Du hast eine neue Stelle gefunden und willst einfach nur raus aus deinem jetzigen Arbeitsverhältnis – aber die lange Kündigungsfrist steht im Weg. Dann liest du zum ersten Mal: „Aufhebungsvertrag auf Wunsch des Arbeitnehmers“ und informierst dich über diese Option. Klingt einfach. Aber ist es das auch? Ein Aufhebungsvertrag kann ein Weg in einen Neuanfang sein – ganz ohne Kündigung.
Doch Vorsicht: Wer voreilig unterschreibt, kann am Ende Nachteile haben. Zum Beispiel beim Arbeitslosengeld oder bei der Abfindung. In diesem Artikel erfährst du, was ein Aufhebungsvertrag genau ist und worauf es dabei ankommt.
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Das Wichtigste in Kürze
✅ Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich – nicht durch Kündigung. Beide Seiten müssen zustimmen, der Vertrag muss schriftlich sein und kann frei gestaltet werden.
✅ Du brauchst keine Kündigungsfrist einzuhalten – aber das kann Folgen beim Arbeitslosengeld haben. Wird das Arbeitsverhältnis früher beendet als durch eine reguläre Kündigung, droht oft eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen.
✅ Der Vertrag kann viele Vorteile bringen – aber nur, wenn du gut verhandelst. Du kannst Regelungen zu Abfindung, Freistellung, Urlaub und Zeugnis treffen – lasse dich dabei rechtlich durch Anwält:innen unterstützen.
✅ Unterschreibe niemals unter Druck. Wirst du zum Vertragsabschluss gedrängt oder überrumpelt, kann der Vertrag später anfechtbar sein – das hat jedoch selten Erfolg. Nimm dir Zeit und hol dir Hilfe, wenn du unsicher bist.
Was bringt ein Aufhebungsvertrag?
Ein Aufhebungsvertrag beendet ein Arbeitsverhältnis – aber nicht durch Kündigung, sondern durch eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen dir und deinem Arbeitgeber bzw. deiner Arbeitgeberin. Beide Seiten unterschreiben freiwillig. Es gibt also keinen einseitigen Akt wie bei einer normalen Kündigung. Das klingt erst mal fair – und ist es oft auch. Aber nur, wenn du weißt, worauf du dich einlässt.
Rechtlich gesehen ist ein Aufhebungsvertrag ein ganz normaler Vertrag. Er muss schriftlich abgeschlossen werden, sonst ist er unwirksam – das steht so in § 623 BGB. Eine E-Mail oder ein Gespräch reichen also nicht aus. Auch mündliche Zusagen gelten nicht. Nur ein eigenhändig unterschriebenes Papier zählt.
Der große Unterschied zur Kündigung: Bei einem Aufhebungsvertrag brauchst du keine Kündigungsgründe. Auch der Kündigungsschutz spielt grundsätzlich keine Rolle. Das kann gut sein – vor allem, wenn du schnell raus willst. Aber es bedeutet auch: Du verzichtest auf den Schutz, den das Kündigungsschutzgesetz dir bietet. Eine Anhörung des Betriebsrats ist ebenfalls nicht nötig (§ 102 BetrVG greift bei Aufhebungsverträgen nicht). Auch das kann ein Vorteil sein – oder ein Nachteil, wenn du eigentlich Rückendeckung brauchst.
Ein Aufhebungsvertrag kann eine gute Lösung sein – aber nur, wenn du gut informiert bist. Denn sobald du unterschrieben hast, ist es fast unmöglich, den Vertrag rückgängig zu machen. Eine Anfechtung wegen Irrtums oder Täuschung nach § 119 oder § 123 BGB ist nur in Ausnahmefällen erfolgreich – etwa, wenn du nachweislich unter Druck gesetzt wurdest.
Der Aufhebungsvertrag ist übrigens frei verhandelbar. Das heißt, du kannst mit deinem Arbeitgeber bzw. deiner Arbeitgeberin alles regeln, was euch beiden wichtig ist – zum Beispiel das Ende des Arbeitsverhältnisses, eine mögliche Abfindung, eine Freistellung, ein wohlwollendes Zeugnis oder was mit deinem Resturlaub passiert.
Gleichzeitig heißt das aber auch: Ohne Verhandlung kriegst du vielleicht nichts. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung – auch wenn das viele glauben. Wichtig ist also, dass du dich vorab rechtlich durch Expert:innen beraten lässt, die dich im Zweifel auch gerne bei den Verhandlungen unterstützen.
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Wie kommt es zu einem Aufhebungsvertrag auf Wunsch des Arbeitnehmers?
Es gibt viele gute Gründe, warum Beschäftigte selbst einen Aufhebungsvertrag wollen. Oft geht es darum, schnell und ohne Stress aus dem Arbeitsverhältnis rauszukommen – und zwar früher, als es mit einer normalen Kündigung möglich wäre. Besonders in Situationen, in denen man beruflich oder privat etwas verändern möchte, ist ein Aufhebungsvertrag oft der schnellere Weg.
