Fahren ohne Kennzeichen: Diese Strafe droht

Einmal schnell Brötchen holen oder das Auto nur kurz umparken – viele denken, dass es nicht so schlimm ist, ohne Kennzeichen zu fahren. Doch das kann schnell teuer werden oder sogar eine Straftat sein. Polizei und Ordnungsamt verstehen hier keinen Spaß, denn das Kennzeichen dient nicht nur zur Identifikation, sondern auch als Nachweis für die Zulassung und Versicherung des Fahrzeugs. Beim Fahren ohne Kennzeichen drohen hohe Bußgelder, Punkte in Flensburg oder sogar eine Strafanzeige. Hier erfährst du mehr.

Klingt spannend? Wir bei legalnerd erklären Jura einfach und verständlich. Du willst mehr? Abonniere unseren kostenlosen Newsletter, höre in unseren Podcast rein oder folge uns auf Instagram, um immer auf dem Laufenden zu bleiben!

Das Wichtigste in Kürze

Fahren ohne Kennzeichen ist verboten: Ein Fahrzeug ohne Nummernschild darf nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden.
Hohe Strafen drohen: Je nach Verstoß gibt es Bußgelder bis 70 Euro. Bei Kennzeichenmissbrauch droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe. 
Verlust oder Diebstahl des Kennzeichens: Dies musst du sofort bei der Polizei und der Zulassungsstelle melden. Ein Ersatzkennzeichen gibt’s nur mit neuer Zulassung.
Kein Versicherungsschutz ohne Kennzeichen: Ohne gültiges Kennzeichen kann auch der Versicherungsschutz erlöschen. Im Falle eines Unfalls musst du dann selbst für die Schäden aufkommen.

Was droht bei Fahren ohne Kennzeichen?

In Deutschland ist es nicht erlaubt, ein Fahrzeug ohne Kennzeichen auf öffentlichen Straßen zu bewegen. Das gilt sowohl für Autos als auch für Motorräder und andere zulassungspflichtige Fahrzeuge. Das Kennzeichen dient als Nachweis dafür, dass das Fahrzeug zugelassen und versichert ist. Ohne Nummernschild kann die Polizei weder Halter noch Versicherung ermitteln.

Laut § 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) darf ein Fahrzeug nur dann am Straßenverkehr teilnehmen, wenn es ein amtliches Kennzeichen hat. Fehlt das Kennzeichen, kann es sich um eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat handeln.

Kennzeichenmissbrauch

Besonders problematisch wird es, wenn jemand absichtlich ohne Kennzeichen fährt, um Blitzer zu umgehen oder sich der Polizei zu entziehen. Das kann als Kennzeichenmissbrauch (§ 22 StVG) gewertet werden, was eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe zur Folge haben kann. 

Strafbar macht sich nach dieser Vorschrift, wer wie folgt in rechtswidriger Absicht handelt:

  • Wer ein Fahrzeug oder einen Anhänger, für die ein amtliches Kennzeichen nicht ausgegeben oder zugelassen worden ist, mit einem Zeichen versieht, das geeignet ist, den Anschein amtlicher Kennzeichnung hervorzurufen,
  • Wer ein Fahrzeug oder einen Anhänger mit einer anderen als der amtlich für das Fahrzeug ausgegebenen oder zugelassenen Kennzeichnung versieht,
  • Wer das an einem Fahrzeug oder einem Anhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt,
  • Wer auf öffentlichen Wegen oder Plätzen von einem Fahrzeug oder einem Anhänger Gebrauch macht, von denen er weiß, dass die Kennzeichnung (…) gefälscht, verfälscht oder unterdrückt worden ist.

Selbst wenn du also “nur kurz” ohne Nummernschild fährst – zum Beispiel, weil es abgefallen ist oder du es vergessen hast – kann trotzdem eine Strafe drohen. Hier kommt es auf die Unterscheidung zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit an. Auch das bloße Abstellen eines Fahrzeugs ohne Kennzeichen auf einer öffentlichen Straße kann schon eine Ordnungswidrigkeit sein.

Fahren ohne Kennzeichen: Diese Strafe droht

Die Strafen für das Fahren ohne Kennzeichen hängen davon ab, ob es sich um eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat handelt. In den meisten Fällen liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einem Bußgeld geahndet wird. Doch in bestimmten Situationen kann es auch eine Straftat sein, so dass es zu einem Strafverfahren gegen dich kommt.

Die Sanktionen für das Fahren ohne Kennzeichen variieren je nach Art des Verstoßes, hier sind die wichtigsten Verstöße zusammengefasst:

  • Fehlendes Kennzeichen: Wenn du ohne Nummernschild fährst, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von 60 Euro geahndet wird.
  • Verdecktes oder unleserliches Kennzeichen: Ist dein Kennzeichen mit Glas, Folie oder ähnlichen Abdeckungen versehen, droht ein Bußgeld von 65 Euro. Ist es beispielsweise nur verschmutzt und deshalb nicht lesbar, beträgt das Bußgeld “nur” 5 Euro.
  • Kennzeichenmissbrauch: Das Anbringen eines falschen Kennzeichens oder die Manipulation des vorhandenen kann als Kennzeichenmissbrauch (§ 22 StVG) gewertet werden. Hierfür sieht das Gesetz eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr vor. 
  • Fahren ohne Zulassung: Bewegst du ein Fahrzeug ohne gültige Zulassung im Straßenverkehr, droht ein Bußgeld von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg.
  • Fahren ohne Versicherungsschutz: Fehlt der erforderliche Versicherungsschutz, stellt dies eine Straftat dar, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 6 Monaten oder einer Geldstrafe geahndet werden kann.

