Wenn du eine Stiftung gründen möchtest, bedeutet das Verantwortung zu übernehmen, Werte weiterzugeben und vielleicht sogar für viele Jahre Gutes zu tun – noch lange nachdem man selbst nicht mehr da ist. Doch wie funktioniert das überhaupt? Wer kann eine Stiftung gründen, was braucht es dafür – und wann lohnt sich dieser Weg wirklich?
Oft wirken Stiftungen wie etwas für sehr wohlhabende Menschen oder große Organisationen. Dabei ist die Idee viel zugänglicher, als du vielleicht denkst. Mit einem klaren Ziel, dem passenden Kapital und dem richtigen rechtlichen Rahmen kannst auch du eine Stiftung ins Leben rufen – sei es für deine Familie, einen guten Zweck oder ein gesellschaftliches Anliegen. Erfahre mehr in diesem Artikel.
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Das Wichtigste in Kürze
✅ Stiftungen dienen dem Ziel, ein Vermögen langfristig einem bestimmten Zweck zu widmen – sei es gemeinnützig, familiär oder unternehmerisch geprägt. Das Vermögen bleibt dabei dauerhaft erhalten, und die Stiftung agiert rechtlich unabhängig von ihrer Gründerperson.
✅ Es gibt verschiedene Arten von Stiftungen, darunter rechtsfähige Stiftungen, Treuhandstiftungen und Verbrauchsstiftungen. Sie unterscheiden sich in ihrer Organisationsstruktur, Rechtsform und in der Frage, ob das Stiftungsvermögen erhalten bleiben muss oder verbraucht werden darf.
✅ Die Gründung einer Stiftung erfordert Planung, ein ausreichendes Startkapital und eine formgerechte Satzung. Der Zweck muss klar formuliert sein, das Vermögen nachhaltig ausreichen, und die Satzung benötigt bestimmte Pflichtinhalte wie Organe und Entscheidungswege.
✅ Gemeinnützige Stiftungen erhalten steuerliche Vergünstigungen, darunter Befreiungen von Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie steuerlich abzugsfähige Spenden. Auch Zustiftungen und Erbschaften können steuerlich begünstigt sein – sofern die Stiftung als gemeinnützig anerkannt ist.
✅ Wer keine eigene Stiftung gründen möchte, kann Alternativen nutzen: etwa eine Zustiftung in eine bestehende Organisation, eine Treuhandstiftung mit geringerem Aufwand oder einen Förderfonds. Alle bieten solide Möglichkeiten, selbst mit kleineren Beträgen Gutes zu tun – bei reduziertem Verwaltungsaufwand.
Was ist eine Stiftung?
Eine Stiftung gründen klingt erstmal nach etwas, das nur Reiche oder große Unternehmen machen. Aber tatsächlich kannst auch du eine Stiftung ins Leben rufen – wenn dein Ziel ist, langfristig etwas Gutes zu tun oder dein Vermögen für einen bestimmten Zweck dauerhaft zu nutzen. Wichtig ist zu verstehen, was eine Stiftung ist, wie sie funktioniert und wann sich diese Form der Vermögensverwendung lohnt.
Eine Stiftung ist eine juristische Person, die ein festgelegtes Vermögen dauerhaft einem bestimmten Zweck widmet. Das bedeutet: Du überträgst Geld oder andere Vermögenswerte auf die Stiftung, und diese nutzt die daraus entstehenden Erträge (zum Beispiel Zinsen oder Dividenden), um bestimmte Ziele zu fördern – zum Beispiel Bildung, Umwelt oder soziale Projekte. Das Ganze ist auf Dauer angelegt: Eine Stiftung existiert grundsätzlich unbefristet und unabhängig von der Person, die sie gegründet hat.
Das Besondere an einer Stiftung: Sie gehört sich selbst. Es gibt keine Eigentümer:innen oder Gesellschafter:innen, sondern nur das sogenannte Stiftungsgeschäft, also deine Erklärung, dass du Vermögen einem bestimmten Zweck widmest. Und eine Satzung, in der du genau festlegst, was deine Stiftung machen soll und wie sie organisiert ist.
