Suche
Close this search box.

Böhmermann vs. Imker: Beewashing vor Gericht? 

Wer austeilen kann, muss auch einstecken können? So zumindest muss sich die Niederlage für Jan Böhmermann angefühlt haben: Der Satiriker und Host der Sendung “ZDF Magazin Royale” hat vor dem Landgericht Dresden verloren.

Verklagt hatte er einen Imker, der mit einem Bild von Böhmermann für seinen Honig geworben hatte. Die Kampagne sei aber trotz des kommerziellen Einschlags noch Satire, entschied das LG Dresden (Urteil vom 08.02.2024, Az. EV 3 O 2529/23t). Schauen wir uns das einmal genauer an.

Das Wichtigste in Kürze

✅ Jan Böhmermann kritisiert den Imker Rico Heinzig in seiner Fernsehshow. Der Imker reagiert darauf mit einer Kampagne, bei der Böhmermann vermeintlich für seinen Honig wirbt.
✅ Böhmermann fordert den Imker zur Unterlassung auf, doch dieser weigert sich. Nach der Verhandlung vor dem LG Dresden gibt die zuständige Richterin dem Imker Recht.
✅ Trotz der Kommerzialisierung der Kampagne handele es sich noch um Satire. Das Bild Böhmermanns sei außerdem ein Bildnis der Zeitgeschichte und dürfe daher auch ohne dessen Zustimmung genutzt werden.

Böhmermann wirft Imker “Beewashing” vor

Seinen Lauf nahm die Geschichte als der Satiriker den Imker Rico Heinzig im Rahmen seiner Sendung des “Beewashings” bezichtigte. Angelehnt an den Begriff des “Greenwashings” kritisierte der Satiriker, dass der Imker das Bienensterben für seinen wirtschaftlichen Erfolg instrumentalisere. 

Die MyHONEY BIO-Imkerei GmbH & Co. KG, also das Unternehmen, dessen Geschäftsführer Heinzig ist, verkauft nicht nur Honig, sie bietet auch sog. Bienenpatenschaften an. Dabei können vorrangig Unternehmen eine Partnerschaft für ein Bienenvolk übernehmen oder auch ein “Bienenhotel” am Unternehmensstandort installieren. So soll nach Angaben des Unternehmens dazu beigetragen werden, dass dem Bienensterben Einhalt geboten wird. 

Was genau bedeutet Bienensterben? 🐝

Wenn vom Bienensterben die Rede ist, dann geht es in erster Linie um das Sterben der Wildbiene. Diese wird im Gegensatz zur Honigbiene nicht von Menschen gehalten, sondern lebt – wie der Name schon verrät – wild. Sie sorgt dafür, dass Pflanzen bestäubt werden und somit der Nahrungskreislauf bestehen bleibt.

Das Problem: Durch das verstärkte Halten von Honigbienen fehle es der Wildbiene an Nahrung (Peta). Wenn Wildbienen aussterben, dann könnte das zu einer Bedrohung für die Welternährung werden. Nahrungsmittel wie Birnen, Äpfel oder Tomaten würden im Zweifel nicht mehr existieren (Greenpeace).

Böhmermann kritisierte in seiner Sendung das Konzept der Bienenpatenschaften. Es sei weniger eine Idee zum Schutz der Umwelt oder der Bienen, sondern vielmehr ein Marketing-Stunt für Unternehmen. Gefährdet sei nicht die Honig-, sondern die Wildbiene. Im Zuge seiner Argumentation zeigt er dann auch einen Clip des Imkers Rico Heinzig. Dieser stammt vom Unternehmen MyHoney selbst. Heinzig ist damit also eher unfreiwillig in der Sendung vorgekommen.

Imker nutzt die mediale Aufmerksamkeit

Heinzig entscheidet sich nicht für eine Klage gegen Böhmermann. Er nutzt die ihm zuteil gewordene Aufmerksamkeit in den Medien dafür, auf die Kritik zu reagieren. Dies tut er, indem er ein Bild von Böhmermann aus der Sendung nutzt und dieses auf ein Plakat drucken lässt. Das Plakat wird dann in einem Supermarkt, in welchem der Honig der Firma MyHoney vertrieben wird, aufgehängt. Einen seiner Honige nennt das Unternehmen den “Beewashing-Honig” und weist auf der Website des Unternehmens auf die Sendung Böhmermanns hin. 

Böhmermann klagt gegen MyHoney 

Böhmermann selbst findet die Aktion des Imkers allerdings nicht so lustig und verlangt, dass er die Nutzung seines Bildes unterlässt. Nachdem der Imker eine Unterlassungserklärung aber nicht unterschreibt und auch eine Güteverhandlung vor Gericht nicht zu einer Einigung führt, verklagt Böhmermann den Imker. 

