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Karneval ohne Glitzer?!

Wer in den letzten Wochen und Tagen in den sozialen Medien unterwegs war, ist wohl kaum um diese Schlagzeile herum gekommen: Die EU verbietet Mikroplastik. Und das zum Teil schon ab dem 15.10.2023. 

Im Sinne des Umweltschutzes scheint diese Maßnahme auf den ersten Blick durchaus sinnvoll. Auf den sozialen Medien werden dagegen Horrorszenarien fĂŒr jeden Beauty-Fan dargestellt, denn Glitzer wird aus Kosmetikprodukten verschwinden. Wer sich in Zukunft mit Glitzer schmĂŒcken möchte, wird höhere Preise fĂŒr solche Produkte zahlen mĂŒssen, so die These.  Aber was genau wird verboten und stimmen die dĂŒsteren Prognosen?

Das Wichtigste in KĂŒrze

✅ Die EU-Kommission fĂŒhrt eine VerkaufsbeschrĂ€nkung fĂŒr Produkte, die Mikroplastik enthalten, ein
✅ Dieser BeschrĂ€nkung haben bereits das EU-Parlament und der EuropĂ€ische Rat zugestimmt 
Betroffen sind insbesondere Kosmetika zur Exfoliation, loser Kunstglitzer und Granulat fĂŒr KunstrasenplĂ€tze
✅ Das Verbot gilt teilweise ab dem 15.10.2023, fĂŒr manche Produkte gibt es Übergangsfristen zwischen 4-12 Jahren

Glitzerverbot: Was hat die EU-Komission beschlossen?

Durch wissenschaftliche Erkenntnisse der EuropĂ€ischen Chemikalienagentur (ECHA) hat die Kommission dem Plastik den Kampf angesagt. In den letzten Jahren haben Verbraucher:innen dies insbesondere beim Verbot von Plastik-Strohhalmen und dem Verbot von PlastiktĂŒten bemerkt. 

Nun will die EU auch gegen Mikroplastik vorgehen. Mikroplastik ist in diversen Produkten enthalten. Gelangt es in die Umwelt und ist es nicht biologisch abbaubar, reichert es sich in der Natur und auch im Körper von Tieren (z. B. Fischen) an. Dadurch kann es auch in unsere Nahrung gelangen und damit unsere Gesundheit sowie das Gleichgewicht der Natur gefÀhrden.

Grund genug fĂŒr die EU, nun Maßnahmen gegen die Ausbreitung von Mikroplastik vorzunehmen. Ziel soll sein, die Verschmutzung der Meere und der Umwelt bis zum Jahr 2030 um 30 % zu reduzieren. 

Konkret hat die EU-Kommission die EuropÀische Chemikalienverordnung um eine VerkaufsbeschrÀnkung erweitert. Diese VerkaufsbeschrÀnkung sieht vor, dass der Verkauf von Mikroplastik als solchem und von Produkten, denen Mikroplastik zugesetzt wird, verboten ist. Unter Mikroplastik versteht die EU alle synthetischen Polymerpartikel unter 5 mm, die organisch, unlöslich und schwer abbaubar sind.

Welche Produkte fallen konkret unter das Verbot?

Als Beispiel fĂŒr Produkte, die von dem Verkaufsverbot betroffen sind, gibt die EU Kosmetika und Granulat fĂŒr Kunstrasen an:

Dabei soll das Granulat fĂŒr Kunstrasen die grĂ¶ĂŸte Quelle fĂŒr Mikroplastik in der Umwelt sein. Um den Betreibern von SportplĂ€tzen mit Kunstrasen genug Zeit zur UmrĂŒstung zu geben, gilt das Verkaufsverbot fĂŒr dieses Produkt erst in 8 Jahren. 

Bei Kosmetika sieht das etwas anders aus. Mit Wirkung zum 15.10.2023 gilt ein Verkaufsverbot fĂŒr kosmetische Mittel, die Mikroperlen enthalten. Es handelt sich um kleine Kunststoffperlen, die fĂŒr die Exfoliation der Haut verwendet werden. Als BegrĂŒndung dafĂŒr gibt die EU an, dass bei diesen Produkten die Verwendung von Mikroplastik derzeit bereits auslaufe.  