Welche Stiftungsarten gibt es?
In Deutschland gibt es verschiedene Arten von Stiftungen. Am bekanntesten ist die rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts nach § 80 BGB. Sie wird staatlich anerkannt und handelt rechtlich selbstständig. Sie muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen – zum Beispiel genug Kapital haben (dazu gleich mehr).
Daneben gibt es auch Treuhandstiftungen. Sie sind keine eigene Rechtsform, sondern werden von einer anderen Person (meist ein Verein oder eine bestehende Stiftung) treuhänderisch verwaltet. Das ist eine flexiblere und oft einfachere Variante, vor allem wenn du kleinere Beträge einbringen möchtest oder keine eigene Organisation aufbauen willst. Noch eine Möglichkeit ist die unselbstständige Stiftung – ähnlich der Treuhandstiftung, aber ohne rechtliche Selbstständigkeit.
Ein Sonderfall sind Verbrauchsstiftungen. Sie arbeiten nicht nur mit den Erträgen aus dem Vermögen, sondern dürfen auch das eigentliche Kapital aufbrauchen. Das erlaubt kürzere Laufzeiten. In § 80 Abs. 2 Satz 2 BGB heißt es dazu: “Die Stiftung wird in der Regel auf unbestimmte Zeit errichtet, sie kann aber auch auf bestimmte Zeit errichtet werden, innerhalb derer ihr gesamtes Vermögen zur Erfüllung ihres Zwecks zu verbrauchen ist.” – Bei einer Verbrauchsstiftung ist das zwar nur begrenzt der Fall, trotzdem kann sie anerkannt werden – zum Beispiel für Projekte, die nur einige Jahre dauern sollen.
Wann lohnt sich eine Stiftung?
Eine Stiftung lohnt sich, wenn du ein langfristiges Ziel verfolgst und dein Vermögen über Generationen hinweg sinnvoll einsetzen willst. Häufige Ziele: Die Förderung von Wissenschaft, Kultur, Bildung, Sport oder Umweltschutz. Auch persönliche Motive spielen eine Rolle – etwa wenn keine Erben da sind oder wenn du verhindern willst, dass dein Geld nach deinem Tod ungenutzt bleibt oder versteuert werden muss.
Auch steuerlich kann eine Stiftung Vorteile bringen. Besonders bei gemeinnützigen Stiftungen gibt es deutliche Entlastungen: Spenden oder Zustiftungen sind steuerlich absetzbar, und auch Erbschaft- oder Schenkungssteuer lassen sich so reduzieren. Gemeinnützige Stiftungen sind zudem selbst von vielen Steuern befreit – zum Beispiel von der Körperschafts- und Gewerbesteuer (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 Körperschaftsteuergesetz).
Wichtig: Nicht jede Stiftung ist automatisch gemeinnützig. Damit das Finanzamt sie als solche anerkennt, muss deine Stiftung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. der Abgabenordnung (AO) verfolgen.
Wenn du also eine bestimmte Idee hast, was mit deinem Geld langfristig passieren soll – ob für die Allgemeinheit oder deine Familie – kann die Gründung einer Stiftung genau das richtige Modell sein. Wichtig ist nur, dass du dir vorher über Ziele, Organisation und rechtliche Anforderungen klar wirst.
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Stiftung gründen in Deutschland: Rechtliche Voraussetzungen
Wer in Deutschland eine Stiftung gründen möchte, muss bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllen. Die wichtigsten Regeln stehen im Stiftungsgesetz der Bundesländer sowie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Weil die Gesetzgebung zur Stiftung überwiegend Ländersache ist, gibt es in jedem Bundesland eigene Stiftungsgesetze. Trotzdem gelten einige Grundlagen bundesweit und für alle Arten von Stiftungen.
Eine Stiftung ist eine juristische Person, das bedeutet: Die Stiftung hat eigene Rechte und Pflichten – unabhängig von dir als Gründerin oder Gründer. Sie darf Verträge abschließen, Vermögen besitzen und klagen bzw. verklagt werden. Damit das möglich ist, verlangt das Gesetz klare Strukturen und Ziele von Anfang an.