Er wirft dem Imker vor, sein Bild, seinen Namen und seine Reputation für Profit auszunutzen. So sieht er sich in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt, darunter insbesondere seine Namens- und Bildrechte. So wird Anfang des Jahres 2024 vor dem Landgericht Dresden über die Klage Böhmermann gegen Heinzig verhandelt. 

Wann wird vor einem Landgericht verhandelt?

Vor einem Landgericht wird in der sog. ersten Instanz verhandelt, wenn der Streitwert einer zivilen Sache über 5.000 € liegt. Außerdem darf keine Zuständigkeit anderer Gerichte gegeben sein. Das wäre z.B. dann der Fall, wenn es sich um eine Familiensache oder auch eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit handelt.

Der Streitwert bemisst den Wert des Streitgegenstands. Im Zivilverfahren wird der Streitgegenstand (z. B. ein Haus) in der Klageschrift bezeichnet. Daraus abgeleitet, setzen die Richter:innen dann einen Streitwert fest. Nach diesem richten sich diverse andere Kosten wie z. B. die Rechtsanwaltsgebühren. Die Richter:innen haben bei der Festsetzung des Streitwerts ein sog. freies Ermessen. Das bedeutet, dass sie relativ frei über die Höhe des Streitwerts entscheiden können. 

Handelt es sich bei der Aktion um Satire oder Werbung?

Die besondere Situation bei Böhmermann vs. Heinzig ist, dass der Imker mit seiner “Beewashing-Honig”-Kampagne Geld verdient. Der Imker selbst ist zwar der Meinung, dass es sich bei der Kampagne um “Gegensatire” handelt. Er hätte nichts dagegen unternehmen können, dass Böhmermann ihn öffentlich vorführe. Die einzige wirkungsvolle Maßnahme sei der Rückgriff auf eine eigene Satire, so Heinzig.

Böhmermanns Anwält:innen sehen das etwas anders. Sie sind der Meinung, dass die Kampagne in erster Linie darauf angelegt gewesen sei, den Umsatz zu steigern und nicht darauf, den Satiriker mit seinen “eigenen Waffen” zu schlagen. 

Gericht gibt Imker Heinzig Recht

Im Prozess ging es um verschiedene Fragen: Zum einen stellte sich die Frage, ob der Imker das Bild von Böhmermann überhaupt hätte nutzen dürfen. Nach dem § 23 Kunsturhebergesetz (KUG) dürfen Bilder nur dann ohne Zustimmung der abgebildeten Person veröffentlicht werden, wenn es sich (u.a.) um Bildnisse der Zeitgeschichte handelt. Da Heinzig das Bild von Böhmermann aus dessen Sendung herausgeschnitten hatte, liege dies hier vor. Insbesondere werde Böhmermann während seiner beruflichen Tätigkeit und als Person des öffentlichen Lebens gezeigt, nicht als Privatperson.

Eine weitere Frage stellte sich dahingehend, ob es sich bei der Aktion des Imkers tatsächlich um Satire handelt. Das war aufgrund des kommerziellen Hintergrunds der Kampagne besonders fragwürdig. Die Richterin stellte klar, dass es sich bei der Kampagne um eine direkte Reaktion auf Böhmermanns Sendung handle, diese zudem auf 150 Gläser beschränkt sei und Böhmermann damit rechnen müsse, dass die von ihm vorgeführten Menschen auch auf seine Vorwürfe reagieren. 

Fazit

Wie weit geht Satire? Ist Satire auch dann noch gegeben, wenn sie kommerzielle Zwecke verfolgt? Das war in dem Fall die große Frage. Vorläufige Antwort: Ja, Satire kann auch gegeben sein, wenn dadurch der Umsatz eines Unternehmens gesteigert wird. 

Wer also vor einem Millionenpublikum vorgeführt wird, darf darauf auch durch eine von kommerziellen Motiven getragene Kampagne reagieren. Im konkreten Fall seien die satirischen Mittel eindeutig und erlaubt gewesen – so entschied die erste Instanz.

Das Urteil ist im Rahmen eines Eil-Verfahrens gefällt worden und noch nicht rechtskräftig. Böhmermanns Anwält:innen haben Medienberichten zufolge bereits angekündigt, in zweiter Instanz gegen das Urteil vorgehen zu wollen.

Bleibe auf dem Laufenden

Unser Podcast

legalnerd Podcast

Jetzt reinhören!

Deine Hosts Su und Ines sprechen regelmäßig über interessante Rechtsfragen.

Zum Podcast

Social Media

Newsletter

Abonnieren

Erhalte relevante News, spannende Jobs und mehr wöchentlich & kostenlos in dein Postfach.

Anmelden

Aktuelles

Suche
Close this search box.

Datenschutz-Einstellungen