Ein häufiger Grund ist ein Jobwechsel mit engem Zeitplan. Wenn du ein neues Jobangebot hast, das schon in wenigen Wochen starten soll, wäre die gesetzliche Kündigungsfrist zu lang – und dein alter Arbeitgeber oder deine alte Arbeitgeberin müsste dich freistellen, was viele nicht freiwillig tun. Mit einem Aufhebungsvertrag kannst du das Beendigungsdatum flexibel und frei vereinbaren.
Auch ein schlechtes Arbeitsklima oder Konflikte mit Vorgesetzten können der Auslöser sein. In solchen Fällen möchten viele einfach nur raus – ohne monatelange Kündigungsfrist oder Konfrontation. Der Aufhebungsvertrag bietet hier eine leise und saubere Lösung, wenn beide Seiten zustimmen.
Ein weiterer Vorteil: Du kannst mehr Einfluss auf die Bedingungen der Beendigung nehmen. Du kannst z. B. aushandeln, dass du eine Abfindung bekommst, dass dein Resturlaub angerechnet wird oder dass du bis zum Ende freigestellt wirst – am besten bei voller Bezahlung. Auch das Arbeitszeugnis lässt sich im Aufhebungsvertrag regeln. Das ist besonders wichtig, wenn du dich bald neu bewerben willst.
Achtung beim Arbeitslosengeld!
So ein Vertrag hat auch Schattenseiten. Denn wenn du das Arbeitsverhältnis freiwillig beendest, kann die Agentur für Arbeit dir eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld verhängen – meist für 12 Wochen.
Es sei denn, du kannst einen wichtigen Grund nachweisen, z. B. Mobbing, gesundheitliche Gründe oder ein unterschriebener neuer Arbeitsvertrag. Wichtig ist, dass du die Hintergründe schriftlich dokumentierst – am besten mit Belegen.
Kündigung mit Aufhebungsvertrag: Vorteile für Arbeitnehmer
Klingt widersprüchlich – ist es aber nicht: Viele sprechen von einer „Kündigung mit Aufhebungsvertrag“, obwohl es sich rechtlich um keine Kündigung handelt. Der Begriff zeigt aber, worum es geht: Du willst das Arbeitsverhältnis beenden – nicht durch Kündigung, sondern einvernehmlich per Vertrag. Und das hat einige Vorteile, vor allem für dich als Arbeitnehmer:in.
Der größte Pluspunkt: Du sparst Zeit. Während eine Kündigung an feste Fristen gebunden ist (dazu gleich mehr), kannst du mit dem Aufhebungsvertrag sofort aus dem Vertrag raus – wenn dein Arbeitgeber oder deine Arbeitgeberin zustimmt. Das macht es zum perfekten Weg, wenn du schnell in einen neuen Job starten oder dich beruflich neu orientieren willst.
Du musst auch keine Kündigungsgründe nennen. Auch wenn du unter Kündigungsschutz stehst – z. B. weil du schon lange im Unternehmen bist oder Kinder hast – brauchst du keine Angst vor einer Kündigungsschutzklage. Denn du kündigst ja nicht, sondern regelst alles einvernehmlich. Damit sparst du dir Zeit, Nerven und ein mögliches Gerichtsverfahren.
Der Aufhebungsvertrag gibt dir außerdem die Möglichkeit, über wichtige Punkte aktiv zu verhandeln. Hier einige typische Beispiele:
- Abfindung: Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch – aber viele Arbeitgeber:innen sind bereit, eine Abfindung zu zahlen, wenn du freiwillig gehst. Erfahre mehr zum Arbeitslosengeld bei Aufhebungsvertrag.
- Freistellung: Du kannst vereinbaren, dass du bis zum Ende nicht mehr zur Arbeit kommen musst, aber weiter Gehalt bekommst. Dabei helfen dir Anwält:innen im Arbeitsrecht.
- Resturlaub: Auch das lässt sich regeln – entweder wird er ausbezahlt oder du wirst für die Urlaubstage freigestellt.
- Arbeitszeugnis: Du kannst gleich mitverhandeln, dass du ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis bekommst – das gibt dir Sicherheit für deine nächsten Bewerbungen.
Ein fairer Aufhebungsvertrag kann also mehr sein als nur das Ende deines Jobs – er kann dein beruflicher Neustart sein. Voraussetzung ist, dass du deine Rechte kennst, die Bedingungen richtig verhandelst und keine vorschnellen Entscheidungen triffst. Wichtig: Lass dich nicht unter Druck setzen. Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin darf dir keine Kündigung „androhen“, um dich zum Vertrag zu bewegen – sonst ist der Vertrag möglicherweise anfechtbar.
Was bedeutet ein Aufhebungsvertrag für den Arbeitgeber? Vorteile und Nachteile im Überblick
Auch für Arbeitgeber:innen kann ein Aufhebungsvertrag auf Wunsch des Arbeitnehmers Vorteile bringen – allerdings gibt es auch Risiken. Der große Vorteil: Es entfällt das gesamte Kündigungsverfahren. Arbeitgeber:innen müssen keine Kündigungsgründe formulieren, keine Kündigungsfristen einhalten und laufen nicht Gefahr, in eine Kündigungsschutzklage verwickelt zu werden. Das spart Zeit, Kosten und Nerven – besonders in schwierigen Situationen, etwa bei Spannungen im Team, Umstrukturierungen oder wenn ohnehin ein baldiges Ausscheiden gewünscht ist.
