Unfall mit Mietwagen: Wer zahlt den Schaden?

Ein Moment der Unachtsamkeit, ein rutschiger Straßenbelag oder ein anderer Fahrer, der plötzlich bremst – schon ist es passiert: ein Unfall mit Mietwagen. Gerade wenn du im Urlaub oder auf Geschäftsreise unterwegs bist, ist die Verunsicherung groß. Wer zahlt den Schaden? Was musst du sofort tun? Und wie gehst du mit der Mietwagenfirma um, ohne in teure Fallen zu tappen? Erfahre mehr in diesem Artikel.

Das Wichtigste in Kürze

✅ Nach einem Unfall mit Mietwagen musst du sofort die Unfallstelle sichern, die Polizei rufen und die Mietwagenfirma informieren, damit dein Versicherungsschutz nicht gefährdet ist.
✅ Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden an Dritten, während Vollkasko oder Teilkasko für den Mietwagen selbst zuständig sind. Die Höhe deiner Selbstbeteiligung entscheidet über deine Kosten.
✅ Wenn der / die Unfallgegner:in schuld ist, reguliert die Haftpflicht den Schaden. Dafür brauchst du ein Polizeiprotokoll, Fotos und Zeugenaussagen, um deine Ansprüche durchzusetzen.
✅ Bei Alkohol, grober Fahrlässigkeit oder Fahrerflucht entfällt in der Regel der Versicherungsschutz. In solchen Fällen musst du den gesamten Schaden selbst tragen.
✅ Kommt es zum Streit über Kosten oder Regulierung, hilft dir eine Anwältin oder ein Anwalt für Verkehrsrecht. Mit einer Verkehrsrechtsschutz bist du finanziell zusätzlich abgesichert.

Unfall mit Mietwagen: Das sind die empfohlenen Sofortmaßnahmen 

Ein Unfall mit Mietwagen sorgt oft für Stress und Unsicherheit. Trotzdem ist es wichtig, Ruhe zu bewahren und Schritt für Schritt vorzugehen.

Zuerst sicherst du die Unfallstelle. Schalte die Warnblinkanlage ein, ziehe die Warnweste über und stelle das Warndreieck in ausreichendem Abstand auf. So schützt du dich und andere Verkehrsteilnehmer.

Ruf danach sofort die Polizei unter 110. Auch wenn es nur ein kleiner Blechschaden ist, verlangen viele Mietwagenfirmen eine offizielle Unfallaufnahme. Verzichte niemals darauf, selbst wenn der Unfallgegner oder die Unfallgegnerin dich überreden will. Die Polizei erstellt ein Protokoll, das später wichtig für die Versicherung ist.

Als Nächstes informierst du die Mietwagenfirma. Die Kontaktdaten findest du in deinem Mietvertrag oder auf der Notfallkarte im Auto. Die Firma erklärt dir, wie du weiter vorgehst, ob das Fahrzeug abgeschleppt werden muss oder ob du ein Ersatzfahrzeug bekommst.

Fülle außerdem einen Unfallbericht aus. In vielen Mietwagen liegt ein Formular im Handschuhfach. Trage dort die wichtigsten Informationen ein: Unfallort, Uhrzeit, beteiligte Fahrzeuge, Zeugen und eine Skizze. Lass dir von der Polizei und allen Beteiligten die Angaben bestätigen.

Wenn jemand verletzt wurde, leiste Erste Hilfe und rufe den Rettungsdienst unter 112. In Deutschland bist du dazu verpflichtet (§ 323c StGB). Wer Hilfe verweigert, riskiert nicht nur Strafen, sondern auch Probleme mit der Versicherung.

Versicherung und Haftung beim Unfall mit Mietwagen

Nach einem Unfall mit Mietwagen stellt sich schnell die Frage: Wer zahlt den Schaden? Grundsätzlich ist jedes Mietauto durch eine Haftpflichtversicherung abgesichert. Diese deckt Schäden, die du anderen zufügst – etwa am gegnerischen Auto oder an fremdem Eigentum (§ 1 Pflichtversicherungsgesetz).

Schwieriger wird es bei den Schäden am Mietwagen selbst. Hier kommt es darauf an, welche Versicherung du beim Abschluss gewählt hast. Am sichersten bist du mit einer Vollkasko. Sie übernimmt in der Regel die Reparaturkosten am Mietwagen, allerdings oft nur bis zur Höhe einer Selbstbeteiligung. Manche Vermieter bieten eine zusätzliche Reduzierung der Selbstbeteiligung an.

Hast du nur eine Teilkasko, zahlt die Versicherung meist bei Diebstahl, Brand oder Glasbruch, nicht aber bei selbst verschuldeten Unfällen. Ohne entsprechende Deckung bleibst du im schlimmsten Fall auf allen Kosten sitzen.

Wichtig: Verstöße wie Alkohol am Steuer führen dazu, dass die Versicherung nicht zahlt. Dann haftest du selbst für den gesamten Schaden. Auch grob fahrlässiges Verhalten, zum Beispiel bei einem Rotlichtverstoß oder Handy am Steuer, kann den Versicherungsschutz ausschließen.

Kommt es nach dem Unfall zu Streit über die Kostenübernahme, ist es oft sinnvoll, frühzeitig eine Anwältin oder einen Anwalt einzuschalten. Gerade ein erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht kann prüfen, ob die Versicherung korrekt reguliert oder ob dir Ansprüche zustehen.

Unfall ohne eigenes Verschulden beim Mietwagen

Nicht immer bist du selbst schuld am Unfall mit Mietwagen. Wenn ein anderer Fahrer den Unfall verursacht, greift in der Regel seine Haftpflichtversicherung. Sie muss den Schaden am Mietwagen ersetzen und auch für mögliche Folgekosten aufkommen, etwa für ein Ersatzfahrzeug oder für Schmerzensgeld bei Verkehrsunfall.

