Was ist ein Realakt? Definition, Beispiele und deine Rechte

Du wirst im Winter früh von der Arbeit abgeholt, weil die Straße zu glatt ist – kurz danach siehst du, wie der Winterdienst Streusalz streut. Oder du bekommst beim Gesundheitsamt eine Impfung. Das sind keine Entscheidungen mit Bescheid oder Formular, sondern einfaches Handeln der Behörde – und trotzdem betrifft es dich ganz direkt. In solchen Momenten begegnet dir ein sogenannter Realakt. Aber was ist ein Realakt eigentlich?

Realakte sind ein fester Bestandteil des Verwaltungshandelns, den viele gar nicht kennen. Erfahre mehr darüber, wie sich ein Realakt von einem Verwaltungsakt unterscheidet und welche Rechte du hast, wenn dich ein solcher Realakt betrifft.

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Das Wichtigste in Kürze

Ein Realakt ist tatsächliches Handeln der Verwaltung – keine rechtliche Entscheidung. Anders als beim Verwaltungsakt bekommst du beim Realakt keinen Bescheid. 
Die Abgrenzung zum Verwaltungsakt ist wichtig. Nur wenn du erkennst, ob es sich um einen Verwaltungsakt oder einen Realakt handelt, kannst du deine Rechte durchsetzen.
Realakte haben keine Regelungswirkung, können aber Grundrechte berühren. Auch wenn sie keine formelle Entscheidung darstellen, müssen Realakte rechtmäßig sein. Die Verwaltung darf nicht willkürlich handeln. Sie muss sich an Recht und Gesetz halten.
Du hast Anspruch auf Rechtsschutz – aber mit anderen Mitteln. Gegen Realakte gibt es keinen Widerspruch. Du kannst aber mit einer Feststellungsklage, Unterlassungsklage oder einstweiligem Rechtsschutz vorgehen, wenn du betroffen bist.
Typische Beispiele für Realakte findest du überall im Alltag. Ob Polizei, Schule, Gesundheitsamt oder Winterdienst – überall dort, wo die Verwaltung direkt eingreift, begegnen dir Realakte. 

Was ist ein Realakt? Einfache Definition

Ein Realakt ist eine tatsächliche Handlung einer Behörde, die eine unmittelbare Wirkung in der realen Welt entfaltet – ohne dass damit eine rechtliche Regelung verbunden ist. Es geht also nicht um eine Entscheidung oder einen Bescheid, sondern um das schlichte, faktische Handeln. 

Diese Definition ist nicht direkt im Gesetz verankert, aber allgemein anerkannt im Verwaltungsrecht. In Lehrbüchern und Kommentaren wird der Realakt oft als „tatsächliches Verwaltungshandeln“ bezeichnet – im Gegensatz zu hochoffiziellen Regelungen wie dem Verwaltungsakt.

Welche Rolle spielen Realakte im Verwaltungsrecht?

Realakte sind im Verwaltungsrecht ein wichtiges Mittel, mit dem Behörden im Alltag handeln. Dabei geht es nicht um lange Verfahren oder schriftliche Bescheide, sondern um direktes, praktisches Eingreifen. Gerade in Bereichen wie Polizei, Gesundheitswesen oder Schulverwaltung kommen Realakte ständig vor.

Typisches Beispiel für einen Realakt

Die Polizei sperrt bei einem Unfall die Straße. Niemand bekommt dazu einen schriftlichen Bescheid – die Maßnahme passiert einfach. Oder das Gesundheitsamt veröffentlicht eine Warnung vor einem gefährlichen Produkt. Auch das ist ein Realakt: Die Behörde informiert, warnt oder handelt – ohne formelle Entscheidung.

Realakte sind besonders wichtig, wenn schnelles Handeln nötig ist. Behörden müssen oft kurzfristig auf konkrete Situationen reagieren. Die rechtlichen Voraussetzungen dafür sind meist in Spezialgesetzen geregelt – etwa im Polizeigesetz der Länder oder im Infektionsschutzgesetz.

Auch im Schulbereich sind Realakte üblich: Wenn eine Lehrkraft Schüler:innen vor die Tür schickt oder die Schulleitung eine Schulveranstaltung spontan absagt, handelt es sich um Realakte. Die Schule entscheidet hier nicht im rechtlichen Sinn, sondern greift tatsächlich in den Alltag ein – und das kann für Betroffene sehr spürbar sein.

