Lohn einklagen nach Kündigung: Deine Rechte einfach erklärt

Du hast Monate lang hart gearbeitet, doch kurz nach der Kündigung bleibt dein Gehalt aus. Die Miete, Rechnungen und Einkäufe warten nicht – und du stehst ohne Lohn da. Viele Betroffene fragen sich in dieser Situation: Kann ich den Lohn einklagen nach Kündigung? Und wie funktioniert das überhaupt? Die Unsicherheit ist groß, die Not aber auch. Erfahre deshalb mehr in diesem Artikel.

Das Wichtigste in Kürze

✅ Du hast auch nach einer Kündigung Anspruch auf deinen vollen Lohn bis zum letzten Arbeitstag, egal wie das Arbeitsverhältnis beendet wurde.
✅ Viele Arbeits- und Tarifverträge enthalten kurze Ausschlussfristen, oft nur 3 Monate. Verpasst du diese Frist, verlierst du deinen Anspruch.
✅ Bevor du klagst, kannst du den Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin schriftlich zur Zahlung auffordern und eine Frist setzen. Erst wenn das nichts bringt, folgt die Klage beim Arbeitsgericht.
✅ Das Verfahren startet mit einem Gütetermin, in dem versucht wird, eine Einigung zu finden. Scheitert dieser, prüft das Gericht Beweise im Kammertermin.
✅ Ist der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin zahlungsunfähig, erhältst du unter bestimmten Voraussetzungen Insolvenzgeld von der Agentur für Arbeit für die letzten 3 Monate deines Arbeitsverhältnisses.

Lohn einklagen nach Kündigung: Die Rechtslage

Auch wenn dein Arbeitsverhältnis beendet ist, bleibt dein Anspruch auf Arbeitslohn bestehen. Der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin muss dir bis zum letzten Arbeitstag den vereinbarten Lohn zahlen (§ 611a BGB, § 614 BGB). Viele denken nach einer Kündigung, dass sie keinen Anspruch mehr haben. Das stimmt so aber nicht. Offene Gehälter kannst du auch nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses einfordern.

Wichtig ist, dass du deine Forderung nicht einfach liegen lässt. Der Anspruch auf Lohn verjährt zwar erst nach 3 Jahren (§ 195 BGB), aber viel entscheidender sind die Ausschlussfristen. In vielen Arbeits- oder Tarifverträgen steht, dass du deine Ansprüche innerhalb von wenigen Monaten schriftlich geltend machen musst. Oft sind es nur 3 Monate. Verpasst du diese Frist, verlierst du den Anspruch.

Deshalb solltest du nach einer Kündigung sofort prüfen, ob noch Lohn aussteht. Auch Überstunden, die du geleistet hast, können Teil deiner Forderung sein. Mehr dazu findest du im Beitrag Auszahlung von Überstunden.

Wenn dein Arbeitgeber nicht freiwillig zahlt, bleibt dir nur der Gang zum Arbeitsgericht. Hier kannst du mit einer sogenannten Zahlungsklage (oder auch Lohnklage genannt) deinen Lohn einfordern. Im Zweifel hilft dir eine Anwältin oder ein Anwalt für Arbeitsrecht, die Erfolgsaussichten einzuschätzen und die Klage einzureichen.

Ablauf: Lohn einklagen nach Kündigung

Bevor du deinen Lohn nach Kündigung einklagen kannst, solltest du den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin zunächst außergerichtlich zur Zahlung auffordern. Das machst du am besten schriftlich mit einer Fristsetzung. So hast du einen Nachweis, dass du die Forderung eingefordert hast.

Bleibt die Zahlung aus, reichst du Klage beim Arbeitsgericht ein. Zuständig ist immer das Gericht am Sitz des Arbeitgebers bzw. der Arbeitgeberin oder an dem Ort, an dem du zuletzt gearbeitet hast (§ 2 ArbGG). Du kannst die Klage selbst einreichen oder dich professionell von einer Anwältin oder einem Anwalt für Arbeitsrecht vertreten lassen.

Das Verfahren beginnt in der Regel mit einem Gütetermin (§ 54 ArbGG). Hier versucht das Gericht, eine schnelle Einigung zwischen dir und deinem Arbeitgeber bzw. deiner Arbeitgeberin zu erreichen. Klappt das nicht, folgt ein Kammertermin, bei dem Beweise geprüft und Zeug:innen gehört werden.

Wenn du dich unsicher fühlst, ist professionelle Unterstützung sinnvoll. Eine Anwältin oder ein Anwalt für Arbeitsrecht weiß genau, welche Unterlagen wichtig sind und wie die Klage erfolgreich durchgesetzt wird.

Was passiert vor Gericht?

Reichst du Lohnklage nach Kündigung beim Arbeitsgericht ein, prüft das Gericht zunächst deine Unterlagen und setzt einen Gütetermin an (§ 54 ArbGG). Dort versucht der Richter oder die Richterin, eine schnelle Einigung zwischen dir und deinem ehemaligen Arbeitgeber bzw. deiner ehemaligen Arbeitgeberin zu erreichen. Gelingt das nicht, geht es in den Kammertermin, bei dem auch Beweise wie Lohnabrechnungen oder Arbeitszeitnachweise geprüft werden.

Wichtig ist, dass du alle relevanten Unterlagen parat hast: Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, Lohnabrechnungen und Nachweise über geleistete Stunden. Gerade bei offenen Forderungen für Überstunden lohnt sich ein Blick in unseren Beitrag zum Thema: Auszahlung von Überstunden.

