Schenkung an Kinder zu Lebzeiten: Das solltest du wissen

Schenkung zu Lebzeiten – allein der Begriff klingt nach Großzügigkeit, Vertrauen und dem Wunsch, jemandem zu helfen. Vielleicht hörst du gerade im Verwandten- oder Bekanntenkreis Sätze wie: „Meine Mutter will mir das Haus überschreiben, solange sie noch fit ist“ oder Unsere Großeltern haben meinem Bruder das Startkapital fürs eigene Unternehmen geschenkt.“ Solche Entscheidungen sind nicht nur emotional, sondern auch bedeutende Weichenstellungen für die Zukunft – mit klaren rechtlichen Konsequenzen. Denn wer zu Lebzeiten schenkt, muss wissen, worauf er sich einlässt: Was gibt es für Steuerfreibeträge? Was muss wie geregelt werden?  Erfahre mehr in diesem Artikel.

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Das Wichtigste in Kürze

✅ Eine Schenkung zu Lebzeiten bedeutet, dass jemand jemandem freiwillig und ohne Gegenleistung Vermögen überträgt – etwa Geld, Immobilien oder Wertgegenstände. Beide Seiten müssen damit einverstanden sein, damit die Schenkung gültig ist.
✅ Schenkungen kommen besonders häufig innerhalb der Familie vor – zum Beispiel wenn Eltern ihren Kindern ein Haus, Geld oder ein Auto schenken wollen. Doch selbst in der Familie gelten verbindliche rechtliche Vorgaben, und es können Erb- oder Steuerfolgen entstehen.
✅ Bei direkt übergebenen Dingen wie Bargeld oder Schmuck reicht eine mündliche Vereinbarung. Sobald das Geschenk den Besitzer bzw. die Besitzerin wechselt, ist die Schenkung rechtskräftig. Für größere Vermögenswerte wie Immobilien ist jedoch immer ein notarieller Schenkungsvertrag notwendig.
✅ Schenkungen haben erhebliche Auswirkungen auf spätere Pflichtteilsansprüche. Besonders bei ungleich verteilten Geschenken an einzelne Kinder kann es zu Konflikten kommen, wenn beispielsweise ein Haus an nur ein Kind übertragen wird.
✅ Wer frühzeitig schenkt, kann hohe Steuerfreibeträge mehrfach nutzen – etwa alle 10 Jahre pro beschenkte Person. Allerdings solltest du alle Vereinbarungen schriftlich dokumentieren, um Missverständnisse zu vermeiden und rechtlich abgesichert zu sein.

Schenkung zu Lebzeiten: Was genau steckt dahinter?

Eine Schenkung zu Lebzeiten bedeutet, dass du jemandem freiwillig und ohne Gegenleistung etwas überträgst – zum Beispiel Geld, eine Immobilie, ein Auto oder andere Gegenstände. Im Gegensatz zur Erbschaft gibst du das Geschenk also nicht erst nach deinem Tod weiter, sondern noch zu deinen Lebzeiten. Dadurch kannst du genau bestimmen, wer was bekommt – und wann.

Vor allem innerhalb der Familie kommt es oft zu Schenkungen. Eltern schenken ihrem Kind etwa ein Grundstück oder überweisen einen größeren Geldbetrag, um beim Hausbau zu helfen. Großeltern überlassen ihren Enkeln ein Auto. Oder du bekommst von deiner Tante schon zu Lebzeiten ihre wertvolle Schmucksammlung. In solchen Fällen spricht man von sogenannten „freigiebigen Zuwendungen“. Diese sind rechtlich im § 516 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt: “Eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert, ist Schenkung, wenn beide Teile darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt.”

Arten der Schenkung

Es gibt verschiedene Formen der Schenkung. Die häufigste Variante ist die sogenannte Handschenkung. Das bedeutet: Du übergibst das Geschenk direkt – etwa Bargeld oder ein Fahrrad. Solche Geschenke sind sofort rechtsgültig, sobald sie übergeben werden und du als Schenker genau das machen wolltest – nämlich schenken.