Vermögensvoraussetzungen
Ein zentrales Kriterium für die Gründung ist das sogenannte Stiftungsvermögen. Damit ist das Startkapital gemeint, das dauerhaft zur Verfügung stehen muss, um den Zweck der Stiftung zu erfüllen. Es muss ausreichend hoch sein, damit die Stiftung langfristig wirtschaftlich arbeiten kann. Das heißt: Die Stiftung soll ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn die Erträge mal geringer ausfallen oder Kosten steigen.
Wie viel Geld du genau brauchst, ist gesetzlich nicht pauschal geregelt. In der Praxis fordern die meisten Behörden ein Grundstockvermögen von mindestens 50.000 bis 100.000 Euro für kleinere Stiftungen. In vielen Fällen sind sogar mehrere hunderttausend Euro nötig – vor allem, wenn du größere Projekte finanzieren möchtest. Wichtig: Das Vermögen muss dauerhaft erhalten bleiben. Du darfst es nicht einfach verbrauchen oder verschenken. Die Stiftung darf meist nur aus den erwirtschafteten Erträgen (z. B. Zinsen oder Mieteinnahmen) ihren Zweck erfüllen.
Zweck der Stiftung
Eine Stiftung braucht immer einen konkreten Zweck. Das ist der Kern der gesamten Organisation. Du musst genau beschreiben, welchem Ziel deine Stiftung dient – zum Beispiel die Förderung von Bildung, Wissenschaft, Umwelt oder Kunst. Der Zweck muss so formuliert sein, dass er dauerhaft und ohne Gewinnerzielung verfolgt werden kann.
Wenn du eine gemeinnützige Stiftung gründen willst, muss dein Zweck zusätzlich den Vorgaben der Abgabenordnung (§§ 51 bis 68 AO) entsprechen. Nur dann bekommst du steuerliche Vorteile wie Steuerbefreiungen oder Spendenabzug. Beispiele für gemeinnützige Zwecke sind die Förderung von Jugendhilfe, Sport, Natur- und Tierschutz oder integrative Projekte.
Du kannst aber auch eine private Stiftung gründen – etwa um Vermögen in der Familie zu sichern. In dem Fall musst du keinen gemeinnützigen Zweck verfolgen. Eine Familienstiftung beispielsweise kann dafür sorgen, dass das Vermögen über Generationen hinweg in einem festgelegten Rahmen weitergegeben wird. Steuerlich bringt das aber oft weniger Vorteile.
Rechtsform und Stiftungstyp
In Deutschland gibt es hauptsächlich zwei Formen: die rechtsfähige Stiftung und die nicht rechtsfähige (Treuhand-)Stiftung. Wenn du willst, dass deine Stiftung eine eigene Rechtspersönlichkeit bekommt, musst du die rechtsfähige Variante wählen. Dafür brauchst du zwingend eine staatliche Anerkennung.
Bei einer Treuhandstiftung braucht es keine eigene Rechtspersönlichkeit – sie wird von einem sogenannten Treuhänder verwaltet. Diese Lösung ist einfacher und günstiger, eignet sich aber meist nur für kleinere Projekte oder als Zwischenstufe.
Zuständige Behörden
Wenn du in Deutschland eine Stiftung gründen willst, musst du dich an die Stiftungsaufsicht des jeweiligen Bundeslandes wenden. Diese prüft deine Unterlagen, erkennt die Stiftung an und kontrolliert später, ob die gesetzlich festgelegten Vorgaben eingehalten werden. Häufig ist das das Innenministerium oder eine spezielle Abteilung für Stiftungen – die Zuständigkeit variiert je nach Bundesland.
Nach Anerkennung durch die Behörde wird deine Stiftung in das offizielle Stiftungsverzeichnis eingetragen, soweit dein Bundesland so ein Register führt. Die Eintragung ist wichtig, weil sie deine Stiftung nach außen sichtbar macht und meist Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung ist.
