
Lästern bleibt nicht ohne Konsequenzen
In vermeintlichen Privatnachrichten oder Chatgruppen über die Kolleg:innen herziehen? Das kann rechtliche Konsequenzen haben. Beschimpfungen, die auf WhatsApp über die Vorgesetzten oder andere Arbeitskolleg:innen ausgetauscht werden, können zu arbeitsrechtlichen Maßnahmen führen, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) kürzlich in Erfurt. Wann eine WhatsApp-Gruppe als privat gilt und ab wann diese Privatsphäre “aufgehoben” werden muss, haben die Richter:innen des BAG in ihrer Entscheidung