Wann ist das Persönlichkeitsrecht verletzt?

In Deutschland ist das Persönlichkeitsrecht ein wichtiges Grundrecht. Anders als beispielsweise bei der Religions- oder Versammlungsfreiheit kann sich aber fast niemand so genau vorstellen, was Persönlichkeitsrecht überhaupt heißen soll. 

Dabei ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht in unserer Verfassung fest verankert und beinhaltet wichtige Grundsätze wie die freie Entfaltung oder das Recht am eigenen Bild. Doch wann ist das Persönlichkeitsrecht verletzt? Was hinter dem allgemeinen juristischen Begriff steckt, zeigen wir in diesem Beitrag. 

Das Wichtigste in Kürze

✅ Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist ein Grundrecht und gilt für jedermann, also alle Menschen.
✅ Daraus ergeben sich viele Rechte und Schutzbereiche, zum Beispiel das Recht auf Selbstbestimmung oder der Schutz der Privatsphäre
✅ Wird dein Persönlichkeitsrecht verletzt, kannst du unter Umständen Schadensersatz verlangen und einen Unterlassungsanspruch geltend machen. Aber auch Strafanzeige ist in vielen Fällen möglich. 

Was sind Persönlichkeitsrechte in Deutschland?

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist nicht explizit im Grundgesetz verankert. Es ergibt sich aus der allgemeinen Handlungsfreiheit in Art. 2 I GG in Verbindung mit dem Schutz der Menschenwürde in Art. 1 I GG. Es wurde im Laufe der Zeit vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entwickelt und schützt die freie Entfaltung der eigenen Persönlichkeit, aber auch Nebenbereiche wie die Privatsphäre einer Person. 

Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Die juristische Definition

Aus rechtlicher Sicht hat das allgemeine Persönlichkeitsrecht viele Facetten. Man spricht hier vom persönlichen und sachlichen Schutzbereich des Grundrechts, wodurch eingegrenzt wird, welchem Schutz das jeweilige Grundrecht dient. 

Dabei ist zunächst festzuhalten, dass es sich um ein sogenanntes Jedermann-Grundrecht handelt, also auch Menschen geschützt werden, die nicht Deutsche im rechtlichen Sinne sind. 

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt die Möglichkeit der freien Entfaltung, der persönlichen Lebensführung und die Wahrung der Individualität. 

Gut zu wissen

In Grundrechten wird grundsätzlich nur das Verhältnis von Bürger:innen und dem Staat geregelt. Das bedeutet, dass in erster Linie der Staat dazu verpflichtet ist, das allgemeine Persönlichkeitsrecht zu wahren. Dadurch obliegt es aber auch dem Staat, dich vor Verletzungen durch Dritte, zum Beispiel anderen Mitmenschen oder Arbeitgeber:innen, zu schützen.

Wann ist das Persönlichkeitsrecht verletzt?

Im Alltag gibt es viele Beispiele zum Schutz der Persönlichkeitsrechte und wann diese verletzt werden. Konkret bedeutet das allgemeine Persönlichkeitsrecht den Schutz von unter anderem folgenden Aspekten: 

  • Der Schutz der eigenen Sozial-, Privat- und Intimsphäre, das heißt, alle können so viel oder so wenig von sich preisgeben, wie sie möchten. Das betrifft auch Prominente, wie der berühmte Caroline von Monaco Fall gezeigt hat (BVerfG, Urteil vom 15.12.1999, Az.: 1 BvR 653/96),
  • Das Recht auf Selbstbestimmung, insbesondere das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (also das Recht, persönliche Informationen preiszugeben – oder eben auch nicht)
  • Das Recht am eigenen Bild,
  • Das Recht am eigenen Wort
  • Das Recht, nicht an der Aufklärung einer selbst begangenen Straftat beteiligen zu müssen (z. B. auch das Recht zu schweigen) und das Recht auf Sozialisierung nach Strafverbüßung, 
  • Der Schutz der Ehre vor Verleumdung, Beleidigung oder Falschinformationen. Dazu zählt auch, wenn unwahre Bewertungen im Internet abgegeben werden (z. B. in der „Hotelbewertungsportal-Entscheidung“ des BGH, Urteil vom 19.03.2015, Az.: I ZR 94/13).

Beispiele aus dem Alltag

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht kann verletzt sein, wenn dein Grundrecht nicht gewährleistet wurde. Das kann entweder durch ein Gesetz erfolgen (etwa, wenn der Staat beschließt, dich durchgehend zu überwachen) oder auch, wenn nicht-staatliche Unternehmen oder Privatpersonen dieses Recht verletzen (z.B. durch Pressemitteilungen oder eine Beleidigung) und der Staat dich nicht unterstützt (zum Beispiel deiner Klage nicht stattgibt). 