Wenn du eine gemeinnützige Stiftung gründen willst, brauchst du außerdem eine sogenannte Freistellungsbescheinigung vom Finanzamt. Erst dann kannst du Spendenquittungen ausstellen und steuerliche Vorteile nutzen.
Die rechtlichen Voraussetzungen sind anspruchsvoll – aber nicht unüberwindbar. Mit einem durchdachten Konzept, einem klaren Zweck und ausreichendem Vermögen stehen die Chancen gut, dass deine Stiftung anerkannt wird.
Gründung einer Stiftung – Schritt für Schritt
Stiftungszweck festlegen
Der erste und wichtigste Schritt, wenn du eine Stiftung gründen willst, ist die klare Festlegung des Zwecks. Was willst du mit deinem Vermögen erreichen? Möchtest du soziale Projekte fördern, Bildungsarbeit leisten oder den Umweltschutz unterstützen? Oder geht es dir vielleicht darum, dein Lebenswerk zu bewahren oder deine Familie langfristig abzusichern?
Anforderungen
Der Stiftungszweck muss eindeutig, dauerhaft realisierbar und rechtlich zulässig sein. Das ergibt sich aus § 80 BGB. Dort steht auch, dass der Stifter den Zweck selbst festlegen muss – das kannst nur du, wenn du die Stiftung ins Leben rufst.
Wichtig ist, dass der Zweck mit deinem finanziellen Rahmen zusammenpasst. Hast du zum Beispiel nicht genug Kapital, um dauerhaft eine große Bildungsstiftung zu finanzieren, solltest du vielleicht einen kleineren Zweck wählen oder dich auf ein enges Thema fokussieren. Überlege dir auch, ob deine Stiftung gemeinnützig sein soll – also einem anerkannten gemeinnützigen Ziel dient. Nur dann bekommst du später steuerliche Vergünstigungen nach § 52 AO.
Du solltest den Zweck auch möglichst konkret formulieren. Statt nur zu sagen „Förderung von Jugendhilfe“, beschreibe besser, wie das aussehen soll – zum Beispiel durch Unterstützung von Freizeitangeboten für Jugendliche in strukturschwachen Regionen. Je klarer und präziser der Zweck, desto besser klappt später die Zusammenarbeit mit Behörden und der Stiftungsaufsicht.
Satzung aufsetzen
Nach dem Stiftungszweck ist die Satzung das zentrale Dokument bei der Gründung. Sie ist das „Grundgesetz“ deiner Stiftung und regelt alles Wichtige. Ohne eine formgerechte Satzung bekommst du keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht. Eine klare Satzung schützt auch davor, dass es später Streit oder Missverständnisse gibt.
Laut § 81 BGB muss deine Satzung mindestens folgende Punkte enthalten:
- den Namen der Stiftung,
- den Sitz der Stiftung (also den Ort in Deutschland),
- den Stiftungszweck,
- das Stiftungsvermögen (wie viel Geld/Immobilien du einbringst),
- wer die Stiftung führt (Stiftungsorgane wie Vorstand oder Kuratorium),
- wie Entscheidungen getroffen werden und wie die Stiftung arbeiten soll.
Formuliere die Satzung so, dass die Stiftung auch langfristig handlungsfähig bleibt. Achte darauf, dass du Spielräume für Veränderungen lässt – zum Beispiel durch eine Regelung, wie du oder später deine Organe den Zweck an neue Bedingungen anpassen können. Damit sicherst du die Flexibilität deiner Stiftung. Viele Fehler bei der Satzung entstehen durch unklare Regelungen oder fehlende Passagen – hier lohnt es sich, juristischen Rat einzuholen.
Behördliche Anerkennung und Eintragung
Nachdem Zweck und Satzung stehen und das Vermögen gesichert ist, musst du die Stiftung offiziell anerkennen lassen. Zuständig ist die Stiftungsaufsicht in deinem Bundesland. Diese prüft, ob deine Stiftung die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, praxisfähig ist und ob dein Zweck mit dem vorgesehenen Vermögen dauerhaft erreicht werden kann.