Auch fĂŒr den Verkauf von losem Kunststoffglitzer gilt das Verkaufsverbot ab dem 15.10.2023. FĂŒr alle anderen kosmetischen Produkte gilt je nach KomplexitĂ€t ihrer Formulierung ein Verkaufsverbot erst in 4-12 Jahren. 

Vom Glitzerverbot ausgenommen

AusdrĂŒcklich nicht unter die neue Regelung fallen solche Produkte, die durch andere EU-Vorschriften geregelt werden, z. B. Lebensmittel. Auch Produkte, die zwar Mikroplastikenthalten, dieses aber nicht freisetzen, sind ausgeschlossen. 

Ebenso gilt das Verbot nicht fĂŒr Produkte, die an Industriestandorten verwendet werden. Diese Produkte können also weiterhin frei verkauft werden. Allerdings legt die EU-Kommission den Hersteller:innen dieser Produkte die Pflicht, die ECHA jĂ€hrlich ĂŒber die geschĂ€tzte Freisetzung von Mikroplastik aus ihren Produkten zu informieren. Zudem mĂŒssen die Hersteller:innen Anweisungen zur Entsorgung der Produkte geben, um das Freiwerden von Mikroplastik zu verringern. Dies gilt nur fĂŒr solche Produkte, denen Mikroplastik bewusst hinzugefĂŒgt wurde.

Warum gilt das Verbot so schnell?

Das Verkaufsverbot erweitert eine bestehende EU-Verordnung. Eine EU-Verordnung ist Bestandteil des sog. EuropĂ€ischen SekundĂ€rrechts. Anders als EU-Richtlinien, die nicht unmittelbar in den Mitgliedsstaaten gelten, sondern einen sog. Umsetzungsakt in Form eines nationalen Gesetzes benötigen, gelten Verordnungen unmittelbar.

Das bedeutet: Von den Organen der EU beschlossene Verordnungen gelten automatisch in jedem Mitgliedstaat zu gleichem Inhalt. Deshalb gilt das Glitzerverbot ab Inkrafttreten auch ohne weiteres in Deutschland.

FĂŒr das Verkaufsverbot bedeutet dies, dass durch Inkrafttreten der Verordnung am 15.10.2023 in allen EU-Mitgliedsstaaten ein einheitliches Verkaufsverbot besteht.  Damit haben sich auch VerkĂ€ufer:innen in Deutschland an das Verbot halten. Offene Fragen zur Umsetzung der neuen Regeln will die EU noch vor Inkrafttreten der Verordnung beantworten.

Teil des Gesetzgebungsverfahrens bei der EU ist auch immer die Anhörung der von den Regelungen Betroffenen.  Im Rahmen des Verbots von Mikroplastik haben solche Anhörungen der EU zufolge zu 3 Phasen innerhalb des Gesetzgebungsprozesses stattgefunden.

Kritische Stimmen vor allem auf Social Media

Besonders viel Aufmerksamkeit erlangte das Thema durch die BeitrĂ€ge diverser Social Media-Nutzer:innen zu dem Thema. Auf TikTok ließen sich insbesondere sog. Nail Artists zur Thematik aus. Auch in Bezug auf die anstehende Karnevalssession wird das Glitzerverbot diskutiert. 

Die Sorge vieler Nutzer:innen ist aber wohl unbegrĂŒndet. Bereits jetzt nutzen einige Kosmetikmarken Produkte mit Alternativen zu Mikroplastik, ein Abbruch im Glitzereffekt lĂ€sst sich bei diesen nicht erkennen. Die medial zur Schau gestellten PanikkĂ€ufe mancher Influencer dĂŒrften also wohl eher dem Umsatz von Kosmetikunternehmen dienen. Wir bleiben fĂŒr euch dran.

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