Testamentsvollstreckung einfach erklärt: Ablauf und Vorteile

Wenn ein geliebter Mensch stirbt, bleibt oft mehr zurück als nur die Erinnerung – nämlich auch vieles, was geregelt werden muss: Schulden, Immobilien, Versicherungen, Erbstreitigkeiten. Gerade in schwierigen Familiensituationen passiert es schnell, dass die Erb:innen sich nicht einig sind oder überfordert fühlen. Genau hier setzt die Testamentsvollstreckung an: Sie sorgt dafür, dass der letzte Wille der verstorbenen Person fair, rechtssicher und im Sinne aller Beteiligten umgesetzt wird – sei es bei der Aufteilung eines Hauses unter mehreren Kindern, beim Schutz minderjähriger Erb:innen oder wenn ein Unternehmen in Familienhand weitergegeben werden soll. Erfahre mehr in diesem Beitrag.

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Das Wichtigste in Kürze

Ein Testamentsvollstrecker setzt den letzten Willen konsequent um: Die erblassende Person kann in ihrem Testament oder Erbvertrag bestimmen, dass eine bestimmte Person (der Testamentsvollstrecker) seinen Nachlass abwickelt. Ziel ist es, den Nachlass sicher und nach den Wünschen der verstorbenen Person zu verteilen.
Die Erb:innen erhalten ihr Vermögen nicht direkt: Während der Dauer der Testamentsvollstreckung verwaltet der Testamentsvollstrecker das Erbe. Erst wenn alle Aufgaben erledigt sind (etwa Schulden bezahlt und Vorgaben aus dem Testament erfüllt) erhalten die Erb:innen ihren Anteil. Bis dahin können sie nicht frei über das Vermögen verfügen.
Es gibt verschiedene Formen der Testamentsvollstreckung: Bei der Abwicklungsvollstreckung geht es um die einmalige Verteilung und Erledigung aller Verpflichtungen. Bei der Dauervollstreckung wird das Erbe über längere Zeit betreut (zum Beispiel, wenn Minderjährige erben oder der Nachlass langfristig gesichert werden soll).
Testamentsvollstreckung verhindert Erbstreit und schützt die Erb:innen: Besonders sinnvoll ist sie bei mehreren Erb:innen, komplizierten Vermögensverhältnissen oder familiären Spannungen. So lassen sich Streitigkeiten vermeiden. Der Testamentsvollstrecker sorgt als neutrale Instanz für eine gerechte und rechtlich korrekte Aufteilung.
Die Anordnung muss im Testament oder Erbvertrag klar formuliert sein: Nur wenn die erblassende Person eine Testamentsvollstreckung ausdrücklich anordnet, wird sie auch durchgeführt. Dabei kann sie genau festlegen, wer die Aufgabe übernimmt und wie lange die Vollstreckung dauern soll – je nach Nachlass und familiärer Situation.

Was bedeutet Testamentsvollstreckung?

Testamentsvollstreckung heißt: Jemand – der sogenannte Testamentsvollstrecker – sorgt dafür, dass der letzte Wille aus einem Testament oder Erbvertrag auch wirklich umgesetzt wird. Die erblassende (also verstorbene) Person kann in ihrem Testament ausdrücklich eine Testamentsvollstreckung anordnen und eine bestimmte Person festlegen, die sich darum kümmern soll. Ziel ist es, den Nachlass (also alles, was die verstorbene Person hinterlässt) im Sinne der verstorbenen Person zu verwalten und gerecht zu verteilen.

Der Testamentsvollstrecker wird vom Nachlassgericht offiziell eingesetzt. Dafür braucht es ein Testament oder einen Erbvertrag, in dem diese Person benannt ist. Manchmal steht dort auch einfach nur, dass eine Testamentsvollstreckung stattfinden soll – dann kann das Nachlassgericht eine geeignete Person auswählen (§ 2200 BGB). Die gesetzliche Grundlage für die Testamentsvollstreckung findest du im § 2197 BGB und den folgenden Vorschriften.

Was macht ein Testamentsvollstrecker?

Aber was macht der Testamentsvollstrecker eigentlich genau? Er übernimmt nach dem Tod die Kontrolle über den gesamten Nachlass – also das Vermögen, Grundstücke, Schulden, Verträge und mehr. Er bezahlt die offenen Rechnungen, kümmert sich um Steuerangelegenheiten und regelt die Aufteilung des Erbes. Dabei handelt er nicht im eigenen Namen, sondern im Namen und im Auftrag der verstorbenen Person. Gleichzeitig schützt er die Erb:innen davor, gleich am Anfang alles selber regeln zu müssen. Das ist besonders hilfreich, wenn es viele Schulden gibt oder sich die Familie nicht einig ist.