Anders sieht es bei größeren Vermögenswerten aus, beispielsweise einer Wohnung oder einem Grundstück. Hier reicht die bloße Übergabe nicht aus. Stattdessen musst du die Schenkung notariell beurkunden lassen. Das schreibt das Gesetz in § 518 BGB vor. Ohne notarielle Beurkundung ist der Schenkungsvertrag in solchen Fällen erstmal unwirksam – es sei denn, die Schenkung wird später tatsächlich vollzogen (zum Beispiel durch Eintragung ins Grundbuch). Dann wird die Form nachträglich geheilt. Trotzdem – um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, kannst du bei Immobilen immer auf ein Notariat zurückgreifen. Eine verbindliche Auskunft über deine Möglichkeiten bekommst du auch bei einer Anwältin oder einem Anwalt im Erbrecht.

Schenkung an Kinder zu Lebzeiten 

Eine Schenkung zu Lebzeiten wird oft auch mit Blick auf die Erbschaftssteuer gemacht. Wer sein Vermögen zu Lebzeiten auf mehrere Personen verteilt, nutzt die geltenden Steuerfreibeträge mehrmals aus. Außerdem kannst du durch Schenkungen mögliche Streitigkeiten ums Erbe vermeiden. Wenn du konkret aufteilst, wer was bekommt, kannst du deinen Nachlass gezielt steuern. Das sorgt für Klarheit – besonders in Familien mit mehreren Kindern.

Auch Eltern nutzen Schenkungen, um Kinder beim Start ins Erwachsenenleben zu unterstützen. Ein Auto zum Studienbeginn, eine Eigentumswohnung für den Berufseinstieg oder finanzielle Hilfe bei einer Firmengründung: All das sind typische Beispiele. Wichtig ist dabei, dass du genau überlegst, ob und unter welchen Bedingungen du schenken willst. Falls du das Geschenk zurückfordern möchtest – etwa wenn der Beschenkte sich plötzlich gegen dich wendet oder in eine Scheidung rutscht – kannst du entsprechende Bedingungen in einem Schenkungsvertrag regeln.

Schenkung unter Auflage

Eine besondere Form ist die sogenannte Schenkung unter Auflage. Hier erhält der Beschenkte etwas, muss aber im Gegenzug bestimmte Verpflichtungen übernehmen. Zum Beispiel verpflichtet sich dein Kind, dich im Alter zu pflegen oder bestimmte Kosten zu übernehmen. Solche Abmachungen solltest du unbedingt schriftlich festhalten. Auch hier ist ein Notar oft sinnvoll.

Das musst du über die Schenkung zu Lebzeiten wissen

Wann ist eine Schenkung rechtlich gültig?

Damit eine Schenkung zu Lebzeiten rechtlich wirksam ist, braucht es vor allem eines: eine klare Einigung zwischen dem Schenkenden und dem Beschenkten. Das heißt, beide müssen sich darüber einig sein, dass der eine etwas freiwillig und ohne Gegenleistung hergibt – und der andere es annimmt. Diese Einigung nennt man im juristischen Sprachgebrauch „Vertrag“. Geregelt ist das im § 516 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

Der Schenkungsvertrag ist grundsätzlich formfrei. Du kannst ein Geschenk also auch mündlich oder per Handschlag vereinbaren – zumindest bei beweglichen Sachen wie Geld, Schmuck oder einem Auto. Sobald das Geschenk übergeben wurde, ist die Schenkung gültig. Fachlich nennt man das den „Vollzug der Schenkung“. Entscheidend ist also, dass das Versprochene tatsächlich übergeben oder auf das Konto des Beschenkten überwiesen wurde.

Anders sieht es aus, wenn die Übertragung noch nicht erfolgt ist. In solchen Fällen muss die Schenkung notariell beurkundet werden. Andernfalls ist das Versprechen nicht rechtswirksam. Vor allem bei Immobilien, wie Häusern oder Grundstücken, ist das wichtig. Die Übertragung muss hier nach § 311b BGB stets beim Notariat erfolgen – und zwar schriftlich. Erst wenn der Notar bzw. die Notarin den Vorgang beurkundet und die Eigentumsumschreibung im Grundbuch stattgefunden hat, ist die Schenkung vollständig rechtskräftig.

Auch bei Gesellschaftsanteilen, beispielsweise an einer GmbH, kann eine notarielle Beurkundung notwendig sein – je nachdem, welchen rechtlichen Rahmen die Gesellschaftsform vorschreibt.

