Du bist gerade aus dem Krankenhaus entlassen worden und möchtest nun wissen, was in deinen Krankenakten steht. Vielleicht hast du das Gefühl, dass dir etwas nicht richtig erklärt wurde oder du möchtest einfach wissen, wie deine Behandlung dokumentiert wurde. Oder vielleicht hast du Fragen zu einem bestimmten medizinischen Befund. In all diesen Fällen hast du als Patient:in das Recht, deine Krankenakte anfordern zu können – doch wie funktioniert das eigentlich und welche Rechte hast du dabei? Mehr dazu in diesem Artikel.
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Das Wichtigste in Kürze
✅ Recht auf Einsicht und Kopien: Du hast jederzeit das Recht, deine Krankenakte einzusehen und eine Kopie anzufordern, sowohl in Papierform als auch digital.
✅ Widerspruch gegen die elektronische Krankenakte: Du kannst der elektronischen Patientenakte widersprechen und entscheiden, ob deine Daten digital gespeichert werden sollen.
✅ Aufbewahrungsfristen: Deine Krankenakte muss mindestens 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung aufbewahrt werden, auch wenn du keine Behandlung mehr erhältst.
✅ Wer darf meine Akte einsehen? Ärzt:innen, medizinisches Personal und in einigen Fällen auch Angehörige können deine Akte einsehen. Sonstige Dritte, wie Anwält:innen oder Gutachter:innen, nur mit deiner Einwilligung.
✅ Was passiert, wenn eine Praxis schließt? Auch wenn eine Arztpraxis schließt, müssen deine Unterlagen aufbewahrt werden. Sie werden entweder an eine Nachfolgerpraxis übergeben oder an eine zentrale Stelle zur Archivierung weitergeleitet.
Was ist eine Krankenakte?
Krankenakten sind die vollständige Dokumentation deiner Behandlung in einer Arztpraxis oder einem Krankenhaus. Sie beinhalten alle wichtigen Informationen, die während deiner medizinischen Versorgung festgehalten wurden. Dazu gehören
- Diagnosen,
- Untersuchungen,
- Behandlungsschritte,
- Laborergebnisse,
- Röntgenbilder,
- Operationsberichte
- und vieles mehr!
Die Akte dient sowohl der medizinischen Versorgung als auch der rechtlichen Absicherung der behandelnden Ärzt:innen.
Doch warum sind Krankenakten wichtig? Sie geben dir einen detaillierten Überblick über deine gesundheitliche Vergangenheit. Besonders bei chronischen Erkrankungen oder langfristigen Behandlungen ist es von großer Bedeutung, alle medizinischen Informationen schnell und korrekt zur Hand zu haben. Eine vollständige Krankenakte ist außerdem ein wertvolles Dokument, wenn du eine Zweitmeinung einholen oder die Behandlung bei einem anderen Arzt oder einer anderen Ärztin fortsetzen möchtest.
Doch nicht nur du als Patient:in hast ein Interesse an der Einsichtnahme. Auch Ärzt:innen, die dich weiterbehandeln sollen, benötigen oft die Informationen aus deiner Krankenakte, um die beste Behandlung zu gewährleisten. Auch bei rechtlichen Fragen – etwa bei der Klärung von Haftungsfragen oder Schadenersatzansprüchen – kann die Krankenakte entscheidend sein.
Die Akte wird in der Regel elektronisch oder in Papierform geführt. In den letzten Jahren ist die digitale Patientenakte immer häufiger geworden, was die Anforderung und Einsichtnahme vereinfacht. Dennoch bleibt es oft eine Herausforderung, zu wissen, wie man überhaupt Zugang zu diesen Dokumenten bekommt.
Wann kann ich meine Krankenakte anfordern?
Als Patient:in hast du grundsätzlich das Recht, deine Krankenakte jederzeit einzusehen. Dieses Recht ergibt sich aus dem Patientenrechtegesetz, das seit 2013 in Kraft ist. Zunächst einmal hast du aber laut § 630g des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) das Recht, die über dich gespeicherten Informationen einzusehen. Patient:innen ist nämlich laut Gesetz “auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige, sie betreffende Patientenakte zu gewähren”.
