DDG ersetzt TMG: So passt du dein Impressum an

Das Telemediengesetz (TMG), das seit Jahren die rechtlichen Rahmenbedingungen für digitale Dienste in Deutschland geregelt hat, wurde durch das neue Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ersetzt. Als Betreiber:in einer Webseite musst du jetzt sicherstellen, dass alle rechtlichen Hinweise und Vorgaben auf deiner Seite den neuen Anforderungen entsprechen. Welche Änderungen genau auf dich zukommen und wie du deine Webseite rechtssicher gestalten kannst, erfährst du in diesem Artikel. 

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Das Wichtigste in Kürze

✅ Das Telemediengesetz (TMG) wurde am 14. Mai 2024 durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ersetzt. Webseitenbetreiber:innen und Influencer:innen müssen ihre rechtlichen Hinweise entsprechend anpassen.
✅ § 5 TMG regelte die Impressumspflicht, die weiterhin besteht, nun aber durch § 5 DDG abgedeckt wird. Ändere den Verweis also unbedingt im Impressum.
✅ Auch auf Social Media wie YouTube und Instagram gilt die Impressumspflicht, wenn du deine Accounts nutzt, um Geld zu verdienen oder für andere zu werben.

Was ist das Telemediengesetz?

Das Telemediengesetz (TMG) wurde 2007 eingeführt, um in Deutschland die rechtlichen Rahmenbedingungen für digitale Dienste zu schaffen. Es regelte unter anderem, welche Informationen auf Webseiten veröffentlicht werden müssen, wie der Datenschutz zu gewährleisten ist und welche Pflichten Betreiber:innen von Webseiten haben. 

Das TMG war für alle Anbieter:innen von Webdiensten relevant, von klassischen Webseiten über soziale Netzwerke bis hin zu Onlineshops. Es sorgte dafür, dass Nutzer:innen

im digitalen Raum geschützt wurden und klare Regeln für den Betrieb von Internetdiensten galten.

§ 5 TMG und das Impressum

§ 5 TMG war eine zentrale Vorschrift, die die Impressumspflicht für Webseitenbetreiber:innen regelte. Diese Bestimmung ist mittlerweile außer Kraft und durch das neue Digitale Dienste Gesetz ersetzt worden. 

In Deutschland müssen im Impressum wichtige Informationen wie der Name und die Anschrift der jeweiligen Person, die Kontaktdaten sowie gegebenenfalls die Aufsichtsbehörde angegeben werden. Verstöße gegen diese Pflicht können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, einschließlich Abmahnungen und Bußgelder.

Ist das Telemediengesetz noch gültig?

Seit dem 14. Mai 2024 ist das Telemediengesetz (TMG) nicht mehr gültig, da es durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) abgelöst wurde.

Obwohl das TMG über viele Jahre hinweg die rechtlichen Rahmenbedingungen für digitale Dienste in Deutschland festgelegt hat, wurde es durch das DDG ersetzt, um den Anforderungen der digitalen Welt besser gerecht zu werden. Alle Regelungen, die bisher im TMG enthalten waren, sind nun in das DDG integriert oder wurden entsprechend angepasst.

Wann ist das Digitale-Dienste-Gesetz in Kraft getreten?

Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ist am 14. Mai 2024 in Kraft getreten und ersetzt das bisherige Telemediengesetz (TMG). Mit dem DDG passt der Gesetzgeber die rechtlichen Rahmenbedingungen an die Anforderungen der modernen digitalen Welt an. 

Wichtige Neuerungen betreffen unter anderem die Anpassung der Begrifflichkeiten sowie die Integration von Regelungen, die zuvor im TMG zu finden waren. Das DDG dient der besseren Harmonisierung mit europäischen Richtlinien und soll einheitliche Standards für digitale Dienste in Deutschland schaffen.

Was regelt das Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG)?

Das Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) ist seit dem 1. Dezember 2021 in Kraft. Es vereint Regelungen zum Datenschutz in den Bereichen Telekommunikation und Telemedien. 