Zu beachten ist auch: Du musst als Schenker:in zum Zeitpunkt der Schenkung geschäftsfähig sein. Das bedeutet, du musst in der Lage sein, die Tragweite deiner Entscheidung zu erkennen und rechtlich wirksame Erklärungen abzugeben. Jugendliche ab 16 Jahren können mit Zustimmung ihrer Eltern zwar schenken, aber nur eingeschränkt – etwa bei kleineren Beträgen.

Kann man eine Schenkung widerrufen?

Grundsätzlich gilt: „Geschenkt ist geschenkt.“ Eine gültige Schenkung kannst du nicht einfach so zurückfordern. Es gibt aber Ausnahmen, bei denen der Rücktritt möglich ist. Eine der wichtigsten Ausnahmen ist der Widerruf wegen groben Undanks nach § 530 BGB

Das bedeutet: Wenn sich der Beschenkte extrem respektlos oder verletzend verhält – etwa durch körperliche Gewalt, schwere Beleidigungen oder mutwillige Zerstörung des Familienverhältnisses – kannst du die Schenkung widerrufen. Das Verhalten muss aber wirklich gravierend sein. Ein einmaliger Streit reicht nicht aus. Falls du diesen Schritt gehen willst, solltest du rechtlichen Beistand suchen, denn es muss belegt werden, dass der grobe Undank tatsächlich vorliegt.

Ein weiterer Fall ist der Rücktritt wegen Verarmung des Schenkenden. Wenn sich deine finanzielle Lage nach der Schenkung drastisch verschlechtert, kannst du unter Umständen das Geschenk zurückverlangen, um deinen eigenen Lebensunterhalt abzusichern. Das ist in § 528 BGB geregelt. 

Die wichtigste Voraussetzung: Du bist nach der Schenkung nicht mehr in der Lage, dich selbst zu versorgen, und brauchst das Geschenk zum Lebensunterhalt. Nicht jede kleine Finanzkrise reicht – es muss wirklich eine wirtschaftliche Notlage vorliegen.

Wichtig: Auch wenn einer dieser Gründe vorliegt, führt das nicht automatisch zum Rückruf der Schenkung. Du musst den Widerruf rechtlich erklären, also einen Brief oder eine notariell beglaubigte Erklärung an den Beschenkten schicken. Wenn der andere sich weigert, das Geschenk zurückzugeben, bleibt oft nur der Gang vor Gericht.

Außerdem ist es möglich – und oft sinnvoll – sich im Schenkungsvertrag bereits ein Rückforderungsrecht vorzubehalten. Das kann zum Beispiel greifen, wenn der Beschenkte insolvent wird oder stirbt, bevor bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Solche Rückforderungsklauseln geben Sicherheit – gerade bei größeren Werten wie Immobilien oder Firmenanteilen.

Wissenswertes zur Schenkung an Kinder zu Lebzeiten 

Im Familienkreis ist die Schenkung zu Lebzeiten besonders beliebt. Eltern übertragen Vermögen an Kinder, Großeltern geben Geld weiter oder schenken ein Auto – oft aus dem Wunsch heraus, zu Lebzeiten noch zu helfen oder frühzeitig etwas zu regeln. Doch auch wenn solche Geschenke familiär und freundlich gemeint sind, gibt es konkrete rechtliche Probleme.

Vorteile einer Schenkung im Familienkreis

Natürlich hat eine Schenkung im Familienkreis nicht nur Risiken, sondern auch klare Vorteile. Du kannst steuerliche Freibeträge optimal nutzen (zum Beispiel 400.000 Euro alle 10 Jahre bei direkter Schenkung von Eltern an Kinder), du kannst Streit unter Erben verhindern – wenn du deine Entscheidung offen und transparent kommunizierst – und du kannst dein Vermögen zu Lebzeiten so weitergeben, wie du es für richtig hältst.

Wichtig ist dabei immer, alles gut zu dokumentieren. Ein Schenkungsvertrag sollte alle wesentlichen Punkte enthalten – vor allem bei wertvollen Vermögensgegenständen wie Immobilien oder Kapitalvermögen. Denn: Nur mit einer klaren Regelung vermeidest du spätere Streitigkeiten unter den Angehörigen.

Erbvorbehalte: Was passiert nach einer Schenkung?

