Bußgeldverfahren: Mit diesen Kosten musst du rechnen

Einen Bußgeldbescheid haben die meisten von uns schon einmal erhalten. Besonders im Straßenverkehr ist es schnell passiert: Es blitzt, und einige Zeit später flattert ein Brief der zuständigen Behörde ins Haus. Die Kosten für eine Geschwindigkeitsüberschreitung oder Falsches Parken halten sich meist noch im Rahmen. 

Aber was ist, wenn ein deutlich höheres Bußgeld verhängt wird oder gar andere Folgen wie der Entzug der Fahrerlaubnis drohen? Wer sich hier ungerecht behandelt fühlt, kann Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Dann startet in der Regel ein Bußgeldverfahren, das mit Kosten verbunden ist. Doch was kostet ein Bußgeldverfahren? Wir klären auf.

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Das Wichtigste in Kürze

✅ Ein Bußgeldverfahren wird dann eingeleitet, wenn der Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit besteht. Es droht dann eine Geldbuße oder andere Sanktionen wie Punkte in Flensburg. 
✅ Zu dem tatsächlichen Bußgeld kommen häufig noch Kosten für die Auslagen und die Bearbeitung des Bescheids hinzu. 
✅ Höhere Kosten können dann entstehen, wenn Einspruch gegen den Bescheid eingelegt wird, etwa mit anwaltlicher Unterstützung. Bekommst du dann aber Recht, trägt normalerweise der Staat die entstandenen Kosten.

Was ist ein Bußgeldverfahren?

Ein Bußgeldverfahren kommt meistens dann auf dich zu, wenn dir eine Ordnungswidrigkeit zur Last gelegt wird. Das ist zum Beispiel oft im Straßenverkehr der Fall. 

Aber auch in anderen Gesetzen, wie dem Tierschutzgesetz, können Menschen Ordnungswidrigkeiten begehen (z.B. § 18 TierSchG). Auch hier kann ein Bußgeld verhängt werden. Im Straßenverkehr ist beispielsweise auch ein Fahrverbot möglich. Die genaue Sanktion steht dann im Bußgeldbescheid, der postalisch zugestellt wird. 

Das sind die Kosten des Verfahrens

Die Kosten eines Bußgeldverfahrens setzen sich aus verschiedenen Punkten zusammen. Zum einen gibt es das Bußgeld an sich, also die „Strafe“, die verhängt wird. Beispiel: Beim Überfahren einer roten Ampel können hier bis zu 360 Euro fällig werden, daneben 2 Punkte und ein Monat Fahrverbot. 

Zusätzlich zum Bußgeld an sich gibt es auch immer eine Bearbeitungsgebühr. Die Behörden geben die Kosten, die ihnen entstanden sind, an die Bußgeldempfänger:innen weiter. Die Gebühr beträgt immer 5 % des verhängten Bußgeldes, mindestens 25 Euro (§ 107 Abs. 1 OWiG). Erst ab einer Bußgeldhöhe von 500 Euro erhöht sich also die Gebühr. 

Auch für Auslagen für Zustellungen mit Zustellungsurkunde, Einschreiben mit Rückschein oder Ähnliches werden pauschal 3,50 Euro erhoben (§ 107 Abs. 3 OWiG). Zum Bußgeldbescheid kommen also grundsätzlich noch einmal 28,50 Euro hinzu. 

Welche Kosten trägt die Staatskasse?

In der Regel werden die Kosten eines Bußgeldverfahrens für die Behörden meist weitaus höher ausfallen als die veranschlagten 28,50 Euro. Diese Kosten trägt dann aber die Staatskasse

Anhörung im Bußgeldverfahren: Das sind die Kosten

Die Anhörung ist meist eine Vorstufe im Bußgeldverfahren und teilt im Grunde nur mit, dass gegen dich ein Verfahren läuft. Daraus kann dann ein Bußgeldbescheid werden. Erst durch den Bußgeldbescheid entstehen Kosten für beide Seiten. 

Anders ist es, wenn gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt wird. In diesem Fall beschäftigt sich die zuständige Behörde noch einmal mit der vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit und entscheidet, ob der Einspruch Erfolg hat oder nicht. 

Kommt die Behörde zu dem Entschluss, dass das Bußgeld zu Unrecht verhängt wurde, wird das Bußgeldverfahren in der Regel eingestellt. Dann musst du auch kein Bußgeld bezahlen oder andere Kosten tragen. Der Vorwurf wird also von Seiten des Staates „fallen gelassen“. Dies kommt allerdings vergleichsweise selten vor und ist häufig nur mit anwaltlicher Unterstützung zu erreichen. Passende Ansprechpersonen findest du in unserer Kanzleisuche

Wird dem Einspruch nicht stattgegeben, so betragen die Kosten für die Bearbeitung noch einmal 10 % des Bußgelds, mindestens aber 50 Euro

Bußgeldverfahren eingestellt: Welche Kosten kommen auf mich zu?

