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Gipfeltreffen des Europäischen Rates – worum geht’s da?

Nahost-Konflikt, Ukraine-Unterstützung und Viktor Orban. An streitbaren Themen mangelt es beim nächsten Gipfeltreffen des Europäischen Rates sicher nicht. Bereits im Vorfeld wird viel darüber spekuliert, wie sich der Rat zu den verschiedensten Themen positionieren wird. 

Aber was ist überhaupt ein Gipfeltreffen, wer ist anwesend und wen binden die Beschlüsse einer solchen Konferenz? Wir haben die wichtigsten Infos für euch zusammengestellt.

Das Wichtigste in Kürze

✅ Der Europäische Rat setzt sich aus den Staats- und Regierungschef:innen der Mitgliedsstaaten zusammen.
✅ Er beschließt Leitlinien und Positionen zu bestimmten Fragestellungen, an denen sich dann die Organe der EU orientieren.
✅ Grundsätzlich werden Beschlüsse nach dem Konsensprinzip getroffen.
✅ Die Verhandlungen sind nicht öffentlich, was oftmals kritisiert wird.
✅ Der aktuelle Gipfel wird sich mit dem Nahost-Konflikt beschäftigen, bei dem es noch keine einheitliche europäische Vorgehensweise gibt.

Europäischer Rat – was macht der nochmal?

Der Europäische Rat setzt sich aus den Staats- und Regierungschef:innen der 27 EU-Mitgliedsstaaten zusammen. Für Deutschland ist Bundeskanzler Olaf Scholz dabei. Die Mitglieder des Rates vereinbaren alle 5 Jahre die übergeordnete Strategie der Europäischen Union. 

Laut den EU-Verträgen ist der Rat die Leitinstanz für die politische Richtung der EU. Die aktuelle Strategie ist 2019 vereinbart worden und gilt bis 2024. In dieser Strategie geht es um Kernanliegen der EU. 

Beispiele: Ein aktuelles Thema ist der Schutz der Bürger:innen und ihrer Freiheiten. Darunter fällt z. B. der Schutz der europäischen Außengrenzen. Ein anderes Thema ist die Verwirklichung eines grünen, klimaneutralen, sozialen und fairen Europas. Darunter fällt z. B. die Umsetzung des Pariser Klimaabkommens. 

Europäischer Rat vs. Europarat

Nicht zu verwechseln ist der Europäische Rat übrigens mit dem Europarat. Der Europarat ist nicht an die EU gebunden. Er hat 46 Mitgliedsstaaten und setzt sich für die Förderung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte ein.

Die Mitgliedstaaten des Europarats sind nicht nur die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, sondern auch solche, die auf dem europäischen Kontinent liegen oder anderweitig mit diesem verbunden sind (z. B. Schweiz oder Türkei).

Was passiert bei einem Gipfeltreffen?

Formelle Treffen des Europäischen Rates finden mindestens 4 Mal im Jahr statt. Meistens im März, Juni, Oktober und Dezember. Bei diesen Treffen, die oft als Gipfeltreffen bezeichnet werden, beschließt der Rat sogenannte Schlussfolgerungen, die die Ergebnisse des Gipfeltreffens zusammenfassen. 

Schlussfolgerungen enthalten beispielsweise Beschlüsse zu einzelnen Fragen, Positionierungen zu weltpolitischen Geschehnissen oder auch Aufforderungen an die Organe der Europäischen Union, bestimmte Maßnahmen durchzuführen. Sie haben aber keinen Gesetzescharakter, sind also kein Rechtsakt der EU. Da der Europäische Rat aber die Leitlinien für die Politik der EU vorgibt, sind die Schlussfolgerungen für die Organe durchaus wichtig.

Konkret werden vor dem Treffen bereits Themen vereinbart und vorbereitet, zu denen sich der Europäische Rat dann konkrete Maßnahmen, Positionen oder Ziele überlegt. Auf dem Gipfeltreffen sollen diese Punkte dann beschlossen werden und als Schlussfolgerung für die weiteren Organe der EU bindend sein. In den Schlussfolgerungen der letzten Treffen ging es z. B. schwerpunktmäßig um die Unterstützung der Ukraine.

Beschlossen werden die Schlussfolgerungen grundsätzlich nach dem Konsensprinzip. Das bedeutet, dass alle Mitglieder den Beschlussgegenständen zustimmen müssen. In der Praxis heißt das: Es muss so lange über die Beschlussgegenstände verhandelt werden, bis ein Konsens zustande kommt. In Einzelfällen kann es aber auch zu Abstimmungen kommen. Diese Verhandlungen sind der Öffentlichkeit nicht zugänglich, was durchaus auf Kritik stößt.

Warum sieht man immer wieder die EU-Parlamentschefin Ursula von der Leyen auf dem EU-Gipfel?

Grundsätzlich sind nur die Staats- und Regierungschef:innen der EU-Mitgliedsstaaten Teil des Europäischen Rates. Ursula von der Leyen gehört grundsätzlich nicht dazu. Als Chefin des EU-Parlaments kann sie aber vom Rat eingeladen werden, um die Ansichten des EU-Parlaments zu den relevanten Themen darzustellen. 

Welche Themen werden aktuell im Europäischen Rat besprochen?

Derzeit gibt es diverse Themen, die eine Stellungnahme durch die EU benötigen. Angefangen vom Nahost-Konflikt über die weitere Unterstützung der Ukraine bis hin zum Umgang mit Viktor Orban, der sich Putin und China annähern soll.

 Bereits in der Einladung zum Gipfeltreffen hatte Charles Michel, der Präsident des Europäischen Rates, deutlich gemacht, dass die Unterstützung der Ukraine weiter andauern wird. In den letzten Schlussfolgerungen hatte der Rat unter anderem den Angriff Russlands auf die Ukraine verurteilt. Während solche Verurteilungen vielleicht eher als Detail wahrgenommen werden, ist deren Gewicht im weltpolitischen Kontext nicht zu unterschätzen. Ebenfalls findet sich in den Schlussfolgerungen aus Juli 2023 die Zusage zur weiteren Zusammenarbeit – auch im Hinblick auf Waffenlieferungen. 

Bezüglich des Nahost-Konflikts dürfte das Meinungsbild weniger einhellig sein. Während sich die EU-Staaten zwar einig sind, dass der Bevölkerung am Gaza-Streifen geholfen werden muss, ist die konkrete Ausgestaltung dieser Hilfe noch unklar. Insbesondere geht es dabei um die Frage nach einer möglichen Feuerpause. 

Während manche Mitgliedstaaten einen allgemeinen Waffenstillstand befürworten, möchte sich unter anderem Deutschland dem nicht anschließen. Ähnlich wie Italien befürchtet die Außenministerin, dass eine Aufforderung an Israel zum Waffenstillstand als ein Einschnitt in das Selbstverteidigungsrecht des Staates gewertet werden könnte. Gerade wegen der widerstreitenden Meinungen zu diesem Thema ist das mediale Interesse an dem bevorstehenden Gipfeltreffen groß.

Wir bleiben für euch dran und berichten über das weitere Geschehen!

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