Du reichst dafür folgende Unterlagen ein:
- ein formloses Anerkennungsgesuch (also dein Antrag),
- die unterschriebene Satzung,
- eine Erklärung über das Stiftungsvermögen (z. B. Kontoauszug, Schenkungs-/Übertragungsvertrag),
- eine Erklärung, dass die Stiftung mit deinem Willen errichtet werden soll.
Sobald die Behörde alles geprüft und keine Einwände hat, spricht sie die staatliche Anerkennung aus. Danach wird die Stiftung in das Stiftungsverzeichnis des Landes eingetragen. Erst ab diesem Moment ist deine Stiftung rechtsfähig – das heißt, sie ist eine eigene juristische Person und kann Verträge schließen, Erbschaften annehmen oder einen Vorstand einsetzen.
Wie lange das Anerkennungsverfahren dauert, hängt von der jeweiligen Behörde ab. In manchen Bundesländern geht es in wenigen Wochen, in anderen kann es länger dauern, besonders bei komplexen Satzungen oder wenn Nachbesserungen nötig sind.
Stiftung gründen: Kosten und Steuern
Wenn du eine Stiftung gründen willst, solltest du dir vorher genau anschauen, welche Kosten auf dich zukommen und wie sich das Ganze steuerlich auswirkt. Der finanzielle Aufwand kann nämlich je nach Stiftungsart, Bundesland und Zielsetzung ziemlich unterschiedlich ausfallen. Gleichzeitig gibt es einige steuerliche Vorteile, die besonders bei gemeinnützigen Stiftungen greifen.
Die Gründungskosten setzen sich aus mehreren Posten zusammen. In der Regel brauchst du einen Notar für die Beglaubigung wichtiger Unterlagen, etwa der Satzung. Möchtest du dich professionell beraten lassen – zum Beispiel von einem Anwalt oder Steuerberater – entstehen zusätzliche Kosten. Für die Erstellung der Satzung und rechtliche Beratung kannst du mit etwa 1.000 bis 5.000 Euro rechnen. Die Kosten hängen davon ab, wie komplex deine Stiftung sein soll. Wenn du zum Beispiel eine Familienstiftung mit internationalem Bezug planst, wird es teurer als eine einfache gemeinnützige Stiftung, die nur regional tätig ist.
Außerdem verlangt die Behörde bei der Anerkennung zum Teil Bearbeitungsgebühren. Diese betragen selten mehr als ein paar Hundert Euro. Landesstiftungsbehörden arbeiten größtenteils kostendeckend, daher können die Gebühren unterschiedlich ausfallen – informiere dich am besten bei der zuständigen Aufsichtsbehörde deines Bundeslandes.
Ein großer Punkt ist das Stiftungsvermögen. Es gibt keine gesetzliche Mindesthöhe nach dem bundesweiten Stiftungsrecht, aber in den meisten Bundesländern setzen die Behörden ein gewisses Anfangskapital voraus. Die Stiftung soll langfristig finanzierbar sein, ohne dass das Startkapital aufgezehrt wird. Für gemeinnützige Stiftungen empfehlen viele Aufsichtsbehörden deshalb ein Kapital von mindestens 50.000 Euro. In manchen Fällen wird auch mehr erwartet – etwa 100.000 Euro oder mehr – abhängig vom geplanten Stiftungszweck und den Verwaltungskosten.
Dann gibt es noch laufende Kosten zu beachten: Verwaltung, Buchhaltung, Jahresabschluss und gegebenenfalls Gehälter. Wenn du größere Summen verwaltest, brauchst du vielleicht sogar einen Vermögensverwalter. Diese laufenden Kosten musst du aus den Erträgen des Stiftungsvermögens bezahlen. Deshalb ist es wichtig, dass dein Kapital nicht zu knapp bemessen ist.
Steuervorteile bei der Gründung einer Stiftung
Wenn du deine Stiftung erfolgreich als gemeinnützig gründest, bekommst du in vielen Bereichen steuerliche Erleichterungen. Grundlage ist die § 52 AO. Dort ist geregelt, wann eine Stiftung „gemeinnützige Zwecke“ verfolgt. Dazu gehören zum Beispiel Bildung, Umwelt, Gesundheit, Kunst oder soziale Arbeit. Ist deine Stiftung gemeinnützig anerkannt, zahlst du keine Körperschaftsteuer (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG), keine Gewerbesteuer (§ 3 Nr. 6 GewStG) und in der Regel auch keine Erbschaft- oder Schenkungsteuer (§ 13 ErbStG).