Dabei ist es unwichtig, ob du mit einem Krankenhaus, Ärzt:innen oder anderen Gesundheitsdienstleister:innen in Kontakt warst – du hast stets Zugriff auf deine medizinische Dokumentation.
Es gibt jedoch einige wichtige Punkte, die du beachten solltest:
- Zugang zu deiner Krankenakte: Grundsätzlich hast du das Recht auf persönliche Einsicht, aber du kannst auch eine Kopie deiner Akte per Post anfordern. Du kannst auch elektronische Abschriften deiner Akte verlangen (§ 630g Abs. 2 Satz 1 BGB).
- Ärzt:innen und Kliniken sind verpflichtet, dir die Akte in einer für dich verständlichen Form zur Verfügung zu stellen. Dazu gehört auch, dass sie alle relevanten Informationen dokumentieren, die für deine Behandlung wichtig waren.
- Behandlungshistorie: Besonders bei chronischen Erkrankungen, wiederkehrenden Symptomen oder komplexen Behandlungen ist der Zugriff auf die Krankenakte entscheidend, um eine durchgehende, nahtlose Versorgung zu gewährleisten.
Medizinische Gefährdung
Eine wichtige Ausnahme ist die sogenannte medizinische Gefährdung. Wenn die behandelnden Ärzt:innen der Meinung sind, dass das Wissen um bestimmte Details deiner Krankenakte für dich eine Gefahr darstellen könnte, können sie dir die Einsicht verweigern. Zum Beispiel bei sehr schweren Diagnosen oder psychischen Erkrankungen.
Dies gilt auch für den Fall, dass “sonstige erhebliche Rechte Dritter” deiner Einsichtnahme entgegenstehen (§ 630g Abs. 1 Satz 1 BGB).
In solchen Fällen müssen Ärzt:innen dies jedoch gut begründen. Du hast das Recht, eine unabhängige Stellungnahme eines anderen Arztes oder einer anderen Ärztin einzuholen, falls du mit der Entscheidung nicht einverstanden bist.
Krankenakten anfordern – so geht’s!
Die Anforderung deiner Krankenakte ist in der Regel recht einfach und erfolgt in wenigen Schritten. Wir haben eine praktische Anleitung, wie du dabei vorgehst, erstellt. Allerdings dient diese nur zur groben Orientierung und kann veraltet oder fehlerhaft sein. Für eine verbindliche Auskunft wende dich daher an die zuständigen Stellen oder spezialisierte Anwält:innen, die dich dabei unterstützen.
Schriftlicher Antrag
In den meisten Fällen musst du die Anforderung schriftlich stellen. Dafür reicht eine kurze, formlose Anfrage, in der du ausdrücklich um Einsichtnahme oder eine Kopie deiner Krankenakte bittest. Die Anfrage sollte deinen vollständigen Namen, Geburtsdatum und, wenn möglich, den Zeitraum deiner Behandlung enthalten. Manchmal ist es auch hilfreich, die Klinik oder Arztpraxis zu nennen, in der du behandelt wurdest.
Beispiel:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um Einsicht in meine Krankenakte bzw. um eine Kopie der über mich gespeicherten medizinischen Unterlagen aus der Behandlung vom [Datum der Behandlung].
Mit freundlichen Grüßen,
[Dein Name]“
Einige Krankenhäuser oder Arztpraxen stellen für die Anforderung der Krankenakte spezielle Formulare zur Verfügung. Diese kannst du entweder auf der Webseite des jeweiligen Hauses herunterladen oder direkt vor Ort erhalten.
Du kannst die Anfrage entweder persönlich im Krankenhaus oder in der Arztpraxis einreichen oder per Post senden. Bei der schriftlichen Anfrage per Post solltest du sicherstellen, dass du eine Bestätigung erhältst, dass dein Antrag eingegangen ist.