Wichtig

Auch wenn Realakte keine rechtliche Regelung darstellen, unterliegen sie trotzdem dem Rechtsstaat. Sie müssen auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen und dürfen nicht willkürlich sein.

Das ergibt sich aus dem Grundsatz des Vorbehalts des Gesetzes und aus Art. 20 Abs. 3 GG: Die Verwaltung ist “an Gesetz und Recht gebunden” – auch beim schlichten Handeln.

Realakt vs. Verwaltungsakt: Was ist der Unterschied?

Viele verwechseln Realakte mit Verwaltungsakten – verständlich, denn beides stammt aus dem Handeln von Behörden. Der entscheidende Unterschied liegt darin, was genau die Behörde macht und welche rechtliche Wirkung das hat.

Ein Verwaltungsakt ist eine hochoffizielle Entscheidung. Er regelt einen konkreten Einzelfall auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts und richtet sich an eine bestimmte Person. Das steht in § 35 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG):

“Ein Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist.”

Verwaltungsakt oder Realakt? Ein Beispiel zum Verständnis

Ein Beispiel für einen Verwaltungsakt ist eine Baugenehmigung oder ein Steuerbescheid – du bekommst eine Regelung mit rechtlicher Außenwirkung. Dagegen ist ein Realakt keine Regelung, sondern schlichtes tatsächliches Handeln einer Behörde. Es geht also nicht um Rechte oder Pflichten auf dem Papier, sondern um echte Handlungen in der realen Welt.

Beispiel: Realakt vs. Verwaltungsakt

Wenn das Ordnungsamt dir einen Platzverweis ausspricht und das schriftlich festhält, ist das ein Verwaltungsakt. Wenn die Polizei dich dagegen tatsächlich vom Platz wegführt, ist das der Realakt. Hier wird nicht mehr entschieden – hier wird gehandelt.

Realakte haben keine direkte Regelungswirkung, sie haben aber trotzdem oft ähnliche Auswirkungen. Auch Gerichte betonen immer wieder, dass ein Realakt nur tatsächliche Wirkungen hat und keine rechtliche Bindung entfaltet wie ein Verwaltungsakt.

Kurz gesagt: Der Verwaltungsakt sagt dir, was du tun darfst oder musst – der Realakt macht einfach.

Typische Beispiele für Realakte

Realakte begegnen dir viel öfter, als du denkst – vor allem, wenn du mit Behörden im Alltag zu tun hast. Denn jedes Mal, wenn eine Behörde nicht schriftlich entscheidet, sondern einfach handelt, kann das ein Realakt sein. Hier sind typische Beispiele aus dem Alltag.

Polizeiliches Eingreifen

Wenn die Polizei eine Straße sperrt, eine Menschenmenge zerstreut oder jemanden festhält, handelt sie faktisch – das sind alles Realakte. Es geht dabei nicht um Bescheide, sondern um unmittelbares Eingreifen. Beispiel: Das Anlegen von Handschellen bei einer Personenkontrolle ist ein Realakt, der aber trotzdem auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen muss, etwa § 163b StPO.

Abschiebung durch die Ausländerbehörde

Die Entscheidung über eine Abschiebung ist ein Verwaltungsakt. Die tatsächliche Durchführung – also das Abholen und Verbringen an den Flughafen – ist dagegen ein Realakt. Das Bundesverfassungsgericht betont immer wieder, dass auch bei Realakten Grundrechte gewahrt bleiben müssen.

Maßnahmen des Gesundheitsamts

Wenn das Gesundheitsamt eine Wohnung desinfiziert oder jemanden gegen seinen Willen in Quarantäne bringt, ist das ein Realakt. Auch Impfaktionen in Schulen oder Massentestungen zählen dazu. Die Handlung selbst ist nicht der Verwaltungsakt – sie ist die Durchführung.

Öffentliche Warnungen

Wenn eine Behörde öffentlich warnt – zum Beispiel vor giftigen Lebensmitteln, Hochwasser oder gefährlichen Produkten – handelt es sich um einen Realakt. Die Warnung ist keine Anordnung, sondern ein informatives Handeln mit oft großer Wirkung auf das Verhalten der Menschen.

