann liegt ein Ärztepfusch vor?

In jedem Bereich, in dem Menschen arbeiten, passieren Fehler. Auch in der Medizin. Leider können kleine Fehler hier schnell tragisch enden und zu einer langjährigen Beeinträchtigung oder sogar zum Tod eines Menschen führen. 

Die Beurteilung, ob es sich bei einer erfolglosen Behandlung um Ärztepfusch handelt, ist jedoch äußerst kompliziert. Der menschliche Körper ist komplex und individuell. Nicht immer ist es einfach herauszufinden, warum sich der Gesundheitszustand von Patient:innen verschlechtert oder ein ärztlicher Eingriff negative Folgen hat. Ist dies auf einen Fehler in der Behandlung zurückzuführen oder handelt es sich um ein allgemeines Risiko? 

Ärzt:innen sind grundsätzlich dazu verpflichtet, nach den zum Behandlungszeitraum allgemein anerkannten fachlichen Standards zu handeln. Den Erfolg einer Behandlung können und müssen sie jedoch nicht garantieren. Gesetzlich geregelt ist dies in § 630a BGB

Was ist ein Ärztepfusch?

Ein Ärztepfusch kann aus rechtlicher Sicht meist dann vorliegen, wenn das medizinische Personal von allgemein anerkannten medizinischen Standards abgewichen ist und dadurch ein gesundheitlicher Schaden entsteht.

Darunter fallen zum Beispiel unvollständige oder fehlende Aufklärungsgespräche, Fehler in der medizinischen Behandlung wie etwa bei der Diagnose oder Therapie oder organisatorische Missstände.

Ärztepfusch: Was übernimmt die Krankenkasse?

Bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler müssen die gesetzlichen Krankenkassen dich bei der Klärung deines Falles kostenlos unterstützen. Hierbei besteht die Möglichkeit, ein Gutachten von einem Sachverständigen des Medizinischen Dienstes einzuholen. 

Die Kassen können zudem wichtige Informationen für eine rechtliche Verfolgung deines Anliegens bereitstellen. Außerdem kannst du dich an deine Krankenkasse wenden und die Kostenübernahme für die Behandlung und eventuelle Folgebehandlungen beantragen. 

Anwält:innen für Medizinrecht, die dich dabei beraten und unterstützen können, findest du in unserer Kanzleisuche.

Schmerzensgeld: Was steht mir zu?

Du leidest an Schmerzen, benötigst weitere Nachbehandlungen oder hast körperliche Beeinträchtigungen und Geldeinbußen, weil du nicht mehr arbeiten kannst? 

Handelt es sich um Folgen von Ärztepfusch, so haftet in der Regel dein Arzt bzw. deine Ärztin und bei einer Krankenhausbehandlung grundsätzlich auch der Träger bzw. die Trägerin der Einrichtung. 

Gemäß § 253 BGB haben Betroffene unter Umständen einen Anspruch auf Schadensersatz, meist Schmerzensgeld, das sich unter anderem aus dem entstandenen Schaden, dem Verschulden des Arztes bzw. der Ärztin und den Umständen des Einzelfalles ergibt. 

Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab und kann daher sehr unterschiedlich ausfallen. Es kommt auch auf den konkreten Schaden an, den du erlitten hat. 

Klagen gegen Ärztepfusch: Was ist möglich?

Wenn Patient:innen Opfer eines ärztlichen Behandlungsfehlers geworden sind, gibt es verschiedene Möglichkeiten, Ansprüche geltend zu machen. Neben einer außergerichtlichen Einigung besteht die Option, eine zivilrechtliche Klage vor Gericht zu erheben. 

Betroffene haben unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, Schadensersatz und Schmerzensgeld einzufordern, um Behandlungskosten oder Ausgleichszahlungen zurückzuerhalten. Ein erfahrener Anwalt bzw. eine erfahrene Anwältin im Medizinrecht kann dich umfassend dabei unterstützen, die Erfolgsaussichten einer Klage realistisch einschätzen und deine Ansprüche optimal durchsetzen. Passende Ansprechpersonen findest du in unserer Kanzleisuche.

Tod durch Ärztepfusch

Kommt es zu schwerwiegenden Gesundheitsfolgen oder sogar dem Tod von Patient:innen durch einen ärztlichen Behandlungsfehler, stellt sich die Frage, welche Rechte die Hinterbliebenen haben und was sie tun können. 