Kosten und Bearbeitungszeit
In den meisten Fällen ist das Einsichtsrecht kostenlos. Aber Achtung: Wenn du eine Kopie deiner Krankenakte verlangst, können dafür Kosten entstehen. Dies gilt möglicherweise auch für elektronische Abschriften. Diese dürfen jedoch nur die tatsächlichen Kosten für die Erstellung und ggf. Versand der Kopien abdecken. Die Höhe dieser Kosten variiert, liegt aber meist bei wenigen Euro.
Dein Antrag sollte innerhalb von 4 Wochen bearbeitet werden. In Ausnahmefällen kann sich die Bearbeitungszeit um weitere vier Wochen verlängern – dies muss dir jedoch rechtzeitig mitgeteilt werden.
Digitale Krankenakte: Wie funktioniert die elektronische Krankenakte?
In den letzten Jahren hat sich die Digitalisierung auch im Gesundheitswesen immer mehr durchgesetzt. Viele Kliniken und Arztpraxen bieten mittlerweile elektronische Krankenakten an, die dir eine einfachere und schnellere Einsicht ermöglichen. Diese digitalen Akten werden in einem sicheren Online-Portal zur Verfügung gestellt, auf das du mit einem persönlichen Zugang zugreifen kannst. Das spart Zeit und ist besonders praktisch, wenn du die Akte für eine Zweitmeinung oder eine weitere Behandlung benötigst.
Die Vorteile: Du kannst deine Akte jederzeit einsehen und herunterladen, ohne auf eine Postsendung oder einen Termin angewiesen zu sein. Zudem sind alle relevanten Informationen immer auf dem neuesten Stand.
Die elektronische Patientenakte ist noch nicht flächendeckend in allen medizinischen Einrichtungen verfügbar, aber die Tendenz geht immer mehr in diese Richtung. Wenn du also deine Akte einsehen möchtest, frage bei deinem Arzt, deiner Ärztin oder Krankenhaus nach, ob sie eine digitale Version deiner Akte anbieten.
Wie kann ich der elektronischen Krankenakte widersprechen?
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist in Deutschland seit 2021 Teil des elektronischen Gesundheitswesens. Alle gesetzlich Versicherten haben grundsätzlich das Recht, diese zu nutzen. Wenn du jedoch nicht möchtest, dass deine Daten in der elektronischen Akte gespeichert werden, kannst du der Nutzung widersprechen.
Dein Widerspruch muss schriftlich erfolgen und du musst diesen bei deiner Krankenkasse einreichen. Du kannst die elektronische Akte komplett ablehnen oder dich dafür entscheiden, nur bestimmte Daten nicht in der ePA speichern zu lassen. Das bedeutet, dass du weiterhin eine papierbasierte Krankenakte behalten kannst, die nicht digital erfasst wird.
Wichtig
Auch wenn du der ePA widersprichst, sind bestimmte Daten, wie etwa Impfungen, weiterhin in deinem digitalen Impfpass gespeichert, aber nicht in der gesamten ePA. Den Widerspruch kannst du jederzeit zurücknehmen, falls du dich später doch für die Nutzung der ePA entscheiden solltest.
Einsicht in Krankenakte verweigert: Was tun?
Es kann vorkommen, dass dir der Zugang zu deiner Krankenakte verweigert wird. Doch keine Sorge, es gibt Möglichkeiten, wie du trotzdem zu deinen Unterlagen gelangst. Hier sind die wichtigsten Schritte, die du unternehmen kannst.
Wende dich für eine verbindliche Auskunft über deine rechtlichen Möglichkeiten bitte immer an Expert:innen, z. B. Rechtsanwält:innen im Medizinrecht, um deine Optionen zu besprechen.
Begründung der Verweigerung
Bevor du weitere Schritte unternimmst, solltest du zunächst herausfinden, warum dir der Zugang verweigert wurde. Laut § 630g Abs. 1 Satz 2 BGB darf dir die Einsicht nur mit Begründung verweigert werden. Dies betrifft in der Regel Ausnahmefälle, etwa wenn der Einsichtnahme “erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen”. Wenn dies der Fall ist, muss dir der Arzt, die Ärztin oder das Krankenhaus den Grund schriftlich und ausführlich erklären.
