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Ein Zukunftsfinanzierungsgesetz braucht das Land

So klingt es zumindest in einem neuen Gesetzesentwurf der Bundesregierung. Es soll Unternehmen den Zugang zum Kapitalmarkt erleichtern und so für neue Investitionen sorgen. Diese seien aufgrund der aktuellen Umstände dringend nötig, stellt der Regierungsentwurf klar.

Das Wichtigste in Kürze

✅ Ziel: Digitalisierung, Internationalisierung und Entbürokratisierung des Finanzmarktes
✅ Deutsches Finanzrecht soll an europäische Vorschriften angeglichen werden
✅ Börsengang wird mit einer Herabsetzung der Mindeskapitalisierung erleichtert
✅ E-Aktie wird am deutschen Aktienmarkt aufgenommen
✅ Steuerliche Erleichterungen auch bei Mitarbeiterkapitalbeteiligung

Warum braucht es ein Zukunftsfinanzierungsgesetz?

Der deutsche Finanzmarkt soll digitaler und unkomplizierter werden. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen Regelungen im Steuer-, Finanzmarkt und Gesellschaftsrecht weiterentwickelt werden. Es gibt aber auch einen weiteren Grund für die Änderungen: Das Vorhaben gleicht die nationalen Regelungen an das EU-Recht an. Dabei soll der Listing Act der EU durch die Nutzung nationaler Spielräume unterstützt werden.

Eigenkapitalgewinnung soll einfacher werden

Konkret soll unter anderem die Eigenkapitalgewinnung erleichtert werden. Dazu wird der Börsengang zugänglicher gemacht, die Kapitalerhöhung vereinfacht und die Möglichkeit zur Einführung der Mehrstimmrechtsaktie gegeben. Beispielhaft wird angeführt, dass die Mindestmarktkapitalisierung für Börsengänge bei nunmehr 1 Million Euro statt bei 1,25 Millionen Euro liegen wird.

Mindestmarktkapitalisierung: 1 Million Euro

Durch diese Maßnahme wird es für Unternehmen einfacher, an die Börse zu gehen und Eigenkapital zu beschaffen. Börsengänge erfordern in der Regel eine bestimmte Mindestkapitalisierung, um die Stabilität des Unternehmens auf dem Markt zu gewährleisten.

Die Herabsetzung dieser Schwelle auf 1 Million Euro senkt die Einstiegshürde für kleinere Unternehmen und Startups, die bisher oft Schwierigkeiten hatten, die höhere Kapitalanforderung zu erfüllen.

Die Einführung der Mehrstimmrechtsaktie ist insbesondere für Gründer:innen interessant. Sie soll dafür sorgen, dass sich diese auch bei einem Börsengang ein Mitspracherecht beibehalten können. Bei einer traditionellen Aktie hat jede Aktie in der Regel eine Stimme. Mit Mehrstimmrechtsaktien können bestimmte Aktienkategorien geschaffen werden, die den Inhaber:innen mehrere Stimmrechte zuweisen. 

Das bedeutet, dass Gründer:innen, die oft größere Anteile am Unternehmen halten, trotz des Börsengangs eine stärkere Einflussmöglichkeit behalten können. Dies trägt dazu bei, dass ihre unternehmerische Vision und Kontrolle über das Unternehmen erhalten bleiben.

Der Aktienmarkt wird digitalisiert

Die Digitalisierung wird auch am Aktienmarkt vorangetrieben. So findet künftig die E-Aktie ihren Platz im deutschen Recht. Dabei geht es zum einen um 

  • elektronische Namensaktien, die in ein zentrales Register oder in ein Kryptowertpapierregister eingetragen werden und 
  • elektronische Inhaberaktien, die in ein zentrales Register eingetragen werden.

Zusätzlich werden Schriftformerfordernisse im Aufsichtsrecht durch die Möglichkeit der elektronischen Kommunikation ersetzt. 