Spender:innen profitieren ebenfalls: Sie dürfen ihre Zuwendungen steuerlich geltend machen. Nach § 10b Einkommensteuergesetz (EStG) lassen sich Spenden bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte absetzen. Wer der Stiftung sogar Vermögen zuwendet (zum Beispiel als sogenannte Zustiftung), darf bis zu 1 Million Euro (Verheiratete: 2 Millionen Euro) im Jahr der Zuwendung und in den neun darauffolgenden Jahren – also über insgesamt zehn Jahre – als Sonderausgabe abziehen. Diese Regelung macht die Stiftung besonders für wohlhabendere Gründer:innen attraktiv.
Achtung
Die Gemeinnützigkeit musst du auch langfristig leben und belegen. Alle Ausgaben und Einnahmen müssen dokumentiert werden; Berichte musst du regelmäßig an die Stiftungsaufsicht und manchmal auch an das Finanzamt geben. Kommt die Stiftung von ihrer Satzung oder ihrem Zweck ab, kann die Anerkennung verloren gehen – damit entfallen auch die steuerlichen Vorteile.
Übrigens: Willst du keine eigene Stiftung mit großem Startkapital gründen, kannst du auch mit kleineren Beträgen über eine sogenannte Zustiftung tätig werden. Du beteiligst dich dann an einer bestehenden Stiftung – oft mit ähnlichen steuerlichen Vorteilen, aber ohne die Gründungskosten und Verwaltungsaufwand.
Alternativen zur Gründung einer Stiftung
Eine eigene Stiftung zu gründen ist ein großer Schritt – mit rechtlichen Pflichten, finanziellem Aufwand und viel Verwaltungsarbeit. Vielleicht willst du dein Vermögen einem guten Zweck widmen, aber nicht selbst eine vollständige Stiftung gründen. In dem Fall gibt es gute Alternativen: eine Zustiftung, eine Treuhandstiftung oder die Beteiligung an einer bestehenden Stiftung. Hier erfährst du, was sich hinter diesen Formen verbirgt, welche Vorteile sie bieten – und wann sie für dich infrage kommen.
Zustiftung
Eine Zustiftung bedeutet, dass du Geld oder Vermögenswerte in das Grundkapital einer bestehenden Stiftung einbringst. Du musst also nicht selbst eine Stiftung aufbauen. Zustiftungen sind dauerhaft – im Gegensatz zu Spenden, die sofort für Projekte ausgegeben werden.
Der große Vorteil: Du brauchst kein Mindestvermögen, keine Satzung und musst dich nicht mit der Bürokratie einer Neugründung beschäftigen. Gleichzeitig profitierst du bei gemeinnützigen Stiftungen von den gleichen steuerlichen Vorteilen wie ein Stifter: Nach § 10b Abs. 1a Einkommensteuergesetz (EStG) kannst du bis zu 1 Million Euro (bzw. 2 Millionen bei Ehepaaren) als Sonderausgaben geltend machen, wenn deine Zustiftung dem Stiftungskapital dient.
Diese Option ist ideal, wenn du einen bestimmten Zweck fördern möchtest, zum Beispiel den Umweltschutz oder Jugendhilfe, und eine vertrauenswürdige Stiftung in dem Bereich findest. Wichtig: Du kannst bei vielen Stiftungen auch entscheiden, wofür dein eingebrachtes Vermögen konkret verwendet wird.
Treuhandstiftung
Eine Treuhandstiftung – auch unselbstständige Stiftung genannt – ist eine Stiftung ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Das heißt: Sie wird von einem Treuhänder verwaltet, oft ist das eine Stiftungstreuhand, eine Anwaltskanzlei oder ein gemeinnütziger Verein. Du als Stifter gibst dafür den Zweck, die Satzung und die Mittelverwendung vor.