In einigen Fällen können Ärzt:innen oder das Krankenhaus entscheiden, dass bestimmte Informationen aus der Krankenakte deine Gesundheit gefährden könnten – zum Beispiel bei schwerwiegenden Diagnosen, die du möglicherweise noch nicht verarbeitet hast.
Du bist damit nicht einverstanden? In diesem Fall hast du das Recht, eine zweite Meinung von einem anderen Arzt oder einer anderen Ärztin einzuholen. Sollte diese Person ebenfalls bestätigen, dass die Einsicht für dich unbedenklich ist, muss man dir die Einsicht in deine Krankenakte gewähren.
Beschwerde und DSGVO
Falls du der Meinung bist, dass die Verweigerung unbegründet ist, kannst du eine formelle Beschwerde einlegen. Wende dich zunächst direkt an das Krankenhaus oder die Praxis und bitte um eine erneute Prüfung. Sollte die Klinik, der Arzt oder die Ärztin dir weiterhin den Zugang verweigern, kannst du im Zweifel auch den Datenschutzbeauftragten der Einrichtung kontaktieren. Dieser kann dir detaillierte Informationen zu deinen Rechten im Hinblick auf deine Gesundheitsdaten geben.
Rechtliche Schritte
Wenn die Verweigerung weiterhin besteht und du das Gefühl hast, dass deine Rechte verletzt wurden, kannst du rechtliche Schritte in Erwägung ziehen. In diesem Fall kann dir eine Anwältin oder ein Anwalt für Patientenrecht weiterhelfen.
Er oder sie kann dir mitteilen, wie du vorgehen musst, um Zugang zu deiner Krankenakte zu erhalten und welche rechtlichen Möglichkeiten dir zur Verfügung stehen. Sollte dies erforderlich sein, kann er oder sie auch Klage einreichen, um dein Einsichtsrecht durchzusetzen.
Mediation oder Schlichtungsstelle
Eine weitere Möglichkeit, um Konflikte bezüglich deiner Krankenakte zu lösen, ist die Einschaltung einer Mediation oder einer Schlichtungsstelle. In Deutschland gibt es spezialisierte Stellen, die sich mit Patientenrechten befassen und dir helfen können, Differenzen zwischen dir und den behandelnden Ärzt:innen zu klären. Diese Schlichtungsstellen bieten eine unabhängige Plattform, um eine einvernehmliche Lösung zu finden, ohne dass du sofort vor Gericht ziehen musst.
Du hast den Verdacht, dass es sich bei deiner Arztpraxis oder deinem Krankenhaus um grobes Fehlverhalten oder sogar um illegale Praktiken handelt? Eine weitere Möglichkeit ist die Beschwerde bei der Ärztekammer, bei der du den Sachverhalt schildern kannst.
Wer darf meine Krankenakte einsehen?
Der Zugriff auf deine Krankenakte ist streng geregelt, um deine Privatsphäre zu schützen. Zunächst einmal darfst du als Patient:in jederzeit auf deine eigene Akte zugreifen. Auch behandelnde Ärzt:innen und medizinisches Personal, die an deiner Behandlung beteiligt sind, dürfen Einsicht nehmen, um die bestmögliche Versorgung zu gewährleisten.
Darüber hinaus dürfen auch andere Ärzt:innen, die eine Zweitmeinung einholen oder eine Weiterbehandlung übernehmen, deine Akte einsehen, aber nur mit deiner Einwilligung. Unter Umständen können auch Angehörige oder Vormunde Zugang erhalten – auch hier ist eine ausdrückliche Einwilligung von dir erforderlich.
In besonderen Fällen – etwa bei einem Gerichtsurteil oder einer rechtlichen Auseinandersetzung – können auch Anwält:innen oder Gutachter:innen Einsicht in deine Krankenakte erhalten, aber auch in diesem Fall in der Regel nur mit Einwilligung. Schließlich geht es um sehr sensible Gesundheitsdaten. Zudem können Behörden in bestimmten Fällen Zugriff auf die Akte erhalten, allerdings nur, wenn dies gesetzlich vorgesehen oder im Rahmen von rechtlichen Verfahren notwendig ist.