Auch werden antizipierte europäische Vorgaben zum Schutz von Kryptovermögen und der Umgang mit Kryptowerten in der Insolvenz umgesetzt. Die EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA) enthält Vorgaben zum Schutz des Kundenvermögens im Falle der Insolvenz von Kryptoverwahrern. 

Die Verordnung sieht vor, dass verwahrte Kryptowerte dem Zugriff der allgemeinen Gläubiger:innen des Kryptoverwahrers entzogen werden müssen. Dies schützt die Kunden:innen, indem sie ihre Kryptowerte in Insolvenzverfahren vor Verlusten bewahrt. Institute, die das Kryptoverwahrgeschäft betreiben, müssen Vorkehrungen treffen, um eigene Kryptowerte von verwahrten Kryptowerten zu trennen. Diese Regelungen werden in das Kreditwesengesetz aufgenommen.

Internationale Marktteilnehmer:innen werden auf dem deutschen Finanzmarkt unterstützt, indem ihnen die Möglichkeit geboten wird, auf Englisch zu kommunizieren. Dies betrifft die Kommunikation mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Antragstellungen und die Bereitstellung von relevanten Informationen auf Englisch. 

Diese Maßnahme erleichtert internationalen Marktteilnehmern den Zugang zum deutschen Finanzmarkt und fördert die Attraktivität des Standorts Deutschland für internationale Investor:innen und Unternehmen.

Internationalisierung deutscher Vorschriften

Zudem werden deutsche Vorschriften, die den Finanzsektor im europäischen und internationalen Vergleich stärker belasten, an die internationalen Regelungen angepasst. Ein Beispiel: Die Ausnahme von Verträgen zwischen Unternehmen im Finanzmarktbereich aus der AGB-Kontrolle.

Ausnahme für B2B-Verträge im Finanzmarktbereich

Verträge, die zwischen Banken und anderen Finanzdienstleister:innen geschlossen werden, können von bestimmten Vorschriften ausgenommen werden (z. B. AGB-Kontrolle). 

Dadurch können Verträge im B2B-Bereich rechtssicher und entsprechend internationaler Standards gestaltet werden, ohne eine aufwändige AGB-Kontrolle zu durchlaufen. Dies ermöglicht den Unternehmen, effizienter zu agieren und schneller unternehmerische Vereinbarungen zu treffen.

Steuerliche Erleichterungen bei Mitarbeiterkapitalbeteiligung

Die erschwerten Bedingungen in der Nachwuchssuche hat die Bundesregierung ebenfalls bedacht. Mit dem Gesetzentwurf will sie deutschen Unternehmen Vorteile im Kampf um die besten Talente sichern. 

Dabei sollen unter anderem die steuerlichen Rahmenbedingungen für die Mitarbeiter:innen Kapitalbeteiligung angepasst und auf ein europäisches Vergleichsniveau angehoben werden. Konkret: Der Freibetrag aus § 3 Nr. 39 Satz 1 EStG wird von 1.440 € auf 5.000 € angehoben.

Dies führt wiederum zu steuerlichen Vorteilen für Mitarbeiter:innen. Durch die Erhöhung des Steuerfreibetrags können Mitarbeiter:innen stärker am Erfolg des Unternehmens teilhaben, ohne dass die Vermögensbeteiligung vollständig besteuert werden muss. Die Folge: Mitarbeiterkapitalbeteiligungen werden attraktiver und tragen dazu bei, dass Unternehmen leichter Talente gewinnen und binden können.

Fazit

Mit dem Gesetzesentwurf werden einige Neuerungen auf den Finanzmarkt zukommen. Neben dem erleichterten Zugang zum Aktienmarkt kommt auch die E-Aktie auf den Markt. Um Unternehmen im Rahmen der Mitarbeitergewinnung entgegenzukommen, wird die Mitarbeiterkapitalbeteiligung steuerlich entlastet. Wir begleiten die Veränderungen und den weiteren Gesetzgebungsprozess für euch. 

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