Damit deine Ansprüche nicht ins Leere laufen, brauchst du Beweise. Wichtig sind Fotos vom Unfallort, die Personalien des Gegners bzw. der Gegnerin und Zeug:innen. Auch das Polizeiprotokoll ist unverzichtbar, weil es den Hergang dokumentiert. Ohne diese Unterlagen wird es später schwer, die gegnerische Versicherung in die Pflicht zu nehmen.

Die Mietwagenfirma verlangt in solchen Fällen oft, dass du den Schaden trotzdem meldest. Sie holt sich die Kosten im Anschluss von der gegnerischen Versicherung zurück. Je nach Vertrag kann es sein, dass du zunächst in Vorleistung gehst und das Geld später zurückerhältst.

Problematisch wird es, wenn die Schuldfrage unklar ist. Verweigert die gegnerische Versicherung die Zahlung, hilft manchmal nur eine Klage gegen die Versicherung nach einem Verkehrsunfall. Hierbei unterstützt dich am besten eine Anwältin oder ein Anwalt, die oder der deine Ansprüche konsequent durchsetzt.

Hast du selbst eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abgeschlossen, übernimmt sie in der Regel die Kosten für Anwälte und Gericht. Auch wenn du nicht schuld bist, ist das ein wichtiger Rückhalt, falls sich der Streit über Monate hinzieht.

Besondere Fälle beim Unfall mit Mietwagen

Ein Unfall mit Mietwagen wird besonders teuer, wenn Alkohol oder grobe Fahrlässigkeit im Spiel sind. Fährst du zum Beispiel betrunken, riskierst du nicht nur eine Strafe wegen Alkohol am Steuer, sondern auch den vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes. In diesem Fall musst du alle Schäden selbst tragen – sowohl am Mietwagen als auch bei Dritten.

Auch grob fahrlässiges Verhalten führt oft zum Ausschluss der Kostenübernahme. Dazu gehören riskante Überholmanöver, extreme Geschwindigkeitsüberschreitungen oder ein Rotlichtverstoß. Verstöße wie Handy am Steuer oder Missachtung der Anschnallpflicht können ebenfalls als grob fahrlässig eingestuft werden.

Besonders heikel ist eine Fahrerflucht. Wer nach einem Unfall weiterfährt, begeht eine Straftat (§ 142 StGB). Neben hohen Strafen droht auch hier der komplette Verlust des Versicherungsschutzes. Je nach Sichtweise gibt es verschiedene Folgen: Als Beschuldigte:r droht eine Strafe bei Fahrerflucht. Als Geschädigte:r kannst du eine Anwältin oder einen Anwalt einschalten.

Außerdem verlangen Mietwagenfirmen oft, dass du ihre Vertragsbedingungen genau einhältst. Dazu gehört zum Beispiel, dass nur die im Vertrag eingetragenen Personen fahren dürfen. Wenn du das Auto jemand anderem überlässt und es kommt zum Unfall, bleibst du im schlimmsten Fall allein auf den Kosten sitzen.

Ein weiterer Sonderfall: Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung entstehen – etwa Fahren ohne TÜV, mit abgefahrenen Reifen oder ohne Versicherungsschutz. Verstöße wie das Fahren ohne Kennzeichen oder ohne Versicherungsschutz sind nicht nur ordnungswidrig, sondern bringen dich auch in Haftungsprobleme.

Rechtliche Unterstützung beim Unfall mit Mietwagen

Nach einem Unfall mit Mietwagen kommt es häufig zu Ärger mit der Mietwagenfirma oder der Versicherung. Typisch sind Fälle, in denen die Firma Reparaturkosten abrechnet, die viel höher ausfallen, als sie tatsächlich sein dürften. Auch Zusatzgebühren für Ausfalltage oder Abschleppkosten sind oft umstritten.

Zögert die gegnerische Versicherung die Regulierung hinaus oder lehnt sie die Zahlung komplett ab, bleibt dir nur, deine Ansprüche konsequent durchzusetzen. Hierbei hilft dir eine erfahrene Anwältin oder ein Anwalt. Gerade bei einem komplexen Verkehrsunfall sorgt professionelle Unterstützung dafür, dass du nicht auf den Kosten sitzen bleibst. Besonders wichtig ist eine Verkehrsrechtsschutzversicherung. Sie übernimmt im Ernstfall die Kosten für Anwälte und Gerichtsverfahren. 

Falls es um hohe Schadenssummen geht oder die Schuldfrage umstritten bleibt, solltest du rechtliche Hilfe so früh wie möglich in Anspruch nehmen. Ein Profi prüft, ob die Forderungen der Mietwagenfirma berechtigt sind, ob die Versicherung richtig reguliert und ob sich eine Klage lohnt.

So stellst du sicher, dass du nicht doppelt belastet wirst: durch die Stresssituation nach dem Unfall und durch überhöhte oder unberechtigte Forderungen.

Fazit

Ein Unfall mit Mietwagen ist immer belastend, egal ob er selbst- oder fremdverschuldet ist. Wichtig ist, dass du Ruhe bewahrst, die Unfallstelle sicherst, Polizei und Mietwagenfirma informierst und Beweise sicherst. Bei der Kostenfrage hängt vieles vom gewählten Versicherungsschutz ab. Besonders bei Alkohol, grober Fahrlässigkeit oder Verstößen gegen Vertragsbedingungen droht der Verlust des Versicherungsschutzes. Kommt es zu Streit mit der Versicherung oder der Mietwagenfirma, solltest du nicht zögern, rechtliche Unterstützung einzuholen.

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