Was ist ein Führungszeugnis? Einfach erklärt vom Anwalt

Das Führungszeugnis ist ein wichtiges Dokument in vielen Lebensbereichen. Es spielt eine Rolle bei Deiner Bewerbung um einen Job, bei ehrenamtlichen Tätigkeiten, beim Umgang mit Kindern oder bei behördlichen Anträgen wie der Erteilung eines Waffenscheins oder einer Aufenthaltsgenehmigung. 

In diesem Artikel erklärt Dir Fachanwalt für Strafrecht Dr. jur. Frank K. Peter umfassend, was ein Führungszeugnis ist, wie es zu einem Eintrag kommt und wie Du mit einem Eintrag umgehen kannst. Außerdem zeigt er Dir, wie Du aktiv dazu beitragen kannst, negative Einträge zu vermeiden oder löschen zu lassen.

Das Wichtigste in Kürze

Definition des Führungszeugnisses: Ein Führungszeugnis ist ein offizielles Dokument, das Informationen über strafrechtliche Verurteilungen enthält. Es wird vom Bundesamt für Justiz ausgestellt und dient als Nachweis für Deine Zuverlässigkeit, insbesondere bei Bewerbungen oder behördlichen Anträgen.
Arten des Führungszeugnisses: Es gibt private, erweiterte und behördliche Führungszeugnisse. Sie unterscheiden sich nach ihrem Verwendungszweck, z. B. für Bewerbungen, ehrenamtliche Tätigkeiten mit Kindern oder direkte behördliche Anforderungen.
Eintragungsregeln: Nicht jede Verurteilung führt zu einem Eintrag. Kleine Strafen wie Geldstrafen bis 90 Tagessätze oder Freiheitsstrafen bis 3 Monate bei Ersttäter:innen bleiben oft unberücksichtigt. Jugendstrafrecht ist ebenfalls milder geregelt.
Löschfristen: Einträge werden nach gesetzlichen Fristen gelöscht. Diese betragen meist 3 bis 5 Jahre, können aber bei schwerwiegenden Taten länger ausfallen.
Handlungsmöglichkeiten bei Einträgen: Du kannst Einträge durch Verfahrenseinstellungen (§ 153, § 153a StPO), Widersprüche oder automatische Löschfristen vermeiden oder löschen lassen. Eine anwaltliche Beratung ist hier oft hilfreich.

Was ist ein Führungszeugnis?

Das Führungszeugnis, auch „polizeiliches Führungszeugnis“ genannt, ist ein offizielles Dokument, das Informationen über strafrechtliche Verurteilungen enthält. Es wird vom Bundesamt für Justiz ausgestellt und gibt an, ob Du in der Vergangenheit strafrechtlich auffällig geworden bist. Es dient oft als Nachweis Deiner Zuverlässigkeit – insbesondere in beruflichen oder behördlichen Kontexten.

Arten des Führungszeugnisses

Es gibt verschiedene Arten des Führungszeugnisses, die je nach Verwendungszweck unterschieden werden:

Privates Führungszeugnis: Für Bewerbungen oder private Zwecke.

Erweitertes Führungszeugnis: Wird verlangt, wenn Du mit Kindern, Jugendlichen oder anderen schutzbedürftigen Personen arbeitest.

Behördliches Führungszeugnis: Dieses wird direkt an eine Behörde geschickt, z. B. bei der Beantragung eines Waffenscheins oder einer Lizenz.

Wann brauchst Du ein Führungszeugnis?

Du benötigst ein Führungszeugnis in verschiedenen Lebensbereichen, besonders in folgenden Situationen:

  • Berufliche Zwecke: Viele Arbeitgeber:innen verlangen ein Führungszeugnis, um sicherzustellen, dass Bewerber:innen keine Vorstrafen haben, die die Ausübung der Tätigkeit beeinträchtigen könnten. Das ist vor allem in sicherheitsrelevanten Berufen oder bei Jobs mit Kundenkontakt üblich.
  • Ehrenamtliche Tätigkeiten: Wenn Du ehrenamtlich mit Kindern, Jugendlichen oder schutzbedürftigen Personen arbeitest, ist oft ein erweitertes Führungszeugnis erforderlich. Dies soll sicherstellen, dass keine Vorstrafen wegen Sexualdelikten oder ähnlicher Taten vorliegen.
  • Behördliche Anforderungen: Behörden verlangen oft ein Führungszeugnis bei der Beantragung bestimmter Genehmigungen, z. B. Visa, Waffenscheinen oder Gewerbeerlaubnissen.

Tipp: Überprüfe schon bei der Stellenausschreibung oder beim Antrag, welche Art von Führungszeugnis benötigt wird, damit Du frühzeitig handeln kannst.

Wie kommt es zu einem Eintrag im Führungszeugnis?

Nicht jede strafrechtliche Verurteilung führt automatisch zu einem Eintrag im Führungszeugnis. Ob ein Eintrag erfolgt, hängt von der Art der Strafe und Deiner Vorstrafenlage ab.

