Was tun bei Insolvenz des Arbeitgebers?

Wenn dein Unternehmen Insolvenz anmeldet, kann das für dich als Arbeitnehmer:in beunruhigend sein. Droht dir der Verlust deines Jobs? Bekommst du noch dein Gehalt? In dieser schwierigen Situation ist es wichtig, deine Rechte zu kennen und schnell zu handeln. Hier erfährst du kurz und knapp, wie du finanziell abgesichert bleibst und welche Ansprüche dir zustehen.

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Das Wichtigste in Kürze

Kündigungsschutz: Eine Kündigung wegen der Insolvenz ist unzulässig, sie muss auf betriebsbedingten Gründen beruhen.
Insolvenzgeld: Die Agentur für Arbeit zahlt bis zu 3 Monate rückwirkend dein Nettogehalt. Stelle den Antrag innerhalb der Frist.
Arbeitslosengeld: Nach einer Kündigung kannst du Arbeitslosengeld I (ALG I) beantragen, wenn du die Voraussetzungen erfüllst.
Betriebsübergang: Deine Arbeitsbedingungen bleiben bei einer Unternehmensübernahme erhalten, es sei denn, du widersprichst rechtzeitig.

Kündigung wegen Insolvenz

Die Insolvenz deines Arbeitgebers oder deiner Arbeitgeberin bedeutet nicht automatisch, dass du gekündigt wirst. Die Insolvenzverwaltung prüft, ob das Unternehmen weitergeführt, saniert oder geschlossen wird.

  • Fortführung des Unternehmens: Wenn der Betrieb weiterläuft, bleibt dein Arbeitsvertrag bestehen.
  • Betriebsstilllegung: Soll das Unternehmen geschlossen werden, kann es zu Kündigungen kommen. Dabei gelten die üblichen Kündigungsfristen (§ 113 InsO).

Wichtig

Der Insolvenzverwalter oder die Insolvenzverwalterin darf nur dann kündigen, wenn betriebliche Gründe vorliegen. Eine Kündigung allein wegen der Insolvenz ist nicht erlaubt.

Du möchtest tiefer in das Thema Insolvenz und den Ablauf einsteigen? Erfahre mehr zum Thema in unserem eigenen Beitrag: Was passiert bei einer Insolvenz?

Deine Rechte bei einer Kündigung

Falls dir im Rahmen der Insolvenz deines Arbeitgebers oder deiner Arbeitgeberin gekündigt wird, genießt du weiterhin den arbeitsrechtlichen Kündigungsschutz. Das bedeutet:

  • Arbeitgeber:innen oder die Insolvenzverwaltung müssen die gesetzlichen Kündigungsfristen einhalten.
  • Eine Kündigung ist nur zulässig, wenn betriebsbedingte Gründe vorliegen, wie z. B. die vollständige Stilllegung des Betriebs.

Wenn du der Meinung bist, dass die Kündigung unrechtmäßig ist, hast du die Möglichkeit, eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Dafür gilt eine Frist von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung. Wende dich hierfür an eine spezialisierte Rechtsanwält:innen oder an deine Gewerkschaft, falls du Mitglied bist.

Was passiert mit ausstehendem Gehalt?

Falls dein Gehalt aus den letzten Monaten vor der Insolvenzanmeldung nicht gezahlt wurde, hast du Anspruch auf Insolvenzgeld. Dieses wird von der Agentur für Arbeit übernommen und deckt bis zu 3 Monate rückwirkend dein Nettogehalt ab (§ 165 SGB III). 

Folgende Voraussetzungen müssen dafür vorliegen:

  • Dein Arbeitgeber oder deine Arbeitgeberin hat einen Insolvenzantrag gestellt.
  • Du beantragst das Insolvenzgeld innerhalb von 2 Monaten nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Ansprüche bei Betriebsübergang

Wenn dein Betrieb von einer anderen Firma übernommen wird, bleiben deine Arbeitsbedingungen und Rechte grundsätzlich bestehen. Das regelt § 613a BGB. Wichtige Punkte:

  • Dein Arbeitsvertrag wird automatisch auf den neuen Arbeitgeber bzw. deiner neuen Arbeitgeberin übertragen.
  • Deine bisherigen Arbeitszeiten, das Gehalt und andere Regelungen bleiben bestehen.

