Strafe für Körperverletzung: Das kommt auf Beschuldigte zu

Ein Streit eskaliert, und plötzlich fliegt ein Faustschlag. Vielleicht hast du selbst so etwas erlebt – in der Schule, auf einer Party oder im Straßenverkehr. Körperverletzungen passieren schneller, als man denkt. Doch was ist die Strafe für Körperverletzung? Welche Rechte haben die Betroffenen? Das StGB regelt genau, wann eine Handlung als Körperverletzung gilt und wie sie geahndet wird. Je nach Schwere der Tat kann sie hohe Geldstrafen oder sogar mehrjährige Freiheitsstrafen nach sich ziehen. Erfahre mehr in diesem Artikel!

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Das Wichtigste in Kürze

Was ist eine Körperverletzung? Körperverletzung liegt vor, wenn jemand körperlich misshandelt oder an der Gesundheit geschädigt wird. 
Strafen für Körperverletzung: Bei einer einfachen Körperverletzung drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren. Schwere Formen können Freiheitsstrafen von bis zu 10 Jahren oder mehr nach sich ziehen.
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Opfer können Ansprüche wie Erstattungen für medizinische Kosten, Verdienstausfälle und immaterielle Schäden durchsetzen.
Besonderheiten bei minder schweren Fällen: Bei geringer Schuld oder entlastenden Umständen kann das Gericht den Strafrahmen reduzieren.

Was ist Körperverletzung?

Nicht jeder Streit endet mit einer strafbaren Körperverletzung – aber was zählt eigentlich dazu? Die Antwort liefert § 223 StGB. Laut Gesetz begeht eine Person eine Körperverletzung, wenn sie „eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt“. Schauen wir uns das einmal genauer an.

Körperliche Misshandlung

Eine körperliche Misshandlung liegt bei jeder üblen, unangemessenen Behandlung vor, die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt. Es geht also darum, dass jemand durch eine Handlung Schmerzen oder eine Beeinträchtigung seines körperlichen Wohlbefindens erleidet. 

Beispiele dafür sind Schläge, Tritte oder auch das Schubsen einer Person. Selbst leichte Schmerzen, ein Haarschnitt im Friseursalon oder ein Arztbesuch können unter Umständen ausreichen, um den Tatbestand zu erfüllen.

Ärztlicher Heileingriff: Eine besondere Form der Körperverletzung

Interessanterweise erfüllt auch ein ärztlicher Heileingriff wie eine Operation oder Spritze rein juristisch den Tatbestand der Körperverletzung. Warum? Weil dabei der Körper durch einen Eingriff beeinträchtigt wird. 

Allerdings handelt es sich in der Regel nicht um eine strafbare Handlung, da Patient:innen zuvor ausdrücklich oder konkludent zugestimmt haben. Die Einwilligung ist jedoch nur wirksam, wenn sie auf einer umfassenden Aufklärung basiert. Ohne eine Einwilligung – etwa bei einer bewusstlosen Notoperation – kann ein Heileingriff hingegen gerechtfertigt sein, wenn er zum Erhalt des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens der Person notwendig ist.

Gesundheitsschädigung

Eine Gesundheitsschädigung ist das Hervorrufen oder Steigern eines pathologischen, also vom normalen Funktionieren des Körpers abweichenden Zustandes. Das gilt auch, wenn der Zustand nur vorübergehend ist. wenn die normale Körperfunktion beeinträchtigt wird, etwa durch eine Verletzung oder eine Erkrankung. Klassische Beispiele sind Knochenbrüche, Prellungen oder auch Vergiftungen.

Strafe für Körperverletzung: Das kommt auf Beschuldigte zu

Die mögliche Strafe für Körperverletzung hängt davon ab, wie schwer die Tat ist und welche Umstände eine Rolle spielen. Das Strafgesetzbuch differenziert hier genau, um der Schwere des Vergehens gerecht zu werden. Neben der einfachen Körperverletzung gibt es im Strafrecht auch verschärfte Tatbestände:

  • Gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB): Einsatz von gefährlichen Werkzeugen, wie Messer oder Flaschen.
  • Schwere Körperverletzung (§ 226 StGB): Bleibende Schäden wie der Verlust eines Körperteils.
  • Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB): Wenn die Tat zum Tod des Opfers führt.

Einfache Körperverletzung

Für die einfache Körperverletzung (§ 223 StGB) drohen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren. 