Ideal ist es natürlich dann, wenn du im Recht bist und durch den Einspruch das Verfahren eingestellt wird. In diesem Fall entstehen dafür aber auch Kosten, deren Höhe von verschiedenen Faktoren abhängen kann. Schauen wir uns die verschiedenen Szenarien einmal genauer an. 

Einstellung durch Behörde

Solltest du Erfolg mit deinem Einspruch haben, trägt die Staatskasse sämtliche entstehenden Kosten. Erfolgt also eine Einstellung durch die Behörde selbst, musst nichts bezahlen und der Vorwurf ist aus der Welt geschafft. 

Das gilt selbst dann, wenn das Verfahren vor Gericht geht und das Amtsgericht dir Recht gibt. In diesem Fall werden in der Regel auch die Anwaltskosten von der Gegenseite übernommen. Verlierst du den Prozess, musst du die Kosten tragen. Möglicherweise können die Anwaltskosten jedoch von deiner Rechtsschutzversicherung übernommen werden. 

Einstellung durch Anwalt

Hast du dir juristische Unterstützung gesucht, verursacht dies zunächst einmal weitere Kosten. Es kann sich jedoch in vielen Fällen lohnen, mit erfahrenen und spezialisierten Anwält:innen zusammenzuarbeiten, die deine Ansprüche mit dem nötigen Wissen durchsetzen. 

Für diese Kosten musst du in der Regel selbst aufkommen. Die Kosten für einen anwaltliche Beratung und Vertretung lassen sich der Anlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) entnehmen, es sei denn, es wurde eine andere Absprache getroffen. Für ein Verfahren vor der Behörde wird dabei eine Verfahrensgebühr von 30 bis 290 Euro fällig (sofern das Bußgeld unter 5.000 Euro liegt). Hinzu kommt eine Grundgebühr von 30 bis 170 Euro

Geht das Verfahren vor Gericht, kommt noch einmal eine Verfahrensgebühr von 30 bis 290 Euro dazu. Und auch andere Kosten wie eine Terminsgebühr, Dokumentenpauschalen und Ähnliches können abgerechnet werden. Insgesamt ist deshalb mit Kosten zwischen ungefähr 190 und 1.300 Euro zu rechnen. 

Kosten für eine Akteneinsicht im Bußgeldverfahren

Wenn du dir juristische Unterstützung holst, wird dein Anwalt oder deine Anwältin in aller Regel zuerst eine Akteneinsicht beantragen. So kann er oder sie feststellen, wie die Beweislage aussieht und dann eine passende Verteidigungsstrategie auswählen. 

Eine Akteneinsicht wird in der Regel mit Anwaltskosten verbunden sein. Zusätzlich verlangt die Behörde bei einem Antrag für Akteneinsicht pauschal 12 Euro (§ 107 Abs. 5 OWiG). Diese können teilweise auch mit den Anwaltskosten zusammen abgerechnet werden, je nachdem, ob die Anwält:innen die Pauschale übernehmen oder nicht.

Wie kann ein Anwalt helfen?

Insbesondere wenn nicht nur eine Geldbuße, sondern auch ein Fahrverbot oder Ähnliches drohen, geht es vor allem bei Berufsfahrer:innen oder Pendler:innen um die Existenz. In einem solchen Fall kann es durchaus sinnvoll sein, sich rechtlich beraten zu lassen und den Fall mit erfahrenen Anwält:innen zu besprechen. 

Anwält:innen für Verkehrsrecht sind beispielsweise spezialisiert auf Bußgeldverfahren im Straßenverkehr und können gut einschätzen, ob ein Einspruch erfolgversprechend ist. Unter Umständen gibt es auch andere Möglichkeiten, nur ein Fahrverbot zu vermeiden. Schau gerne einmal auf unserer Kanzleisuche vorbei, um die passenden Ansprechpartner:innen für dich zu finden! 

Fazit

Ein Bußgeldverfahren ist für Betroffene häufig eine Herausforderung, bei der es darauf ankommt, die richtigen Schritte zu wählen. Aus diesem Grund ist es wichtig, seine Rechte zu kennen und sich im Zweifel durch Expert:innen beraten zu lassen. 

Es ist gar nicht so leicht, pauschal zu sagen, wie hoch die Kosten für ein Bußgeldverfahren ausfallen können. In der Regel handelt es sich dabei um kleinere Geldbußen, bei denen eine Bearbeitungsgebühr und Auslagenpauschale von insgesamt 28,50 Euro zu erwarten sind. 

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