Du kannst dem Betriebsübergang allerdings widersprechen. Dieser Widerspruch muss innerhalb eines Monats erfolgen, nachdem du schriftlich über die Übernahme informiert wurdest. Aber Achtung: Ein Widerspruch kann dazu führen, dass dein Arbeitsverhältnis endet, da dein ursprünglicher Arbeitgeber bzw. deine ursprüngliche Arbeitgeberin möglicherweise nicht mehr existiert.

Anspruch auf Abfindung

Wenn dein Arbeitsverhältnis wegen der Insolvenz gekündigt wird, kannst du unter bestimmten Umständen Anspruch auf eine Abfindung haben. Diese kann im Rahmen eines Sozialplans oder durch Verhandlungen mit dem Insolvenzverwalter bzw. der Insolvenzverwalterin vereinbart werden.

Unterstützung durch den Betriebsrat

Falls es einen Betriebsrat gibt, solltest du dich an ihn wenden. Der Betriebsrat hat eine wichtige Rolle, wenn es um Verhandlungen über Sozialpläne und Kündigungen geht. Er kann dir helfen, deine Rechte durchzusetzen.

Insolvenzgeld beantragen – so geht’s!

Das Insolvenzgeld wird von der Agentur für Arbeit gezahlt und soll sicherstellen, dass du in den letzten 3 Monaten vor der Insolvenzeröffnung dein Nettogehalt erhältst. Damit der Antrag reibungslos verläuft, brauchst du folgende Unterlagen:

  1. Deinen Arbeitsvertrag oder eine Kopie davon
  2. Die letzten Gehaltsabrechnungen
  3. Eine Bescheinigung über die Insolvenzeröffnung (z. B. Schreiben des Insolvenzverwalters oder der Insolvenzverwalterin)

Der Antrag auf Insolvenzgeld muss innerhalb von 3 Monaten nach Insolvenzeröffnung bei der Agentur für Arbeit gestellt werden. Viele Agenturen bieten dafür Online-Anträge und persönliche Beratung an. Informiere dich frühzeitig, um keine Fristen zu verpassen.

Arbeitslosengeld nach Kündigung

Solltest du nach der Insolvenz deines Arbeitgebers arbeitslos werden, hast du möglicherweise Anspruch auf Arbeitslosengeld I (§§ 137 ff. SGB III). Die Voraussetzungen dafür sind:

  1. Du hast in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt.
  2. Du meldest dich rechtzeitig arbeitsuchend – spätestens 3 Tage nach der Kündigung.

Die Höhe des Arbeitslosengelds beträgt 60 % deines letzten Nettogehalts (67 % mit Kind). Die Dauer der Zahlung hängt von deinem Alter und der Dauer deiner Versicherungszeit ab. Melde dich frühzeitig bei der Agentur für Arbeit, um finanzielle Lücken zu vermeiden.

Klartext: Was kannst du selbst tun?

Wenn es zu einer Insolvenz deines Arbeitgebers oder deiner Arbeitgeberin kommt, ist das eine schwierige Situation. Aber als Arbeitnehmer:in hast du rechtliche Ansprüche. Besonders das Insolvenzgeld sorgt dafür, dass du nicht ohne Einkommen dastehst. Wichtig ist, dass du aktiv bleibst und dich frühzeitig informierst.

  1. Situation prüfen: Informiere dich bei der Insolvenzverwaltung oder über interne Kommunikation, wie es mit deinem Arbeitsplatz weitergeht.
  2. Insolvenzgeld beantragen: Reiche den Antrag bei der Agentur für Arbeit ein, um finanzielle Lücken zu vermeiden.
  3. Alternativen suchen: Falls eine Schließung des Betriebs droht, solltest du frühzeitig mit der Jobsuche beginnen.

Wende dich für eine verbindliche Auskunft über deine Rechte und Möglichkeiten an spezialisierte Anwält:innen.

Fazit

Bei Insolvenz deines Arbeitgebers oder deiner Arbeitgeberin bist du als Arbeitnehmer:in durch klare gesetzliche Regelungen geschützt. Vom Insolvenzgeld über Sozialpläne bis hin zum Kündigungsschutz: Es gibt viele Mechanismen, die dich finanziell und rechtlich absichern. Wichtig ist, dass du dich rechtzeitig informierst, aktiv bleibst und deine Ansprüche geltend machst.

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