Es legt zum Beispiel fest, wie personenbezogene Daten in diesen Bereichen verarbeitet werden dürfen und ergänzt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). 

Gut zu wissen: Mit der Einführung des DDG wurde das TTDSG in „Telekommunikations-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz“ (TDDDG) umbenannt, wobei die inhaltlichen Regelungen weitgehend unverändert geblieben sind.

Was bedeutet das für Websitebetreiber?

Für Websitebetreiber:innen bedeutet die Umstellung vom Telemediengesetz (TMG) auf das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), dass sie ihre rechtlichen Texte, wie Impressum und Datenschutzerklärung, überprüfen und anpassen müssen. Insbesondere solltest du alle Verweise auf das TMG durch Verweise auf das DDG ersetzen. 

Konkret: Ändere die Überschrift “Angaben gemäß § 5 TMG” im Impressum ganz einfach in “Angaben gemäß § 5 DDG”.

Darüber hinaus sind Änderungen im Hinblick auf die Begriffe und die Anwendbarkeit der neuen Gesetze möglicherweise notwendig. Es ist ratsam, diese Anpassungen zeitnah vorzunehmen, um rechtliche Risiken wie Abmahnungen zu vermeiden.

Impressumspflicht in Deutschland: Das solltest du wissen

In Deutschland gilt die Impressumspflicht grundsätzlich für alle geschäftsmäßig betriebenen Webseiten, unabhängig davon, ob diese kommerzielle oder nicht-kommerzielle Inhalte bereitstellen. Dazu zählen unter anderem Onlineshops, Blogs und auch Social-Media-Profile (wie YouTube oder Instagram). 

Das Impressum muss leicht erkennbar und dauerhaft verfügbar sein. Es muss Informationen wie den Namen und die Anschrift sowie eine Kontaktmöglichkeit enthalten. Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum kann zu teuren Abmahnungen und hohen Bußgeldern führen, da die Impressumspflicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

Gibt es eine Impressumspflicht auf YouTube und Instagram?

Ja, auch auf Plattformen wie YouTube und Instagram gilt die Impressumspflicht, wenn der Account geschäftsmäßig genutzt wird. Dies betrifft zum Beispiel Influencer:innen, Unternehmen und Creator, die Einnahmen erzielen oder Werbung schalten. Das Impressum muss in solchen Fällen gut sichtbar und leicht zugänglich sein, oft über einen Link im Profil oder in der Kanalbeschreibung. Maximal zwei Klicks sollten ausreichen, um das Impressum zu sehen. 

Kann man die Impressumspflicht umgehen?

Die Impressumspflicht in Deutschland ist gesetzlich verankert und kann grundsätzlich nicht umgangen werden. Wer eine Webseite geschäftsmäßig betreibt, ist verpflichtet, ein vollständiges Impressum anzugeben. Es gibt nur wenige Ausnahmen, wie zum Beispiel rein private Webseiten ohne geschäftliche Absichten. 

Ein Versuch, die Impressumspflicht zu umgehen, kann rechtliche Folgen nach sich ziehen. Du kannst zum Beispiel abgemahnt oder zur Zahlung eines Bußgelds verpflichtet werden. Daher ist es wichtig, dass du die gesetzlichen Vorgaben kennst und ein korrektes Impressum führst.

Fazit

Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) hat das Telemediengesetz (TMG) abgelöst und bringt für Websitebetreiber:innen wichtige Änderungen mit sich. Besonders die Anpassung des Impressums ist wichtig, um rechtliche Risiken zu vermeiden. 

Die Impressumspflicht gilt auch für Social-Media-Plattformen wie YouTube und Instagram, wenn du diese geschäftsmäßig nutzt. Es bleibt daher wichtig, die gesetzlichen Anforderungen genau zu kennen und umzusetzen, um Abmahnungen und Bußgelder zu vermeiden.

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