In allen Fällen gilt, dass der Zugriff auf die Akte immer dem Datenschutz unterliegt und nicht ohne deine ausdrückliche Einwilligung erfolgen darf, es sei denn, es liegt ein rechtlicher Ausnahmefall vor. Der Zugriff auf deine Krankenakte ist also grundsätzlich sehr streng geregelt, um einen verlässlichen Schutz deiner Daten zu gewährleisten.
Was passiert mit Krankenakten nach dem Tod?
Auch nach deinem Tod bleibt deine Krankenakte nicht ohne Bedeutung. Die medizinischen Unterlagen müssen gemäß den gesetzlichen Vorgaben aufbewahrt werden.
Wie lange werden Krankenakten aufbewahrt?
In Deutschland sind Ärzt:innen und Krankenhäuser verpflichtet, Patientenakten mindestens 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren (§ 630f Abs. 3 BGB). In bestimmten Fällen – etwa bei minderjährigen Patient:innen – kann diese Aufbewahrungsfrist länger sein.
In einigen Fällen kann die Aufbewahrungspflicht sogar bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres verlängert werden. Nach Ablauf der Frist sind Ärzt:innen und Kliniken jedoch berechtigt, die Akten zu vernichten, es sei denn, es gibt besondere rechtliche Gründe, die eine längere Aufbewahrung erfordern.
Eine Vernichtung der Akten darf nur erfolgen, wenn du als Patient:in nicht mehr auf sie angewiesen bist und kein berechtigtes Interesse mehr an deren Aufbewahrung besteht. Wenn du befürchtest, dass deine Krankenakte nicht mehr vorhanden sein könnte, hast du als Patient:in jederzeit die Möglichkeit nachzufragen, ob sie noch aufbewahrt wird.
Angehörige können nach deinem Tod unter bestimmten Umständen Einsicht in deine Krankenakte nehmen, allerdings nur, wenn ein berechtigtes Interesse besteht, wie zum Beispiel die Klärung einer rechtlichen Frage oder die Inanspruchnahme von Ansprüchen gegen Dritte. Ohne eine solche Begründung dürfen die Akten nicht eingesehen werden.
Was passiert mit Krankenakten, wenn die Praxis schließt?
Wenn eine Arztpraxis schließt, müssen die Patientenakten nicht einfach verschwinden. Der Praxisinhaber oder die Praxisinhaberin ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Akten für 10 Jahre aufzubewahren, selbst wenn keine Behandlung mehr stattfindet.
Wenn die Praxis geschlossen wird, muss der Arzt oder die Ärztin sicherstellen, dass die Akten ordnungsgemäß archiviert oder an eine andere Stelle übergeben werden. Es ist auch möglich, dass eine Nachfolgeregelung getroffen wird, bei der eine andere Praxis oder ein:e Nachfolger:in die Akten übernimmt. In diesem Fall müssen die Patient:innen darüber informiert werden. Falls du deine Akte einsehen oder eine Kopie anfordern möchtest, kannst du dich an die ehemaligen Praxisinhaber:innen oder die Nachfolgeeinrichtungen wenden.
Wird die Praxis aufgelöst, sind die Akten in der Regel an eine zentrale Stelle wie ein Archiv oder eine andere medizinische Einrichtung abgegeben. Auch hier gilt, dass du als Patient:in das Recht hast, jederzeit Einsicht zu nehmen oder eine Kopie deiner Unterlagen zu verlangen.
Fazit
Die Krankenakte ist ein wichtiges Dokument für deine medizinische Versorgung und dein Recht als Patient:in. Du hast jederzeit das Recht, deine Akte einzusehen und Kopien anzufordern. Sollten dir die Ärzt:innen oder das Krankenhaus den Zugang verweigern, stehen dir verschiedene rechtliche Mittel zur Verfügung, um dein Einsichtsrecht durchzusetzen.