Angehörige von Betroffenen können Ansprüche auf Unterhaltszahlungen haben und diese gerichtlich geltend machen. Angehörige sind aus rechtlicher Sicht (§ 15 AO):

  • Verlobte,
  • Ehegatten oder Lebenspartner:innen,
  • Verwandte und Verschwägerte gerader Linie,
  • Geschwister,
  • Kinder der Geschwister,
  • Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister und Geschwister der Ehegatten oder Lebenspartner,
  • Geschwister der Eltern,
  • Personen, die durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis mit häuslicher Gemeinschaft wie Eltern und Kind miteinander verbunden sind (Pflegeeltern und Pflegekinder).

Auch hier ist eine rechtzeitige und kompetente Beratung durch Anwält:innen sinnvoll, um das strategische Vorgehen gemeinsam zu besprechen und zu planen. 

Ärztepfusch: Was tun als Betroffene:r?

Betroffene können sich zunächst an den behandelnden Arzt bzw. die behandelnde Ärztin wenden und um ein offenes Gespräch bitten. Das medizinische Personal ist verpflichtet, umfassende Informationen bereitzustellen und Einblicke in (fehlerhafte) Behandlungen zu geben. 

Eine Anlaufstelle kann auch die Klinikleitung oder die Patientenbeschwerdestelle sein. Mit dem Expertenrat steht ebenso die gesetzliche Krankenkasse betroffenen Patient:innen zur Seite. 

Zudem können Betroffene die Behandlungsfehler dokumentieren und alle relevanten Unterlagen wie z.B. Arztberichte, Krankenhausberichte, Untersuchungsergebnisse und Rechnungen sammeln. Diese können für einen späteren Prozess relevant werden.

Es ist sinnvoll, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen, um eine angemessene Entschädigung für erlittene Schäden zu erhalten. Einen erfahrenen Anwalt bzw. eine erfahrene Anwältin für Medizinrecht an der Seite zu wissen, kann auch dabei helfen, die Rechtslage besser zu verstehen und die Erfolgsaussichten zu beurteilen. Spezialisierte Anwält:innen findest du in unserer Kanzleisuche.

Ärztepfusch melden

Es ist wichtig, ärztliche Behandlungsfehler zu melden, damit sie nicht wiederholt werden und um andere Patient:innen vor ähnlichen Schäden zu schützen.

Hier findest du eine Liste über die wichtigsten Anlaufstellen: 

💡 Behandelnder Arzt bzw. behandelnde Ärztin 
💡 Krankenhausleitung
💡 Patientenbeschwerdestelle
💡 Krankenkasse
💡 Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD)
💡 Kassenärztliche Vereinigung 
💡 Ärztekammer bzw. Zahnärztekammer
💡 Verbraucherstellen

Wie kann ein Anwalt für Medizinrecht helfen?

Die Beratung durch erfahrene und spezialisierte Rechtsanwält:innen kann in vielerlei Hinsicht helfen. Zunächst einmal können sie dir einen umfangreichen Einblick in die aktuelle Rechtslage geben und alle offenen Fragen in einem Beratungsgespräch klären: Handelt es sich um einen Behandlungsfehler? Welche rechtlichen Möglichkeiten stehen dir als Betroffene:r zur Verfügung? Welche Kosten sind zu erwarten?

Zudem unterstützen dich Anwält:innen dabei, deine Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld optimal durchzusetzen, indem sie deine Rechte gegenüber der Krankenkasse oder der Ärzt:innen vertreten. Darüber unterstützen Anwält:innen bei der Beweissicherung und der Durchsetzung deiner Ansprüche vor Gericht.

Gibt es einen Fachanwalt für Ärztepfusch?

Wusstest du, dass es Fachanwält:innen für Medizinrecht gibt? Sie haben durch eine zusätzliche Ausbildung meist umfangreiche Kenntnisse und auch mehr Berufserfahrung im Bereich des Medizinrechts. So können sie dich kompetent bei deinem Ärztepfusch unterstützen. 

Fazit

Ein Ärztepfusch kann schwerwiegende Folgen für die betroffenen Patient:innen haben. Es ist wichtig, dass Patient:innen ihre Rechte kennen und wissen, wie sie im Falle eines ärztlichen Behandlungsfehlers vorgehen können. Die rechtliche Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld kann komplex sein und erfordert oft die Unterstützung eines erfahrenen Anwalts bzw. einer erfahrenen Anwältin für Medizinrecht.

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