Gerichte bewerten dabei insbesondere:

  • Umstände des Einzelfalls: Was genau ist passiert?
  • Ausmaß der Verletzung: Handelt es sich um leichte Prellungen oder langfristige Gesundheitsbeeinträchtigungen?
  • Vorsatz: Ist die Tat vorsätzlich oder fahrlässig begangen worden?

In weniger schweren Fällen, wie etwa bei einer Rangelei mit minimalen Verletzungen, kann die Strafe milder ausfallen, etwa durch Verhängung einer Geldstrafe. Bereits der Versuch ist strafbar.

Gefährliche Körperverletzung

Bei der gefährlichen Körperverletzung (§ 224 StGB) steigen die Strafen erheblich. Hier drohen Freiheitsstrafen von 6 Monaten bis zu 10 Jahren. Hinzu kommen besondere Umstände der Körperverletzung:

  • Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
  • mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
  • mittels eines hinterlistigen Überfalls,
  • mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
  • mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung.

Schwere Körperverletzung

Die schwere Körperverletzung (§ 226 StGB) wird mit Freiheitsstrafen von mindestens einem Jahr geahndet. Voraussetzung ist, dass das Opfer durch die Tat erheblich geschädigt wird. Hat die Körperverletzung zur Folge, dass die verletzte Person

  • das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,
  • ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder
  • in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu 10 Jahren.

Körperverletzung mit Todesfolge

Kommt es durch die Körperverletzung zum Tod des Opfers, greift § 227 StGB. Die Strafe liegt hier bei mindestens 3 Jahren Freiheitsentzug. Die Tat muss dabei nicht vorsätzlich zum Tod führen – eine fahrlässige Verursachung reicht in der Regel aus.

Die genaue Strafe für Körperverletzung richtet sich nach den Umständen der Tat. Vorstrafen, Geständnisse oder Reue der beschuldigten Person können strafmildernd wirken, während Brutalität oder Wiederholungstaten erschwerend bewertet werden.

Du benötigst juristische Unterstützung? Wende dich an eine Anwältin oder einen Anwalt für Strafrecht, um eine verbindliche rechtliche Einschätzung zu deinem Fall zu erhalten.

Körperverletzung in einem minder schweren Fall: weniger Strafe für Körperverletzung möglich

Nicht jede Körperverletzung wiegt rechtlich gleich schwer. Das Strafrecht erlaubt den Gerichten, die Strafe in minder schweren Fällen zu reduzieren. Doch was genau ist ein minder schwerer Fall, und wann wird er anerkannt?

Definition: Minder schwerer Fall der Körperverletzung

Ein minder schwerer Fall liegt vor, wenn die Tat zwar die Merkmale einer Körperverletzung erfüllt, die Umstände aber als weniger gravierend eingestuft werden. Das Strafmaß kann dadurch deutlich gemildert werden. 

Grundlage für diese Bewertung ist § 49 Abs. 1 StGB, der eine Abweichung vom üblichen Strafrahmen erlaubt:

“Ist eine Milderung nach dieser Vorschrift vorgeschrieben oder zugelassen, so gilt für die Milderung Folgendes:

  1. An die Stelle von lebenslanger Freiheitsstrafe tritt Freiheitsstrafe nicht unter 3 Jahren.
  2. Bei zeitiger Freiheitsstrafe darf höchstens auf 3/4 des angedrohten Höchstmaßes erkannt werden. Bei Geldstrafe gilt dasselbe für die Höchstzahl der Tagessätze.
  3. Das erhöhte Mindestmaß einer Freiheitsstrafe ermäßigt sich
  • im Falle eines Mindestmaßes von 10 oder 5 Jahren auf 2 Jahre,
  • im Falle eines Mindestmaßes von 3 oder 2 Jahren auf 6 Monate,
  • im Falle eines Mindestmaßes von einem Jahr auf 3 Monate,

im Übrigen auf das gesetzliche Mindestmaß. (…)”

Wann sprechen Gerichte von einem minder schweren Fall?

In der Rechtsprechung sammeln sich viele Urteile rund um minder schwere Fälle der Körperverletzung. Ein minder schwerer Fall kann beispielsweise in folgenden Fällen vorliegen:

  • Tat im Affekt begangen: Ein Streit eskaliert spontan ohne Vorsatz und es kommt zu einer Ohrfeige.
  • Geringfügige Verletzungen: Beispielsweise ein blauer Fleck oder eine leichte Schürfwunde.
  • Reue: Die beschuldigte Person entschuldigt sich aktiv und bemüht sich um Wiedergutmachung.