Um herauszufinden, ob es sich in deinem Fall um die Verletzung deines Persönlichkeitsrechts handelt, solltest du dich an spezialisierte Anwält:innen wenden. In unserer Kanzleisuche findest du die richtigen Ansprechpersonen dafür.

Wann das Persönlichkeitsrecht verletzt ist, ist pauschal schwierig zu beantworten und kann durch unterschiedlichste Formen passieren. Das Persönlichkeitsrecht betrifft nahezu jeden Bereich des Lebens. So dürfen keine unwahren Tatsachen über dich verbreitet werden, was sich zum Beispiel im Straftatbestand der falschen Verdächtigung niederschlägt (§ 164 StGB). 

Aber auch unangemessene Fragen im Bewerbungsgespräch, etwa zur Schwangerschaft oder übermäßige Kontrolle auf dem Arbeitsplatz (z. B. von Toilettengängen) können einen Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht darstellen. 

Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Videoaufnahme

Auch durch eine Videoaufnahme kann das Persönlichkeitsrecht verletzt werden. Dabei fallen Videoaufnahmen, die ohne Einwilligung der Betroffenen gemacht und verbreitet werden, unter das Recht am eigenen Bild. Ähnlich wie bei Wort und Bild kann auch bei Videomaterial die betroffene Person grundsätzlich selbst entscheiden, ob und wie dieses verwendet und verbreitet werden darf. 

Das gilt insbesondere für Videos, die von Freund:innen auf ihren Social-Media-Kanälen geteilt werden. Denn: Hier hast du nicht mehr unter Kontrolle, welcher Personenkreis die Videos von dir sieht und unter Umständen selbst weiter verbreitet. 

Welche Folgen das haben kann, hat das im Juni 2024 verbreitete Sylt-Partyvideo gezeigt. Das Video verbreitete sich wie ein Lauffeuer und ging innerhalb weniger Stunden und Tage viral, weil eine große Gruppe junger Erwachsener auf Sylt mit Alkoholeinfluss feierte und dabei ausländerfeindliche Parolen rief. Das Video wurde zunächst von den Betroffenen selbst in inneren Kreisen geteilt und verbreitete sich dann schnell über alle Grenzen hinaus weiter. Konsequenz: Einige verloren ihren Job und bekamen Hausverbot in Sylter Gastronomiebetrieben. 

Wann das Persönlichkeitsrecht verletzt ist, hängt aber nicht nur davon ab, ob man in die Aufnahmen eingewilligt hat. Es gibt auch sogenannte Schranken des Grundrechts, etwa dann, wenn ein anderes Grundrecht kollidiert, zum Beispiel das Grundrecht der Pressefreiheit. So haben Journalist:innen in gewissen Grenzen das Recht, auch in Grundrechte einzugreifen, um die Öffentlichkeit über Missstände zu informieren. Welches Recht überwiegt, müssen jedoch häufig die Gerichte entscheiden. 

Persönlichkeitsrecht verletzt: Welche Strafe droht?

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist ein Grundrecht und gehört damit zum Öffentlichen Recht. Eine Strafbarkeit wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechtes ergibt sich deshalb nur dann, wenn ein Straftatbestand erfüllt wird, nicht unmittelbar aus der Verletzung des Grundrechts. Aus dieser kann sich nur ein zivilrechtlicher Anspruch auf Unterlassung, Richtigstellung oder Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld ergeben. 

Mögliche Straftaten, die mit einer Persönlichkeitsrechtsverletzung einhergehen können, sind beispielsweise: 

Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Je nach Straftat und den Umständen fallen dann möglicherweise auch die Strafen höher aus. 

Anzeige wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte

Bei den meisten dieser Delikte handelt es sich um (relative) Antragsdelikte. Das bedeutet, dass die Daten nicht von Amts wegen verfolgt werden, sondern erst dann, wenn ein Strafantrag durch einen Geschädigten der Tat gestellt wird. Ein Strafantrag ist ähnlich wie eine Anzeige bei der Polizei zu stellen und veranlasst diese, Ermittlungen aufzunehmen. 

Was kannst du tun?

Wenn du von einer Straftat betroffen bist, bewahre erst einmal Ruhe und atme tief durch. 

Sichere Beweise. Kommt es zu Ermittlungen, können Posts oder andere Veröffentlichungen schnell heruntergenommen werden. Mache deshalb rechtzeitig Screenshots, Screenrecordings und recherchiere, wenn möglich, die Urheber der Inhalte. Achte darauf, dass bei allen Aufnahmen das Datum zu sehen ist.

Stelle einen Strafantrag bei der Polizei. Dazu kannst du entweder zu deiner nächsten Polizei-Dienststelle oder der Staatsanwaltschaft gehen oder online eine Anzeige und einen Strafantrag ausfüllen. 

Gib so detailliert wie möglich an, was genau passiert ist und von welcher Straftat du betroffen bist. Übergib den Beamt:innen dann auch deine gesicherten Beweise. 

