Wir stellen regelmäßig Legal Influencer und Vorbilder auf dem Rechtsmarkt in einem Interview vor. Damit wollen wir spannende Persönlichkeiten aus der Rechtsbranche sichtbar machen und einen Mehrwert für alle schaffen.
Gewinne Einblicke in unser Projekt Legal Influencer Liste und erfahre mehr über juristische Vorbilder und ihren Werdegang in unseren Interviews!
Ich habe nach meinem Bachelorstudium im Firmenkundenkreditgeschäft einer Volksbank gearbeitet und steuerliche Überlegungen haben bei den Kundinnen und Kunden der Bank und ihren Steuerberaterinnen und Steuerberaterinnen immer auch eine Rolle gespielt.
Familiär vorbelastet, bin ich dann nach fünf Jahren in der Bank in die Steuerkanzlei meines Vaters gewechselt und habe nebenberuflich das Masterstudium der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg abgeschlossen.
Da mich vor allem die Bildung interessiert, bin ich danach zur Haufe Gruppe gewechselt und war dort für Bereiche der Fachdatenbank Haufe Steuer Office verantwortlich.
Mittlerweile bin ich selbständig im Bereich Social-Media. Das kam sehr zufällig, als ein Kumpel von mir (Philipp) während des ersten Corona-Lockdowns meinte, ich könne Steuern gut erklären und ich sollte mal ein Steuervideo auf der Social-Media-Plattform TikTok veröffentlichen.
Über Social-Media, plattformübergreifend folgen mir dort mittlerweile über eine Million Menschen.
Über meinen SPIEGEL-Bestseller “Sei doch nicht besteuert”, den gleichnamigen Podcast mit Steuerberater Christian Gebert, oder auch über Vorträge bei verschiedenen Veranstaltungen (Deutscher Steuerberatertag, Europäisches Parlament, Frankfurter Buchmesse, Handelsblatt etc.), über meine Kolumne bei der FUNKE Mediengruppe, TV Auftritte etc.
Der BFH hat ein wegweisendes Urteil gefällt, in dem es darum geht, dass die Wegzugsbesteuerung bei einem Wegzug in die Schweiz gestundet werden kann. Das war ja die Rechtslage für alle EU-Länder bis 2022, das hat sich mit der neuen Rechtslage grundlegend geändert. Was hältst du aus fachlicher Sicht davon?
Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, dass die Wegzugsbesteuerung bei einem Wegzug in die Schweiz dauerhaft und zinslos zu stunden ist und die Stundung allenfalls von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden kann. Die Entscheidung erging zwar zum früheren Recht, als man durch die zinslose und dauerhafte Stundung praktisch keine Steuern zahlen musste. Sie lässt sich aber auf die ab 1.1.2022 geltende Rechtslage übertragen und gilt erst recht für Wegzüge in einen EU- bzw. EWR-Staat.
Doch immer noch wird der ins EU-Ausland Wegziehende steuerrechtlich schlechter behandelt als derjenige, der dauerhaft z. B. von Berlin nach Freiburg umzieht!
Insoweit sollte der Gesetzgeber jetzt schnellstmöglich die alte Rechtslage wieder aus der Schublade holen, heißt die dauerhafte, zinslose Stundung für Wegzüge in EU- und EWR-Staaten wieder einführen.
Mit der neuen Rechtslage werden Personen, die innerhalb der EU auswandern, schlechter gestellt. Du hast dieses Problem sowohl im Europaparlament (Brüssel) als auch beim Bundesfinanzminister Christian Lindner angesprochen. Was war deine Motivation dabei und was konntest du damit erreichen?
Ob ich durch die Öffentlichkeit was erreichen konnte, weiß ich nicht. Aber mir war es wichtig, dass das Thema angesprochen wird. Die Freizügigkeit sollte ein Grundrecht der EU sein, es sollte keine Grenzen innerhalb der EU geben, auch keine steuerlichen. Auch Unternehmer und Unternehmerinnen sollten sich frei innerhalb der EU bewegen können, ohne große rechtliche Zwischenschritte (wie Stiftungen, zwischengeschaltete Personengesellschaften etc.).
Ich glaube, die Steuerbranche muss moderner und offener werden. Jungen Menschen muss gezeigt werden, dass Steuern interessant sind und dass es eine krisensichere Branche ist.
Ich freue mich allgemein auf die Zukunft, wir sollten in Deutschland den Optimismus wieder entdecken (und die Bürokratie abbauen!).
Vielen Dank, dass du dir die Zeit für das Interview genommen hast!
Wir lernen Vorbilder auf dem Rechtsmarkt in einem Interview besser kennen:
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