Ein Beispiel wäre eine Schlägerei, bei der beide Parteien gleichermaßen beteiligt sind, und keine der Personen ernsthaft verletzt wird. Hier könnte das Gericht den Sachverhalt als minder schweren Fall einordnen. Auch die Tatsache, dass die beschuldigte Person nicht vorbestraft ist, kann die Strafe für Körperverletzung mindern.

Bei einer einfachen Körperverletzung kann in minder schweren Fällen statt einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren auch nur eine Geldstrafe verhängt werden. Bei schwereren Taten wie der gefährlichen Körperverletzung reduziert sich die Mindeststrafe von 6 Monaten auf weniger. 

Wichtig

Der minder schwere Fall ist immer eine Ausnahme und hängt stark von der Bewertung durch das Gericht ab. Eine pauschale Reduzierung der Strafe für Körperverletzung gibt es nicht.

Für Beschuldigte ist die Anerkennung eines minder schweren Falls aber von großer Bedeutung. Es kann über eine Bewährungsstrafe oder einen Gefängnisaufenthalt entscheiden. Mehr darüber erfährst du in unserem Beitrag zum Anwalt für Strafrecht.

Schadensersatz bei der Körperverletzung: Das können Opfer verlangen

Neben der Strafe für Körperverletzung hat eine solche Tat oft auch zivilrechtliche Folgen. Opfer können von der beschuldigten Person Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen. Diese Ansprüche beruhen in der Regel auf § 823 Abs. 1 BGB. Doch was bedeutet das konkret, und wie wird der Betrag berechnet?

Schadensersatz: Ersatz für finanzielle Verluste

Ein Opfer hat Anspruch auf Ersatz aller materiellen Schäden, die durch die Körperverletzung entstanden sind. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Arzt- und Behandlungskosten: Wenn die Krankenkasse die Kosten vorstreckt, kann sie diese später von der beschuldigten Person zurückfordern.
  • Verdienstausfall: Wird das Opfer durch die Verletzung arbeitsunfähig, muss die beschuldigte Person für den entgangenen Lohn aufkommen.
  • Sachschäden: Wenn bei der Tat Kleidung oder andere Gegenstände beschädigt wurden, kann das Opfer Ersatz verlangen.

Schmerzensgeld: Entschädigung für immaterielle Schäden

Schmerzensgeld soll die körperlichen und seelischen Leiden des Opfers ausgleichen. Es gibt keine fest geregelten Beträge, denn die Gerichte beurteilen immer den individuellen Einzelfall. In der Rechtsprechung haben sich jedoch Orientierungswerte etabliert.

Berücksichtigt werden beim Schmerzensgeld:

  • Schwere der Verletzungen: Ein Knochenbruch rechtfertigt ein höheres Schmerzensgeld als eine leichte Prellung.
  • Dauer der Beeinträchtigung: Je länger die Genesung dauert, desto höher fällt das Schmerzensgeld meist aus.
  • Seelische Belastungen: Traumata oder psychische Schäden, insbesondere langfristige immaterielle Schäden, können den Anspruch erhöhen.

Die zivilrechtlichen Ansprüche können Opfer in einem separaten Zivilprozess oder im Rahmen eines sogenannten Adhäsionsverfahrens geltend machen. Im Adhäsionsverfahren werden die Schadensersatzansprüche direkt im Strafverfahren verhandelt, was für das Opfer weniger aufwendig ist.

Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verjähren in der Regel nach 3 Jahren (§ 195 BGB). Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem die Tat bekannt wurde.

Fazit

Körperverletzung ist ein ernstzunehmendes Delikt, das nicht nur strafrechtliche, sondern oft auch zivilrechtliche Konsequenzen nach sich zieht. Die rechtlichen Folgen reichen von Geldstrafen und Freiheitsstrafen bis hin zu Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen. Dabei spielen die Schwere der Tat und die Umstände des Einzelfalls eine entscheidende Rolle.

Für Beschuldigte ist es wichtig, sich über die möglichen Strafen und deren Konsequenzen im Klaren zu sein, während Opfer ihre Rechte auf Schadensersatz und Schmerzensgeld kennen sollten. Ein rechtlicher Beistand kann helfen, den Prozess zu verstehen und die eigenen Interessen zu wahren.

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