Das Verfahren ist meist überschaubar und soll zügig eine Lösung bringen. Trotzdem versuchen manche Arbeitgeber:innen, den Spieß umzudrehen, etwa indem sie dir Arbeitszeitbetrug vorwerfen. Solche Vorwürfe musst du nicht einfach hinnehmen. Wenn du unsicher bist, wie du deine Ansprüche durchsetzt, ist rechtliche Unterstützung sinnvoll. 

Lohn einklagen: Diese Fristen sind nach Kündigung wichtig

Wenn du deinen Lohn nach Kündigung einklagen willst, musst du vor allem die Fristen im Blick haben. Zwar gilt grundsätzlich die regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren (§ 195 BGB). Diese beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (§ 199 BGB). Doch oft spielt diese lange Frist keine Rolle, weil Verträge viel kürzere Ausschlussfristen enthalten.

In vielen Arbeitsverträgen oder Tarifverträgen ist festgelegt, dass Ansprüche innerhalb von wenigen Monaten – häufig 3 Monate – schriftlich geltend gemacht werden müssen. Versäumst du diese Frist, verlierst du den Anspruch endgültig, auch wenn dir der Lohn eigentlich zusteht. Deshalb ist es sinnvoll, offene Forderungen nach einer Kündigung sofort prüfen zu lassen und schriftlich einzufordern.

Wichtig ist auch: Einige Ausschlussfristen verlangen sogar eine zweite Stufe. Das bedeutet, dass du nach der schriftlichen Geltendmachung innerhalb einer weiteren Frist Klage beim Arbeitsgericht einreichen musst. Schaue deshalb immer genau in deinen Vertrag.

Weil es um existenzielle Fragen wie deine Bezahlung geht, lohnt es sich oft, rechtzeitig juristische Unterstützung einzuholen. Eine Anwältin oder ein Anwalt für Arbeitsrecht prüft die Verträge und sorgt dafür, dass keine Frist verstreicht.

Sollte es zu einem gerichtlichen Verfahren kommen, können die Kosten hoch sein. In vielen Fällen greift aber eine Rechtsschutzversicherung. Sie übernimmt die Verfahrenskosten, sodass du dein Risiko minimierst.

Was tun, wenn der Arbeitgeber zahlungsunfähig ist?

Manchmal weigert sich ein Arbeitgeber oder eine Arbeitgeberin nicht nur zu zahlen, sondern ist tatsächlich zahlungsunfähig. Das erkennst du oft daran, dass mehrere Mitarbeiter:innen betroffen sind oder bereits ein Insolvenzantrag gestellt wurde. In solchen Fällen bringt es nicht mehr viel, den Lohn direkt beim Arbeitgeber bzw. bei der Arbeitgeberin einzufordern.

Stattdessen musst du deine offenen Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden. Dazu bekommst du von der Insolvenzverwaltung ein Formular, in das du deine Ansprüche einträgst. Ob du am Ende Geld siehst, hängt von der vorhandenen Insolvenzmasse ab. Oft reicht diese nicht für eine volle Auszahlung.

Insolvenzgeld

Damit du nicht komplett leer ausgehst, gibt es das sogenannte Insolvenzgeld. Dieses erhältst du von der Agentur für Arbeit für die letzten 3 Monate deines Arbeitsverhältnisses (§ 165 SGB III). Es deckt den ausstehenden Lohn ab, allerdings nur für diesen begrenzten Zeitraum. Einen Antrag musst du selbst bei der Arbeitsagentur stellen.

Wann Anwalt einschalten, wenn ich Lohn einklagen will?

Das Einklagen von Lohn klingt auf den ersten Blick unkompliziert, doch in der Praxis entstehen viele Hürden. Verträge enthalten Ausschlussfristen, Arbeitgeber:innen reagieren nicht oder erheben Gegenansprüche. Spätestens dann wird es sinnvoll, sich an eine Anwältin oder einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.

Eine anwaltliche Vertretung hat gleich mehrere Vorteile: Sie prüft die Erfolgsaussichten deiner Klage, stellt sicher, dass keine Frist verpasst wird, und übernimmt die Kommunikation mit dem Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin sowie dem Gericht. Dadurch gewinnst du Sicherheit und musst dich nicht selbst mit rechtlichen Feinheiten beschäftigen.

Gerade bei hohen Forderungen oder wenn der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin zusätzliche Vorwürfe erhebt, ist professionelle Unterstützung fast unverzichtbar. Auch wenn eine Insolvenz droht, hilft dir eine Anwältin oder ein Anwalt, deine Ansprüche durchzusetzen.

Selbst wenn du den Lohn eigenständig einklagen möchtest, ist eine unverbindliche Erstberatung nützlich. Dort erhältst du eine erste rechtliche Einschätzung, wie die Chancen stehen und welche Unterlagen wichtig sind. So bist du bestens vorbereitet, falls es zum Gerichtsverfahren kommt.

Fazit

Wenn dein:e Arbeitgeber:in nach einer Kündigung den Lohn nicht zahlt, musst du das nicht hinnehmen. Du hast einen klaren Anspruch auf dein Gehalt bis zum letzten Arbeitstag. Wichtig ist, dass du sofort handelst und mögliche Ausschlussfristen beachtest. Zunächst kannst du den Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin schriftlich zur Zahlung auffordern. Reagiert er nicht, bleibt dir die Klage beim Arbeitsgericht. Auch wenn das Verfahren meist unkompliziert abläuft, können gerade kurze Fristen, insolvente Arbeitgeber:innen oder Gegenangriffe kompliziert werden. In solchen Fällen lohnt sich der Gang zu einer Anwältin oder einem Anwalt für Arbeitsrecht, um deine Rechte konsequent durchzusetzen.

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