Du interessierst dich für Alternativen zu den Berufen Rechtsanwält:in, Richter:in und Co.? Die Auswahl an Möglichkeiten, juristisch zu arbeiten, ist groß. Nachdem wir uns mit dem Beruf Steuerberater:in beschäftigt haben, folgt nun ein Einblick in die eher unbekannte Option, Justiziar:in zu werden. Dabei bietet das Berufsbild Justiziar:in attraktive Vergütungsmöglichkeiten und verschiedene Karrierechancen. Schauen wir uns den Beruf doch einmal genauer an!
Wir von legalnerd haben es uns zur Mission gemacht, dir eine Plattform zu bieten, auf der Jura Spaß macht. Gemeinsam schauen wir uns spannende rechtliche Themen an und arbeiten schwierige juristische Themen einfach und verständlich auf. Damit du deine Rechte kennst – und sie auch verstehst. Abonniere unseren Newsletter oder folge uns auf Instagram für mehr.
Das Wichtigste in Kürze
✅ Als Justiziar:in arbeitest du in der vorsorgenden Rechtspflege
✅ Du bist für die rechtliche Beratung und Vertretung von Organisationen zuständig
✅ Justiziar:innen arbeiten meist in Unternehmen, Behörden oder Verbänden
✅ Dein Einstiegsgehalt liegt zwischen 50.000 € und 70.000 €
Was ist ein Justiziar?
Justiziar:innen sind organisationsinterne Rechtsberater:innen, die verschiedene rechtliche Fragen und Angelegenheiten bearbeiten. Meist wirken sie in der Rechtsabteilung von Unternehmen, Verbänden, Behörden oder Banken. Ob angestellt oder verbeamtet, Justiziar:innen stehen oft beide Optionen offen.
Die Hauptaufgabe ist die Beratung von Unternehmen oder Organisationen in allen rechtlichen Fragen. Justiziar:innen erstellen Verträge, überprüfen rechtliche Dokumente und vertreten ihren Arbeitgeber oder ihre Arbeitgeberin gegenüber Dritten. Dazu gehört auch, Prozesse an verschiedenen Gerichten zu führen.
Ziel der Arbeit als Justiziar oder Justiziarin ist es, juristische Streitigkeiten im Vorfeld zu erkennen und zu vermeiden. Sie arbeiten dabei am Puls der Zeit und kennen die internen Abläufe und spezifischen rechtlichen Herausforderungen der Organisation besonders gut.
Justiziar werden: Das sind die Voraussetzungen
Eine vorgeschriebene Ausbildung, um Justiziar:in zu werden, gibt es nicht. Klassischerweise folgt der Weg über ein Jurastudium. Vorausgesetzt wird meist das 1. Staatsexamen. Volljurist:innen mit bestandenem 2. Staatsexamen werden auch als Syndikusanwält:in bezeichnet.
Wissenswertes zur Justiziar-Ausbildung
Der Beruf Justiziar:in ist oft interdisziplinär. Zu einer guten Ausbildung gehören neben juristischem Verständnis auch betriebswirtschaftliche und IT-Kenntnisse. Bei Arbeitgeber:innen gern gesehen ist zusätzlich eine Spezialisierung, wie z.B. im Wirtschaftsrecht oder Arbeitsrecht. Justiziar:innen sind oft Profis in ihrem Gebiet oder echte Allrounder. Meist arbeiten sie mit verschiedenen Abteilungen zusammen und betreuen vielfältige Aufgaben.
Welches Studium: Jurastudium oder duales Studium?
Du fragst dich, welches Studium das richtige ist, um Justiziar:in zu werden? Eine einheitliche Antwort gibt es leider nicht. Verschiedene Arbeitgeber:innen stellen oft unterschiedliche Anforderungen an ihre Bewerber:innen.
Ein klassisches Jurastudium bietet eine breite und tiefgehende Ausbildung in allen Bereichen des Rechts. Ein duales Studium dagegen ist praxisorientierter und ermöglicht dir bereits während des Studiums praktische Erfahrungen zu sammeln. Ein Master of Laws, die Abschlüsse Diplom-Rechtspfleger:in oder Wirtschaftsjurist:in können dich ebenfalls zu einer Karriere als Justiziar:in führen.
Was ist der Unterschied zwischen Justiziar und Anwalt?
Der wesentliche Unterschied zwischen Justiziar:innen und Anwält:innen liegt in der Tätigkeit und dem Anstellungsverhältnis. Justiziar:innen sind meist fest bei einem Unternehmen oder einer Organisation angestellt und bearbeiten ausschließlich deren rechtliche Angelegenheiten.
Anwält:innen hingegen arbeiten meist in einer Kanzlei und vertreten verschiedene Mandant:innen in unterschiedlichen rechtlichen Belangen. Während Anwält:innen oft auch die Akquise von Mandant:innen übernehmen, liegt der Fokus von Justiziar:innen auf der internen Rechtsberatung und der präventiven rechtlichen Absicherung des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin.
Du interessierst dich für einen Job als Anwält:in oder Justiziar:in? In unserem Karriereportal findest du viele Stellenanzeigen auf dem Rechtsmarkt.
Jura studieren, um Justiziar zu werden – so geht’s!
Dich spricht das Berufsbild Justiziar:in an und du möchtest gerne Jura dafür studieren? Das Jurastudium ist spannend und gleichzeitig herausfordernd.
Das Studium dauert in der Regel 4-5 Jahre und schließt mit der Ersten Juristischen Prüfung, dem 1. Staatsexamen, ab. Neben den drei großen Rechtsgebieten Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht lernst du zudem mehr über Rechtsgeschichte, Methodik und Rechtsphilosophie. Was dich genau erwartet, wenn du Jura studieren willst, haben wir in einem eigenen Artikel für dich zusammengefasst.
Unser Tipp: Tausche dich am besten mit Bekannten, Freund:innen und anderen Menschen aus, die schon Erfahrungen im Jurastudium gesammelt haben und dir Tipps geben können. In unserem Karriereportal findest du viele Beiträge zum Jurastudium
Justiziar werden: Mit diesem Gehalt kannst du rechnen
Das Gehalt von Justiziar:innen variiert je nach Branche, Unternehmensgröße und Berufserfahrung. In Deutschland liegt das Einstiegsgehalt als Justiziar:in meist zwischen 50.000 und 70.000 Euro brutto jährlich.
Mit zunehmender Berufserfahrung und Spezialisierung kann das Gehalt auf 80.000 bis 140.000 Euro brutto jährlich ansteigen. In großen internationalen Unternehmen oder bestimmten spezialisierten Branchen, wie der Pharma- oder IT-Branche, sind auch höhere Gehälter möglich und dir keine Grenzen gesetzt.
Fazit
Der Beruf Justiziar:in ist eine attraktive Karriereoption für Jurist:innen, die eine feste Anstellung in einem Unternehmen bevorzugen. Fast immer ist die Voraussetzung ein abgeschlossenes Studium. Das Gehalt ist konkurrenzfähig und bietet gute Entwicklungsmöglichkeiten. Wer sich für diesen Beruf interessiert, sollte sich frühzeitig spezialisieren und praktische Erfahrungen sammeln, um den Einstieg zu erleichtern.