Wenn der Impuls von Arbeitnehmer:innen selbst kommt, ist das für Arbeitgeber:innen meist eine willkommene Gelegenheit, sich einvernehmlich zu trennen. Gerade bei Mitarbeitenden mit langem Kündigungsschutz, z. B. nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG), im Mutterschutz oder bei Schwerbehinderung, wäre eine Kündigung rechtlich schwierig. Ein freiwilliger Aufhebungsvertrag umgeht diese Hürden.
Zudem bietet ein Aufhebungsvertrag Spielraum für individuelle Lösungen: Man kann gemeinsam ein Beendigungsdatum finden, auf eine Abfindung verzichten oder diese gezielt einsetzen, um eine schnelle Einigung zu erreichen. Auch die Ausstellung eines guten Zeugnisses oder eine Freistellung bis zum Ende kann unkompliziert geregelt werden.
Allerdings sollten Arbeitgeber:innen vorsichtig sein, wenn es um das „Wie“ der Vertragsverhandlungen geht. Wird der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin unter Druck gesetzt oder unzureichend aufgeklärt, droht eine spätere Anfechtung des Vertrags – auch wenn dies selten erfolgreich ist. Auch kann es sein, dass Arbeitnehmer:innen nachträglich ALG-Sperrzeiten geltend machen, weil ihnen z. B. keine realistische Alternative zur Unterschrift gelassen wurde. Das kann bei Behörden Rückfragen auslösen.
Ein Aufhebungsvertrag sollte daher gut vorbereitet, fair formuliert und transparent besprochen werden. Idealerweise wird dem Arbeitnehmer Bedenkzeit eingeräumt – das schafft rechtliche Sicherheit und Vertrauen auf beiden Seiten.
Kündigungsfrist bei Aufhebungsvertrag: Was gilt?
Eine der häufigsten Fragen beim Thema Aufhebungsvertrag ist: Muss ich die normale Kündigungsfrist einhalten? Die klare Antwort lautet: Nein – musst du nicht. Denn ein Aufhebungsvertrag ist keine Kündigung, sondern eine frei verhandelte Vereinbarung, die das Arbeitsverhältnis zu einem beliebigen Zeitpunkt beenden kann.
Das heißt: Du kannst theoretisch morgen gehen – wenn dein Arbeitgeber oder deine Arbeitgeberin zustimmt. Das macht den Aufhebungsvertrag besonders attraktiv, wenn du schnell in einen neuen Job wechseln willst und die gesetzliche oder vertragliche Kündigungsfrist im Weg steht.
Gut zu wissen
Eine Kündigungsfrist gilt beim Aufhebungsvertrag nicht automatisch, aber sie spielt eine wichtige Rolle – vor allem, wenn es um dein Arbeitslosengeld geht. Lass dich deshalb nicht nur vom Wunsch nach einem schnellen Ausstieg leiten, sondern plane das Beendigungsdatum strategisch klug.
Auch wenn es verlockend ist, möglichst früh rauszukommen, kann das ernste Folgen beim Arbeitslosengeld haben. Die Agentur für Arbeit prüft genau, ob du das Arbeitsverhältnis freiwillig und unter Umgehung der regulären Kündigungsfrist beendet hast. Wenn ja, kann eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen verhängt werden (§ 159 SGB III). Das bedeutet: Du bekommst in dieser Zeit kein Arbeitslosengeld I, obwohl du Beiträge gezahlt hast.
Mehr dazu erfährst du in unserem Artikel zum Arbeitslosengeld bei Aufhebungsvertrag.
Ein wichtiger Punkt dabei ist: Hat der Aufhebungsvertrag ein früheres Beendigungsdatum als die ordentliche Kündigungsfrist, wird das als mitursächlich für die Arbeitslosigkeit gewertet. Nur wenn du einen wichtigen Grund nachweisen kannst – zum Beispiel Mobbing, gesundheitliche Probleme oder einen unterschriebenen neuen Arbeitsvertrag – kann dir die Sperrzeit erspart bleiben. Dazu lässt du dich am besten vorab rechtlich beraten.
Fazit
Ein Aufhebungsvertrag kann für dich als Arbeitnehmer:in eine schnelle und flexible Lösung sein, um das Arbeitsverhältnis zu beenden – vor allem, wenn du den Wechsel willst und nicht warten kannst oder willst. Du hast die Chance, aktive Bedingungen mitzugestalten, statt einfach nur zu kündigen: vom Beendigungsdatum über eine mögliche Abfindung bis hin zum Arbeitszeugnis.
Aber genau diese Freiheit bringt auch Verantwortung mit sich. Wer vorschnell unterschreibt, kann finanzielle Nachteile riskieren – etwa durch Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld oder entgangene Ansprüche auf Urlaub und Lohn. Deshalb ist es wichtig, dass du jeden Punkt im Vertrag genau verstehst, nichts übereilst und im Zweifel rechtlichen Rat einholst.