Geldstrafen

  • Bis zu 90 Tagessätze: Deine erste Verurteilung bis zu 90 Tagessätzen wird in der Regel nicht eingetragen.
  • Über 90 Tagessätze: Höhere Geldstrafen werden ins Führungszeugnis aufgenommen.

Freiheitsstrafen

  • Bis zu 3 Monaten: Diese erscheinen nicht im Führungszeugnis, sofern es sich um Deine erste Verurteilung handelt.
  • Mehr als 3 Monate: Freiheitsstrafen werden grundsätzlich eingetragen.

Bewährungsstrafen

Auch Strafen, die zur Bewährung ausgesetzt werden, tauchen im Führungszeugnis auf.

Jugendstrafrecht

Im Jugendstrafrecht gelten mildere Regelungen. Oft wird ein Eintrag vermieden, wenn die Strafe geringfügig ist oder der erzieherischen Maßnahme dient.

Wichtig: Ein Eintrag erfolgt nicht automatisch. Entscheidend ist die Höhe der Strafe, ob Du bereits vorbestraft bist und wie schwerwiegend die Tat war.

Wie lange bleibt ein Eintrag im Führungszeugnis?

Einträge im Führungszeugnis bleiben nicht für immer bestehen. Sie werden nach bestimmten Fristen gelöscht. Diese Fristen richten sich nach dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG):

  • Geldstrafen und Freiheitsstrafen bis zu 3 Monaten: Löschung nach 3 Jahren.
  • Freiheitsstrafen von mehr als 3 Monaten: Löschung nach 5 Jahren.
  • Schwerwiegende Straftaten: Löschung nach 10 Jahren oder länger.

Die Fristen beginnen mit dem Tag der Verurteilung, jedoch erst, wenn die Strafe vollständig erledigt ist.

Wie kann man einen Eintrag ins Führungszeugnis löschen lassen?

Mit der richtigen Herangehensweise kannst Du verhindern, dass es zu einem Eintrag kommt, oder dafür sorgen, dass ein bestehender Eintrag gelöscht wird.

  • Einstellung des Verfahrens: Verfahren können bei geringer Schuld nach § 153 oder § 153a StPO eingestellt werden. Eine Einstellung führt zu keinem Eintrag.
  • Widerspruch einlegen: Wenn ein Eintrag fehlerhaft ist, kannst Du Widerspruch einlegen und eine Überprüfung beantragen.
  • Löschung nach Fristablauf: Nach Ablauf der gesetzlichen Fristen werden Einträge automatisch gelöscht.
  • Gnadenentscheidung: In besonderen Härtefällen kannst Du ein Gnadengesuch stellen, um die Auswirkungen eines Eintrags zu verringern.

Checkliste: So gehst Du mit einem Führungszeugnis und Einträgen um

Falls Du ein Führungszeugnis beantragen oder mit einem Eintrag umgehen musst, hilft Dir diese Checkliste:

  1. Art des Führungszeugnisses bestimmen: Überlege, ob ein privates, erweitertes oder behördliches Führungszeugnis erforderlich ist.
  2. Antrag stellen: Beantrage das Führungszeugnis bei der Meldebehörde oder online über das Bundesamt für Justiz.
  3. Eintrag prüfen: Lass Dir erklären, welche Bedeutung ein Eintrag hat und wie lange er bestehen bleibt.
  4. Rechtzeitig handeln: Beantrage Löschungen rechtzeitig oder lasse Dich von Anwält:innen beraten.
  5. Fehler korrigieren: Bei fehlerhaften Einträgen solltest Du Widerspruch einlegen.
  6. Dokument sicher verwahren: Bewahre Dein Führungszeugnis gut auf, da es sensible Informationen enthält.

Warum anwaltliche Unterstützung entscheidend ist

Ein Eintrag im Führungszeugnis kann weitreichende Konsequenzen haben – von Einschränkungen im Berufsleben bis hin zu Problemen bei behördlichen Anträgen. Mit anwaltlicher Unterstützung kannst Du Deine Rechte wahrnehmen und negative Einträge vermeiden oder korrigieren lassen. 

Ggf. kannst Du auch durch das Hinauszögern der Rechtskraft einer strafrechtlichen Verurteilung durch Rechtsmittel verhindern, dass der Eintrag schon erfolgt ist, wenn Du das Führungszeugnis benötigst.

Fazit

Das Führungszeugnis ist ein wichtiges Dokument, das Deine strafrechtliche Vergangenheit widerspiegelt und für berufliche wie private Entscheidungen relevant ist. Wenn Du Einträge vermeiden, korrigieren oder löschen lassen möchtest, solltest Du frühzeitig handeln und Dich juristisch beraten lassen. Mit der richtigen Unterstützung kannst Du mögliche negative Folgen minimieren oder vollständig abwenden.

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