Schulischer Alltag und interne Maßnahmen

Auch im Schulbetrieb kommen Realakte ständig vor: Die Beaufsichtigung während Prüfungen, das Abbrechen einer Klassenfahrt oder das Verteilen von Aufgaben – all das sind faktische Handlungen, die keine rechtliche Regelung darstellen, aber trotzdem in deinen Alltag eingreifen.

Digitale Realakte

Wenn Behörden Inhalte auf ihrer Website veröffentlichen, Push-Nachrichten in Warn-Apps senden oder über soziale Medien informieren, handelt es sich ebenfalls um Realakte. Auch hier wird faktisch gehandelt, ohne dass eine rechtliche Verpflichtung für dich entsteht – die Wirkung ist aber oft stark.

Streuen im Winterdienst

Ein besonders anschauliches Beispiel: Wenn der Winterdienst einer Stadt oder Gemeinde Streusalz auf Straßen ausbringt, erfüllt sie damit ihre Verkehrssicherungspflicht. Auch das ist ein Realakt – die Maßnahme wird direkt ausgeführt, ohne dass du vorher informiert wirst.

Rechte von betroffenen Bürgern bei einem Realakt

Auch wenn ein Realakt keine rechtliche Regelung ist, heißt das nicht, dass du schutzlos bist. Denn auch schlichtes Verwaltungshandeln muss sich an Recht und Gesetz halten. Das ergibt sich aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG): Die Verwaltung ist immer an Recht und Gesetz gebunden – auch dann, wenn sie „nur“ handelt.

Du kannst dich gegen Realakte zur Wehr setzen – allerdings ist der Weg anders als bei einem Verwaltungsakt. Gegen einen Verwaltungsakt kannst du in der Regel Widerspruch einlegen und anschließend Klage erheben (§§ 68 ff. VwGO).

Beim Realakt hast du andere Möglichkeiten – je nach Fall:

  • Feststellungsklage (§ 43 VwGO), wenn du klären lassen willst, ob ein Realakt rechtswidrig war
  • Unterlassungsklage (analog zu § 1004 BGB), wenn du eine Wiederholung verhindern willst
  • Leistungsklage, wenn du ein konkretes Handeln der Behörde verlangst

Wenn dich die Polizei also beispielsweise unrechtmäßig durchsucht hat, handelt es sich um einen Realakt. Du kannst dann – auch nachträglich – feststellen lassen, dass die Maßnahme rechtswidrig war. 

Kein Widerspruch bei Realakten möglich

Gegen Realakte gibt es keinen Widerspruch, weil sie eben keine Verwaltungsakte sind. Trotzdem schützt dich das Grundgesetz. Art. 19 Abs. 4 GG garantiert dir Rechtsschutz gegen alle Akte der öffentlichen Gewalt – auch gegen tatsächliches Handeln.

Nicht gegen jeden Realakt kannst du erfolgreich vorgehen. Manche Maßnahmen sind so geringfügig oder kurzfristig, dass Gerichte sie als „erledigt“ ansehen. Trotzdem kann sich ein Antrag auf Feststellung manchmal lohnen – allein schon, um für die Zukunft Klarheit zu schaffen.

Am besten lässt du dich dazu von einem spezialisierten Anwalt oder einer spezialisierten Anwältin beraten. 

Eilrechtsschutz bei drohenden Realakten

Manche Realakte wirken sofort – zum Beispiel eine Abschiebung. Hier brauchst du schnellen gerichtlichen Rechtsschutz, um die Maßnahme zu stoppen. Das geht mit einem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz nach § 123 VwGO. Voraussetzung: Du musst glaubhaft machen, dass deine Rechte verletzt werden und dir ein schwerer Nachteil droht.

Fazit

Realakte gehören zum Alltag der öffentlichen Verwaltung – und auch zu deinem Alltag, ob dir das bewusst ist oder nicht. Anders als Verwaltungsakte sind Realakte keine formellen Entscheidungen, sondern reines Verwaltungshandeln. Trotzdem gelten auch hier die Regeln des Rechtsstaats. Du hast also Rechte – auch wenn keine schriftliche Entscheidung vorliegt. Du kannst gegen rechtswidriges Verhalten der Behörden vorgehen, auch wenn es „nur“ ein Realakt war. Wichtig ist, zu wissen, womit du es zu tun hast, um den richtigen Weg zum Rechtsschutz zu finden.

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