Wenn du innerhalb der Familie etwas verschenkst – zum Beispiel ein Haus – solltest du wissen, welche Folgen das für die spätere Erbschaft haben kann. In der Praxis heißt das: Wenn ein Elternteil einem Kind zu Lebzeiten eine Immobilie schenkt, wird das nach dem Tod oft auf den Pflichtteil der Geschwister angerechnet. Laut § 2050 BGB sollen solche lebzeitigen Schenkungen beim Erbfall berücksichtigt werden, damit alle Kinder möglichst gleich behandelt werden.

Was viele nicht wissen: Nur wenn die Schenkung ausdrücklich als ausgleichspflichtig deklariert wurde, zählt sie später in die Erbmasse mit hinein. Falls nicht, kann es sein, dass Beschenkte einen finanziellen Vorteil behalten, während andere leer ausgehen. Gerade deswegen ist es wichtig, im Schenkungsvertrag festzuhalten, ob die Schenkung auf künftige Erbansprüche angerechnet werden soll.

Ungleichverteilung unter Geschwistern

Klassisch ist der Fall, dass ein Elternteil ein Haus nur an ein Kind schenkt – zum Beispiel, weil es sich besonders um Pflege gekümmert hat. Wenn andere Geschwister davon erst beim Erbfall erfahren, fühlen sie sich oft übergangen. In solchen Fällen kann es zu Streit kommen. Denn auch wenn der Eigentumsübergang rechtlich sauber ablief, geht es vor allem um das Gerechtigkeitsempfinden.

Laut § 2325 BGB haben enterbte Kinder einen Anspruch auf Pflichtteilsergänzung. Das heißt: Schenkungen, die innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Todesfall stattgefunden haben, werden wertmäßig zur Erbmasse dazugerechnet. Der Gesetzgeber will damit verhindern, dass Erblasser durch Schenkungen zu Lebzeiten den Pflichtteil umgehen.

Je länger eine Schenkung zurückliegt, desto weniger zählt sie jedoch. Es gilt dabei die sogenannte Abschmelzregel: Pro Jahr vor dem Erbfall wird die angerechnete Summe um 10 Prozent reduziert. Bei Schenkungen, die mehr als 10 Jahre zurückliegen, findet gar keine Anrechnung mehr statt.

Pflichtteilsansprüche trotz Schenkung

Auch wenn du zu Lebzeiten ein Haus oder viel Geld verschenkt hast – du kannst nicht komplett frei darüber verfügen, wenn es um dein künftiges Erbe geht. Gesetzlich geschützte Erben, meist Kinder, Eltern oder Ehepartner, haben ein Anrecht auf den sogenannten Pflichtteil. Selbst wenn sie enterbt wurden, bekommen sie einen bestimmten Teil der Vermögensmasse.

Bei der Berechnung dieses Pflichtteils wird auch eine Schenkung zu Lebzeiten berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 10 Jahren vor dem Tod erfolgt ist. Diese Pflichtteilsergänzungsansprüche können zu erheblichen finanziellen Belastungen für den Beschenkten führen, wenn dieser z. B. das geerbte Haus nicht verkaufen möchte oder kann, um Geschwister auszuzahlen.

Gerade deshalb ist es ratsam, rechtzeitig zu planen und ggf. mit Anwält:innen oder Notar:innen über mögliche Vertragsklauseln zu sprechen. Möglichkeiten sind z.B. ein Nießbrauchvorbehalt oder ein Rückforderungsrecht, falls sich die finanzielle Situation nach der Schenkung drastisch verändert.

Fazit

Die Schenkung zu Lebzeiten bietet eine effektive Möglichkeit, Vermögen gezielt vorab zu übertragen und potenzielle steuerliche Vorteile zu nutzen. Durch frühzeitige Planung lassen sich Erbschaftssteuerfreibeträge optimal ausschöpfen, familiäre Konflikte vermeiden und die finanzielle Sicherheit der Beschenkten verbessern. Es ist jedoch unerlässlich, mögliche Risiken wie Pflichtteilsansprüche, Rückforderungsrechte oder den Einfluss auf Sozialleistungen frühzeitig zu bedenken.

Eine rechtzeitige und rechtssichere Gestaltung – idealerweise mit juristischer und steuerlicher Beratung – stellt sicher, dass die Schenkung zu Lebzeiten sowohl im Interesse des Schenkenden als auch der Beschenkten erfolgt. Damit ist sie eine bedeutende Option in der Nachfolge- und Vermögensplanung, die viele Vorteile gegenüber einer reinen Erbschaft mit sich bringen kann.

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