In vielen Fällen kann es sinnvoll sein, Anwält:innen zu engagieren, um weitere, zivilrechtliche Schritte einzuleiten. Diese findest du in unserer Kanzleisuche.

Welche Persönlichkeitsrechte gibt es am Arbeitsplatz?

Auch am Arbeitsplatz hast du bestimmte Rechte. Es ist Arbeitgeber:innen zwar erlaubt, die Vorgaben zu deiner Arbeit zu machen (sogenanntes Weisungsrecht), jedoch muss dennoch deine freie Entfaltung der Persönlichkeit gestattet sein. Sie darf nicht von vornherein komplett ausgeschlossen werden.

Folgende Handlungsweisen sind auf der Arbeit nicht oder nur in Ausnahmen erlaubt: 

  • Eingriffe in dein Privatleben (z. B. deine Beziehungen oder dein Dating),
  • Eingriffe in deine Privatsphäre, etwa Kleidungsvorschriften oder Styling (wenn nicht unbedingt notwendig, etwa aus Hygiene-Gründen), 
  • Verletzung des Datenschutzes,
  • Benachteiligungen aufgrund deines Geschlechts, deiner Hautfarbe oder deines Alters (§ 1 AGG, in diesem Beitrag haben wir das AGG einfach erklärt), 
  • Übermäßige Kontrolle des Arbeitsplatzes (z. B. Videoüberwachung, Tracken der Toilettenpausen), 
  • Ehrverletzungen (Mobbing, sexuelle Übergriffe oder Beleidigungen)

Postmortales Persönlichkeitsrecht: Deine Rechte nach dem Tod

Nach dem Tod wird es komplizierter mit dem Persönlichkeitsrecht. Bereits 1971 hat das Bundesverfassungsgericht in der berühmten Mephisto-Entscheidung (BVerfGE 30, 173 ff.) aus Art. 1 I GG hergeleitet, dass die Würde und der Respekt auch gegenüber Verstorbenen fortbesteht. Gemeint ist das sogenannte postmortale Persönlichkeitsrecht.

Das bedeutet, dass auch nach dem Tod einer Person nicht einfach wahllos mit dem Lebenswerk verfahren werden darf. Es ist häufig Aufgabe der Hinterbliebenen, das Andenken der Personen zu wahren und auch zu schützen. Informationen über die Person müssen deshalb in den Grenzen des Respekts und Würdigung bleiben. 

Das bedeutet jedoch nicht, dass das postmortale Persönlichkeitsrecht gleichwertig zu dem ist, was bei lebenden Personen besteht (vgl. „Helmut Kohl“-Entscheidung). Das Persönlichkeitsrecht besteht dann nur noch eingeschränkt fort. 

Wie kann ein Anwalt für Persönlichkeitsrecht helfen?

In vielen Fällen kann dir eine Anwältin oder ein Anwalt aus dem Bereich dabei helfen, deine Ansprüche durchzusetzen, wenn dein Persönlichkeitsrecht verletzt wurde. In vielen Fällen stehen dir neben einer Unterlassung weitere Ansprüche zu, die du geltend machen kannst. 

Der Unterlassungsanspruch (§ 1004 Abs. 1 analog BGB i.V.m §§ 823 ff. BGB) zielt darauf ab, dass zukünftige Verletzungen deiner Rechte unterlassen werden müssen. Durch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung verpflichtet sich die andere Person, in Zukunft deine Persönlichkeitsrechte zu wahren und nicht mehr zu verletzen. Kommt es doch zu weiteren Verletzungen, steht dir möglicherweise (immer wieder) ein Schadensersatzanspruch zu.

Zusätzlich kannst du auch eine Gegendarstellung verlangen. Das bedeutet, dass im gleichen Umfang der Verletzung eine Richtigstellung erfolgen muss. Ein Beispiel: Wurde auf dem Titelblatt einer Zeitung eine unwahre Tatsache über dich publiziert, hast du einen Anspruch darauf, dass auf der nächsten Titelseite eine deutliche Klarstellung erfolgt. 

Auch ein Anspruch auf Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld ist möglich, wenn dir durch die Persönlichkeitsverletzung ein Schaden entstanden ist (§§ 823 ff. BGB). Daraus kannst du dann unter Umständen eine Entschädigung in Geld verlangen. 

Fazit  

Jeder Mensch hat in Deutschland das Recht, seine Persönlichkeit frei zu entfalten. Deshalb ist es wichtig, sich mit den eigenen Rechten zu befassen und diese im Zweifel auch durchzusetzen. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist jedoch sehr komplex und umfasst als Grundrecht verschiedene Rechtsgebiete und Lebensbereiche. 

Wenn du von einer Verletzung betroffen bist, kannst du dich an eine erfahrene Kanzlei wenden, die dich bei der Durchsetzung deiner Ansprüche unterstützt. Eine passende Kanzlei findest du zum Beispiel in unserer Kanzleisuche

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