Der Unterschied zur klassischen Stiftung: Du musst die Stiftung nicht staatlich anerkennen lassen, was das Verfahren deutlich vereinfacht. Zudem brauchst du weniger Startkapital – oft reichen schon Beträge im mittleren fünfstelligen Bereich. Auch steuerlich werden Treuhandstiftungen in vielen Fällen wie gemeinnützige Stiftungen behandelt, wenn der Zweck entsprechend anerkannt ist (§ 51–68 AO).
Eine Treuhandstiftung eignet sich gut, wenn du die Kontrolle über deine gestifteten Mittel behalten willst, aber nicht den vollen Aufwand einer rechtsfähigen Stiftung eingehen möchtest. Nachteil: Du bist abhängig vom Treuhänder – suche dir deshalb einen erfahrenen und seriösen Partner:innen aus.
Stiftungsfonds oder Förderfonds
Viele große Stiftungen bieten sogenannte Stiftungsfonds oder Stiftungsdarlehen an. Dabei wird dein Vermögen intern wie eine eigene Stiftung behandelt, aber rechtlich bleibt es Teil der Mutterstiftung. Du bestimmst trotzdem mit, wofür die Rendite verwendet wird – etwa für Bildungsprojekte, medizinische Forschung oder Sozialarbeit.
Auch hier kannst du Namen und Zweck deines Fonds selbst bestimmen. Oft sind sogar Patenschaften oder Öffentlichkeitsarbeit mit deinem Namen möglich. Für dich bedeutet das: unkompliziert Geld für einen guten Zweck einsetzen, ohne juristische Vorgänge im Hintergrund abwickeln zu müssen.
Vorteil: Du brauchst kein Mindestkapital, keine Genehmigung durch Behörden, keine eigene Verwaltung – die Stiftung übernimmt alles. Das bedeutet maximale Einfachheit und trotzdem eine Form der Mitbestimmung.
Vergleich der Alternativen – was passt zu dir?
Wenn du keine eigene Stiftung gründen willst, solltest du dich fragen: Wie viel Einfluss möchtest du haben? Wie groß ist dein geplantes Vermögen? Und wie viel Aufwand willst du betreiben?
Hier ein kleiner Überblick als Zusammenfassung:
- Zustiftung: ideal für kleinere bis große Beträge, ohne Verwaltungsaufwand.
- Treuhandstiftung: gut für individuelle Projekte mit überschaubarem Kapital, bringt Verantwortung mit sich.
- Stiftungsfonds: perfekt für zielgerichtete Förderung über etablierte Stiftungen.
Lasse dich zu deinen Möglichkeiten am besten durch Expert:innen beraten. Willst du später selbst eine Stiftung errichten, kann eine Zustiftung oder Treuhandstiftung auch ein Einstieg sein. Das gibt dir Zeit, Erfahrungen zu sammeln und Stiftungsarbeit kennenzulernen, bevor du komplett eine eigene Organisation aufbaust.
Fazit
Die Entscheidung, eine Stiftung zu gründen, ist ein bedeutender Schritt, der sorgfältige Planung und umfassende Beratung erfordert. Stiftungen ermöglichen es, langfristig Vermögen im Sinne eines bestimmten Zwecks einzusetzen – sei es in den Bereichen Soziales, Umwelt, Bildung oder Kultur. Dabei spielen rechtliche, steuerliche sowie organisatorische Aspekte eine entscheidende Rolle: Von der Wahl der passenden Stiftungsform über das benötigte Gründungskapital bis hin zur Frage der Gemeinnützigkeit gilt es, zahlreiche Faktoren zu beachten.
Wer eine Stiftung gründen möchte, sollte sich frühzeitig mit den rechtlichen Rahmenbedingungen vertraut machen und professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Auch die nachhaltige Verwaltung und strategische Ausrichtung der Stiftung sind für den langfristigen Erfolg entscheidend. Die Gründung einer Stiftung bietet nicht nur steuerliche Vorteile, sondern auch die Möglichkeit, nachhaltig und verantwortungsvoll gesellschaftlichen Mehrwert zu schaffen.