Zusätzlich können bei Straftaten wie Kennzeichenmissbrauch oder Fahren ohne Versicherungsschutz Punkte im Fahreignungsregister eingetragen werden. Eine umfassende Übersicht findest du im Bußgeldkatalog.

Fahren ohne Zulassung

Das Fahren ohne gültige Zulassung (z. B. mit einem nicht gestempelten oder entstempelten Kennzeichen) ist eine Straftat nach § 6 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG).

Das bedeutet nicht nur eine Geld- oder Freiheitsstrafe, sondern kann auch den Entzug der Fahrerlaubnis nach sich ziehen.

Gut zu wissen: Ohne gültiges Kennzeichen fehlt oft auch der Versicherungsschutz. Wer ohne Kennzeichen in einen Unfall verwickelt ist, haftet in der Regel selbst für den entstandenen Schaden – das kann schnell teuer werden.

Besondere Fälle: Verlorenes oder gestohlenes Kennzeichen

Manchmal fehlt das Kennzeichen nicht absichtlich, sondern weil es gestohlen wurde oder verloren gegangen ist. Doch auch in solchen Fällen darfst du nicht einfach ohne Nummernschild weiterfahren – du musst schnell handeln.

  • Gestohlenes Kennzeichen: Wurde dein Kennzeichen gestohlen, musst du den Diebstahl sofort bei der Polizei melden. Diese nimmt eine Anzeige auf und gibt dir eine Bescheinigung darüber. Mit dieser Anzeige gehst du zur Zulassungsstelle, wo dir ein neues Kennzeichen zugeteilt wird. Ein einfaches Nachmachen der alten Nummer ist nicht erlaubt, da das gestohlene Kennzeichen für Straftaten missbraucht werden könnte.
  • Verlorenes Kennzeichen: Hast du dein Kennzeichen verloren, solltest du es ebenfalls bei der Zulassungsstelle melden. In manchen Fällen (z. B. wenn es auf einer bekannten Strecke abgefallen ist) kann es helfen, die Polizei zu informieren. Falls das Kennzeichen nicht mehr auffindbar ist, bekommst du eine neue Nummer zugeteilt.
  • Vorübergehende Fahrt zur Zulassungsstelle: Darfst du mit einem gestohlenen oder verlorenen Kennzeichen zur Zulassungsstelle fahren? Nein – eine Fahrt ohne Kennzeichen bleibt grundsätzlich verboten. In Ausnahmefällen kannst du aber ein Kurzzeitkennzeichen beantragen. Damit darfst du nur die notwendige Strecke zur Zulassungsstelle oder Werkstatt zurücklegen.

Ein fehlendes Nummernschild ist kein Grund für Panik, aber du musst es schnell melden und ersetzen lassen. Andernfalls drohen Strafen und mögliche rechtliche Konsequenzen.

Strafe bei fehlender Meldung

Wer ein verlorenes oder gestohlenes Kennzeichen nicht meldet, riskiert Ärger. Die Polizei könnte dein Fahrzeug als verdächtig einstufen, und es kann zu Problemen mit der Versicherung kommen. Zudem droht ein Bußgeld wegen des Fahrens ohne Kennzeichen.

Fazit

Das Fahren ohne Kennzeichen ist in Deutschland streng verboten und kann je nach Fall als Ordnungswidrigkeit oder sogar als Straftat geahndet werden. Wer sein Fahrzeug ohne Nummernschild bewegt, riskiert mindestens ein Bußgeld, in schweren Fällen aber auch eine Freiheitsstrafe. Kurz gesagt: Ohne Kennzeichen zu fahren lohnt sich nie. Es drohen nicht nur hohe Strafen, sondern auch Probleme mit der Versicherung und den Behörden.

Unsere Plattform dient der rechtlichen Aufklärung. Dies ersetzt jedoch keine Rechtsberatung durch Expert:innen, die wir gerne vermitteln. Mit dem Ausfüllen des Formulars willigst du in diese Datenverarbeitung ein. Deine Daten werden rechtskonform verarbeitet und können jederzeit auf Anfrage gelöscht werden. Mehr Infos in dazu unserer Datenschutzerklärung.

Bleibe auf dem Laufenden

Unser Podcast

legalnerd Podcast

Jetzt reinhören!

Deine Hosts Su und Ines sprechen regelmäßig über interessante Rechtsfragen.

Zum Podcast

Social Media

Du brauchst Rechtsrat?

Juristische Unterstützung

Schildere jetzt dein Anliegen und wir vermitteln dich zu spezialisierten Expert:innen, die dir weiterhelfen können.

Jetzt ausfüllen

Newsletter

Abonnieren

Erhalte relevante News, spannende Jobs und mehr wöchentlich & kostenlos in dein Postfach.

Anmelden

Aktuelles