Für dich als Erbe oder Erbin kann die Testamentsvollstreckung ein Vorteil sein: Du bekommst genau das, was dir laut Testament zusteht, auch wenn es Streit mit anderen Erb:innen gibt oder bestimmte Bedingungen erfüllt sein müssen. Der Testamentsvollstrecker sorgt für eine faire Abwicklung. Allerdings bedeutet das auch, dass du nicht sofort und nicht vollständig über deinen Erbteil verfügen darfst, solange die Vollstreckung läuft (§ 2211 BGB). In dieser Zeit verwaltet der Testamentsvollstrecker das Erbe – teilweise über Monate oder Jahre, je nach Umfang des Nachlasses.

Wann braucht man einen Testamentsvollstrecker?

In manchen Fällen ist die Testamentsvollstreckung gesetzlich besonders sinnvoll oder sogar notwendig. Zum Beispiel, wenn:

  • mehrere Erb:innen auf das Vermögen Anspruch haben und Streit zu erwarten ist,
  • Unklarheiten über die Umsetzung des Testaments bestehen,
  • eine minderjährige Person erbt und noch nicht selbst über den Nachlass entscheiden darf (§ 1638 BGB),
  • ein Unternehmen an die nächste Generation übergeben werden soll.

Ein weiterer Vorteil: Mit einer Testamentsvollstreckung lassen sich auch Steuervorteile nutzen oder bestimmte Wünsche umzusetzen, die sonst nicht rechtssicher durchzusetzen wären. Das gilt zum Beispiel, wenn ein bestimmter Teil des Vermögens für viele Jahre gesichert bleiben soll.

Es gibt zwei Hauptformen der Testamentsvollstreckung:

  • Abwicklungsvollstreckung: Der Vollstrecker setzt den letzten Willen um, begleicht Schulden, verkauft ggf. Nachlassgegenstände und verteilt das Erbe an die Erb:innen. Dann endet seine Arbeit.
  • Dauertestamentsvollstreckung: Hier verwaltet der Testamentsvollstrecker das Erbe über einen längeren Zeitraum – zum Beispiel, wenn Kinder erben, aber noch nicht volljährig oder geschäftsfähig sind (§ 2209 BGB).

Wer bestimmt, ob es eine Testamentsvollstreckung gibt?

Ob eine Testamentsvollstreckung durchgeführt wird, bestimmt allein die Person, die das Testament geschrieben hat. Du kannst also nicht nachträglich als Erb:in entscheiden, dass ein Testamentsvollstrecker beauftragt werden soll – es sei denn, das Testament erlaubt es ausdrücklich. Die Rolle des Testamentsvollstreckers endet, wenn der Wille vollständig umgesetzt wurde oder – je nach Art der Anordnung – nach einer bestimmten Zeitspanne.

Ein Beispiel: Du wirst mit deinen zwei Geschwistern Erbe deiner Großmutter. Im Testament steht, dass eine Notarin als Testamentsvollstrecker eingesetzt wird. Diese sorgt dann dafür, dass alle Schulden beglichen werden, das Haus verkauft wird und ihr zu gleichen Teilen euren Anteil erhaltet. So müsst ihr euch nicht um alles kümmern – und möglichen Streit unter den Geschwistern verhindert man von Anfang an.

Die Testamentsvollstreckung schützt nicht nur den Willen der erblassenden Person, sondern auch die Erb:innen. Niemand kann sich einfach etwas nehmen oder übergangen werden. Wichtig ist nur: Der Vollstrecker hat Rechte, aber auch klare Pflichten – zu denen zählt zum Beispiel, Rechenschaft über seine Arbeit abzulegen (§ 2218 BGB).

Wenn du also im Testament als Erb:in erwähnt wirst und dort ein Testamentsvollstrecker benannt ist, weißt du nun: Es bedeutet nicht, dass dir dein Erbe weggenommen wird. Es geht vielmehr darum, dass alles fair, geordnet und genau nach Wunsch der erblassenden Person abläuft.

Fazit

Die Testamentsvollstreckung ist notwendig, um den letzten Willen einer verstorbenen Person rechtssicher und reibungslos umzusetzen. Sie entlastet die Erb:innen, schützt vor Streitigkeiten und sichert eine ordnungsgemäße Nachlassabwicklung. Ein Testamentsvollstrecker übernimmt dabei zentrale Aufgaben wie die Verwaltung des Nachlasses, die Begleichung von Schulden und die Verteilung des Nachlasses gemäß dem Testament. Er sollte zuverlässig, vertrauenswürdig und idealerweise juristisch versiert sein – sei es eine nahestehende Person oder ein professioneller Nachlasspfleger. Besonders bei komplexen Vermögensverhältnissen, schwierigen Familienkonstellationen oder minderjährigen Erb:innen bietet die Testamentsvollstreckung viele Vorteile. Um spätere Streitigkeiten zu vermeiden, ist es ratsam, den Testamentsvollstrecker genau zu benennen und seinen Aufgabenbereich im Testament detailliert zu regeln. 

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